Sexuelle Gewalt an Kindern: Scham und Entsetzen

Die Mafia soll Menschen umgebracht haben. Jahrzehnte lang. Aber das wollte keiner beim Namen genannt haben, da die Mafia eine mächtige Organisation ist und ab und zu auch „Gutes“ tut. Wer es wissen wollte, der wusste es, aber die meisten wollten es nicht wissen.

Nun gibt es seit einigen Jahren immer mehr Gerüchte und sogar Beweise, dass die Mafia doch mordet und deshalb sahen sich die Ober-Mafiosi gezwungen, eine Studie über Mafia-Morde in Auftrag zu geben.

Polizei und Staatsanwaltschaft sollten an der Studie beteiligt sein, wurden von den Mafia-Bossen aber schnell wieder „ausgeladen“.

Die Unter-Bezirke lieferten Material, teilweise nur einen Teil davon, teilweise weigerten sie sich ganz; von der Mafia abhängige und mit ihr verbündete Organisationen wurden gar nicht erst gefragt.

Unter Krokodils-Tränen des erschütterten Ober-Mafioso werden schließlich die Ergebnisse präsentiert und die getöteten Opfer gezeigt. Die Namen der Täter werden nicht genannt. Mit jenen Mördern, die dazu bereit waren, wurden Gespräche geführt, aus denen hervor geht, weshalb sie mordeten. Das schlimmste, was den Mördern passierte, war die frühzeitige Verrentung; meistens wurden sie jedoch in einen anderen Bezirk versetzt, in dem sie weiter töten konnten. Und bei der Mafia waren sie sicher davor, an die staatliche Justiz ausgeliefert zu werden.

Der Ober-Mafioso mit den Krokodils-Tränen sagte, dass er bei dem Wort „Mord“ früher nicht so genau hingehört hätte und oft gar keine Akte darüber angelegt worden wäre. Die ersten Male hätte er sich gar nicht vorstellen können, was da überhaupt passiert sei. Erschüttert seien sie jetzt alle bei der Mafia – aber deswegen würde keiner zurücktreten oder sonstige Konsequenzen ziehen.

So oder so ähnlich muss sich mensch vorstellen, wie es bei der Vorstellung der Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ zugegangen ist.

 

Vorspiel

 

Aus „Wikipedia“: „Im Unterschied zu den Vereinigten Staaten oder Irland ging der Anstoß für eine gesamtgesellschaftliche Debatte über Missbrauchsfälle in der römisch-katholischen Kirche in Deutschland von einer kirchlichen Institution aus, dem Canisius-Kolleg in Berlin. Nachdem der Rektor, der Jesuit Klaus Mertes, wegen mehrerer ihm bekannt gewordener Missbrauchsfälle an Kindern und Jugendlichen aus den 1970er und 1980er Jahren einen Brief an die Absolventen der betroffenen Jahrgänge gerichtet hatte, um damit „beizutragen, dass das Schweigen gebrochen wird“, wurde dieser Brief am 28. Januar 2010 über die Medien der Öffentlichkeit bekannt. Der Artikel, der die Diskussion um Missbrauch ins Rollen brachte, erschien in derselben Ausgabe der Berliner Morgenpost, in der auch die ersten Ausschnitte des Briefes veröffentlicht wurden. Die Morgenpost titelte auf Seite eins: „Canisius-Kolleg: Missbrauchsfälle an Berliner Eliteschule“. Der Artikel wurde mit dem Wächterpreis ausgezeichnet und löste eine Welle der Berichterstattungen über das Thema aus. Damit regte er die Missbrauchsdebatte besonders im Hinblick auf christliche Institutionen an.

Dabei wurden auch Fälle, die schon länger zurücklagen und keine angemessene Aufmerksamkeit erhalten hatten, wieder aufgegriffen. 1999 wurden beispielsweise Missbrauchsfälle an der Odenwaldschule (Privatschule, nicht kirchlich geführt) durch den Artikel „Der Lack ist ab“ in der Frankfurter Rundschau bekannt gemacht. Zahlreiche weitere Meldungen von Opfern führten bis Ende Juni 2010 zu einer deutschlandweiten Debatte über sexuellen Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche im In- und Ausland.

Am Beginn der Debatte, im Februar 2010, berichtete Der Spiegel, dass 24 von 27 von der Zeitschrift befragten Bistümern angaben, dass seit 1995 insgesamt mindestens 94 Verdachtsfälle von Missbrauch durch Kleriker und Laien bekannt geworden seien; in 30 Fällen kam es zu Verurteilungen. Keine Angaben machten die Bistümer Limburg, Regensburg und Dresden-Meißen.

Im Jahr 2012 entschied das Amtsgericht in Berlin-Tiergarten, die römisch-katholische Kirche dürfe vor dem Hintergrund der Missbrauchsfälle als Kinderfickersekte bezeichnet werden. Das Gericht wies eine Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin gegen einen Blogger, der den Begriff in diesem Kontext gebraucht hatte, ab. Eine für die Strafverfolgung notwendige „Störung des öffentlichen Friedens“ sei nicht erkennbar.“

https://de.wikipedia.org/wiki/Sexueller_Missbrauch_in_der_r%C3%B6misch-katholischen_Kirche#Entwicklung_seit_2010

Der „Wikipedia“-Artikel führt die entsprechenden „Aktivitäten“ von Mitgliedern der Katholischen Kirche weltweit auf.

Gerade in den letzten Wochen wurde systematischer Kindesmissbrauch in den Niederlanden https://hpd.de/artikel/bischoefe-vertuschten-missbrauch-15974 , Irland https://hpd.de/artikel/irland-say-nope-to-the-pope-15891 , den USA https://hpd.de/artikel/tausende-kinder-hunderten-priestern-missbraucht-15858 und Chile

https://hpd.de/artikel/vertuschte-missbrauchsfaelle-chile-15830 , https://hpd.de/artikel/hausdurchsuchung-chilenischer-bischofskonferenz-15872 bekannt.

Wobei das Wort „Missbrauch“ noch sehr verharmlosend wirkt – tatsächlich handelt es sich um sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.

 

Die Studie

 

Wilhelm Busch: „Kritik des Herzens“:

 

Die Selbstkritik hat viel für sich.

Gesetzt den Fall, ich tadle mich,

So hab' ich erstens den Gewinn,

Daß ich so hübsch bescheiden bin;

 

Zum zweiten denken sich die Leut,

Der Mann ist lauter Redlichkeit;

Auch schnapp' ich drittens diesen Bissen

Vorweg den andern Kritiküssen;

 

Und viertens hoff' ich außerdem

Auf Widerspruch, der mir genehm.

So kommt es denn zuletzt heraus,

Daß ich ein ganz famoses Haus.“ 

http://www.wilhelm-busch-seiten.de/gedichte/kritik04.html

 

Raoul Löbbert: „Es sollte ein Befreiungsschlag sein für die katholische Kirche in Deutschland. Die Bischöfe wollten mit einer groß angelegten und von Wissenschaftlern aus Mannheim, Heidelberg und Gießen erarbeiteten Studie über den sexuellen Missbrauch an Minderjährigen durch Priester, Diakone und Ordensangehörige in den Diözesen zwischen 1946 bis 2014 endlich alle Kritiker zum Schweigen bringen.

Seit Jahren sagen diese Kritiker und Opfervertreter, die Kirche sei unfähig, aus den Missbrauchsskandalen der Vergangenheit Konsequenzen zu ziehen. Allen inzwischen beschlossenen Präventionsmaßnahmen zum Trotz: Immer noch gehe der Schutz der Institution vor dem der Opfer, immer noch könne von Selbstkritik und einer schonungslosen Aufarbeitung des Vertuschungssystems, das die individuellen Taten ermöglicht und die Täter deckt, keine Rede sein.

