Ein Abgrund von Landesverrat

Der Generalbundesanwalt wurde vom Justizminister in den vorzeitigen Ruhestand geschickt. Dies ist bislang der Höhepunkt der Affäre um netzpolitik.org.

Wenn mensch fragt, was da eigentlich los war, wird er in den meisten Fällen folgende Antworten zu hören bekommen:

- ungerechtfertigterweise wurde gegen Blogger der Vorwurf des Landesverrats erhoben

- bei Regierung, Behörden und Spitzenbeamten geht’s zu wie bei Hempels unterm Sofa

- ein durchgeknallter Staatsanwalt, der den Justizminister zu seiner Entlassung genötigt hat

Mehr oder weniger ist das Thema erledigt, den „einfachen“ Menschen hat das ohnehin nur am Rande interessiert.

Das Thema ist aber nicht ganz „ohne“ und verzweigt sich in mehreren Punkten. Der Wurm möchte die zwei wichtigsten Punkte vorweg nehmen:

- bei Regierung, Behörden und Spitzenbeamten geht’s zu wie bei Hempels unterm Sofa

- trotz aller handwerklicher Fehler handelte es sich um einen rational nachvollziehbaren Versuch des Staates, kritische Geister mundtot zu machen

 

netzpolitik.org

 

„netzpolitik.org ist ein deutschsprachiges Blog zu digitalen Freiheitsrechten und anderen netzpolitischen Themen. Es befasst sich unter anderem mit staatlicher Überwachung, Open-Source-Software, Telekommunikationsgesetzen sowie schöpferischem Gemeingut und einer freien Wissensgesellschaft. Das Blog veröffentlicht auch Protokolle aus dem NSA-Untersuchungsausschuss. Gegründet wurde es 2002 von Markus Beckedahl, der es weiterhin betreibt.

Nach eigenen Angaben ist netzpolitik.org eine Plattform „für digitale Freiheitsrechte“, die die „wichtigen Fragestellungen rund um Internet, Gesellschaft und Politik“ aufzeigen sowie Hilfestellungen geben will, wie man sich mit „Hilfe des Netzes für digitale Freiheiten und Offenheit engagieren kann“. Beschrieben werden soll, „wie die Politik das Internet durch Regulation verändert und wie das Netz Politik, Öffentlichkeiten und alles andere verändert.“ Das Blog versteht sich als „journalistisches Angebot“, sehe sich jedoch nicht als „neutral“. Haltung sei vielmehr sich für „digitale Freiheitsrechte und ihre politische Umsetzung“ einzusetzen. Es umfasst nach eigenen Angaben 17.000 Artikel von mehr als hundert Autoren. Der feste Autorenstamm wird auf etwas mehr als 30 Mitglieder beziffert …

In den „Deutschen Blogcharts“, einer Rangliste deutschsprachiger Blogs nach Vernetzungsgrad, ist das Blog beständig unter den am häufigsten von anderen Blogs verlinkten Blogs zu finden. Seit Ende Juni 2009 ist es mit über 650 getrackten Backlinks das meistverlinkte Blog in der deutschsprachigen Blogosphäre …

Zum zehnten Geburtstag spendete der Chaos Computer Club dem Blog 12.000 Euro. Nach der Berichterstattung über die Ermittlungen wegen angeblichen Landesverrats Ende Juli 2015 hat das Blog innerhalb von 10 Tagen 150.000 Euro an Spenden erhalten, womit laut Beckedahl auch ein möglicher Rechtsweg finanziert werden könnte. Im gesamten Vorjahr 2014 wurden insgesamt knapp 180.000 Euro an Spenden eingenommen.

Das Blog wurde mehrfach ausgezeichnet, so 2005 mit dem Freedom Blog Award, der von Reporter ohne Grenzen verliehen wird, sowie 2006 mit dem Blogstipendium des Magazins jetzt. Bei den LeadAwards 2007 wurde netzpolitik.org in der Kategorie „Bestes Weblog des Jahres“ prämiert. 2008 wurde das Blog in der Kategorie „Information“ für den Grimme Online Award nominiert. 2010 erhielt er den Alternativen Medienpreis.

Bei den LeadAwards 2010 wurde netzpolitik.org mit einer Auszeichnung in Silber in der Kategorie „Bestes Weblog des Jahres“ prämiert. 2014 wurde das Blog in der Kategorie „Spezial“ mit einem Grimme Online Award ausgezeichnet. Außerdem vergab das medium magazin in der Kategorie „Journalist des Jahres” einen dritten Platz an Markus Beckedahl.

Am 5. August 2015 ist die Plattform von „Deutschland – Land der Ideen“, unter der Schirmherrschaft von Joachim Gauck, für ihr Engagement für ein offenes Web und Informationen zur Netzpolitik ausgezeichnet worden. Zur Begründung heißt es: „Warum darf es im Web keine Zensur geben? Wie lässt sich die Netzneutralität stärken? Wie viel Macht dürfen Internetkonzerne über unsere Daten haben? Die Macher des Weblogs netzpolitik.org engagieren sich seit über zehn Jahren für ein offenes Netz und die digitalen Rechte der Bürger. Ziel ist es, rund um alle Themen zu informieren, die der digitale Wandel mit sich bringt – ob für Kultur, Politik oder Gesellschaft – und eine breite öffentliche Debatte anzustoßen. Mit Erfolg: Der preisgekrönte Weblog prägt seit über zehn Jahren den netzpolitischen Diskurs in Deutschland und ist zu einer wichtigen Stimme in der Medienlandschaft geworden.“

https://de.wikipedia.org/wiki/Netzpolitik.org

https://netzpolitik.org/

„Denn netzpolitik.org ist seit Beginn der parlamentarischen Untersuchungen zu in- und ausländischen Geheimdiensten nicht nur wegen des konsequenten Veröffentlichens von Originalpapieren bekannt, sondern vor allem deswegen, weil jede einzelne Sitzung des Geheimdienstausschusses von Anfang bis Ende live protokolliert wurde und damit im Netz in nahezu Echtzeit verfügbar war. Im Kern wurde damit eine in Deutschland bisher noch nicht praktizierte Live-Berichterstattung über den öffentlichen Teil des Untersuchungsausschusses gestartet, die in Geheimdienstkreisen wenig Freunde haben wird.

So viel Transparenz mussten sich die verhörten Verantwortlichen in den vergangenen Geheimdienstuntersuchungsausschüssen noch nie gefallen lassen. Hinzu kommt, dass in so manchen der live protokollierten Sitzungen deutlich mehr Informationen zutage traten, als den Geheimen lieb sein dürfte. Vor allem aber zeigen die Protokolle in aller Klarheit die organisierte Verantwortungslosigkeit, denn es lässt sich detailliert nachlesen, wie Zeuge um Zeuge die Verantwortung von sich weist und auf den nächsten schiebt.

Damit, dass zumindest der Anschein entsteht, mit dem Vorwurf des Landesverrats würde man nervige Kritiker verfolgen, hätte man im Innenministerium rechnen müssen, zumal die beanstandeten auf netzpolitik.org veröffentlichten Papiere und Artikel das Ressort selbst betreffen.“

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/aus-dem-maschinenraum/netzpolitik-org-das-staatsgeheimnis-neu-fassen-13741794.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

„So viel Transparenz mussten sich die verhörten Verantwortlichen in den vergangenen Geheimdienstuntersuchungsausschüssen noch nie gefallen lassen“. Das heisst nichts anderes, als dass die Staatsmedien in den öffentlichen Sitzungen der letzten Jahrzehnte gegenüber ihren Lesern/Sehern/Hörern nicht für die nötige Transparenz gesorgt hatten.

 

Um was es geht

 

https://netzpolitik.org/2015/geheimer-geldregen-verfassungsschutz-arbeitet-an-massendatenauswertung-von-internetinhalten/

https://netzpolitik.org/2015/geheime-referatsgruppe-wir-praesentieren-die-neue-verfassungsschutz-einheit-zum-ausbau-der-internet-ueberwachung/

„Zuerst diskutieren Hartmut Pohl und ich über den Blog-Eintrag vom 25. Februar überschrieben mit "Geheimer Geldregen". In diesem Blog zitiert André Meister von netzpolitik.org Teile des geheimen Haushaltsplanes für das Jahr 2013.

Der Erläuterungsteil macht in kryptischem Behördendeutsch klar, dass der Verfassungsschutz seine Überwachungsstrategie massiv ausweiten will. Bislang hat das Amt potentielle Gefährder immer nur ganz gezielt überwacht. In Zukunft aber sollen Informationen über Terroristen und Extremisten aus dem großen Datenmeer des Internets gefischt werden. Wir lesen:

Um große Datenmengen automatisiert aufbereiten und systematisch analysieren zu können, soll in Kooperation mit externen Stellen aus Forschung und Entwicklung ein System zur Gewinnung, Verarbeitung und Auswertung von großen Datenmengen aus dem Internet entwickelt werden.

Hartmut Pohl erklärt, was also genau überwacht werden soll:

"Die Kommunikation mit sozialen Medien. Davon gibt es ja eine ganze Reihe, in denen man sich wie auch immer tummeln kann, chatten kann, Bilder austauschen, Videos austauschen kann. Dazu gehören auch berufliche Plattformen. Und diese Massendaten müssen auch massiv gefiltert werden, damit die Auswertung ein brauchbares Ergebnis erzielt."

Alles, was in Facebook, Twitter, Instagram, Xing oder wo auch immer erscheint, soll vom Verfassungsschutz abgegriffen und dann auf Zusammenhänge untersucht werden. Dazu nutzt man Analyse-Software, die quasi in einem Heuhaufen Stecknadeln findet. Big Data nennt sich diese Technologie.

Aber wie funktioniert das, wenn es um ganz konkrete Personen geht? Sylvia Johnigk vom "Forum Informatikerinnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung" FIFF kennt sich mit diesen Analysetools aus. Sie erklärt, mit welchen Fragen dafür der Computer der Geheimdienstler gefüttert wird:

"Wie hat sich jetzt eine überwachte Person verhalten, welche Foren hat sie angesurft, mit wem hat sie Kontakt gehabt? Und darüber lassen sich natürlich dann halt auch Strukturen erkennen, die man anwendet, um weitere Zielpersonen auch auszuwählen, die sich halt in bestimmten Foren aufgehalten haben, die bestimmte Informationen abgerufen haben. Und wenn sich das dann irgendwie ähnelt mit jemand, der straftätig geworden ist, kann man natürlich dann sagen: 'Okay, der wird zukünftig möglicherweise das auch tun'."

Also: Jeder kann ins Fadenkreuz geraten, wenn er ähnliche Foren wie ein Straftäter besucht, in vergleichbarer Gruppen bei Facebook steckt oder dieselben Twitter-Follower hat.

An dieser Stelle frage ich mich, wie denn der Verfassungsschutz überhaupt an die Daten aus den sozialen Netzwerken herankommen will. Das hat sich auch IT-Sicherheitsspezialist Hartmut Pohl gefragt:

"Da sagt das Amt deutlich, dass die ausländischen Provider nicht kooperativ sind - und Sozial-Media sitzen zu 90 Prozent im Ausland – dass sie an diese Daten nicht herankommen. Das sind Daten Deutscher. Und da scheint nur der Weg zu helfen, das ist zumindest die Meinung des BFV, erst mal alle Daten technisch zu kopieren und dann zu filtern."

Wo im Netz ist der beste Punkt, um möglichst alles mitzuschneiden, will ich von Pohl wissen? Er druckst rum, nicht weil er es nicht sagen will, sondern weil es viele Möglichkeiten gibt. Vom NSA, dem technischen Geheimdienst der USA, weiß man, dass der es zum Beispiel am internationalen Austauschknoten DeCIX in Frankfurt am Main macht. Und dann stelle ich die Gretchenfrage: Darf der Verfassungsschutz diese Daten überhaupt abgreifen?

"Dazu kann ich nichts sagen, da müssen Sie einen Juristen zu fragen."

Am Telefon erwische ich Peter Schaar, den ehemaligen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Er ist Jurist und kennt sich natürlich qua Ex-Amt bestens aus. Er meint, dass der Verfassungsschutz mit seinem Ansatz, wirklich Massendaten zu überwachen, in eine Grauzone vorstößt:

"Das Bundesverfassungsgericht hat sich ja mit solchen – sag ich mal – anlasslosen Überwachungen immer wieder beschäftigt und hat gesagt, wenn man befürchten muss, dass alltägliches Verhalten, die Wahrnehmung von Rechten aufgezeichnet wird, dann wird man sich überlegen, ob man sich noch frei äußert oder man zum Beispiel demonstriert. Und diese Frage stellt sich bei der Internet-Überwachung natürlich ganz genau so."

Also, zwischen den Sätzen höre ich heraus: Probieren können Sie es ja mit der Massenüberwachung der sozialen Netzwerke, aber das Bundesverfassungsgericht wird die Maßnahme – wie so oft vermutlich wieder einkassieren, weil sie gegen den Datenschutz verstößt. Was Peter Schaar aber richtig ärgert, ist etwas anderes:

"Das ist nicht mehr zeitgemäß, so etwas grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu machen. In anderen Staaten, zum Beispiel in den USA, ist der Geheimdienstetat sehr viel transparenter, auch nach außen hin. Und da würde man jede Einschränkung durchaus als Eingriff in die Meinungs- und Pressefreiheit sehen. Und bei uns ist die Geheimhaltung die Regel."

Professor Hartmut Pohl aus Sankt Augustin und ich werfen noch einen Blick auf den Stellenplan, der im Blog-Artikel "Geheime Referatsgruppe" am 15. April, also zwei Monate später, auch von Andre Meister ins Netz gestellt wurde. Pohl findet nichts Aufregendes in den langen Listen. "Erweiterte Fachunterstützung Internet" – so seltsam heißt die neue Gruppe und sechs Referate soll sie bekommen. Insgesamt 75 neue Planstellen führt das Amt in dem zwei Jahre alten Plan auf. Das sei sehr bescheiden, meint der IT-Sicherheitsspezialist:

"75 Personen – Ich halte das unter dem Aspekt des Vergleichs mit USA, mit England und Frankreich für ausgesprochen wenig."“

http://www.deutschlandradiokultur.de/plaene-des-verfassungsschutzes-massenhafte-ueberwachung.976.de.html?dram:article_id=327919

 

Der zeitliche Ablauf

 

„Die Chronik dieser Affäre beginnt am 25. März. Einen Monat zuvor, am 25. Februar, Punkt 10.40 Uhr, hatte Netzpolitik.org Auszüge aus Unterlagen des Verfassungsschutzes über die geplante "Massenauswertung von Internetinhalten" veröffentlicht. Nichts Sensationelles. Darüber war auch schon früher anderswo berichtet worden. Maaßen aber ließ Anzeige erstatten. Nicht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, sondern bei den Staatsschützern vom Berliner Landeskriminalamt (LKA).

