https://www.youtube.com/watch?v=8KSTEAJ5P0M
„Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch täuschende Inhalte: (1) Wer einer dritten Person einen mittels eines Computerprogramms erstellten oder veränderten Inhalt (§ 11 Absatz 3), der den Anschein erweckt, ein tatsächliches Geschehen in Bezug auf eine andere Person wiederzugeben, und der geeignet ist, dem Ansehen dieser Person erheblich zu schaden, unbefugt zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.“
Wer sich an verschärfte morgendliche Haus-Durchsuchungen wg. „Schwachkopf“ erinnert fühlt, wird richtig liegen, siehe unter anderem https://www.ansichten-eines-regenwurms.de/index.php/1399-schwachkopf und https://www.ansichten-eines-regenwurms.de/index.php/1447-schwachkoepfe-allueberall
Es ist immer dasselbe Muster:
1. Gesetz zum Schaden der Menschen soll beschlossen werden
2. Es gibt einen konstruierten oder tatsächlichen Fall, der passend zum künftigen Gesetz passt
3. Im Zusammenspiel mit Medien, Politik und einflussreichen Kräften im Hintergrund wird dieser eine Fall massiv hochgejazzt
4. Die Besser-Verdienenden kommen aus ihren Villen herausgekrochen und empören sich, worüber medial groß berichtet wird
5. Neues Gesetz wird beschlossen, obwohl es mit diesem einen Empörungs-Fall bei näherem Hinsehen gar nichts zu tun hat
Selten waren diese Mechanismen so deutlich zu sehen wie beim neuen Gesetz, welches die Meinungs-Freiheit weiter verschärfen soll.