Nachdem die Studie nun bei der Herbstvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) in Fulda vorgestellt wurde, steht fest: Der Befreiungsschlag blieb aus. Der Systemfehler ist nicht behoben.“

https://www.zeit.de/gesellschaft/2018-09/sexueller-missbrauch-katholische-kirche-vertuschung-aufarbeitung

Annette Langer: „Die katholische Kirche hat in Fulda ihren Missbrauchsbericht vorgestellt. Es ist ein 365 Seiten langes Zahlenwerk, das Aufschluss geben soll über Strukturen, die sexuelle Übergriffe auf Minderjährige in der Kirche befeuern.

Die Ergebnisse zeigen: Alles, was man schon immer über sexuell übergriffige Priester gehört oder geahnt hat, ist in großen Teilen wahr. Sie planen perfide ihre Taten, nutzen ihre Machtposition aus, sie locken, drohen und schaffen es bei Entdeckung sogar noch, sich selbst zu bemitleiden und die Opfer zu diskreditieren.

Kirchenvertreter zeigten sich bei der Vorstellung entsprechend zerknirscht: "Wir sind erschrocken und tief erschüttert über das, was möglich war im Volk Gottes", erklärte Kardinal Reinhard Marx im Fuldaer Dom. Er entschuldigte sich später für die kirchlichen Gräueltaten: "Ich schäme mich." Der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz, Stephan Ackermann, sprach von einem "Grausen", das ihn angesichts des Ausmaßes der Taten immer wieder befalle.“

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/katholische-kirche-missbrauchsstudie-soll-die-bevoelkerung-ruhigstellen-a-1230018.html

 

Kritik an der Studie

 

Christian Pfeiffer, 74, SPD, ist Kriminologe. Er war lange Leiter des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen und von 2000 bis 2003 niedersächsischer Justizminister

Herr Pfeiffer, an diesem Dienstag stellt die Katholische Kirche ihre Missbrauchsstudie vor. Man liest, es gab sexuelle Vergehen durch 1.670 Priester, Ordensmänner und Diakone an 3.677 Kindern und Jugendlichen. Was sagen diese Zahlen?

Sie zeigen, dass das Ausmaß des Missbrauchs in der Katholischen Kirche extrem hoch ist. Die Studie zeigt ferner, dass die Kirche sich meist weder um die Opfer gekümmert noch die Priester zur Rechenschaft gezogen hat.

Inwiefern?

In der Hälfte der Missbrauchsfälle, in denen die Kirche Opfern Entschädigungen gezahlt hat, findet sich in den Akten kein Hinweis auf die Täter wieder. Es finden sich keine Akten zu den Tätern. Das heißt, die Kirche fand die Opfer glaubhaft, hat sich aber nicht die Mühe gemacht, für die mutmaßlichen Täter eine Akte anzulegen und sie zu finden. Außerdem wurde aber auch gegen namentlich beschuldigte Priester überwiegend kein kirchliches Strafverfahren eingeleitet. Beachtung verdient schließlich ein schreckliches Detail: Wenn ein Kind, wie in der Mehrheit der Fälle, mehrfach missbraucht wurde, war es im Durchschnitt für 22 Monate Opfer dieses Priesters.

Ursprünglich sollten Sie die Studie erstellen. Woran ist das gescheitert?

Ich hatte diese Aufgabe 2012 übernommen und dafür mit der Bischofskonferenz ein vernünftiges Vorgehen vereinbart. Pensionierte Richter und Staatsanwälte, die eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben, sollten für uns die Akten durchsehen und die Daten erheben. Das hat die Kirche aber wieder geändert.

Warum?

Weil sie keine Transparenz wollte. Und sie wollte Kontrolle über die Texte. Das habe ich abgelehnt. Die Forscher, die nach mir die Studie übernahmen, hatten keinen eigenen Zugang zu den Akten. Es waren Mitarbeiter der Kirche, die die rund 38.000 Mitarbeiterakten nach einen Fragebogen der Forscher durchgingen und die Daten an das Forscherteam gaben.

Wo genau liegt das Problem?

Die Forscher haben nur einen einheitlichen Datensatz. Daraus ergibt sich nicht, welches Bistum wann vorbildlich gehandelt hat, und welches Bistum seine Priester hat gewähren lassen, indem es sie beispielsweise in ein Bistum in der Nachbarschaft versetzte. Diese Transparenz fehlt.

Warum wollte die Kirche das nicht?

Ein Bischof sagte, man wolle kein ,Bischof-Bashing’ betreiben. Andere reagieren jetzt vorbildlich. Kardinal Woelki aus Köln hat jetzt gesagt, wir stellen alle Akten einer öffentlichen Stelle zur Aufarbeitung zur Verfügung. Auch auf die Gefahr, dass es schmerzt. Er hat recht. Diese Transparenz erwarten die Opfer. Das hat ein Teil der Kirche nicht begriffen. Die Wissenschaft braucht Daten mit Zugang zu den Namen der Diözesen. So wissen sie nicht, wo fand welcher Missbrauch statt. In welcher Diözese konnten die Täter meistens ungehindert weitermachen?

Wie wurden die Opfer entschädigt?

Seit 2011 können Opfer Anerkennungsleistungen beantragen. Es sind fünf Millionen Euro, im Durchschnitt 3.000 Euro pro Opfer. Aber das ist viel zu wenig. In anderen Ländern zahlen die Kirchen mehr als das Zehnfache.

Welche Nachforschungen sind jetzt nötig?

Wir brauchen eine Forschung darüber, was sich in jeder einzelnen der 27 Diözesen abgespielt hat. Diese regionalen Unterschiede sind wichtig. So kann die Wissenschaft untersuchen, welche Präventionsmaßnahmen sich bewähren und welche eher nicht. Und es müsste eine Befragung aller erreichbaren Betroffenen geben. Das hat hier gefehlt.

Das Erzbistum Hamburg lädt, parallel zur Pressekonferenz in Fulda, zu einer eigenen Pressekonferenz.

Pfeiffer: Der Schritt ist richtig. Auch die Bistümer Köln und Osnabrück versprechen so eine Offenlegung. Nun muss man sehen, was dort tatsächlich vorgetragen wird und ob sich die Kirche insgesamt zur Transparenz entschließt.“

http://www.taz.de/!5534829/

Matthias Katsch: „Die Studie wirft ein Schlaglicht auf das Ausmaß der sexuellen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in der katholischen Kirche in Deutschland. Ein großer Teil der Verbrechen bleibt jedoch weiterhin im Dunkeln.

Die jetzt vorgelegte sozialwissenschaftliche Studie darf nicht mit Aufarbeitung verwechselt werden. Wir erfahren keine Namen von Tätern. Es werden auch keine verantwortlichen Bischöfe genannt, die das System aus sexuellen Übergriffen über Jahrzehnte gedeckt und perfektioniert haben.

Stattdessen wurden Zahlen erhoben, die nur einen sehr unvollständigen Eindruck vom tatsächlichen Ausmaß des Missbrauchs durch Priester vermitteln. Zum einen ist die Studie vom Umfang her unvollständig, weil die Ordensgemeinschaften (beispielsweise Jesuiten, Benediktiner etc.) nicht untersucht wurden. Ordensgemeinschaften von Frauen wurden ebenfalls nicht einbezogen.