Diese Abteilung ist für normale Dienstgeheimnisse nicht zuständig, kann aber beim Verrat von Staatsgeheimnissen ins Spiel kommen. In der ersten Strafanzeige findet sich gleich der Name des Netzpolitik.org-Chefredakteurs Beckedahl. Das BfV ersucht die Kollegen vom polizeilichen Staatsschutz, die Sache "unter allen rechtlichen Gesichtspunkten" zu prüfen. Anfang April legt das Berliner LKA die Anzeige dem Generalbundesanwalt vor.

In Karlsruhe wird zunächst kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Maaßens Strafanzeige bekommt ein ARP-Aktenzeichen. Das steht für "Allgemeines Register für politische Staatsschutzstrafsachen", und man denkt an Bürokratie und an Ablage.

Am 16. April schickt der Verfassungsschutz eine zweite Anzeige ans LKA. Einen Tag zuvor hatte der Blog Dokumente in einem Bericht mit dem Titel: "Geheime Referatsgruppe: Wir präsentieren die neue Verfassungsschutz-Einheit zum Aufbau der Internet-Überwachung" veröffentlicht. Das BfV lieferte dem LKA auch ein Organigramm, wer im Amt mit der Sache befasst war. Wieder taucht der Name Beckedahl auf. Und diesmal auch der Name des Autors der Geschichte, Andre Meister. Die Anzeige geht wieder nach Karlsruhe.

Der Generalbundesanwalt zögert. Eigentlich hat er für solche Fragen Fachleute im Haus, aber er bittet zunächst den Verfassungsschutz um ein Behördengutachten. Wie schlimm denn die Veröffentlichungen wirklich seien, will also Karlsruhe von Köln erfahren. Für einen Verrat von Dienstgeheimnissen wäre der Generalbundesanwalt nicht zuständig. Kurz drauf liefert Maaßens Behörde ein umfangreiches Behördengutachten. Angeblich ist das alles eine schwere Beeinträchtigung der Arbeit der Verfassungsschützer. Die Blogger hätten ein Staatsgeheimnis verraten.

Ein Blick ins Gesetz macht klar, um was es von jetzt an geht. Die Veröffentlichung von Dienstgeheimnissen ist für Journalisten normalerweise straffrei. Aber wenn es um Staatsgeheimnisse geht, sind sie dran. Das Justizministerium erfährt von dem ARP-Vorgang und rät ab. So heißt es jedenfalls heute in Berlin. Von regelrechten Warnungen aus dem Justizministerium will man in Karlsruhe hingegen nichts wissen. Am 13. Mai leitet die Bundesanwaltschaft ein Verfahren wegen Verdachts auf Landesverrat gegen Beckedahl und Meister sowie gegen unbekannt ein. Das meint den unbekannten Informanten.

Erst am 27. Mai, das verrät der Eingangsstempel, wird das Bundesjustizministerium schriftlich von den Karlsruhern informiert. Zwei Wochen zwischen Einleitung und Benachrichtigung der vorgesetzten Dienststelle - das ist ungewöhnlich.

Auf allen Ebenen, so wird es jedenfalls im Justizministerium kolportiert, macht fortan Berlin den Karlsruhern klar, dass man große Bauchschmerzen habe. Das Verfahren habe doch keine Aussicht auf Erfolg. Justizstaatssekretärin Stefanie Hubig redet mit Range am Rande von Sitzungen. Der soll genickt und dann doch weitergemacht haben. In Kreisen der Bundesanwaltschaft erinnert man sich nicht an heftige Interventionen aus Berlin.

Hubigs Chef, Justizminister Heiko Maas, lässt sich über alles informieren. Er könnte formal Karlsruhe anweisen, nicht zu ermitteln, aber er lehnt prinzipiell solche Weisungen ab. Wo soll das enden?

Das Justizministerium kennt jeden Schritt der Karlsruher. Sogar eine Kopie des Behördengutachtens des BfV liegt dort vor. Aber Range bleibt unsicher, und das Justizministerium will den Vorgang nicht selbst stoppen. Das ist Prinzip. Die Expertise einer obersten Behörde einfach in den Papierkorb zu werfen - das wiederum kommt jemandem, der aus Celle kommt, nur schwer in den Sinn. Range will noch einen externen Gutachter fragen, ob es sich wirklich um ein Staatsgeheimnis handelt. Ein junger Wissenschaftler will das machen, zuvor haben mehrere ehemalige hohe Richter den Auftrag abgelehnt. Das BKA wird mit den Ermittlungen betraut. Soll man wirklich glauben, dass das Innenministerium nichts weiß und dass das Kanzleramt, wo man sich zur Nachrichtendienstlichen Lage trifft, keine Ahnung hat?

Am 4. Juli meldet der Deutschlandfunk, Maaßen habe Anzeigen wegen angeblichen Geheimnisverrats gestellt. Der Präsident, so beschreibt es der einfühlsame Berichterstatter, wolle nicht mehr "wie das Kaninchen vor der Schlange verharren". Maaßen ziele "nicht auf die Medien". Kurz darauf ist das Thema in der Bundespressekonferenz. Der Regierungssprecher mag das alles nicht bewerten und rät, beim Bundesinnenministerium anzufragen. Aber diese Bundesregierung, das scheint ihm wichtig zu sein, achte "ganz besonders Pressefreiheit als ein hohes Gut".

Beim Generalbundesanwalt fürchtet man derweil, die Angelegenheit könne verjähren. Wenn Medien im Spiel sind, gelten andere Fristen. Man könnte, um die Verjährung zu unterbrechen, bei Netzpolitik durchsuchen oder Beckedahl und Meister verhaften. Das erscheint den Karlsruhern aber als zu weitgehend, weil sie ja nicht wissen, ob es sich wirklich um ein Staatsgeheimnis handelt. Range persönlich soll angewiesen haben, dass es zu keinen solchen Maßnahmen komme. Um die Verjährung zu verhindern, teilt dann die Bundesanwaltschaft den Bloggern mit, dass gegen sie ermittelt wird.

Das alles ist nicht leicht zu verstehen. Auch löste die Nachricht, der externe Gutachter sei in Urlaub gegangen, in Berlin Fassungslosigkeit aus. Jetzt will das Bundesjustizministerium eine eigene Expertise vorlegen. Das Ergebnis scheint klar zu sein: kein Staatsgeheimnis. Eigentlich könnte Range das Verfahren einstellen.“

http://www.sueddeutsche.de/politik/anzeigegegenblogger-skandalstueck-mit-vier-darstellern-1.2592126

 

Die Hauptakteure

 

Geheimdienst

„Nach allem, was bisher bekannt ist, ging der Angriff auf die Journalisten von Netzpolitik.org vom Chef des Inlandsgeheimdiensts Hans-Georg Maaßen aus. Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) hatte sich seit langem darüber beschwert, dass die Geheimdienste in der NSU- und der NSA-Affäre immer wieder öffentlich kritisiert werden.

Inzwischen ist bekannt, dass der Verfassungsschutz eng mit dem Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) verstrickt ist, dem zehn rassistische Morde, zwei Terroranschläge und zahlreiche Banküberfälle zur Last gelegt werden, und dass der Bundesnachrichtendienst (BND) bei der Bespitzelung von Politikern, Unternehmen und breiten Bevölkerungsschichten in Europa und Deutschland eng mit dem US-Dienst NSA zusammenarbeitet.“

https://www.wsws.org/de/articles/2015/08/05/netz-a05.html

„Vor fast genau zwei Jahren, im August 2013, stellten sich zwei mittlerweile abgetretene Spitzenpolitiker mit breitem Rücken vor die in- und ausländischen Geheimdienste. Der eine, der damalige Innenminister Hans-Peter Friedrich, gab die heute satirisch anmutende Parole aus, es sei eine vollkommen „unsinnige Vorstellung“, dass Tausende Geheimdienstler „unsere Mails lesen und unsere Telefone abhören“. Der andere, der damalige Kanzleramtsminister Ronald Pofalla, erklärte mit dem Brustton der Überzeugung, der Vorwurf der „vermeintlichen Totalausspähung“ sei „vom Tisch“. Es war eine Zeit, in der das Treiben der Spionagebehörden noch heruntergespielt werden konnte, noch bevor das deutsche Parlament seine Untersuchungstätigkeit auf inländische Geheimdienste fokussierte.

Seitdem ging es für das Ansehen der Geheimen abwärts: mit jedem veröffentlichten Puzzlestein in den Medien, mit dem teils grotesken Gebaren der Zeugen im Untersuchungsausschuss, mit der Eskalation um die Selektorenliste, mit der systematischen Spionage gegen Spitzen von Regierung und Wirtschaft.

Hinzu kamen die parlamentarischen Berichte zum Versagen der Geheimdienste bei der NSU-Mordserie. Gleichzeitig verfestigte sich mit den Erkenntnissen aus den Snowden-Papieren der Eindruck, die parlamentarische Kontrolle existiere nur dem Namen nach und der finanziell potente und demokratisch nur sporadisch kontrollierte Geheimdienstkomplex agiere nach eigenem Gutdünken.

Das Image der westlichen Geheimdienste war schon auf einem historischen Tiefpunkt, als auch noch furchtbare Folterpraktiken eingeräumt werden mussten. Die auch in deutscher Übersetzung vorliegenden Folterberichte offenbaren grausames, entmenschlichtes Vorgehen, das mit nichts zu rechtfertigen ist. Kaum vorstellbar, dass die Verantwortlichen erwartet hatten, dass die Foltermethoden öffentlich diskutiert werden würden.“

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/aus-dem-maschinenraum/netzpolitik-org-das-staatsgeheimnis-neu-fassen-13741794.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

„Das Versagen des Verfassungsschutzes in der NSA-Affäre ist kein Geheimnis: Die Behörde namens Verfassungsschutz war und ist nicht in der Lage, deutsche Bürger und deutsche Politiker vor den Angriffen der US-Geheimdienste zu schützen. Auch das Versagen der Bundesanwaltschaft ist kein Geheimnis: Diese Bundesanwaltschaft war und ist nicht in der Lage, gegen die NSA-Spione zu ermitteln. Aber nun soll offenbar diese Schwäche amtlich geschützt, dieses Versagen zum Staatsgeheimnis erklärt werden: Wer darüber berichtet, wer Dokumente veröffentlicht, also zur Aufklärung beiträgt, der soll wegen "Landesverrats" bestraft werden …

Der Chef des Verfassungsschutzes hat, genervt davon, dass die Dokumentation des Versagens seiner Behörde öffentlich wird, Strafanzeige wegen dieser Veröffentlichungen erstattet; und der Generalbundesanwalt, dem ansonsten die Hände zittern, wenn er die Buchstaben NSA liest, hat zugegriffen.“

http://www.sueddeutsche.de/politik/ermittlungen-gegen-netzpolitikorg-martialisches-aeffisches-machtgehabe-1.2590152

„Und da ist Hans-Georg Maaßen, 52, der Chef des BfV. Wenn man ihn beschreiben möchte, ist auch aus Sicht von Fachleuten in Berlin die Bezeichnung Scharfmacher eine weiche Formulierung. Er hat schon alle Fanfaren der alltäglichen Gefahr, die angeblich alle bedroht, geblasen. In der Welt der Nachrichtendienste ist er ein Radikaler. Und wo Verschwörungen stattfinden, sind Geheimdienste nicht weit.

Fest steht: Die Geheimdienstwelt ärgert schon lange, dass ständig geheime oder vertrauliche Dokumente an Medien gelangen, darunter auch manches, was möglicherweise besser vertraulich bliebe.“

http://www.sueddeutsche.de/politik/anzeigegegenblogger-skandalstueck-mit-vier-darstellern-1.2592126

„Maaßen zeigte sich empört. „Die Nachrichtendienste werden seit mehreren Jahren von Teilen der Medien und Politik kritisiert wie vermutlich noch nie zuvor und wie vermutlich in keinem anderen westlichen Land.“ In den vergangenen Jahren sei das Bundesamt für Verfassungsschutz betroffen gewesen. Mit Blick auf die Debatten über die Zusammenarbeit des Bundesnachrichtendienstes (BND) mit dem amerikanischen Nachrichtendienst NSA und den Streit über die Herausgabe der „Selektorenliste“ seitens der Regierung an den Bundestag fügte Maaßen an, dass derzeit der BND von der Kritik besonders betroffen sei. „Ich persönlich habe den Eindruck, dass von bestimmten Kreisen versucht wird, die deutschen Nachrichtendienste sturmreif zu schießen, und dass andere Kreise durch bequemes Schweigen dabei die Zuschauerrolle einnehmen.“

Namen von Parteien, Personen und Medien nannte er nicht. Viele könnten gemeint gewesen sein. Seitens der Opposition im Bundestag wurde der Verdacht genährt, der BND habe verbotenerweise Wirtschaftsspionage in Deutschland betrieben. Der Chef des Bundeskanzleramtes, Peter Altmaier, wiederum hatte in diesem Zusammenhang „technische und organisatorische Defizite beim BND identifiziert“ …

Der Vorwurf des Verfassungsschutzpräsidenten, Geheimunterlagen gelangten an Medien, sobald sie den „politisch-parlamentarischen“ Bereich erreicht hätten, wabert seither in der Auseinandersetzung. Geführt wird der Streit über die Möglichkeiten des Bundestages und seiner Gremien, die Nachrichtendienste zu kontrollieren. Unterschiedliche Vorstellungen von „Transparenz“ der Dienste gibt es – zwischen diesen und der Bundesregierung, zwischen Regierung und Parlament und zwischen Koalition und Opposition. Ohne es konkret auszusprechen, hatte Maaßen den Verdacht genährt, geheime Unterlagen der Nachrichtendienste – etwa an die Parlamentarische Kontrollkommission oder an den NSA-Untersuchungsausschuss – seien von Bundestagsabgeordneten an Unbefugte gegeben worden.

Führende Unions-Politiker griffen den Vorwurf auf und zeigten damit auf Abgeordnete von Grünen und Linkspartei. Die haben sich gewehrt. „Unverschämte Unterstellungen“ seien das. Christian Flisek, SPD-Abgeordneter und Nachrichtendienst-Fachmann, freilich erinnerte daran, dass Geheimunterlagen vielfach „durchgestochen“ wurden, ehe sie „auch nur einem Parlamentarier“ bekannt gewesen sein konnten. Er sagte: „Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.““

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/maassen-prangert-geheimnisverrat-im-bundestag-an-13729059.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

Staatsanwaltschaft

„Am Dienstag griff Generalbundesanwalt Harald Range dann die Regierung in einer eilig anberaumten Pressekonferenz offen an. Er sprach von einem „unerträglichen Eingriff“ der Politik in die Unabhängigkeit der Justiz. „Auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen, weil deren mögliches Ergebnis politisch nicht opportun erscheint“, sei nicht hinzunehmen. Die Presse- und Meinungsfreiheit sei zwar ein hohes Gut, fuhr Range fort. „Dieses Freiheitsrecht gilt aber auch nicht im Internet schrankenlos. Es entbindet Journalisten nicht von der Einhaltung der Gesetze.“ Darüber zu wachen sei nicht Aufgabe der Politik, sondern der Justiz.