Zum anderen bleibt die Studie nur an der Oberfläche dessen, was in den erhalten gebliebenen Personalakten der Institution zu finden ist. Das System aus Missbrauch, Versetzung und Vertuschung konnte aufgrund des Settings der Studie nicht abgebildet werden. Die tatsächliche Zahl der betroffenen Menschen, die sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche erleben mussten, bewegt sich in völlig anderen Dimensionen, als es die vorgelegten Zahlen suggerieren.

Es ist jetzt auch endgültig deutlich geworden, dass sich eine Organisation, in der so viele Täter und Vertuscher aktiv waren, nicht selbst aufarbeiten kann. Betroffene haben ein Recht auf die Wahrheit und die Fakten ihres konkreten Falls. Abstrakte wissenschaftliche Studien können das naturgemäß nicht leisten. Eine unabhängige Aufarbeitung muss Namen, Fakten, Orte etc. konkret benennen, um Täterstrategien, Netzwerke, Muster aufzeigen zu können und Täter zu stoppen.

Daher fordern wir eine unabhängige, staatliche Untersuchungs- und Aufarbeitungskommission. Diese muss professionell ausgestattet sein und Zugang zu allen Akten bekommen. Sie muss Betroffene anhören und Zeugen vernehmen. Dazu muss die Kirche ihre Bereitschaft zur Öffnung ihrer Archive erklären. Gute Vorbilder hierfür sind beispielsweise die australische „Royal Commission“ oder die staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen in Pennsylvania. Auch der Vatikan muss Zugang zu den dort befindlichen Missbrauchsakten gewähren. Dort lagern Tausende von Akten, die sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche durch Priester in aller Welt dokumentieren.

Die Studie zeigt, dass wir es nicht mit einer Anzahl von Einzelfällen zu tun haben, sondern dass die Kirche als Institution versagt hat. Dafür muss sie die Verantwortung gegenüber den Betroffenen übernehmen. Bisher gewährt die Kirche auf Antrag lediglich eine so genannte „Materielle Leistung in Anerkennung des Leids“ von durchschnittlich 3.000 Euro, weil sie sich nicht für die Taten selbst verantwortlich fühlt, sondern lediglich anerkennt, dass dem Opfer durch den Täter Unrecht widerfahren ist. Spätestens durch die jetzt vorliegende Studie ist deutlich geworden, dass in der Katholischen Kirche Täter systematisch geschützt und dadurch Kinder fortgesetzt sexuellen Übergriffen ausgesetzt wurden, beispielsweise durch die beschriebene Praxis der wiederholten Versetzungen von Tätern. Daher fordern wir endlich eine angemessene Entschädigung für die Opfer.“

http://www.eckiger-tisch.de/2018/09/24/pressemitteilung-vom-25-september-2018/

 

Ergebnisse der Studie

 

Gisa Bodenstein: „Das Forschungskonsortium rund um Prof. Dreßing untersuchte im Zeitraum von 1946 bis 2014 etwa 38.000 Personalakten, bei 1.670 Personen fanden sich Hinweise auf Beschuldigungen des sexuellen Missbrauchs. Das sei eine "untere Schätzgröße", die tatsächliche Zahl sei "vermutlich in einem nicht unbeträchtlichen Maße" höher. "Weniger war es sicher nicht (…) und das sind Befunde, die niemand mehr in Abrede stellen kann". Und ja – teilweise seien Akten vernichtet worden oder nicht mehr vollständig, in manchen Diözesen seien auch eindeutige Hinweise auf Manipulation gefunden worden.

Ein interessantes Detail der Studie bestätigt, was Kritiker schon lange vermuteten: Diakone werden deutlich seltener straffällig als Diözesanpriester. Der Unterschied: Diakone sind nicht zum Zölibat verpflichtet und "mit deutlich geringerer klerikaler Macht ausgestattet".

Neben den Beschuldigten in den Personalakten fanden die Wissenschaftler in Strafakten und Online-Befragungen weitere beschuldigte Kleriker. So waren es insgesamt 1.929 Beschuldigte, die innerhalb der Studie untersucht wurden, mit dem Ergebnis, dass es bei Priestern etwa 14 Jahre nach der Weihe zur ersten Beschuldigung kam. Bei 28 Prozent der Untersuchten gab es Hinweise auf Pädophilie, eine homosexuelle Orientierung war überproportional vorhanden. Darüber hinaus fand man auch Hinweise auf generelle Überforderung, mangelnde soziale Kompetenz oder auf "Substanzmittelmissbrauch" und Vereinsamung.

Die aus unterschiedlichen Quellen zusammengetragenen 4.605 Betroffenen waren 13 Jahre alt und jünger; und: überwiegend männlich, was beim sexuellen Missbrauch Minderjähriger in anderen Kontexten signifikant anders sei. Als eine Ursache nennt der Forscher, dass bei Klerikern früher mehr Kontakt zu Jungen als zu Mädchen bestand. Eine weitere Begründung sei ein komplexes Zusammenspiel von sexueller Unreife, verleugneten homosexuellen Neigungen "in einer ambivalenten, teilweise auch offen homophoben Umgebung", die zölibatäre Lebensweise sowie insgesamt ein problematischer Umgang mit Sexualität. Auch die Zahl der Betroffenen sei vermutlich nur die Spitze eines Eisbergs, so Dreßing.

Es überwiegen Mehrfachtaten an einzelnen Betroffenen über einen längeren Zeitraum, fand das Forscherkonsortium heraus. 80 Prozent der Fälle waren sogenannte "Hands-on-Taten", also ein Berühren des Körpers bis hin zur Penetration. Die Folgen bei den Betroffenen seien auch Jahrzehnte später posttraumatische Symptome, soziale Probleme und "ein konflikthaftes Erleben im Bereich Glauben und Spiritualität".“

https://hpd.de/artikel/missbrauchsskandal-erschuetterndes-ausmass-15992

 

Systematisches Vertuschen

 

Gisa Bodenstein: „Dass beschuldigte Kleriker versetzt wurden, sei kein "systematisches Geschehen" gewesen, habe die Kirche wiederholt beteuert. Die Forscher kamen jetzt zu einem anderen Schluss: Die Versetzungen von Beschuldigten waren signifikant häufiger als jene von Nicht-Beschuldigten. Entsprechende "Informationen" seien in den Personalakten im Falle einer Versetzung nicht transparent weitergegeben worden.

In einem Drittel der Fälle wurden kirchenrechtliche Verfahren eingeleitet. Im Schnitt geschah das nach 22 Jahren, nach 23 Jahren wurde ein geringer Anteil auch an die Glaubenskongregation gemeldet. Das Ergebnis seien ungenügende oder auch keine Sanktionen gewesen.

Die Reaktion der Kirche sei "inadäquat" gewesen, "der Schutz von Institution und Beschuldigten hatte offenbar Vorrang vor den Interessen der Betroffenen", so das vernichtende Urteil des Verbundkoordinators. Die Fortschritte bei der Prävention seien "heterogen", im Jahr 2014 hätten noch nicht alle Priester eine entsprechende Schulung absolviert, außerdem habe es intern Widerstand gegeben. Die Empfehlungen an die Kirche für das weitere Vorgehen wurden nicht öffentlich vorgetragen. Dreßing riet aber zum "Mut zur Veränderung".