Ein derartiger Angriff des obersten Strafverfolgers auf den Justizminister gilt in der Geschichte der Bundesrepublik als beispiellos. Der Justizminister ist Dienstherr des Generalbundesanwalts und ihm gegenüber weisungsbefugt. Die Medien schrieben von einem Affront, einer Kampfansage und einem Frontalangriff. Der Bundesjustizminister könne Range jetzt eigentlich nur noch entlassen, kommentierte SpiegelOnline. Doch dieser hätte dann dafür gesorgt, dass „auch die gesamte Bundesregierung einschließlich der Kanzlerin schlecht aussehen“.

Am Dienstagabend feuerte dann der Bundesjustizminister den Generlabundesanwalt. Mit der Begründung, das Vertrauen in die Amtsführung Ranges sei „nachhaltig gestört“, versetzte er ihn in den Ruhestand.“

https://www.wsws.org/de/articles/2015/08/05/netz-a05.html

"Wie unabhängig Herr Range von der Politik agiert, hat er ja im NSA-Skandal bewiesen. Oder glaubt irgendwer ernsthaft, er hätte die Ermittlungen gegen die NSA aus juristischen Gründen abgelehnt? Hätte er damals einen derartigen Theaterdonner vom Stapel gelassen, hätte man ihn ja verstehen können. Aber das hieße ja, dass er Ermittlungen gegen die NSA hätte einleiten müssen. Das geht natürlich gar nicht."

http://www.nachdenkseiten.de/?p=27048

„Der Generalbundesanwalt ist Teil der Exekutive. Dass sich der politische Beamte Harald Range jetzt, wo es ihm an den Kragen geht, zum Teil der unabhängigen Justiz erklärt, ist jämmerlich. Die Larmoyanz, mit der der Generalbundesanwalt politische Einflussnahme auf die Ermittlungen im Fall netzpolitik.org beklagt, ist deshalb so unerträglich, weil ihn vergleichbarer politischer Druck so gar nicht gestört hat, als er in Bezug auf die Ausspähung der Bevölkerung, das Abhören von Regierungstelefonen oder die mutmaßliche Beihilfe des BND bei der Auslandspionage der NSA gegen Ziele in Europa untätig geblieben ist.“

http://www.linksfraktion.de/pressemitteilungen/maas-de-maizere-merkel-muessen-aufklaeren

Auch der Broddler hatte sich schon auf seine Art über Harald Range geäußert (im Video ab der 10. Minute):

http://www.ansichten-eines-regenwurms.de/bericht-aus-der-wirtschaft/172-folge-2.html

Kanzleramt / Innenministerium

„So viel Nervosität hat es in der Bundesregierung schon lange nicht mehr gegeben. Auf eigenartige Weise hat sich die Hauptstadt an ständige Enthüllungen aus dem Reich der Geheimdienste gewöhnt - entsprechend leicht fiel es der Regierung in den vergangenen Monaten, alle neuen Skandale abzumoderieren. Doch diesmal ist alles anders.

Die Nachricht von den Landesverrats-Ermittlungen gegen die Journalisten Markus Beckedahl und Andre Meister vom Blog Netzpolitik.org löste gewaltige Empörung aus. Zwar ist die Spiegel-Affäre seit mehr als einem halben Jahrhundert Geschichte, das Gespür für den Wert der Pressefreiheit ist aber geblieben.

Auch deshalb verursachten die Ermittlungen der Karlsruher Bundesanwaltschaft, über die Süddeutsche Zeitung, NDR und WDR vorige Woche berichtet haben, im Kanzleramt und den zuständigen Ministerien weiche Knie und Aufregung. Jeder hatte Angst, dafür haftbar gemacht zu werden. Viele Verantwortliche tauchten zunächst ab. Erst nach und nach traute man sich mit Erklärungen an die Öffentlichkeit.“

http://www.sueddeutsche.de/politik/anzeigegegenblogger-skandalstueck-mit-vier-darstellern-1.2592126

„Die Offensive gegen die Journalisten geht direkt von der Bundesregierung aus. Bereits im Herbst vorigen Jahres hatte sich Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) beim Ausschussvorsitzenden Patrick Sensburg (CDU) über die Veröffentlichung angeblich interner Unterlagen des Bundesnachrichtendienstes (BND) beschwert, die dem Untersuchungsausschuss vorlagen, und mit strafrechtlichen Konsequenzen gedroht. Damals hatten einige Medien über die Drohung des Ministers berichtet. Netzpolitik.org ging einen Schritt weiter und stellte den Brief Altmaiers an Sensburg im Wortlaut ins Netz.“

https://www.wsws.org/de/articles/2015/08/01/netz-a01.html

„Ähnlich ausweichend reagierte das Innenministerium. Es ließ mitteilen, Minister Thomas de Maizière (CDU) habe vorab nichts gewusst. Nur seine Staatssekretärin Emily Haber und der zuständige Abteilungsleiter seien vom Bundesamt für Verfassungsschutz über die Anzeigen gegen Netzpolitik.org informiert worden. Dabei sei von Anzeigen wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen und nicht Staatsgeheimnissen die Rede gewesen. Auf die Frage, ob der Innenminister öfter von seinen leitenden Beamten nicht über wichtige Vorgänge informiert werde, blieb der Ministeriumssprecher die Antwort schuldig.

Auch das Kanzleramt ließ mitteilen, die Bundeskanzlerin sei über die Vorgänge erst aus den Medien unterrichtet worden.“

https://www.wsws.org/de/articles/2015/08/05/netz-a05.html

„Das Innenministerium hat eklatante Widersprüche in seinen Aussagen darüber offenbart, wer was wann wusste. Netzpolitik.org spricht in diesem Zusammenhang unmissverständlich von "Lügen". Innenminister de Maizière hat kein Hehl daraus gemacht, dass er die Aktion des Verfassungsschutzes im Prinzip gutheißt, der Justizminister hat erst spät reagiert, quasi auf Zuruf der Öffentlichkeit. Was passiert mit Journalisten in einem Fall, der nicht solche Aufmerksamkeit erregt und einen solchen Rückhalt auslöst? Mit welchem Schutz können Whistleblower rechnen, die für die Öffentlichkeit wichtige Informationen leaken?“

http://www.heise.de/tp/artikel/45/45672/1.html

„Mehrere Ministerien waren frühzeitig über Einzelheiten des Verfahrens des Bundesamts für Verfassungsschutz gegen das Portal netzpolitik.org wegen Landesverrat informiert: das Justizministerium schon am 27. Mai, vierzehn Tage nach Einleitung des Verfahrens, berichten die Journalisten Leyendecker und Mascolo.

Auch Beamte aus anderen Häusern kannten Einzelheiten des Falls und die Entscheidung, gegen die Journalisten zu ermitteln. Dennoch beteuerten Regierungsvertreter Ende vergangener Woche, von dem Verfahren überrascht worden zu sein. Selbst Beamte des Bundesamtes für Verfassungsschutzes (BfV) hatten gestreut, man habe keine Ermittlungen gegen die Journalisten gewollt.

Auch das Innenministerium wusste seit längerem Bescheid, wie das Zitat nahelegt. Bestätigt wird dies in einem heute-Bericht. Demnach hat der Verfassungsschutzpräsident Maaßen den zuständigen Abteilungsleiter und die Staatssekretärin im Innenministerium informiert.

Wann genau das geschah, geht aus dem Bericht nicht hervor. Es heißt lediglich, dass das Ministerium über die Anzeige informiert wurde, die den "Ermittlungen" vorausgegangen war. Die Informationen wurden aber nicht an den Innenminister selbst weitergeleitet, heißt es. De Maizière habe keine Kenntnis von der Anzeige gehabt, wird ein Sprecher des Innenministeriums in der heute-Meldung zitiert.

Für den früheren Datenschutzbeauftragten Peter Schaar ist die Rolle des Innenministeriums in der Affäre politisch nicht gerade nebensächlich: "Ich gehe davon aus, dass sich Herr Maaßen im Ministerium grünes Licht geholt hat." Damit könne es für de Maizière eng werden, so Schaar. Er sieht darin, "das Potenzial, das einen Minister das Amt kosten könnte".

Bis de Maizière als Sündenbock geopfert wird, müsste die Landesverrat-Affäre aber die narkotisierende und sedierende Heile-Welt-Schutzschicht durchstoßen, welche die Regierung Merkel im Stil von Degeto-Fernsehserien fortlaufend produziert, wenn es um Überwachung und direkt damit zusammenhängende Grundrechte geht.“

http://www.heise.de/tp/artikel/45/45608/1.html

„Entgegen der bisherigen Darstellung war das Bundesinnenministerium (BMI) über Anzeige und Ermittlungen im Zusammenhang mit Netzpolitik.org in allen Phasen umfassend informiert. Ein Sprecher von Innenminister Thomas de Maizière räumte gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio ein, dass auch das umstrittene Gutachten aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) an zwei Fachabteilungen im Ministerium weitergeleitet wurde. In diesem Gutachten begründet das BfV auf Anfrage des LKA Berlin, warum es bei der Veröffentlichung vertraulicher Dokumente durch Netzpolitik.org den Verrat von Staatsgeheimnissen und damit die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts gegeben sieht.

Der Sprecher ließ offen, ob es das Gutachten vor oder nach der Übermittlung an das LKA erhalten habe. In der Stellungnahme ist von einem "engen zeitlichen Zusammenhang" die Rede. Dabei muss es sich um April oder Mai 2015 handeln. Eine Reaktion aus dem BMI an das Bundesamt für Verfassungsschutz habe es nicht gegeben, weil man dessen Rechtsauffassung für "vertretbar" gehalten habe, teilte das Ministerium auf Anfrage des ARD-Hauptstadtstudios weiter mit.

Anders als bisher dargestellt, wusste das BMI auch, dass der Generalbundesanwalt ein Ermittlungsverfahren wegen Landesverrates gegen die Journalisten Markus Beckedahl und Andre Meister eingeleitet hatte. Das dem BMI unterstehende Bundeskriminalamt (BKA) habe die zuständige Fachabteilung schon im Juni informiert, dass es vom Generalbundesanwalt (GBA) mit den konkreten Ermittlungen wegen Landesverrats beauftragt worden sein.

Am Freitag, 31. Juli, hatte die Staatssekretärin im BMI, Emily Haber, noch behauptet, das Ministerium sei nur sehr früh über die "Absicht" des Präsidenten des BfV informiert worden, Anzeige "wegen des Durchstechens von mehreren Dokumenten" zu stellen. Das muss vor dem 25. März, dem Datum der ersten von zwei Anzeigen, gewesen sein. Die Staatssekretärin fügte in dem Statement ausdrücklich hinzu: "Das war alles!"

Am Montag hatte der Sprecher des BMI, Tobias Plate, weitere Kenntnisse über das Verfahren zwar nicht gänzlich ausgeschlossen, sie aber vor allem mit Blick auf das eingeleitete Ermittlungsverfahren für sehr unwahrscheinlich erklärt: "Mir wäre nicht bekannt, dass irgendjemand im Ministerium vorher gewusst hätte, dass Ermittlungen im Bereich des GBA laufen. Unser Ministerium hat ja, wie Sie wissen, über 1500 Mitarbeiter. Ich habe mit einigen für diese Frage ziemlich relevanten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesprochen. Für die kann ich das ausschließen."

Die korrigierte Darstellung widerlegt auch die Behauptung, im BMI habe sich niemand vorstellen können, dass es in dem Verfahren um Ermittlungen gegen Journalisten gehen könne. Am Sonntag hatte es in "Sicherheitskreisen", die dem Ministerium nahestehen, noch geheißen: "Angesichts der bekannten Rechtsprechung zum Thema (insb. Cicero-Urteil) war nicht davon ausgegangen worden, dass es aufgrund der Strafanzeigen zu Ermittlungsverfahren gegen Journalisten kommen würde, auch dann nicht, wenn der GBA den Straftatbestand des Landesverrates ins Auge fassen sollte."

Spätestens durch den Bericht des BKA vom Juni konnte es im BMI allerdings keinen Zweifel mehr geben, dass sich Ermittlungen konkret gegen Journalisten richten und dass es dabei um den Vorwurf des Landesverrats geht.

Am Abend reagierte das Innenministerium mit einer Stellungnahme, in der es bestritt, seine Darstellung korrigiert zu haben. "Widersprüche in der bisherigen Kommunikation des BMI zum Komplex 'Netzpolitik.org' gibt es nicht." Und weiter: "Weder hat BMI als Haus jemals mitgeteilt, die als Gutachten bezeichnete Rechtseinschätzung des BfV nicht gekannt zu haben, noch hat das BMI jemals mitgeteilt, nicht davon erfahren zu haben, dass der GBA ein Verfahren gegen die Personen M.B. und A.M. eingeleitet hat."

Scharfe Kritik kommt dagegen vom FDP-Vorsitzenden Christian Lindner, der dabei auch das Justizministerium einbezieht: "Es wird mehr und mehr klar: Beide Ministerien haben von Beginn an gewusst, was da abläuft und was ihre nachgeordneten Behörden da treiben. Und sie haben nicht eingegriffen."“

http://www.tagesschau.de/inland/netzpolitik-ermittlungen-115.html

Justizministerium

„Wie am Wochenende bekannt wurde, wusste die Bundesregierung seit geraumer Zeit über das Ermittlungsverfahren Bescheid. Laut SpiegelOnline hatte der Generalbundesanwalt das Justizministerium am 27. Mai über die Einleitung des Verfahrens informiert.

Das Justizministerium bestätigte diese Information, behauptete aber, Justizminister Heiko Maas (SPD) habe der Bundesanwaltschaft daraufhin auf allen Ebenen deutlich gemacht, dass er ein solches Vorgehen als „zu heikel, zu explosiv und ohnehin aussichtslos“ (SpiegelOnline) betrachte. Die Bundesanwaltschaft reagierte prompt und ließ mitteilen, derart klare Opposition habe es aus dem Justizministerium zu keinem Zeitpunkt gegeben.“

https://www.wsws.org/de/articles/2015/08/05/netz-a05.html

"Aber auch Bundesjustizminister Maas hat sich das Attribut "verfassungsrechtlicher Analphabet" nachhaltig erarbeitet.

Er hat immer wieder verkündet, dass er die Unabhängigkeit der Justiz respektiere und deswegen in Ermittlungsverfahren keine Anweisung gebe.

Das lässt bei der gegebenen Rechtslage nicht nur auf tatsächliche oder vorgetäuschte Unwissenheit schließen, sondern eröffnet auch den Weg zum rechtswidrigen Handeln.

Nach den hier zitierten Rechtsvorschriften des Gerichtverfassungsgesetzes hat der Bundesjustizminister - wenn er die Rechtsauffassung des Herrn Range nicht teilt - nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht, den Spuk dieses unsäglichen Ermittlungsverfahrens gegen die Journalisten von netzpolitik.org durch eine schlichte Anweisung an den Generalbundesanwalt zu beenden. Das ergibt sich aus seiner gesetzlichen Aufsichts- und Leitungsfunktion. Herr Maas verhält sich also gesetzeswidrig, wenn er sich weigert, dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen.

Es stellt eine glatte Arbeitsverweigerung dar, wenn er sich sogar öffentlich damit rühmt, dass er in Ermittlungsverfahren aus Prinzip keine Weisungen erteile. Es stellt schon eine gehörige Portion Chuzpe dar, diese Flucht aus der ihm gesetzlich zugewiesenen Verantwortung öffentlich als Respekt vor der Unabhängigkeit der Justiz zu verkaufen.

Dieses Verhalten von Herrn Maas offenbart eine weitere Eigenschaft seines politischen Profils. Schon bei der Vorratsdatenspeicherung hat er sich als Meister des opportunistischen Handelns erwiesen. Nunmehr zeigt er erneut, dass er es in dieser politischen Disziplin weit gebracht hat. Obwohl er schon seit Ende Mai von den Ermittlungen wusste, ist er nicht eingeschritten und hat den Generalbundesanwalt nicht gestoppt. Vielmehr hat er abgewartet und seine Bedenken erst dann öffentlichkeitswirksam mitgeteilt, als der Sturm der öffentlichen Entrüstung sich zu einem Orkan entwickelt hatte. Nunmehr hat er versucht, als edler Ritter aufzutreten, der dem viel gescholtenen Generalbundesanwalt die Stirn bietet, indem Zweifel äußert und mitteilen lässt, er habe den Generalbundesanwalt frühzeitig gewarnt.

Es ist aber nicht seine Aufgabe, lediglich Zweifel zu äußern oder den Generalbundesanwalt zu warnen, vielmehr muss er im Rahmen seiner Aufsichts- und Leitungsfunktion schlicht und ergreifend handeln - und das heißt nicht warnen, sondern anweisen.

Herr Maas ist als Justizminister in seinem Amt offenkundig überfordert. Er hatte vor seiner Berufung zum Justizminister null Erfahrungen in rechts- und justizpolitischen Fragen vorzuweisen. Die Süddeutsche Zeitung hat dazu bissig angemerkt: Von ihm ist kein rechtspolitischer Satz bekannt. Außer zweier juristischer Staatsexamen und seinem Karrierewunsch, Minister werden zu wollen, hatte er keine weiteren Qualifikationen für das Amt des Bundesjustizministers. Herrn Gabriel und seiner SPD hat das - bedauerlicherweise - gereicht. Nunmehr fällt Herrn Maas seine fachliche Ahnungslosigkeit persönlich auf die Füße und ramponiert damit gleichzeitig das ohnehin schon geschundene Image der SPD.

Auch bei Herrn Maas sind personelle Konsequenzen angezeigt. Der eine "verfassungsrechtliche Analphabet" musste schon gehen, der andere sollte ihm unverzüglich folgen.“

http://www.heise.de/tp/artikel/45/45649/1.html

 

Juristische Fragen

 

Vorwurf des Landesverrats absurd

„Der Straftatbestand des § 94 StGB hat folgenden Wortlaut:

Wer ein Staatsgeheimnis

  1. einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt oder
  2. sonst an einen Unbefugten gelangen läßt oder öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen,

und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Es handelt sich hierbei wohlgemerkt um einen Verbrechenstatbestand, der mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist.

Es muss also zunächst ein Staatsgeheimnis vorliegen, das veröffentlicht wurde, um die Bundesrepublik zu benachteiligen, wodurch (konkret) ein schwerer Nachteil für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik herbeigeführt worden sein muss.

Man muss an dieser Stelle die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die davon ausgeht, dass die öffentliche Bekanntmachung von Staatsgeheimnissen durch die Presse grundsätzlich unter anderen Gesichtspunkten zu betrachten ist als ein gemeiner Landesverrat durch Agenten oder Spione, erst gar nicht bemühen, um zu erkennen, dass weder der Tatbestand des § 94 StGB noch der von §§ 95 oder 97 StGB erfüllt ist.

Es liegt bereits erkennbar kein Staatsgeheimnis vor.

Geheimnisse aus dem nachrichtendienstlichen Bereich sind nur dann Staatsgeheimnisse im Sinne von § 93 StGB, wenn ihr Verrat zugleich Auswirkungen auf die äußere Sicherheit hätte und der drohende Nachteil zudem schwer wäre, was nur dann der Fall ist, wenn er für die gesamte äußere Machtposition der Bundesrepublik deutlich ins Gewicht fällt (Fischer, Strafgesetzbuch, § 93, Rn. 7 f.). Der Nachtei,l von dem das Gesetz spricht, muss gerade dadurch drohen, dass eine Macht, die das Geheimnis bisher nicht kannte, es selbst nützt oder auswertet. Die Gefährdung der äußeren Sicherheit besteht in einer Verschiebung der allgemeinen Machtpositionen, welche die Bundesrepublik gegen Angriffe anfälliger macht (Fischer, Strafgesetzbuch, § 93, Rn. 7).

Wenn man die „Geheimnisse“ die netzpolitik.org öffentlich gemacht hat, an diesen Vorgaben misst, reibt man sich verwundert die Augen. Markus Beckedahl und Andre Meister sollen die internationale Machtposition der Bundesrepublik dauerhaft verschoben haben, indem sie darüber berichtet haben, dass das BfV eine neue Abteilung für Internetüberwachung geschaffen hat und u.a. daran arbeitet, Internetinhalte massenhaft zu erfassen und auszuwerten, eine Information, die im Amt selbst übrigens nur mit der geringsten Geheimhaltungsstufe klassifiziert worden ist.

Darüber hinaus müssten Meister und Beckedahl die Absicht verfolgt haben, die Bundesrepublik zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen. Wenn das hier der Fall sein sollte, müsste man konsequenterweise jedweder Berichterstattung über (fragwürdige) Überwachungspläne von Geheimdiensten eine derartige Absicht unterstellen. Die Berichterstattung zum Zwecke der Information und Aufklärung der Bevölkerung wie netzpolitik.org sie betreibt, schadet der Bundesrepublik nicht, sondern nützt ihr.

Hinzu kommt jetzt noch die vom BVerfG betonte Privilegierung der Berichterstattung, denn schließlich berichtet netzpolitik.org über das Vorhaben der Internetüberwachung durch das BfV und einer massenhaften Auswertung von Daten, bei der sich auch die Frage der Rechtmäßigkeit stellt.

Man kann also auch ohne Einholung eines Gutachtens relativ schnell erkennen, dass der Straftatbestand offensichtlich nicht erfüllt ist. Wenn es nach juristischen Maßstäben allerdings erkennbar an einem Tatverdacht fehlt, können diese Ermittlungen nur politisch motiviert sein.“

http://www.internet-law.de/2015/07/ist-das-landesverrat.html

„Dieter Deiseroth: Ich halte den gegen die beiden Journalisten Meister und Beckedahl erhobenen Vorwurf des publizistischen Landesverrats nach allen mir bisher zugänglichen Informationen für ziemlich absurd. Bisher vermag ich nicht zu erkennen, dass sie sich strafbar gemacht haben könnten. Die Veröffentlichung der beiden Artikel ist durch die Meinungs- und Pressefreiheit (Art. 5 des Grundgesetzes) grundrechtlich geschützt …

Dieter Deiseroth: Landesverrat bedeutet nach dieser Strafbestimmung, dass ein Staatsgeheimnis vom Täter öffentlich bekannt gemacht wird mit der erkennbaren Absicht, die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeizuführen. Strafrechtliche Bestimmungen, insbesondere ein tatbestandlich so unscharf gefasster wie der über den Landesverrat, müssen stets verfassungskonform ausgelegt und angewendet werden. Vor diesem Hintergrund ist der Vorwurf gegen die beiden Journalisten nach der bisherigen Informationslage in keiner Weise nachvollziehbar …

Zudem: Das Ziel der beiden Journalisten von Netzpolitik.org war erkennbar, eine öffentliche Diskussion über diese Vorgänge anzustoßen, nicht aber, der Sicherheit unseres Landes einen schweren Nachteil zuzufügen. Woraus sollte sich ein gegenteiliger Vorsatz der beiden Journalisten ergeben? Niemand hat dies bisher begründen können. Ihnen angesichts dessen ein solches Verbrechen wie Landesverrat vorzuwerfen, erscheint mir absurd. Das sehen heute ja offenbar auch der Bundesjustizminister und die Bundeskanzlerin so.“

http://www.heise.de/tp/artikel/45/45661/1.html

Gutachten

„Warum, zum Henker, brauchen Staatsanwälte strafrechtliche Gutachten?

Die behördliche Behandlung des Falles "netzpolitik.org" wirft etliche Fragen auf. Die Beauftragung externer Gutachter durch die Generalbundesanwaltschaft für das Vorliegen eines Anfangsverdachts für Landesverrat ergibt keinen so rechten Sinn. Denn zuständig und hoffentlich qualifiziert zur Beurteilung strafrechtlicher Fragen sind die Staatsanwälte und Ermittlungsrichter. Gutachten benötigen Juristen nur dann, wenn zur Bewertung von Tatsachen der eigene Sachverstand nicht ausreicht.

Wollte man wirklich glauben, dass zur Beurteilung des Vorliegens eines Staatsgeheimnisses externer Sachverstand notwendig sei, stellt sich bereits die aus der Anfängervorlesung als bekannt vorauszusetzende Frage nach einem vorwerfbaren Unrechtsbewusstsein der Täter. Denn strafbar ist bei § 94 StGB nur vorsätzliches Handeln, bloße Fahrlässigkeit reicht nicht aus. Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich, ist in § 16 StGB zu lesen. Bei Landesverrat durch Veröffentlichung (§ 94 Abs. 1 Nr. 2 StGB) benötigt man sogar Schädigungsabsicht diesbezüglich. Eine höhere Kompetenz als die der obersten Ermittler wird man Rechtslaien schwerlich zumuten dürfen.“

http://www.heise.de/tp/news/Anfangsverdacht-fuer-Landesverbloedung-2772818.html

Gutachter macht sich lächerlich: Verbreitung in englischer Sprache

„Den angeblich im Gutachten enthaltenen Vorwurf, der Schaden würde durch Verbreitung in englischer Sprache verursacht, weil dies ausländischen Geheimdiensten die Kenntnisnahme erleichtere, sollten sich Autoren von Agentenkomödien notieren. Verrat von Staatsgeheimnissen hatte man sich bislang deutlich dramatischer vorzustellen.“

http://www.heise.de/tp/news/Anfangsverdacht-fuer-Landesverbloedung-2772818.html

Vertraulich, nicht geheim

"Angesichts der niedrigen Einstufung der Dokumente als "Verschlussache - vertraulich" dürfte ein Staatsgeheimnis ausscheiden, denn so sensible Angelegenheiten würde man mindestens mit dem Stempel "geheim" versehen und nur einem extrem begrenzten Personenkreis zugänglich machen. Zudem haben die von Netzpolitik geleakten Informationen kein solches Gewicht, dass sie außenpolitische Relevanz entfalten, und darum geht es nun einmal beim Landesverrat. Wirklich geheim war der Tenor der Information ohnehin nicht mehr."

http://www.heise.de/tp/news/Anfangsverdacht-fuer-Landesverbloedung-2772818.html

Auch Juristen sind Dummköpfe

„Gestern gelang es dann jedoch tatsächlich weiteren Gemütern, diese Fehlleistungen noch zu unterbieten. So entblödeten sich manche nicht, Bundesjustizminister Heiko Maas wegen Strafvereitelung im Amt anzuzeigen. Ein solcher Straftatbestand würde allerdings eine Haupttat voraussetzen, die mangels Vorliegen eines Landesverrats ausscheidet. Auch eine Strafbarkeit für einen untauglichen Versuch würde mindestens den Glauben des Justizministers an eine Strafbarkeit aus Landesverrat voraussetzen, woran es wohl fehlte. Strafbar wäre im Gegenteil eine wissentliche Strafverfolgung Unschuldiger.“

http://www.heise.de/tp/news/Anfangsverdacht-fuer-Landesverbloedung-2772818.html

Auf der juristisch sicheren Seite

„Doch soll man wirklich glauben, dass die mit hochqualifizierten Juristen besetzte Bundesanwaltschaft ernsthaft bereits an der Lektüre des Gesetzestextes von § 94 StGB gescheitert sein sollte? Oder dass ausgerechnet dem zur Spionageabwehr existierenden Verfassungsschutz die Definition des Landesverrats unbekannt wäre? Liegt es wirklich im Bereich des Wahrscheinlichen, dass auch das involvierte Innenministerium mit der Rechtslage überfordert wäre? Und sollte dem Geheimdienst ausgerechnet das Stehvermögen von Geheimdienst-Watchdog Markus Beckedahl unbekannt sein, der sich bereits 2009 bei einem Leak gegenüber der Deutschen Bahn nicht einschüchtern ließ?

Es gäbe da eine wesentlich plausiblere Erklärung: Die Strafanzeige erfolgte nur pro forma mit einem ganz anderen strategischen Ziel …

Diese Katalogstraftaten sind auch der Schlüssel zu anderen über die normale Strafermittlung hinausgehenden Maßnahmen. Sie rechtfertigen nämlich sogar polizeiliche Lauschangriffe und Artverwandtes. Nach aktueller Planung ermöglicht der Verdacht auf Katalogstraftaten den Zugriff auf Daten aus der *Trommelwirbel* Vorratsdatenspeicherung. Und in diesem Katalog findet sich in § 100a Abs. 2 Nr. 1 a) der *Trommelwirbel* Landesverrat (§ 94 StGB). Mit anderen Worten: netzpolitik.org darf seit Anzeigeerstattung auch nach offizieller Aktenlage elektronisch abgeleuchtet werden.

Wenn Spione also unbequeme Gegner im Inland ausspionieren wollen, die keine für den Verfassungsschutz legitimen Aufklärungsziele darstellen, sind sie auf der juristisch sicheren Seite, wenn sie pro forma eine Verdachtslage nach § 94 StGB herbeiführen, die § 100a StPO auslöst und die damit die elektronische Waffenkammer öffnet. Und dazu ist auch eine bei Tageslicht betrachtete unbrauchbare Strafanzeige gut genug. Und da von einer Strafanzeige der Beschuldigte erst einmal nichts erfährt, ist das ein billiger Schachzug. Der Verfassungsschutz hat sich dieses durchsichtige Manöver von seinem nicht völlig naiven Innenminister eigens absegnen lassen.

Aber bei Ermittlung gegen die Presse sieht § 22 Berliner Pressegesetz eine Verjährungsfrist von einem Jahr vor. Innerhalb dieser Frist war es möglich gewesen, die Ermittlung geheim zu halten. Die Verjährungsfrist kann durch Bekanntgabe der Ermittlung unterbrochen werden, wie es am Donnerstag geschehen ist. Gut möglich, dass zuvor ein Abbruch der Maßnahme geplant war. Vielleicht aber hat man auch ein kleines Skandälchen inkauf genommen, um aus den Datentöpfen zu schöpfen, wenn diese erst einmal zur Verfügung stehen.