Er betont: Es handle sich beim Missbrauch nicht um ein historisches Phänomen, das in der Vergangenheit abgeschlossen sei, es sei ein "anhaltendes Problem". Deshalb brauche es weitere Aufklärung, Aufarbeitung und Prävention. In den letzten Jahren habe es allerdings eine "systematische Unterschätzung" der Problematik gegeben.“

https://hpd.de/artikel/missbrauchsskandal-erschuetterndes-ausmass-15992

Jan Hegenberg: „Es wird manchmal dagegengehalten, dass es sexuellen Missbrauch auch außerhalb der Kirche gibt, was zwar leider der Fall ist, mich aber zu der Tat führt, die in meinen Augen noch abscheulicher ist als der Missbrauch selbst: das systematische Vertuschen dieser Fälle. Wer auch nur einen Funken Anstand im Leib trägt, der muss bei Bekanntwerden solcher Grausamkeiten umgehend alles dafür tun, den Opfern zu helfen und weitere Übergriffe zu verhindern. Die katholische Kirche hat bis in den Vatikan hinein jedoch in zahllosen Fällen genau das Gegenteil getan: Die betroffenen Familien wurden zum Schweigen gedrängt, die Täter wurden versetzt.

Das bedeutet, dass straffällig gewordenen Angestellten, die sich bereits an Kindern vergangen hatten, die komfortable Möglichkeit geboten wurde, weiteren Kindern in anderen Gemeinden Gewalt anzutun. Und die Beteiligten mussten befürchten, dass genau das passieren würde. Spielte in deren Moral aber keine Rolle. Kein Gottesglaube, keine Frömmigkeit und keine Bibelstelle hat diese Leute davon abgehalten, über Jahrzehnte hinweg sexuelle Gewalt gegen Kinder in ihrer eigenen Organisation zu dulden oder sogar zu fördern.“

https://hpd.de/artikel/da-unmoralischer-heide-opfern-wir-ihn-unserem-gott-15902

 

Kritik an Klerikern

 

Raoul Löbbert: „Zwar bekundet Marx, er empfinde "tiefe Scham" und Entsetzen. Auch entschuldigt er sich bei allen, die in der Kirche "Schmerz erlitten haben". Doch das war zu erwarten. Das gehört inzwischen zur eingeübten Reue-Routine beim Thema Missbrauch, sei es in offenen Briefen, die Papst Franziskus verschickt, oder in den vereinzelten Videobotschaften deutscher Bischöfe. Die Scham mag tief empfunden sein. Konkret jedoch wird sie nie.

Wofür entschuldigt sich Marx etwa genau und bei wem? Betroffene sucht man bei der Vorstellung der Studie auf dem Podium vergebens. Auch wird Marx recht schmallippig, wenn es um eigene Verfehlungen geht – schließlich fällt man als Bischof ja nicht vom Himmel. Als Generalvikar, Regens, Personalreferent hat jeder Bischof über Jahrzehnte Verantwortung getragen in dem klerikalen System, dessen Auswüchse man nun beklagt.

Ja, bekennt Marx, auch er gehöre zu denen, die in der Vergangenheit nicht "zuhören" wollten. Doch was heißt das genau? Etwas konkreter wurde er einen Tag vor der Pressekonferenz bei einem kurzen Statement: Es stimme, sagte er da, dass früher nicht jeder Vorgang in den Akten gelandet sei. Daran habe er selbst "Erinnerungen". Aber konkret vorzuwerfen habe er sich nichts. Als er sich zum ersten Mal mit dem Thema Missbrauch konfrontiert sah, habe er sich die Dinge ja nicht einmal vorstellen können, von denen da die Rede war. "Natürlich kann man jetzt sagen: Sie sind naiv, Herr Kardinal."

Ob dem wirklich so ist? Oder ob Marx mehr wusste, als er jetzt zugibt? Die Studie ist bei der Beantwortung der Frage jedenfalls keine Hilfe.

Und dann gibt es am Ende der Pressekonferenz doch noch den einen Moment, der den Zustand des deutschen Katholizismus, ja den der Weltkirche auf den Punkt bringt und zeigt, was von der Wendepunkt-Rhetorik wirklich zu halten ist. Gefragt nämlich, ob einer der 60 Bischöfe und Weihbischöfe, die in Fulda versammelt sind, aufgrund persönlicher Schuld oder eines drückenden Verantwortungsgefühls seinen Rücktritt in Erwägung gezogen habe, antwortet Reinhard Kardinal Marx nur mit einem Wort: "Nein."“

https://www.zeit.de/gesellschaft/2018-09/sexueller-missbrauch-katholische-kirche-vertuschung-aufarbeitung

Annette Langer: „… denn die Selbstverständlichkeit, mit der Kontrolle ausgeübt wurde, verärgert. Die Bischöfe ergehen sich in eben jenem Klerikalismus, der in der Studie als eine Wurzel des Übels angeprangert wird: das elitäre Selbstverständnis, die feste Überzeugung, dass Macht alles möglich macht, dass im eigenen Haus nach eigenen Regeln gespielt wird. Möglich ist dies nur in einem Staat im Staate, der über eine Paralleljustiz verfügt und seiden gebettet ist auf Beichtgeheimnis und klerikaler Omertà.“

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/katholische-kirche-missbrauchsstudie-soll-die-bevoelkerung-ruhigstellen-a-1230018.html

 

Zölibat und Tat

 

Sexuelle Gewalt an Kindern gibt es an mehreren Stellen, von der Familie angefangen. Dann von Lehrern begangen, vor denen Kind und Eltern noch einen gewissen „Respekt“ haben und erst recht bei Priestern. Oft trauen sich die Kinder nichts zu sagen und die Eltern würden das nicht glauben. - Zumindest war das vor noch gar nicht langer Zeit so.

Während bei den meisten Religions-Gemeinschaften ein Priester verheiratet sein muss, darf ein katholischer Priester erst gar nicht verheiratet sein. Mit der Folge, dass es Gruppen von Menschen gibt, die überproportional in der katholischen Priesterschaft vertreten sind, da sie dort keiner fragt, warum sie nicht verheiratet sind bzw. wann sie denn endlich heiraten würden. Dazu gehören Homosexuelle und Pädophile.

Von ganz wenigen Männern abgesehen, die extrem willensstark, völlig asexuell oder impotent sind, sind alle anderen dazu gezwungen, auf die eine oder andere Art zu „sündigen“. Auch, wenn es heute liberalere Auslegungen gibt, wurde bloße Onanie als böse Sünde betrachtet. Und wenn schon Onanie (die ja überhaupt niemandem schadet) so verdammt wird, ist es qualitativ schon kein großer Unterschied mehr, sich an Kindern zu vergehen.

Das ist das Wesen so ziemlich aller Religionen: etwas nur schwer (wenn überhaupt) Beherrschbares als schlimme Straftat hinzustellen, wovon nur die Religion freisprechen kann. Bei der Katholischen Kirche ist das besonders schlimm, da deren Priester auf die eine oder andere Art gezwungen sind, sündigen zu müssen. Bei der Beichte bereuen sie, bekommen eine „Strafe“ auferlegt und können wieder „sündigen“.

Zurück zu Christian Pfeiffer: „Welche Struktur-Änderungen bräuchte die katholische Kirche?

Die Studie nennt als ein Hauptproblem den Klerikalismus, also das hierarchisch-autoritäre System, das Machtgefälle zwischen Bischof, Priester und Menschen in der Gemeinde. Die Kirche braucht dringend eine innere Reform. Und die Kirche müsste sich aktiver um die Betroffenen kümmern.

Und das Zölibat?

Das Zölibat ist eine Anmaßung. Die Kirche muss sich durchringen, es abzuschaffen, das würde Missbrauch reduzieren. Das zeigen die Täterquoten: 5,1 Prozent der Diözesanpriester, aber nur ein Prozent der Diakone. Beide arbeiten mit Kindern. Aber die Diakone dürfen eine Frau heiraten oder einen schwulen Partner haben.

Laut Spiegel bewerten die Forscher der Studie das Zölibat nicht als ausschlaggebend.