Es spricht vieles dafür, dass netzpolitik.org im Gerichtssaal so wenig von Opa Range zu befürchten hat wie dessen Enkel beim Familientreffen oder die NSA. Wo die Blogger tatsächlich bedroht werden, haben sie ausgerechnet in den betroffenen Artikeln aufgezeigt: Online. Geheimdienste bringen Zielpersonen nur selten in den Knast, im Gegenteil haben sie etwa im NSU-Skandal die Strafverfolgung sogar behindert und lieber ihre Quellen geschützt. Strategisch wertvoller als Verhaftungen sind die Informationen, die man durch stilles Beobachten abgreifen kann. In der Geheimdienstwelt ist nun einmal nichts, wie es scheint - nicht einmal Strafanzeigen.“

http://www.heise.de/tp/news/A-Most-Wanted-Man-oder-doch-nicht-2766909.html

 

Weisungsrecht

 

„Es gibt keine Unabhängigkeit der Justiz: Das ist eine publizistische Fata Morgana, ein Märchen.

Nach dem Grundgesetz ist die rechtsprechende Gewalt allein den Richterinnen und Richtern anvertraut. Nur sie genießen Unabhängigkeit. Im Grundgesetz findet sich nicht die geringste Andeutung dafür, dass die Institution Justiz bzw. die Gerichte als solche Unabhängigkeit beanspruchen können.

Das Grundgesetz hat sich nicht dafür entschieden, bestimmte Institutionen mit der Unabhängigkeitsgarantie zu versehen, sondern es hat das personale Element hervorgehoben und nur einer ganz bestimmten Personengruppe - den Richterinnen und Richtern - Unabhängigkeit zugesichert.

Wörtlich heißt es hierzu in Art. 92: "Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; ...". Durch die Verwendung des Wortes "anvertraut" wird diese personengebundene Betrachtungsweise des Grundgesetzes auch sprachlich prominent hervorgehoben. Und in Art. 97 das Grundgesetzes ist unmissverständlich festgelegt: "Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. ...".

Staatsanwältinnen und Staatsanwälte genießen diese Unabhängigkeit nach dem Willen des Grundgesetzes nicht. Sie sind - entgegen weitverbreiteter Meinung - Teil der Exekutive und unterliegen der Weisungsbefugnis der jeweiligen Justizminister. Dies ist in den Paragraphen 146 und 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes ausdrücklich geregelt.

Danach haben die Beamten der Staatsanwaltschaft den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen, und der Bundesminister der Justiz hat hinsichtlich des Generalbundesanwalts und der Bundesanwälte das Recht der Aufsicht und Leitung. Sein Weisungsrecht ist umfassend und unterscheidet sich grundsätzlich nicht von dem Weisungsrecht anderer Behördenleiter gegenüber ihren Mitarbeitern. Demnach können die Weisungen allgemeiner Art sein oder einen Einzelfall betreffen. Sie können sowohl die rechtliche als auch die tatsächliche Sachbehandlung zum Gegenstand haben. Sie können demnach auch Einzelheiten eines Ermittlungsverfahrens betreffen - wie zum Beispiel die Weisung, einen erteilten Gutachtenauftrag zu stoppen.

Bei dieser Rechtslage ist der Vorwurf des Herrn Range, die (angebliche) Weisung des Justizministers, das Gutachten zu stoppen, sei ein "unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz", starker Tobak.

Range hat sich nicht als standhafter Held verhalten

Mit diesem Vorwurf will Herr Range ganz offensichtlich den Eindruck erwecken, die Weisung des Justizministers sei rechtswidrig gewesen. Wenn er dieser Auffassung ist, dann trifft ihn die so genannte beamtenrechtliche Remonstrationspflicht, d.h. er hätte eine Gegenvorstellung oder eine Einwendung gegen die Weisung erheben müssen. Er hat nicht mitgeteilt, dass er von dieser beamtenrechtlichen Verpflichtung Gebrauch gemacht hat.

Es kann daher davon ausgegangen werden, dass er eine solche Gegenvorstellung unterlassen hat. Bei der gegebenen Sachlage wäre ansonsten zu erwarten gewesen, dass er die Öffentlichkeit über diesen Schritt unterrichtet hätte. Mit dem Vollzug der behaupteten Weisung und dem Verzicht auf eine Remonstration, die eine beamtenrechtliche Pflicht darstellt, räumt er aber gleichzeitig ein, dass er die Weisung für rechtmäßig hält.

Ist das so, dann ist es schon ein dreistes Verhalten, den Bundesjustizminister in der Öffentlichkeit in dieser demagogischen Weise zu attackieren. Er hat spätestens damit seinen Rausschmiss aus dem Amt gerechtfertigt. Ihn bei dieser Sach- und Rechtslage dennoch als standhaften Helden zu feiern - wie gelegentlich zu lesen ist -, grenzt an Verblendung.“

http://www.heise.de/tp/artikel/45/45649/1.html

Was für das Weisungsrecht spricht

„Schon allein das Gerede von der angeblichen "Unabhängigkeit der Justiz" war es wert, Range seines Amtes zu entheben. Er liegt mit seiner Äußerung auf der Linie des Deutschen Richterbundes, der schon länger die "Unabhängigkeit der Justiz", deren "Selbstverwaltung" und eine "Abschaffung des Weisungsrechts" durch die Legislative fordert – und jetzt auch den aktuellen Konflikt um die angebliche Veröffentlichung von Staatsgeheimnissen zum Anlass nimmt, Harald Range seinerseits in eigenen Erklärungen zur Seite zu springen.

Das alles hat eine demagogische Komponente. Unabhängigkeit der Justiz! Klingt gut – wer könnte was dagegen haben? Politisches Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten abschaffen! Hört sich ebenfalls super an. Hat man die Verve der beiden Parolen erst auf sich wirken lassen, sollte man als Jurist tun, was zum Handwerkszeug gehört: ins Gesetz schauen. Da keimt Argwohn auf, denn im Gerichtsverfassungsgesetz steht kein Wort von einem "politischen Weisungsrecht", da steht trocken: "Das Recht der Aufsicht und Leitung steht zu: ... der Landesjustizverwaltung hinsichtlich aller staatsanwaltschaftlichen Beamten des betreffenden Landes". Der Argwohn wird zum Verdacht, schaut man nach, seit wann dieses Aufsichtsrecht im Gerichtsverfassungsgesetz geregelt ist: immerhin schon seit 27. Januar 1877. Sollte es Harald Range und dem Deutschen Richterbund tatsächlich gelungen sein, einen Missstand aufzudecken, der 138 Jahre lang verborgen war und erst jetzt mutig zur Sprache gebracht wird? Zur "Stärkung des Rechtsstaats" – versteht sich.

Tatsächlich sind solche Forderungen völlig geschichtsvergessen. Sie missachten die historisch gewachsene Gewaltenteilung in der Justiz. Eine "Unabhängigkeit der Justiz" wäre für den Rechtsstaat keine Stärkung, sondern eine Katastrophe. Das Grundgesetz kennt diese Sorte Unabhängigkeit gar nicht. Es kennt nur die Unabhängigkeit der Richter, ihnen allein ist die rechtsprechende Gewalt anvertraut. Den Staatsanwalt kurzerhand zu einem "Teil der Dritten Gewalt" zu erklären, dem dieselbe Unabhängigkeit gebühre wie dem Richter – das wäre das Ende vom fein austarierten System unserer rechtsstaatlichen Justiz.

Dieses System hat eine Geschichte. Der Erfindung der Staatsanwaltschaft Mitte des 19. Jahrhunderts lag eine Freiheitsidee zugrunde. Mit der Einrichtung dieser Institution wollte man die Übermacht der Richterschaft eindämmen, indem ihr die Initiativbefugnis zu Ermittlungen und zur Anklage entrissen wurde. Das wollte auch das Frankfurter Paulskirchenparlament, als es 1849 in den Grundrechtekatalog seiner Verfassung als einen wesentlichen Verfahrensgrundsatz diesen Satz aufnahm: "In Strafsachen gilt der Anklageprozess". Damit war die Staatsanwaltschaft als eigenständige, den Rechtswillen des Staates verkörpernde Institution anerkannt.

Zwar scheiterte die Reichsverfassung an der Weigerung Preußens, sie zu akzeptieren. Das änderte aber nichts daran, dass die Staatsanwaltschaft als eigenständige Anklagebehörde Eingang fand in alle Strafprozessordnungen der deutschen Teilstaaten. Und schließlich 1878 auch in die Reichsstrafprozessordnung. Allen Beteiligten war klar: Die strikte Trennung zwischen Staatsanwalt und Richter diente (und dient) dem Schutz des Bürgers. Nie wieder sollte – wie im zuvor geltenden Inquisitionsprozess – das Gericht sowohl Ankläger als auch Urteilsverkünder sein. Diese verlorene Initiativbefugnis gewönne die Richterschaft aber mittelbar wieder, vereinten sich Staatsanwaltschaft und Richterschaft – wie es aus Kreisen des Deutschen Richterbundes vorgeschlagen wird – unter der Obhut aufsichtsführender gemeinsamer "Kollegien" von Richtern und Staatsanwälten.

Auch kann die Staatsanwaltschaft die Polizeimacht einschränken, denn die entscheidende Verantwortung für strafrechtliche Ermittlungen liegt bei ihr. Die Staatsanwaltschaft wurde allein dem Justizminister unterstellt – nicht etwa dem Innenminister – um zu vermeiden, dass die Polizeistaatlichkeit noch zusätzlich verstärkt werde. Das externe Weisungsrecht des Justizministers ist auch aus rechtsstaatlichen Gründen notwendig, da anderenfalls die Staatsanwaltschaft (als eine der Rechtspflege zwar zugeordnete, aber trotzdem der Exekutive angehörende Institution) der parlamentarischen Kontrolle entzogen wäre.

Welch ein Segen die externe Leitungsbefugnis der Landesjustizverwaltung ist, zeigt sich immer wieder in jenen Fällen, in denen Staatsanwaltschaften durch die Politik dazu gezwungen werden, Fehlurteile und Justizirrtümer neu aufzurollen. So setzte der Bayerische Landtag 2013 einen Untersuchungsausschuss ein, der Licht in den Fall des siebeneinhalb Jahre in der Psychiatrie verschwundenen Gustl Mollath bringen sollte. Was er zu Tage förderte, war die Kette unsäglicher Versäumnisse unterschiedlichster Strafverfolgungsbehörden in Bayern. Eine derartige Untersuchung war aber nur möglich, weil letztlich die Justizministerin für all das einzustehen hatte. Die stand im Hagel der Öffentlichkeit. Was hätte stattdessen wohl ein "unabhängiges" Aufsichtskollegium von Richtern und Staatsanwälten bewirkt? Ich wette: nichts.“

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-08/netzpolitik-harald-range-unabhaengigkeit-der-Justiz

Was gegen das Weisungsrecht spricht

Unabhängig von allen theoretischen Erwägungen ist das Weisungsrecht dann kein „Segen“, wenn der Staat selbst Verbrechen begeht oder diese deckt.

Die Aufdeckung etwa von „Gladio“ wäre in Deutschland erst gar nicht möglich gewesen:

„1984 untersuchte der Untersuchungsrichter Felice Casson ein Bombenattentat von 1972 mit drei Todesopfern, dessen Täter nicht ermittelt worden waren. Er fand viele Unstimmigkeiten in den früheren Untersuchungsergebnissen, die auf gezielte Manipulation und Beweisfälschung deuteten. Schließlich fand er den Rechtsextremisten Vincenzo Vinciguerra, einen Ordine Nuovo-Angehörigen, der ein umfangreiches Geständnis ablegte: Er sei von Personen aus dem Staatsapparat gedeckt worden und das Attentat Teil einer umfassenden Strategie gewesen. Ferner sagte er im Prozess: „Man musste Zivilisten angreifen, Männer, Frauen, Kinder, unschuldige Menschen, unbekannte Menschen, die weit weg vom politischen Spiel waren. Der Grund dafür war einfach. Die Anschläge sollten das italienische Volk dazu bringen, den Staat um größere Sicherheit zu bitten. […] Diese politische Logik liegt all den Massakern und Terroranschlägen zu Grunde, welche ohne richterliches Urteil bleiben, weil der Staat sich ja nicht selber verurteilen kann.“ Dieses Vorgehen bezeichnete er später als Strategie der Spannung. Casson ermittelte daraufhin weiter und fand heraus, dass Mitarbeiter des SISMI, des Vorgängers SID, Neofaschisten und Gladio-Angehörige zwischen 1960 und 1980 viele politisch motivierte Terroranschläge und Morde in Italien begangen hatten. Dabei hatte ein informelles Netzwerk von Personen in staatlichen Stellen durch Verbreitung von Falschinformationen und Fälschung von Beweisen dafür gesorgt, dass die Verbrechen linksextremen Terroristen zugeordnet wurden, vor allem den Roten Brigaden. Eine zentrale Rolle soll dabei auch die wilde Loge Propaganda Due unter Licio Gelli gespielt haben.“

https://de.wikipedia.org/wiki/Gladio

Michael Buback, der Sohn des 1977 von der RAF ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback:

„Bei Verena Becker geht auch der Senat des Stuttgarter Oberlandesgerichts davon aus, dass sie Informantin des Bundesamtes für Verfassungsschutz war. Bei dieser Sachlage stößt die weisungsgebundene Bundesanwaltschaft an Grenzen.“

http://www.heise.de/tp/artikel/42/42089/1.html

„Inzwischen hat der Verfassungsschutz jedoch neue Dokumente vorgelegt, die Verena Becker von der Mittäterschaft entlasten. In den Dokumenten vom 16. November 1981 heißt es, dass „Becker und Mohnhaupt … im April 1977 nach Bagdad geflogen“ seien. Leider seien die Originaldokumente nicht mehr vorhanden, die entsprechenden Tonbänder gelöscht, die Originalabschriften und weite Teile der Akten verschwunden und der Verfasser der jetzt erst aufgetauchten Dokumente schon gestorben

Bubacks Sohn Michael veröffentlichte 2008 das Buch Der zweite Tod meines Vaters über seine Ermittlungsergebnisse zum Mord an seinem Vater, eine erweiterte Ausgabe erschien 2009. Das Buch gilt als einer der Anlässe für den neuen Prozess gegen die Ex-Terroristin Verena Becker. Buback schreibt darin unter anderem über seinen begründeten Verdacht, dass deutsche Geheimdienste an der Ermordung seines Vaters beteiligt gewesen oder zumindest vorher darüber informiert gewesen sein könnten – und dass die Bundesanwaltschaft in Verbindung mit Geheimdiensten den wahren Mörder gedeckt haben könnte, wobei vieles auf Verena Becker hindeute. Der RAF-Forscher Wolfgang Kraushaar stellte daraufhin eigene Nachforschungen an und bilanzierte in dem darauf aufbauenden Buch Verena Becker und der Verfassungsschutz: „Der Verdacht [von Michael Buback] ist und bleibt eine begründete Vermutung. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.“ Kraushaar beobachtete den Prozess gegen Becker und kommentierte, dass nach seiner und der Ansicht anderer Prozessbeobachter dabei „der Staat die Angeklagte verteidigt“. Es sei eine „Perversion des Rechtsstaats, wenn der Vertreter der Anklage insgeheim die Interessen der Angeklagten, in diesem Fall einer Exterroristin, vertritt“ …

manche Rezensenten zeigten sich regelrecht erschüttert angesichts der „Sprengkraft“ und Tragweite der von Buback zusammengetragenen Fakten und der daraus gezogenen Schlüsse. So schrieb der Historiker und FAZ-Feuilletonleiter Nils Minkmar:

„Doch niemand […] ist auf die Sprengkraft dieses Buches vorbereitet. Es ist erschütternder als ein Krimi, denn es ist die glasklare, durch solide Quellen gestützte Beschreibung eines bis heute andauernden Staatsskandals. Mit einer irgendwie überemotionalisierten Verschwörungstheorie eines trauernden Sohnes hat dieses Werk nichts zu tun. […] Es ist ein weiterer, wichtiger Hinweis auf die immer noch zu wenig erforschten Verbindungen zwischen Linksterrorismus und Geheimdiensten, die in Italien seit Jahren für heftige Diskussionen sorgen. Ist es nicht auch hierzulande längst Zeit für eine Aufarbeitung der jüngeren Geschichte der Dienste? Michael Bubacks Vorwurf darf so nicht stehenbleiben. Es ist unerträglich anzunehmen, heute in Freiheit lebende Personen könnten über Wissen verfügen, das die deutsche Öffentlichkeit fundamental zu erschüttern vermochte.““

https://de.wikipedia.org/wiki/Siegfried_Buback

„Wikipedia“ drückt es vorsichtig aus – sicher ist jedoch Folgendes: zumindest wusste der deutsche Staat (zumindest der Geheimdienst), wann und wie sein Generalbundesanwalt ermordet werden sollte.