Das ist eine Fehlinformation. Die Forscher sagen, dass mit Abschaffung des Zölibats nicht der Missbrauch abgeschafft ist. Das sieht man ja daran, dass es auch in anderen Institutionen dazu kommt. Aber wenn man die Studie liest, finden sich viele Hinweise auf die Problematik des Zölibats. Es zieht Menschen an, die eine verklemmte Sexualität leben. Wenn die Kirche sagen würde, es gibt keinen Zwang zum Zölibat, würden sich wesentlich mehr und auch stärkere Personen für diesen Beruf entscheiden und der Anteil der Risikopersonen würde sinken.

Wie sieht die Missbrauchs-Gefährdung heute aus?

Sie ist deutlich niedriger als vor 20, 30 Jahren. Das hängt auch mit der sexuellen Aufklärung der 70er- und 80er-Jahre zusammen. Wir leben in einer weniger verklemmten Gesellschaft, da ist das Risiko sexuellen Kindesmissbrauchs geringer, weil die Menschen sexuelle Kontakte zu ihren eigentlichen Zielpersonen anstreben können und nicht ersatzweise auf Kinder zurückgreifen müssen. Internationale Studien zeigen, je freier Sexualität gelebt wird, desto geringer das Missbrauchsrisiko.“

www.taz.de/!5534829/

 

Täter-Profile

 

Annette Langer: „Die Forscher haben Interviews mit 50 Beschuldigten geführt, sie haben Strafakten analysiert und nicht beschuldigte Kleriker befragt, um Vergleichswerte zu bekommen. Der Haken: Die Gesprächspartner haben einem Interview freiwillig zugestimmt - die Anzahl der renitenten Straftäter unter ihnen dürfte gering sein. Auch ist die Vergleichsgruppe zahlenmäßig kleiner.

Die Forscher haben drei Tätertypen ausgemacht:

Fixierter Typus: Der fixierte Tätertyp wird früher straffällig, ist häufiger Mehrfachtäter und eher pädophil veranlagt - seine Opfer sind im Durchschnitt 10,6 Jahre alt. Für ihn ist die katholische Kirche attraktiv, weil sie Kontaktmöglichkeiten zu Minderjährigen bietet. Die Autoren betonen: Pädophile Präferenzstörungen münden nicht zwangsläufig in Missbrauchshandlungen, sondern können kontrolliert oder kompensiert werden, etwa durch Weiterbildung, Supervision, Gesprächsgruppen oder Psychotherapie.

Narzisstisch-soziopathischer Typus: Vertreter des narzisstisch-soziopathischen Tätertyps sind durchsetzungsstark und dominant. Sie zeigen auch bei schweren Tatbeständen kein Unrechtsbewusstsein. Sie nutzen ihre Amtsautorität bewusst, um Taten anzubahnen oder zu vertuschen. Diese Persönlichkeiten sollten den Autoren der Studie zufolge rechtzeitig identifiziert werden, weil sie nicht für ein kirchliches Amt geeignet seien.

Regressiv-unreifer Typus: Der regressiv-unreife Typus ist eher homosexuell. Er wird relativ spät nach der Priesterweihe straffällig und zeigt psychosoziale Defizite sowie sexuelle Unreife. Angesichts der katholischen Sexualmoral und Homophobie wählt er häufig ein Leben als Priester, da es ihm als Ausweg aus einem Dilemma erscheint: ein Leben unter Männern, aber ohne Sünde. Beschuldigte des regressiven Typus machten am häufigsten die Kirche mitverantwortlich für ihre Tat. Bei diesem Typus ist laut Studie vor allem eine bessere Priesterausbildung gefordert, eine Tabuisierung von Homosexualität sollte vermieden werden.

Was alle drei Typen vereint: Sie nutzen die Gutgläubigkeit ihrer minderjährigen Zöglinge gezielt aus, von denen 40 Prozent erklärten, sie hätten ein besonderes Vertrauensverhältnis zu ihrem späteren Peiniger gehabt. Was sagen die befragten Beschuldigten?

- 33 der 50 Beschuldigten bagatellisierten ihre Tat, oft wurden die Folgen für die Opfer unterschätzt.

- Die Hälfte interpretierte das Geschehen als einvernehmlich.

- Fast ein Drittel fühlte sich gar "provoziert" und "verführt".

- Acht führten ihre Tat auf eine psychische Krankheit zurück, weshalb sie nur bedingt verantwortlich seien.

- Vier bestritten die Tat.

- 18 deuteten sie als eine Prüfung Gottes, die sie nicht bestanden hätten. Diese Befragten erhofften sich Vergebung von Gott und Gnade von der Kirche

Der Studie zufolge nutzten die Beschuldigten die Beichte nicht nur als Möglichkeit, ungestört übergriffig zu werden. 38 Prozent von ihnen beichteten auch ihre eigenen Missetaten. In diesem Zusammenhang sollten Priester darauf aufmerksam gemacht werden, welche Möglichkeiten sie haben, auf Geständnisse schwerster Sexualstraftaten zu reagieren. Laut Kirchenrecht wird die Verletzung des Beichtgeheimnisses mit Exkommunikation belegt. Ein Priester kann aber bei fehlender tätiger Reue die Absolution verweigern und zum Beispiel auf eine Selbstanzeige des Täters hinwirken.

Ein großer Teil der Beschuldigten fühlte sich nach Bekanntwerden der Tat von der Kirche unzureichend geschützt, ausgegrenzt und nicht verstanden. Ebenfalls beklagt wurden die durch den Tatvorwurf erlittenen gesellschaftlichen, beruflichen oder psychischen Nachteile. Häufig fehlte es den Befragten an Empathie für die Opfer, gut zwölf Prozent setzten die Betroffenen sogar herab und bezichtigten sie der Lüge.“

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/missbrauchsstudie-der-katholischen-kirche-als-ob-dracula-eine-blutbank-erforscht-a-1229632.html

 

Recht

 

Bei einem Normalbürger, bei dem der Verdacht besteht, dass er ein Kind missbraucht haben könnte, ist aber sehr schnell die Polizei im Hause, durchsucht alles und beschlagnahmt den Computer.

Wenn die Nachbarschaft den Verdacht hegt, kommt es durchaus zu Akten der Selbstjustiz, siehe http://www.ansichten-eines-regenwurms.de/335-selbstjustiz.html und wenn bei einem völlig unbescholtenen Menschen, der keinerlei Straftat begangen hat, durchsickert, dass er sich gerne Bilder von nackten Kindern ansieht, kann er davon ausgehen, sich im ganzen Land nicht mehr blicken lassen zu können, siehe http://www.ansichten-eines-regenwurms.de/58-respekt-vor-edathy.html .

Wie reagieren nun die Gutmenschen dieses Landes auf die religiöse Pädophilen-Bande?

Was spricht gegen folgende These? Die Verantwortlichen wissen, dass Straftaten begangen werden. Sie vertuschen diese, ermöglichen dadurch weitere Straftaten und leisten somit Beihilfe. Aufgrund der zahlreichen kriminellen Akte handelt es sich quasi um eine kriminelle Vereinigung, die den Verbrechern quasi ein rechtsfreies Arbeitsumfeld bietet.

Eberhard Reinecke: „Man stelle sich vor, die Mafia würde einen Bericht veröffentlichen, in dem sie einräumt, in den letzten 70 Jahren eine Vielzahl von Verbrechen begangen zu haben, der Pate entschuldigt sich bei den Opfern, allerdings weigert die Mafia sich, unabhängigen Wissenschaftlern oder gar der Polizei Zugang zu ihren Archiven zu gestatten. Klingt ziemlich lächerlich und natürlich würde die Polizei sofort losmarschieren, um das Mafiaarchiv zu beschlagnahmen. Auch wenn die katholische Kirche nicht die Mafia ist, ist das Verhalten genauso.

Bei dem hier zur Diskussion stehenden Kindesmissbrauch, von dem die Kirche mehr als 6.000 Fälle einräumt, sind sich eigentlich alle einig, dass dies nur die Spitze des Eisberges ist. Hier wird so getan, als ginge es bei dem Missbrauch um ein irgendwie geartetes ethisches Problem. In der Schlusserklärung der Bischöfe heißt es u. a.:

"Wir werden mehr als bisher die Begegnung mit den Betroffenen suchen. Für die Aufarbeitungsprozesse, die wir in den Bistümern angehen wollen, brauchen wir die Hilfe der Betroffenen sowie externer Fachleute."

Offenbar zählt die Kirche zu den "externen Fachleuten" nicht die auf Kindesmissbrauch spezialisierten Dezernate von Polizei und Staatsanwaltschaft. Und natürlich bietet die Kirche auch nicht an, alle bisher unbekannten Täter den Ermittlungsbehörden namhaft zu machen.

Es geht hier um schwerste Straftaten, die – wie einzelne Tatbestände des § 176 StGB – mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren belegt sind. Und die Kirche hat ja nun nicht etwa nur Strafakten ausgewertet, sondern offenbar ihre eigenen Archive, aus denen sich im Zweifel auch eine Vielzahl von Taten ergab, die (bisher) gerade nicht strafrechtlich verfolgt wurden. Ausdrücklich ist neben der Auswertung von Strafverfahren ab S. 104 der Studie auch von "Tätern" die Rede, offenbar solche, die bisher nicht verfolgt wurden.

Was ein Staatsanwalt zu tun hat, wenn er – selbst aus der Zeitung – von einer Straftat erfährt, die – wie hier – ein Offizialdelikt ist, ergibt sich aus § 152 Abs. 2 StPO, in dem es heißt:

Die Staatsanwaltschaft ist "soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbarer Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen."

Für ein Einschreiten der Staatsanwaltschaft ist also nicht erforderlich, dass die Täter schon bekannt sind. Es reicht aus, wenn es "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" für Straftaten gibt. Wenn aber die Institution Kirche selbst einräumt, dass es Kindesmißbrauch auch in bisher den Verfolgungsbehörden noch nicht bekannten Fällen gegeben hat, dann müssen diese Fälle ermittelt werden.

Allerdings müssen die Straftaten "verfolgbar" sein und da mag der eine oder andere Staatsanwalt auf die Idee kommen, das läge ja alles schon so lange zurück und sei wegen der Verjährung nicht mehr verfolgbar. Ich rechne einmal zurück. Der z. B. im Raum stehende § 176 Abs. 2 StGB, der einen Missbrauch mit Vergewaltigung umfasst (was durchaus im Bericht eingeräumt wurde) hatte schon seit längerem eine einfache Verjährung von 20 Jahren. Damit aber nicht genug. Bis zum 30.06.2013 ruhte die Verjährung bis zum 18. Lebensjahr des Opfers, anschließend bis zum 21. Lebensjahr und ab dem 21.01.2015 bis zum 30. Lebensjahr des Opfers.

Dabei muss man wissen, dass die Verlängerung der Verjährungsfrist immer alle Fälle betrifft, bei denen die Verjährung zum Zeitpunkt des Erlasses des Gesetzes noch nicht abgelaufen war. Nehmen wir also jemanden, der im Alter von zehn Jahren im Jahre 1985 missbraucht wurde. Dann begann die Verjährung erst im Jahre 1993 und endete – soweit sie nicht zwischenzeitlich unterbrochen wurde – im Jahre 2013. Da hier zumindest ab dem 30.06. allerdings eine längere Zeit des Ruhens (nämlich weitere drei Jahre) und ab dem 21.01.2015 weitere neun Jahre Gesetz sind, kann man davon ausgehen, dass die harten Missbrauchsfälle für Zehnjährige seit 1985 noch verfolgbar sind. Waren die Opfer noch jünger, so geht die Verfolgbarkeit sogar noch weiter zurück. Ginge es um weniger schwerwiegende Delikte dürften diese immer noch mindestens ab 2000 verfolgbar sein.

Und wer denkt, es könnte dann ja jetzt mit der Verjährung knapp werden, sollte wissen, dass allein die Mitteilung der Einleitung des Strafverfahrens an mögliche Täter bereits zu einer Unterbrechung der Verjährung führt und damit zu einer Verlängerung um weitere 20 Jahre oder bei leichteren Delikten z. B. um 10 Jahre.

Wenn nun klar ist, dass Hinweise auf derartige schwerste Straftaten sich in den Archivbeständen der einzelnen Diözesen befinden, so ist es eigentlich selbstverständlich, dass die Staatsanwaltschaft wegen eines bestehenden Anfangsverdachtes derartiger Taten Beschlagnahmebeschlüsse beantragt und anschließend die Archive selbst auswertet oder auswerten lässt. Und gegenüber der Staatsanwaltschaft gilt natürlich auch keinerlei Datenschutz. Die Staatsanwaltschaften müssen die Herausgabe der entsprechenden Unterlagen bei den Diözesen anfordern. Mögliche Verjährungen zwingen auch zu schnellem Handeln. Ob und in welchen Fällen vielleicht tatsächlich Verjährung eingetreten ist, wird man abschließend erst nach Auswertung der Archive feststellen können.

Wie weit staatsanwaltschaftliche Befugnisse in diesem Zusammenhang reichen können, hat z. B. das Amtsgericht Halle in einem Beschluss aus dem Jahre 2007 deutlich gemacht, in dem es für rechtmäßig gehalten hat, sämtliche Kreditkartenunternehmen in der Bundesrepublik anzuschreiben, um festzustellen, ob dort Transaktionen vorgenommen wurden, die Hinweise auf die Beteiligung an einem Kinderpornoring enthielten. Legt man diese Maßstäbe zugrunde und berücksichtigt man, dass insbesondere der schwere Missbrauch von Kindern erheblich höher bestraft ist als die Verbreitung von Kinderpornografie, so gibt es keinen Grund für die Staatsanwaltschaft, hier nicht durchzugreifen.

Auch die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weist in diese Richtung. Am 27. Juni 2018 entschied die 3. Kammer des Zweiten Senats, dass die Anordnung der Durchsuchung des Münchener Büros der Rechtsanwaltskanzlei Jones Day und die Bestätigung der Sicherstellung der dort aufgefundenen Unterlagen zum Zwecke der Durchsicht verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei. Anlässlich eines in den USA geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen Abgasmanipulationen an Dieselfahrzeugen hatte die Volkswagen AG die internationale Rechtsanwaltskanzlei Jones Day im September 2015 mit internen Ermittlungen, rechtlicher Beratung und der Vertretung gegenüber den US-amerikanischen Strafverfolgungsbehörden beauftragt. Zum Zwecke der Sachaufklärung sichteten die Rechtsanwälte von Jones Day innerhalb des Volkswagen-Konzerns eine Vielzahl von Dokumenten und führten konzernweit Befragungen von Mitarbeitern durch. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft ordnete das Amtsgericht München die Durchsuchung der Münchener Geschäftsräume der Kanzlei Jones Day an. Bei der Durchsuchung am 15. März 2017 wurden zahlreiche Aktenordner sowie ein umfangreicher Bestand an elektronischen Daten mit den Ergebnissen der internen Ermittlungen sichergestellt.