Bewiesen ist, dass der deutsche Staat (zumindest der Geheimdienst) durch eingeschleuste V-Leute in der RAF zu deren Radikalisierung beitrug, siehe http://www.ansichten-eines-regenwurms.de/124-herrhausens-ende.html

Da der Staat sich in solchen Fällen, in denen der Verdacht besteht, dass er selbst zur Tötung seiner Bürger beitrug (wie etwa in den Fällen Buback, Herrhausen, NSU, Oktoberfest-Attentat), sich nicht selbst anklagen wird und das Weisungsrecht besteht, werden solche Fälle ohne massiven Druck der Öffentlichkeit nie zur Aufklärung kommen.

 

Whistleblower

 

„Herr Deiseroth, Sie setzen sich seit Jahren dafür ein, dass Whistleblower und das Whistleblowing rechtlich abgesichert werden. Was halten Sie im Hinblick auf das Whistleblowing von den Ermittlungen gegen Netzpolitik.org?

Dieter Deiseroth: Die beiden Journalisten Andre Meister und Markus Beckedahl vom Online-Portal "Netzpolitik.org", gegen die sich das von Generalbundesanwalt Range eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen des angeblichen Verdachts von Landesverrat richtet, waren keine Whistleblower. Sie waren lediglich die Boten, die Übermittler der Enthüllungen, die offenbar auf Whistleblower zurückgehen.

Beim Whistleblowing geht es um das Aufdecken von Missständen und Fehlentwicklungen z.B. in einer Behörde, einem Unternehmen oder einer anderen Organisation durch Beschäftigte oder andere Insider. Diese Insider wollen auf Gefahren oder erhebliche Risiken für Leben, Gesundheit, Demokratie, das friedliche Zusammenleben von Menschen oder andere gewichtige Rechtsgüter hinweisen, um für Abhilfe zu sorgen.

Whistleblower waren hier diejenigen Insider aus dem Bereich des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder einer anderen staatlichen Behörde, die den Journalisten die dann von Netzpolitik.org publizierten Daten und Informationen zugespielt haben. Diese Whistleblower waren offenbar der Auffassung, dass die Öffentlichkeit über bestimmte Vorgänge und Fehlentwicklungen im Bundesamt für Verfassungsschutz informiert werden müsse …

Können also in einem auf den Vorwurf des Landesverrats gestützten Ermittlungsverfahren auf diesen Wegen und mit diesen Mitteln Hinweisgeber der Journalisten ausfindig gemacht werden, wird nicht nur der journalistische Quellenschutz ausgehebelt. Vielmehr sehen sich dann auch die Hinweisgeber, also die Whistleblower, straf-, dienst- und/oder arbeitsrechtlichen Sanktionen ausgesetzt. Denn in Deutschland ist der Schutz von Whistleblowern nur sehr schwach gewährleistet.

> Können die Ermittlungen als eine Kampfansage gegen Whistleblower betrachtet werden?

Dieter Deiseroth: Auszuschließen ist das nicht. Die Rechtsprechung in Deutschland vermag auf der Grundlage des Normenbestandes des geltenden Rechts keinen hinreichenden Schutz von Hinweisgebern/Whistleblowern zu gewährleisten. Denn die – mangels präziser gesetzlicher Vorgaben - von ihr praktizierte ad-hoc-Abwägung von Einzelfallgesichtspunkten beinhaltet strukturell ein erhebliches Maß an Unbestimmtheit und Rechtsunsicherheit.

Das hat nicht zuletzt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg im Fall der Altenpflegerin Brigitte Heinisch nachhaltig deutlich gemacht. Sowohl das Landesarbeitsgericht Berlin als auch das Bundesarbeitsgericht in Erfurt und das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mussten sich sagen lassen, dass sie beim Grundrechtsschutz versagt hatten, insbesondere das Grundrecht der Meinungsfreiheit der Whistleblowerin hatten leer laufen lassen und damit die Europäische Menschenrechtskonvention verletzten.

Die Schaffung hinreichender Schutznormen für in gutem Glauben handelnde Hinweisgeber/Whistleblower ist von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zu Recht von den Europarats-Mitgliedsstaaten mehrfach, zuletzt wieder in diesem Frühjahr, nachdrücklich eingefordert worden. Deutschland, das sich gerne immer wieder als "europäischer Musterschüler" präsentiert, hat dies bisher ignoriert. Das darf nicht so bleiben.

> Sie haben es zwar bereits erwähnt, aber um nochmal klar zu machen, was Whistleblowing genau ist. Ob es nun Behörden sind, ob es "der Staat" ist, ob es Firmen sind: An diesen Orten gibt es, sagen wir "sensible Vorgänge" und man kann es den Behörden, dem Staat oder auch Firmen, doch erstmal nicht verübeln, wenn diese nicht alles öffentlich machen möchten, oder?

Dieter Deiseroth: Whistleblower helfen, dubiose Grauzonen aufzuhellen und dem Licht der Kritik auszusetzen. Blicken wir aus aktuellem Anlass auf den staatlichen Bereich. Auf Verschwiegenheits- und Geheimhaltungsregelungen kann gerade im internationalen Verkehr zwischen Staaten, aber auch im innerstaatlichen Regierungs- und Behördenhandeln generell sicher kaum verzichtet werden.

> Das ist die eine Seite.

Dieter Deiseroth: Ja, und es gibt noch eine andere Seite. Vieles von dem, was als geheimhaltungsbedürftig deklariert oder ausgegeben wird, muss kritisch hinterfragt werden. Lässt man Letzteres aber mal beiseite, muss jedoch klar sein: Geheimhaltung berechtigt nicht zum Verdecken und Verschleiern von Rechtsbruch und anderem skandalösen Verhalten. Regierungen dürfen keinesfalls berechtigt sein, Verfehlungen und Missstände unter dem Mantel der Geheimhaltung zu vertuschen.

Deshalb sind Regelungen erforderlich, die Whistleblower bei Weitergabe von Informationen über gravierendes Fehlverhalten in Politik, Verwaltung, Wirtschaft etc. z.B. an die Staatsanwaltschaft, an Parlamentarier oder ggf. auch an die Öffentlichkeit wirksam vor Verfolgung und Repressalien schützen. Denn schwere Rechtsbrüche, aber auch unlauteres oder skandalöses Verhalten von Staatsdienern verdienen keinen Schutz vor Abgeordneten, Bürgern und der Öffentlichkeit.

Im Bereich der IT-Nutzung und der Telekommunikation geht es dabei, wie die Enthüllungen Edward Snowdens zeigen, insbesondere darum, Verletzungen von Menschenrechten, aber auch andere gravierende Verstöße gegen die Verfassung und Gesetze oder gegen völkerrechtliche Abkommen aufzudecken, um die Chance zu fördern, sie abstellen zu können.

Wenn die Entscheidung darüber ausnahmslos allein der Exekutive überlassen bliebe, ob illegale, unlautere oder skandalöse innerdienstliche Vorgänge – seien es Dienst- oder seien es Staatsgeheimnisse - geheim zu bleiben haben oder öffentlich gemacht werden dürfen, hinge es letztlich von der Exekutive als dem Tatverdächtigen ab, ob sie Beweismaterial (gegen sich) zur Verfügung stellt oder nicht.

Die Aufrichtigkeit und Gesetzestreue der Amtswalter würden gleichsam vorausgesetzt, obwohl sie doch gerade überprüft werden müssen. Eine Delegation der Kontrolle der Nachrichtendienste an Justiz und Parlament allen reicht nicht aus.

> Wenn es um Staatsgeheimnisse geht: Wann ist Whistleblowing angebracht?

Dieter Deiseroth: Schutzwürdig kann und darf in einem demokratischen Verfassungsstaat ein Dienst- oder Staatsgeheimnis jedenfalls dann nicht mehr sein, wenn die ihm zugrunde liegenden Vorgänge nicht mit der Verfassung und dem geltenden Recht in Einklang stehen. Denn in einer Demokratie gibt es, wie Adolf Arndt zu Recht immer wieder betont hat, an Staat nicht mehr, als seine Verfassung zum Entstehen bringt. Deshalb ist es nicht zulässig, zwischen dem Schutz des Staates und dem Schutz der Verfassung zu unterscheiden, weil eben dieser Staat nur in seiner Verfassung schützbar ist.

Ebenso kann es kein rechtliches Erfordernis geben, etwas gegen das Recht zu sichern (z.B. durch Geheimhaltung), was nach der verfassungsmäßigen Ordnung Unrecht ist. Der demokratische Souverän, also die Bürgerinnen und Bürger, müssen in einer Demokratie, die diesen Namen verdient, davon erfahren, wenn die gewählte Regierung und ihre Amtsträger, die ihnen obliegende zentrale Verfassungspflicht verletzen, für die sie zudem einen Amtseid geleistet haben: ohne jede Ausnahme das geltende Recht zu beachten.

Wie sollten die Bürgerinnen und Bürger sonst ihre demokratischen Rechte zur Mitwirkung am demokratischen Meinungs- und Willensbildungsprozess informiert und sachkundig wahrnehmen können? Wie sollten sie ihr fundamentales demokratisches Recht, ihr Wahlrecht, verantwortlich ausüben und eine Regierungsmehrheit ggf. abwählen können, wenn ihnen solche Informationen – strafrechtlich geschützt - vorenthalten werden? Um nochmal Adolf Arndt zu zitieren: Der Wille des Volkes kann sich in richtiger Weise nur bilden, wenn das Volk über Tatsachen unterrichtet wird, die für die Bildung seines Willens von Bedeutung sind.“

http://www.heise.de/tp/artikel/45/45661/1.html

Es gibt aber auch völlig gegensätzliche Meinungen, die einen autoritären Staat wollen:

„Während sich die meisten Medien bemühen, die Bedeutung von Ranges unverschämter Provokation herunterzuspielen und diese als bloßen Streit um Kompetenzen abzutun, verherrlicht Die Welt seinen Auftritt. Sie bezeichnet ihn als Werbung für „den freien Geist, der mit seiner Karriere abgeschlossen hat und nicht gebückt gehen will, und die Unabhängigkeit des politischen Beamten, der nicht feige vor dem Königsthron zittert“.

Das Springer-Blatt erklärt auch ganz offen, worum es tatsächlich geht. „Das natürliche Spannungsverhältnis zwischen Freiheit der Presse und den Geheimnisbedürfnissen des Staates muss in Zeiten des Whistleblowing und seiner zum Teil naiven Verklärung neu justiert werden“, fordert es. Anders ausgedrückt: Die Pressefreiheit muss den Geheimnisbedürfnissen des Staates weichen.“

https://www.wsws.org/de/articles/2015/08/06/rang-a06.html

Zum Thema „Whistleblower“ siehe auch http://www.ansichten-eines-regenwurms.de/136-wahre-patrioten.html

 

Thomas Fischer

 

„Jeder Jurist, der den Fall netzpolitik.org und das Karriereende des Generalbundesanwalts Range kommentiert hat, wird zweifellos vorher einen Blick in den "Fischer" geworfen haben, jenen bedeutendsten Praxis-Kommentar zum Strafgesetzbuch. Dessen Autor ist Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof und inzwischen auch wortgewaltiger Kolumnist der ZEIT. Fischer klartextet heute mit gewohntem Temperament und beißendem Spott über die "Leistungen" der Beteiligten, aber auch der Medienvertreter, "deren intellektuelle Fähigkeiten und Fachkenntnisse gerade eben zum Zubinden der Schuhe und zum Auftragen von Mascara ausreichen".

http://www.heise.de/tp/news/Netzpolitik-org-BGH-Richter-Thomas-Fischer-liest-die-Leviten-2776619.html

Es lohnt sich, den gesamten Artikel zu lesen. Anbei ein paar Auszüge:

Verantwortung

„"Unerträglich" ist das Wegducken der Verantwortlichen nach außen unter gleichzeitiger Demonstration ihrer Großmächtigkeit nach innen. Das Kasperle-Theater um drei verschiedene "Gutachten", welche die Jahrhundert-Frage klären sollen, ob es sich beim (Teil)Organisationsplan des Bundesamts für Verfassungsschutz um ein Staatsgeheimnis im Sinne von Paragraf 93 StGB handelt, ist von kaum zu überbietender Absurdität. Denn 100 Prozent der Sachverständigen, die sich zu diesen Gutachten öffentlich äußern, kennen deren Inhalt nicht. Und das Bundesministerium weiß nicht genau, ob es das Ergebnis des vom zuständigen (!) Staatsanwalt eingeholten Gutachtens kannte oder erahnte (!), welches es zurückzuziehen befahl oder (!) anregte, um es durch ein selbst in Auftrag gegebenes zu ersetzen.“

Weisungsrecht und Verein der Bundesrichter

„Der Verein der Bundesrichter und Bundesanwälte beim Bundesgerichtshof legte noch einmal nach: Das Weisungsrecht des Ministers, hieß es, ende dort, wo der Anweisende eine Straftat der Strafvereitelung im Amt begehe. Hierfür bestünden "Anhaltspunkte". Daher bestünden nun "schwerwiegende Gefahren für den Rechtsstaat".

Holla! Das ist aber mal ein Wort, Kollegen! Ein Anfangsverdacht wegen Strafvereitelung im Amt, plus "schwerwiegender Gefährdung des Rechtsstaats", begangen vom Bundesjustizminister höchstselbst, seiner Staatssekretärin und den ungenannten Helfern und Helfershelfern des Verbrechens in den Fachabteilungen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland! Das alles per Pressemitteilung öffentlich gemacht vom Verein der Bundesrichter und Bundesanwälte!