Was im Rahmen der Durchführung von Ermittlungen wegen des Verdachts des Betruges und strafbarer Werbung erlaubt ist, muss erst recht bei Vorliegen des Verdachts des (schweren) sexuellen Missbrauchs von Kindern erlaubt sein.

Verwunderlich ist im Übrigen auch, dass diejenigen aus den Parteien mit dem großen C, die sich sonst mit der Devise "Null Toleranz" geradezu überschlagen, offenbar ausnehmend viel Toleranz gegenüber den christlichen Kirchen haben. Wie sagte der NRW-Innenminister Reul am 27.9.2018 im WDR so schön:

"Rechtsbruch ist Rechtsbruch. Und die Polizei kann nicht zulassen, dass an irgendeiner Stelle irgendeiner, ob rechts ob links, ob Ausländer oder Inländer, ob Mann oder Frau, Recht bricht."

Und das gilt natürlich auch für die Katholische Kirche und deren Beschäftigte.“

https://hpd.de/artikel/staatsanwaltschaften-sollten-jetzt-kirchenarchive-beschlagnahmen-16001

Dieter Rössner: „Die erschreckenden Befunde der Studie zu den Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche mit hohen dokumentierten Fallzahlen fordern das auf das Legalitätsprinzip verpflichtete Strafrecht zum Handeln heraus.

Aufgrund des Forschungsberichts ist jetzt bekannt, dass es eine hohe Zahl von Missbrauchsfällen gibt, die aufgrund der durch kirchliche Vorgaben anonymisierten Behandlung in der Studie nur als Fall feststehen, aber (noch) nicht einem Täter zugeordnet werden können. Bei den nicht verjährten Fällen ist das ein klarer Fall für Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft, denn der damit begründete Anfangsverdacht nach § 152 Abs. 2 StPO liegt weit über der Voraussetzung von tatsächlichen Anhaltspunkten für eine Straftat. Ermittlungsmaßnahmen zur Überführung der Täter wie Durchsuchung und Beschlagnahme der vollständigen, nicht anonymisierten Akten zur persönlichen Feststellung der Täter liegen nahe.

Es überrascht, wie zurückhaltend Staat und Öffentlichkeit mit dem alarmierenden Anfangsverdacht schwerer Verbrechen umgehen. Das basiert wohl darauf, dass vielfach eine vage und ehrfürchtige Vorstellung von der sakrosankten Eigenständigkeit der Kirche herrscht. Wie bei vielen mächtigen Institutionen wird versucht, eine Mauer des Schweigens insbesondere gegen strafrechtliche Ermittlungen aufzubauen.

Dabei ist die Rechtslage insoweit eindeutig: Es gibt keine grundsätzlichen Ausnahmen von der Strafverfolgung für die Kirche und ihre Priester wie bei der Immunität von Parlamentariern oder Diplomaten. Es gibt auch kein Recht der Kirche – etwa unter Hinweis auf das Kirchenrecht und die eigene Strafgewalt –, ihre Institution von strafrechtlichen Eingriffen frei zu halten. Unabhängig von dem eigenen kircheninternen Sanktionsverfahren gilt für Straftaten des StGB das staatliche Strafverfahren und kirchenangehörige Täter können entsprechend auch vor ordentlichen Gerichten bestraft werden.

Dem staatlichen Strafverfahren in diesen kirchlichen Fällen sind daher nur die immanenten Grenzen der StPO wie bei jedem Bürger gesetzt. Dazu gehört selbstverständlich das Zeugnisverweigerungsrecht des § 53 Abs. Nr. 1 StPO, das speziell für Geistliche ein Schweigerecht über das vorsieht, was Ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger anvertraut wurde oder bekannt geworden ist. Freilich ist das so begründete Schweigerecht als Ausnahme genau auf die spezifisch seelsorgerische Tätigkeit begrenzt. Ein generelles Ermittlungsverbot folgt daraus nicht. Die Verpflichtung zur Verfolgung von Straftaten im Rechtsstaat wird für den kirchlichen Bereich so gerade nicht allgemein ausgeschlossen.

Damit steht fest, dass alle innerkirchlichen Vorgänge ohne Bezug zur Beichte nicht darunter fallen und somit vor allem im Bereich der Verwaltung, wozu Disziplinarverfahren zählen, im Rahmen der strafprozessualen Vorgaben ermittelt werden darf. Ausgenommen von einer Beschlagnahme wären nur Aufzeichnungen eines Priesters über die Beichte und die Vernehmung des Priesters. Alle sonstigen Unterlagen und Aussagen kirchlicher Mitarbeiter könnten herangezogen werden.

Diese Position wird gestützt durch in diesem Punkt recht einheitliche Kommentierung des Zeugnisverweigerungsrechts.

Münchener Kommentar Rn 15: "Bereits aus dem Gesetzeswortlaut ergibt sich, dass sich das Zeugnisverweigerungsrecht nicht auf Tatsachen erstreckt, die der Geistliche lediglich bei Gelegenheit der Ausübung der Seelsorge erfahren hat, nicht aber in seiner Eigenschaft als Seelsorger. Ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht damit nicht bei lediglich karitativen, fürsorgerischen, erzieherischen oder verwaltenden Tätigkeiten des Geistlichen. … Ob es sich im Einzelfall um Seelsorge handelt, ist objektiv zu bestimmen; in Grenz- und Zweifelsfällen ist die Gewissensentscheidung des Geistlichen maßgebend."

Beck OK zu § 53 StPO Rn 10: "Vom Zeugnisverweigerungsrecht werden alle Tatsachen umfasst, die dem Geistlichen in seiner Eigenschaft als Seelsorger anvertraut oder bekannt geworden sind …. Nicht unter § 53 fällt dagegen Wissen, das der Geistliche in ausschließlich karitativer, fürsorgerischer, erzieherischer oder verwaltender Tätigkeit erlangt hat; gleiches gilt für Tatsachen, die er nur gelegentlich der Ausübung seines Berufes erfahren hat (BGH NStZ 2007, 275). Entscheidend ist die objektive Sachlage, nicht wie die Beteiligten die Situation beurteilen, wobei die Ansicht des Geistlichen in Grenz- und Zweifelsfällen maßgeblich sein wird (BGH NStZ 2010,646)."

Damit ist auch nach der prozessualen Prüfung der Voraussetzungen von staatsanwaltschaftlichen Verfahren bei den Missbrauchsfällen dem aktuellen Beitrag der Kanzlei Schön und Reinecke beizupflichten, der sich auf der Homepage des Instituts für Weltanschauungsfragen findet.

Die trotz der klaren Ausgangslage für strafrechtliche Ermittlungen zu beobachtende staatliche und staatsanwaltschaftliche Zurückhaltung beruht wohl darauf, dass man den vorhersehbaren Konflikt bei Abgrenzungsfragen des Zeugnisverweigerungsrechts mit der Kirche vermeiden will. Dagegen steht aber das bindende Rechtsstaat- und Legalitätsprinzip. Es ist ein Skandal, dass gar nichts passiert, während (zu Recht) sexuelle Übergriffe im bürgerlichen Leben vom Strafrecht sehr ernst genommen werden!“

https://hpd.de/artikel/keine-ausnahmen-strafverfolgung-fuer-kirche-und-ihre-priester-16026

 

Religion und Moral

 

Religiöse haben oft die Unverschämtheit zu behaupten, dass Nicht-Religiöse unmoralisch seien. Mit der Begründung, dass sie für ihr Tun keine Strafe erwarten. Zumindest eines lässt sich daraus erkennen: sie selbst tun nur deshalb „Gutes“, weil sie dafür belohnt werden wollen und ansonsten Angst vor Strafe hätten. Dabei handelt es sich nicht unbedingt um sympathische Menschen.