Wurde im BGH heimlich Cannabis ausgegeben? Hat Chefkoch Udo Zwernemann, Herr des höchstrichterlichen Hackbratens im Kasino des BGH, eine Prise Lysergsäurediäthylamid unter die Pfifferlinge gemischt? Hat, ohne dass es die Frankfurter Rundschau mitbekommen hätte, eine radikale Minderheit sogenannter "Rebellen" die Macht übernommen, die auf dem Weg des "Zehnaugenprinzips" infrage stellen, dass nicht sein kann, was nicht sein darf?

Oder sollte da am Ende doch nur ein Club von Sancho Pansas in den Kampf gezogen sein, die gemeinhin bei jedem obrigkeitlichen Windhauch den Kopf zwischen die Ohren ziehen? Der Kolumnist ist Mitglied des genannten Vereins. Er ist nicht befragt worden, ob die historisch einmalige Verlautbarung auch in seinem Namen erfolgen könne. Er wird seinen Austritt aus dem Verein erklären.

Wie auch immer: In den vergangenen 70 Jahren hat es etwas Vergleichbares nicht gegeben. Darf man es "Staatskrise" nennen, wenn der Generalbundesanwalt und der Verein der Bundesrichter öffentlich den Justizminister der versuchten Nötigung und versuchten Strafvereitelung beschuldigen? Ich denke schon.

Nun muss man zunächst konstatieren: Der Bundesminister der Justiz hat ein Weisungsrecht gegenüber dem Generalbundesanwalt. Die Landesjustizminister haben ein Weisungsrecht gegenüber den Generalstaatsanwälten der Länder; diese haben ein Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften, deren Leiter haben eines gegenüber allen Staatsanwälten. Mit anderen Worten: Die Staatsanwaltschaft ist eine hierarchische staatliche Verwaltungsbehörde mit klarer Weisungsstruktur von ganz oben bis ganz unten. So steht es seit 1877 im Gesetz. Alles andere ist Festtagsgesäusel.

Ein Generalbundesanwalt, der öffentlich behauptet, eine an ihn ergangene Weisung sei daher "unerträglich", weil sie in "die Unabhängigkeit der Justiz" eingreife, bringt entweder absichtlich oder zufällig alles durcheinander: Weder ist er "die Justiz", noch hat er eine "Unabhängigkeit", noch ist der Eingriff deshalb "unerträglich".

Da kann der Deutsche Richterbund in Gestalt des Vereins der Bundesrichter und Bundesanwälte noch so laut den Mond anbellen: Recht hat er nicht. Nicht die Staatsanwälte sind unabhängig, sondern allein die Richter, so steht es in Artikel 97 Abs. 1 Grundgesetz. Dagegen heißt es in Paragraf 146 des Gerichtsverfassungsgesetzes über die Staatsanwälte lapidar: "Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihrer Vorgesetzten nachzukommen." Es gibt – vielleicht aber auch nicht! – Gründe, das zukünftig zu ändern. Man hätte es oft genug ändern können. In anderen Ländern der EU ist es anders. In Deutschland ist es so geregelt, wie es das Bundesjustizministerium sagt.“

„Freunde“ aus den USA

„Bevor wir es vergessen: Wie war das bei der neulich auf unerklärliche Weise beim Generalbundesanwalt versickerten Frage, ob ausländische Mächte gegen die und auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland mit geheimdienstlichen Methoden Staats- und Wirtschaftsgeheimnisse ausspähen? War diese Frage – zugegeben: Sie war nicht ansatzweise so wichtig wie die Frage, ob gegen zwei Internetblogger bei Anfangsverdacht ein Ermittlungsverfahren erlaubt sein darf – eigentlich auch einmal eine Besprechung wert zwischen dem Generalbundesanwalt und seiner vorgesetzten Dienstbehörde? Meine Prognose geht gegen 100 Prozent: Denn vieles ist möglich, nicht aber, dass die blitzschnellen Erklärungen des Generalbundesanwalts Range bezüglich der vollständigen Unbeweisbarkeit aller Vorwürfe ohne "Abstimmung" zustande kamen.

Danach tut sich bei mir allerdings eine Gedächtnislücke auf: Die Pressekonferenz des GBA Range über die "unerträglichen Einmischungen" der Politik in seine Vorprüfungsverfahren gegen Unbekannt wegen Agententätigkeit habe ich scheinbar verpasst – oder? Auch Forderungen des Vereins der Bundesrichter und Bundesanwälte, gefälligst sorgfältiger gegen die Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik durch vorgebliche "Freunde" aus den USA zu ermitteln, einschließlich denkbarer Strafanzeigen, habe ich möglicherweise übersehen.

Im Gegenteil: Wann immer, so mein Eindruck, an den Tischen der bundesgerichtshöflichen Kollegenschaft das Akronym "NSA" fiel und das Wort "Generalbundesanwalt" und der Begriff "Legalität", senkten sich die Köpfe rasch über die Salatsauce und die Fusilli siciliana. Und wenn drei Richter aus einem Strafsenat (also eine Minderheit von einem Zwölftel der allerobersten Rechtsstaatsfreunde) öffentlich meinen, die Praxis der Revision sei unverantwortlich geworden, weil die Politik seit 25 Jahren die notwendigen Ressourcen verweigere, ist ein Hinweis auf die ewig unüberwindliche Macht das bei Weitem Freundlichste, was man erleben darf.“

Medien

„Also noch einmal: Pressefreiheit meint, dass die Presse frei ist. Wer was anderes sagt, ist raus. Denn er könnte es ja lediglich in der freien Presse sagen, und wenn die nicht will, dass es gesagt wird, erfährt es keiner. Die deutsche freie (Print)Presse gehört 20 Milliardärsfamilien: Auch deshalb ist sie bekanntlich so frei …

Was will ich damit sagen? Die Staatsverwaltung ist nicht so schwierig, wie gerne erzählt wird. Sie ist rational, hierarchisch, nachvollziehbar. Erst recht ist sie nicht so fehlerhaft und dumm, wie manche Journalisten behaupten, die oft nur zu einfältig oder zu faul sind, sich kundig zu machen. Ich kenne Redakteure angeblich bedeutender Medien, die eindeutig zu unintelligent oder zu ungebildet sind, um über halbwegs schwierige Rechtsfragen korrekt zu berichten, geschweige denn, sie fachkundig zu beurteilen, dies aber dennoch tagein, tagaus tun. Und bei dieser Aussage habe ich die Eitelkeiten des Richter- und Juristenberufs bereits abgezogen …

Was ist Pressefreiheit? Haben Sie, liebe Redakteure und Redakteurinnen, schon einmal wirklich darüber nachgedacht, jenseits der im Halbstunden-Rhythmus upgedateten Alles-Wisserei? Haben Sie nicht bemerkt, dass Ihnen, je schneller Sie werden, desto weniger Menschen glauben? Bemerken Sie nicht, liebe Absolventen der Springer- und der Nannen-Schule, liebe Medienkunst-Sportreporter, "Quereinsteiger", Lebenskünstler und Alles-schreiben-Könner, dass Sie mit all Ihren Träumen vom Journalismus in einem Spiel mitwirken, das mitunter ein übles ist? …

Das führt mich an den Anfang zurück: Was ist "Staatsmacht", was ist "Pressefreiheit", was "Verhältnismäßigkeit"? Mir kommt es vor, als ob "die Presse", in welcher Form auch immer, eine absurde Macht über die Definition der Wirklichkeit und Wahrheit erlangt habe, in demselben Maß, in welchem ihre Glaubwürdigkeit und soziale Verbundenheit mit dem Bürger schwindet. Das Bild der Wirklichkeit ist eine wichtigere Nachricht als die Wirklichkeit selbst. Journalisten, deren intellektuelle Fähigkeiten und Fachkenntnisse gerade eben zum Zubinden der Schuhe und zum Auftragen von Mascara ausreichen, erklären Hunderttausenden von Medien-Konsumenten die Welt (wie sie ihnen oder ihren Marionettenspielern gefällt). Jede Kritik daran gilt als Angriff auf die Wahrheit. Jeder Bild-Reporter ist ein Freiheitskämpfer, und jeder Schnösel aus dem "Vermischten" ein legitimer Nachfolger von Karl Kraus. Vom Recht und seinen Darstellungen wollen wir gar nicht sprechen.“

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-08/pressefreiheit-netzpolitik-fischer-im-recht

 

Deutsche Regierung und Pressefreiheit

 

„Ein offener Brief, unterzeichnet von Journalisten und Netzaktivisten aus mehreren Ländern,fordert die sofortige Einstellung der Ermittlungen gegen die Redakteure von Netzpolitik.org und ihrer Quellen

Die Solidaritätswelle für netzpolitik.org ist groß. Heute wird auf der Webseite netzpolitik.us ein Statement in vier Sprachen gegen die Ermittlungen wegen Landesverrat veröffentlicht, das von einer beachtlichen Zahl national und international bekannter Journalisten, Sicherheitsexperten und Netzaktivisten, darunter Glenn Greenwald und Julian Assange, unterzeichnet wird. Ihr Statement auf deutsch:

Die Ermittlungen gegen die Redaktion Netzpolitik.org und ihrer unbekannten Quellen wegen Landesverrats sind ein Angriff auf die Pressefreiheit. Klagen wegen Landesverrats gegen Journalisten, die lediglich ihrer für die Demokratie unverzichtbaren Arbeit nachgehen, stellen eine Verletzung von Artikel 5 Grundgesetz dar. Wir fordern die sofortige Einstellung der Ermittlungen gegen die Redakteure von Netzpolitik.org und ihrer Quellen.“

http://www.heise.de/tp/news/Netzpolitik-us-Fuer-die-Pressefreiheit-gegen-die-Landesverrat-Ermittlungen-2771509.html

„Während die deutsche Regierung immer wieder Staaten kritisierte, in denen die Pressefreiheit eingeschränkt wurde, weigerte sie sich in Deutschland gegen den NSA vorzugehen, der sowohl PolitikerInnen wie JournalistInnen überwachte und nun lässt sie Ermittlungen gegen diejenigen zu, die zur Aufklärung über das Ausmaß der Überwachung beigetragen haben …

Die Klage macht dabei nur die Unglaubwürdigkeit der deutschen Regierung deutlich. Wer mit Recht kritisiert, dass in Staaten wie Ungarn kritische Journalisten verhaftet werden, der sollte diese Ansprüche im eigenen Land nicht nur ebenfalls vertreten, sondern auch entschieden verteidigen. Die Bundesregierung allerdings tut das Gegenteil, sie ließ zu, dass Journalisten ausspioniert wurden, verhinderte eine effektive Arbeit des NSA Untersuchungsausschusses und lässt nun zu, dass diejenigen, die kritisch über Geheimdienste und ihre Überwachung des Internets berichten, angeklagt werden.

Die Ermittlungen gegen die beiden Journalisten zeigen damit sehr deutlich, dass es darum geht, diejenigen anzugreifen, die das Recht auf Privatsphäre verteidigen. Die öffentliche Bekanntmachung der Ermittlungen sind allerdings auch ein deutliches Signal, dass dies auch weiteren kritischen Journalisten drohen könnte, wenn sie sich gegen die Geheimdienste stellen. Ist daher zu begrüßen wenn Georg Restle, Redaktionsleiter und Moderator der ARD-Sendung Monitor, sagt, dass sie sich davon nicht einschüchtern lassen werden, ob das aber für alle kritischen Journalisten zutrifft, ist ungewiss. Sicher ist nur, dass die deutsche Regierung ihr Gerede von Pressefreiheit als warme Worte offenbart, die sie allerhöchstens in Ländern ernst meint, mit denen sie keine engen Beziehungen pflegt.“

http://diefreiheitsliebe.de/gesellschaft/im-ausland-wird-die-pressefreiheit-verteidigt-im-inland-wird-es-landesverrat-genannt/

Der Fall Mansour

Was die Meinung der deutschen Regierung ist, wird im Fall Mansour überdeutlich:

"In einer beispiellosen Aktion verhaftete die deutsche Polizei am Samstag den bekannten Journalisten Ahmed Mansour von al-Jazeera auf der Grundlage eines Haftbefehls, den das blutige Regime des ägyptischen Militärmachthabers Abdel Fattah al-Sisi ausgestellt hatte.

Mansour wurde am Flughafen Tegel in Berlin verhaftet. Am Sonntag wurde er aus einem Gerichtsgebäude in die Haftanstalt Moabit überführt, wie Gerichtssprecher Martin Steltner berichtete. „Heute ging es nur um Formalien“, sagte Steltner und fügte hinzu: „Nächste Woche wird die Tragfähigkeit des Haftbefehls überprüft.“ …

Die deutsche Regierung, die einem Haftbefehl der al-Sisi-Junta Folge leistet, stellt sich damit hinter das ägyptische Regime und seine Schauprozesse gegen Journalisten. Die Junta, die nach einem Putsch gegen den islamistischen Präsidenten Mohammed Mursi vor zwei Jahren an die Macht kam, hat Tausende Demonstranten erschossen. Die Verhaftung eines Journalisten im Auftrag dieses Regimes ist ein unverhüllter Angriff auf die Pressefreiheit und auf grundlegende demokratische Rechte.

Erst vor wenigen Monaten marschierte Kanzlerin Angela Merkel nach dem Terroranschlag auf das rassistische Magazin Charlie Hebdo Seite an Seite mit anderen europäischen Führern durch Paris und pries die Bedeutung der Pressefreiheit und der Rechte von Journalisten.

Das Ansehen der al-Sisi-Junta ist derart miserabel, dass Interpol sich im vergangenen Jahr weigerte, den auf Mansour ausgestellten Haftbefehl der Junta anzunehmen, weil er, wie es hieß, „den Regeln von Interpol“ nicht entspreche.

Mansour erklärte am Samstag: „Ich habe die deutsche Polizei darüber informiert, dass die internationale Polizeiagentur den ägyptischen Haftbefehl nicht anerkennt, und dass ich ein Dokument von Interpol besitze, das beweist, dass ich wegen gar nichts gesucht werde. Ich sagte ihnen auch, dass alle Vorwürfe gegen mich in Ägypten konstruiert sind. Sie bestanden aber darauf, mich für weitere Untersuchungen festzuhalten. Sie sagten, sie würden mich einem Untersuchungsrichter vorführen, der über meinen Fall entscheiden werde.“

Die Beschuldigungen gegen Mansour sind offensichtlich ohne jede Substanz, genau wie die Vorwürfe gegen Greste, Fahmy und Mohammed.

Der ägyptische Außenminister Badr Abdelattie sagte zu Associated Press, die ägyptischen Justizbehörden und der Generalstaatsanwalt in Kairo seien in Kontakt mit den deutschen Behörden und hätten sich noch nicht entschieden, was Mansour eigentlich vorgeworfen werde. Jedoch sollen die Vorwürfe beinhalten, dass Mansour durch seine Berichterstattung „das Ansehen Ägyptens massiv geschädigt“ habe. Auch habe er während der Massenproteste von 2011 einen unbekannten Anwalt gefoltert.

„Es ist für die Pressefreiheit unakzeptabel und peinlich für die deutsche Regierung, dass Mansour hier aus offensichtlich politischen Gründen festgehalten wird“, sagte Mansours Anwalt Altin.