Jan Hegenberg: „In dieser Frage schwingt oft der Irrglaube mit, Atheisten könnten eher auf die schiefe Bahn geraten, weil sie ja keine Bestrafung durch den Schöpfer des Universums befürchten müssen. Generell ist das ein seltsames Konzept von Moral, in dem ich mich nur deswegen moralisch verhalte, weil ich sonst bestraft werde. Nach der Logik ist der Klassenschläger, der auf dem Schulhof nur deshalb keinen verkloppt, weil die Pausenaufsicht ihn auf dem Kieker hat, ein Vorbild an Anstand und Moral.

Ich hingegen verhalte mich nach einer alle Mitgeschöpfe einbeziehenden Ethik, einfach weil ich weiß, dass es falsch ist, Menschen und Tieren weh zu tun. Ganz schön verwerflich, was? Und es sind halt nicht nur spießige Eltern meiner Schulkumpels, die über meine angeblich unzureichende Moral urteilen, sondern Personen mit prominentem Rang und Namen: Bischof Algermissen aus Fulda ließ in einer Predigt verlauten, Menschen ohne Auferstehungsglauben könnten zu einem "großen Sicherheitsrisiko" für die Mitwelt werden, denn ihre Hektik und Daseinsangst ließen sie "zuschlagen und zerstören".

Der katholische Schriftsteller Martin Mosebach meint, die Verbindung zu Christus bringe die "Fähigkeit zum Menschsein erst zur Vollendung", Unreligiöse seien "in ihrer Vollausbildung als Menschen beeinträchtigt", ein Leben in völliger Abkehr von Gott sei eine "reduzierte Existenz". Die seelische und auch die rationale Fülle des Menschseins sei dann nicht gegeben, wenn die Verbindung zum Schöpfer verödet ist. Der Schriftsteller und Publizist Navid Kermani meint, der religiöse Analphabetismus sei, wie jede Form der Ignoranz, problematisch, weil er zu einer grundlegenden ästhetischen wie auch moralischen Verarmung der Gesellschaft führe. Laut der Berliner Zeitung unterstellte Katrin Göring-Eckhardt von den Grünen Atheisten bereits kognitive Störungen, weshalb das komplexe Christentum "verständlich und lebensnah" vermittelt werden müsse. Der Focus titelte 2016 "Was Atheisten mit Psychopathen gemeinsam haben" …

Ich hätte also eine Bitte: Wenn das nächste Mal jemand in ein Mikrofon spricht und sagt, dass Atheisten zu einem Sicherheitsrisiko werden können, dass sie eine reduzierte Existenz leben, dass sie kognitiv gestört und moralisch verarmt sind, können die Interviewer dann bitte zurückfragen, ob solche Urteile in Anbetracht der systematischen Misshandlung von tausenden Kindern weltweit durch tiefreligiöse Menschen nicht auf ganz schön wackligen Füßen stehen?

Für Moral brauche ich nämlich nicht zwingend Religion. Und für Religion offenbar auch nicht zwingend Moral.“

https://hpd.de/artikel/da-unmoralischer-heide-opfern-wir-ihn-unserem-gott-15902

 

Siehe dazu auch „Feindesliebe: Prominente Christen hetzen gegen Ungläubige“ von Wolfgang Klosterhalfen

http://www.reimbibel.de/HETZE.htm

Oder den schönen Spruch von Heinrich Böll: „Ich überlasse es jedem einzelnen sich den Alptraum einer heidnischen Welt vorzustellen oder eine Welt, in der Gottlosigkeit konsequent praktiziert würde: den Menschen in die Hände des Menschen fallen zu lassen …

Selbst die allerschlechteste christliche Welt würde ich der besten heidnischen vorziehen, weil es in einer christlichen Welt Raum gibt für die, denen keine heidnische Welt je Raum gab: für Krüppel und Kranke, Alte und Schwache, und mehr noch als Raum gab es für sie: Liebe für die die der heidnischen wie der gottlosen Welt nutzlos erschienen und erscheinen …“

https://kraftwort.wordpress.com/2010/03/04/heinrich-boll-eine-welt-ohne-christus/

Wer ohne Gott lebt, kann sich auf den Menschen konzentrieren. Ein Land wie Dänemark schafft es, seinen gesamten Sozialbereich (Erziehung, Gesundheit, Pflege, Betreuung …) ohne Kirchen zu handhaben – mit besseren Leistungen als in solchen Ländern, in denen der Sozialbereich zum Großteil in kirchlicher Hand ist.

Es gibt religiöse Menschen, die ihre verwerflichen Taten aus religiösen Gründen begehen – aber es gibt keine Atheisten, die ihre verwerflichen Taten aus atheistischen Gründen begehen.

 

Kirche und Moral

 

Sie glauben selbst an ihre moralische Überlegenheit und daran, dass sie anderen sagen müssen, wie sie zu handeln haben. Das können sie ja – nur gibt es da einen willfährigen Staat, der den Kirchen nur zu gerne einen ihnen nicht zustehenden Einfluss einräumt. Dass es mit christlicher Moral und kirchlichem Einfluss nicht zum besten bestellt ist, hatte der Wurm bereits in mehreren Beiträgen dargestellt:

Schutz des geborenen Lebens: http://www.ansichten-eines-regenwurms.de/26-die-katholiban-und-das-leben.html

Geld für eigenen Protz ausgeben: http://www.ansichten-eines-regenwurms.de/40-flug-lug-und-betrug.html

Autoritäre Erziehung: http://www.ansichten-eines-regenwurms.de/49-fest-der-familie.html

Verdammung von Wissenschaft, vor allem im gesundheitlichen Bereich: http://www.ansichten-eines-regenwurms.de/52-glauben-und-wissen.html

Rücksichtslosigkeit gegenüber Tieren, Pflanzen, Umwelt: http://www.ansichten-eines-regenwurms.de/90-oekoterrorist-noah.html

Unterdrückung von Frauen: http://www.ansichten-eines-regenwurms.de/126-missachtung-von-frauenrechten.html

Bejahung von Sklaverei: http://www.ansichten-eines-regenwurms.de/139-irgendein-mensch-sollte-darum-besorgt-sein-diesem-schrecken-ein-ende-zu-machen.html

Sucht nach dem Weltenende: http://www.ansichten-eines-regenwurms.de/151-weltenende.html

Teufelsglaube: http://www.ansichten-eines-regenwurms.de/245-hoelle-tod-und-teufel.html

Ergebenheit in staatliche Führer: http://www.ansichten-eines-regenwurms.de/281-gottes-diener.html

Antisemitismus: http://www.ansichten-eines-regenwurms.de/285-antisemitismus.html

Protestantismus: http://www.ansichten-eines-regenwurms.de/302-hass-prediger.html

Angebliche „Erlösung“: http://www.ansichten-eines-regenwurms.de/303-ich-judas.html

Reliquien-Mumpitz: http://www.ansichten-eines-regenwurms.de/94-heiliger-bimbam.html

Pille danach“: http://www.ansichten-eines-regenwurms.de/150-der-apotheker-danach.html

Bestimmung über das eigene Leben: http://www.ansichten-eines-regenwurms.de/194-verweigerte-hilfeleistung.html

Lohnendes Geschäfts-Modell: http://www.ansichten-eines-regenwurms.de/203-kirchensteuer.html

Unverschämtes Benehmen als Arbeitgeber: http://www.ansichten-eines-regenwurms.de/327-kirche-als-arbeitgeber.html

 

 

Ich bin Philanthrop, Demokrat und Atheist. Rupert Regenwurm