Die Entscheidung der deutschen Regierung, aufgrund politisch motivierter Anschuldigungen gegen Mansour vorzugehen, ist eine Schande. Die Festnahme eines Journalisten unter der Beschuldigung, dem Ansehen einer Junta geschadet zu haben, die unbewaffnete Demonstranten ermordet und Tausende politische Gefangene foltert, läuft auf Zensur hinaus. Falls Mansour nach Ägypten ausgeliefert werden sollte, würde er mit Sicherheit zu einer hohen Gefängnisstrafe verurteilt werden und möglicherweise sogar zum Tode.“

https://www.wsws.org/de/articles/2015/06/23/sisi-j23.html

"Der Journalist von Al-Jazeera, der einen ägyptischen und britischen Pass besitzt, hat weder gegen deutsches, europäisches oder internationales Recht verstoßen. Das einzige was gegen ihn vorlag war ein Haftbefehl des diktatorischen Regimes in Ägypten.

Mit anderen Worten: die deutschen Polizeibehörden haben Mansour allein auf der Grundlage der völlig haltlosen Beschuldigungen einer der brutalsten Diktaturen der Welt verhaftet …

Es ist offenkundig, dass Mansour deshalb verhaftet wurde, weil er ein Kritiker dieser Politik ist. Er führte in Berlin ein Interview mit Guido Steinberg von der Stiftung Wissenschaft und Politik. Steinberg warf den deutschen Behörden am Sonntag vor, dem ägyptischen Regime dabei zu helfen, einen „Dissidenten mundtot zu machen“.

Mittlerweile ist klar, dass die Entscheidung auf höchster politischer Ebene getroffen wurde. Medienberichten zufolge haben sich das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei vor der Verhaftung mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesamt für Justiz abgestimmt. Nach Informationen von Zeit Online wurde „die Entscheidung zur Fahndung [...] nach diesen Beratungen von der Bundesregierung getroffen“.

Die Festnahme erfolgte nur drei Wochen nachdem der ägyptische Diktator al-Sisi mit höchsten militärischen Ehren von Bundespräsident Joachim Gauck, Bundeskanzlerin Merkel (CDU) und Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) in Berlin empfangen wurde, um die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen mit al-Sisis Ägypten zu vertiefen.

Nun ist klar, was das beinhaltet. Die Tatsache, dass die deutsche Bundesregierung eng mit dem Gewaltherrscher zusammenarbeitet, um Oppositionelle zu verfolgen, entlarvt nicht nur vollends ihre Phrasen von „Demokratie“, „Frieden“ und „Menschenrechten“. Die Bundesregierung unterstützt das brutale Vorgehen der al-Sisi-Diktatur und macht sich ihre Methoden zu eigen.

Die Verhaftung von Ahmed Mansour in Berlin ist eine gezielte Drohung. Alle kritischen Journalisten und politische Oppositionelle weltweit sollen eingeschüchtert werden. Von nun an muss jeder Dissident fürchten, auch in Europa verhaftet zu werden, wenn das von ihm kritisierte autoritäre Regime seine Verhaftung verlangt.“

https://www.wsws.org/de/articles/2015/06/23/psg-j23.html

Einschüchterungskampagne

„Die Politik dieser Regierung ist, was ihre Haltung zur Überwachung, sei sie von der NSA, vom BND oder vom Verfassungsschutz, sehr anschaulich zeigt, prinzipiell prinzipienlos. Da verheddert man sich dann, wenn man mit etwas konfrontiert wird, dessen Problematik öffentlich ständig verdrängt wird, wie dies bei der Überwachung der Fall ist.

Im Schatten der solcherart geförderten öffentlichen Verharmlosung von Überwachung testet dann die Exekutive ihr smartes Arsenal zur Einschüchterung und Kontrolle jener, die ihr genauer auf die Finger sehen.“

http://www.heise.de/tp/artikel/45/45608/1.html

„Dieter Deiseroth: Die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens durch den Generalbundesanwalt gegen die beiden Journalisten hat objektiv die Wirkung, investigative Journalisten und unbequeme Kritiker sowie ihre Informanten einzuschüchtern. Wir kennen dies aus der Weimarer Republik gerade etwa im Zusammenhang mit der Strafverfolgung von Journalisten wegen "publizistischen Landesverrats", wenn sie z.B. über Enthüllungen berichteten, die die illegale geheime Aufrüstung der Reichswehr ("schwarze Reichswehr") betrafen. Aus den in den Archiven zugänglichen Akten wissen wir heute, wie stark die damaligen Geheimniswahrer auf diese Einschüchterungswirkungen gesetzt haben.“

http://www.heise.de/tp/artikel/45/45661/1.html

„Gerhart Baum: Es ist nichts anderes als eine Einschüchterungskampagne. Und ich frage mich: Wer kontrolliert eigentlich Herrn Maaßen? Herr Maaßen muss doch ein Interesse daran haben - so war es zu meiner Zeit, als ich Innenminister war -, dass der Verfassungsschutz Vertrauen aufbaut und dieses Vertrauen nicht auf's Spiel setzt, wie es jetzt geschieht.

WDR 2: Welche Bedeutungen haben Enthüllungen durch Journalisten - auch, wenn sie manchmal der Politik schwer fallen, für eine Demokratie?

Gerhart Baum: Sie sind absolut konstitutiv. Und es passiert hier ja nicht etwas, um der Bundesrepublik Schaden zuzufügen, sondern um eine offene Diskussion in einer Demokratie herbeizuführen. Diese ganze Maßnahme richtet sich gegen ein kleines Informationsportal, das es sich zur Aufgabe gesetzt hat, den Staat zu kontrollieren und die mögliche Verstrickung des BND mit den Praktiken der NSA aufzudecken. Also: Es ist eine klare Einschüchterungskampagne …

WDR 2: Nun wird gegen kritische Journalisten ermittelt, gegen den amerikanischen Nachrichtendienst NSA aber nicht mehr. Was läuft da falsch?

Gerhart Baum: Ja, der Generalbundesanwalt sagt ja, er habe da keine Ansatzpunkte. Ich kann das nicht nachvollziehen. Generalbundesanwalt Range ist ja ein vernünftiger Mann. Ich möchte ihn wirklich dringend auffordern, diese Ermittlungen nicht weiterzuführen. Sie verunsichern das demokratische Klima in unserem Lande. Also: Einstellungen der Ermittlungen gegen Netzpolitik.org, und zwar so schnell wie möglich!“

http://www.wdr2.de/aktuell/gerhart-baum-netzpolitik-org-100.html

„Dass er jetzt diesen Schritt gegangen ist, "macht uns auch deshalb so misstrauisch, weil wir tagtäglich mit vertraulichen Unterlagen umgehen müssen. Das sind mitnichten alles Staatsgeheimnisse im Sinne des Landesverrats-Paragrafen", stellt Restle klar. "Wir müssen uns in Zukunft fragen, ob auch ermittelt wird, wenn wir beispielsweise Verhandlungsdokumente rund um die Verhandlungen um das Freihandelsabkommen TTIP zitieren oder veröffentlichen. Wird der Generalbundesanwalt künftig auch darin ein Staatsgeheimnis sehen?" Restle kritisiert, dass "sich hier ein Generalbundesanwalt offenbar zum verlängerten Arm der Politik" mache.“

http://www.wdr5.de/sendungen/scala/netzpolitik-org-100.html

 

Vorgeschmack auf das, was kommen kann

 

„Bundesjustizminister Heiko Maas hat gerade die unerfreulichsten Wochen seiner politischen Karriere hinter sich. Hatte er sich nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes noch als Gegner der Vorratsdatenspeicherung gezeigt, mit dem so etwas nicht zu machen sei, hat ihn sein Parteichef Sigmar Gabriel in Zusammenarbeit mit der Union dazu gebracht, diese Auffassung zu revidieren und doch ein Gesetz zur „Höchstspeicherfrist“ von Verbindungsdaten vorzulegen. Nur unter massivem Druck stimmte der Parteikonvent der SPD zu, und das auch nur mit einer nicht gerade überzeugenden Mehrheit. In der öffentlichen Wahrnehmung erschien Maas wie der Befehlsempfänger eines Chefs, der seine Zukunft bereits hinter sich hat, und in einer Partei, die außer ihrer Vergangenheit wenig auf dem Weg zum nächsten Projekt Achtzehn als Wegzehrung mitnehmen kann.

Da ist es natürlich wunderbar, wenn man sich auf einem jüdischen Sportfest in Berlin sehen lassen und die bei diesen Anlässen üblichen freundlichen Worte sagen kann. Schliesslich steht man für ein anderes Deutschland als das der Großväter, aufgeschlossen, tolerant und überzeugend rechtsstaatlich, und auf die Sicherheit der Gäste achtet man natürlich auch. So eine Maccabiade ist eine feine Gelegenheit, die Vergangenheit abzustreifen und mit netten Wortmeldungen bei Twitter zu zeigen, dass alles prima ist. Das deutsch-jüdische Verhältnis, die Sicherheit, die Freiheit und dass Deutschland nie wieder zurück in Diktatur, Willkürherrschaft und Unterdrückung fallen wird – das alles sollten die Bilder sagen. Danach wurde Maas deutlich stiller, um dann gestern Abend ganz zu schweigen. Obwohl bei Twitter viele auf seine Wortmeldung warteten.

Denn neben seinen netten Worten bei der Maccabiade muss Maas auch mit Generalbundesanwalt Range reden. Als Justizminister ist er der Dienstaufseher von Range. Das ist wichtig für unseren demokratischen Rechtsstaat, denn der Generalbundesanwalt macht auch die erstinstanzliche Strafverfolgungen in Fragen der inneren Sicherheit, wie etwa Spionage, Landesverrat und Terrorismus. In diesen Fragen arbeitet der Generalbundesanwalt mit dem Amt für Verfassungsschutz zusammen, das dem Innenministerium unterstellt ist. Insofern liegt es natürlich nahe, dass der Bundesjustizminister informiert ist und etwas zu sagen hat, wenn der Generalbundesanwalt bei solchen schweren Delikten tätig wird. Der Innenminister wird schließlich auch immer laut, wen sein Verfassungsschutz Terroristen schnappt. Wir sind in einer Demokratie, und Minister sind dem Gemeinwohl verpflichtet, und nicht der Vertuschung oder gar Mauscheleien.

Das – für Maas recht große – Problem ist nun, dass nicht nur Range eine üppige Sensationsermittlung hat. Maas hat auch die neue Vorratsdatenspeicherung durchgedrückt. Eine Vorratsdatenspeicherung, zu der er und andere dem Volk erzählt haben, dass sie nichts zu befürchten hätten – sie käme gegen uns alle ausschließlich bei schwersten Delikten zum Einsatz. Terrorbekämpfung. Sexuelle Gewalt. Mord. Verschwörung. Spionage. Landesverrat. Lauter Dinge, bei denen jeder sofort an den Islamischen Staat, Kinderschänder, Nazischergen, KGB-Leute und geldgierige Beamte denkt, die Geheimnisse an die Chinesen verkaufen. Schrecklichste Dinge, die man nur aus Krimis und Filmen kennt, aber nie persönlich erlebt hat. Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten. Und mit der Vorratsdatenspeicherung hätte man auch vieles davon verhindern können.

Bekannte Freunde und Förderer dieser Überwachungsmaßnahme – Generalbundesanwalt Range und der Chef des ansonsten gerade skandalerschütterten Bundesamtes für Verfassungsschutz Maaßen – jedoch haben gestern mal gezeigt, wie schnell man nach ihrer Ansicht zum Ermittlungsziel für solche schwersten Straftaten werden kann: Ermittelt wird gegen den Gründer und einen Autor des Blogs Netzpolitik.org, weil sie geleakte Unterlagen des Verfassungsschutzes veröffentlicht haben. Darin geht es um den Versuch, soziale Netzwerke zu überwachen und zu infiltrieren. Die Dokumente sind geheim, und Ermittlungen gegen die Whistleblower sind normal. Dass aber die sie veröffentlichenden Journalisten nun auch verdächtigt werden, Landesverrat begangen zu haben, ist in diesem Rechtsstaat schon etwas länger nicht mehr vorgekommen – in anderen Fällen hat sich der Staat dabei eine blutige Nase geholt.

Der entscheidende Unterschied zu früher ist jedoch, dass bei dieser neuen und harten Linie des Generalbundesanwalts die Vorratsdatenspeicherung zukünftig anwendbar wäre. Es handelt sich bei diesen an sich läppischen und inhaltlich schon länger bekannten Dokumenten und ihre Veröffentlichung schon um den Verdacht einer der relevanten, schwersten Straftaten. Das trifft nun hier aber nicht irgendwelche Gestalten, die Millionen von den Russen für die neuesten Rüstungsvorhaben bekommen, sondern zwei bekannte Blogger, die lediglich die Öffentlichkeit über das Treiben eines Amtes informieren, das die Rechtsstaatlichkeit und Freiheit gewährleisten soll. So schnell kommt man dann in den Genuss, mit seinen Verbindungsdaten den Behörden bekannt zu sein. Behörden, die mit solchen Klagewünschen dafür sorgen, dass Behörden auf solche Daten von jenen zugreifen können, die sie kritisch beobachten.

So schnell kann es eben gehen: Die Vorratsdatenspeicherung wird unter dem Verdacht des „Landesverrats“ ein Mittel der Behörden zur Bekämpfung ihrer Kritiker. Das ist genau das Szenario der sich verselbstständigenden Dienste, vor dem die Gegner der Vorratsdatenspeicherung immer gewarnt haben, und es ist genau das, was die Erben Noskes in der SPD immer bestritten haben. Jetzt ist es da, und Heiko Maas, der sonst so plauderfreudige Twitterer, schweigt sich über das Treiben seiner ermittelnden Untergebenen und das Eintreffen der schlimmsten Befürchtungen wegen seines Gesetzes aus. Wollen Generalbundesanwalt und Verfassungsschutz einfach mal schauen, wie weit sie gehen können, und ob sich die Öffentlichkeit einschüchtern lässt? Oder haben sie verstanden, dass Maas jetzt nicht mehr zurück kann und mit einem Gesetz in den Bundestag muss, das man nicht nur wegen „schwerster Straftaten", sondern wegen ein paar Unterlagen gegen Leute anwenden kann, die Journalisten des Jahres und Grimmepreisträger sind?

Früher hätte ein sozialdemokratischer Justizminister sein Schweigen nach so einem Debakel, nach so einer öffentlichen Desavouierung durch untergebene Ämter vermutlich genutzt, um eine wohlformulierte Entlassungsbitte zu formulieren. Wie Justizminister Heiko Maas mit dieser Machtdemonstration gegenüber einem von der Verfassung geschützten, aber hier vom Verfassungsschutz angezeigten Medium umgeht, wird sich zeigen. Es ist ein Skandal, und es ist leider erst ein Vorgeschmack auf die Möglichkeiten, zu denen Maas genau diese Ämter ermächtigen will.

Den Betroffenen von Überwachung und Verfolgung – und man täusche sich bitte nicht, dieser Fall entscheidet langfristig darüber, was wir entweder von hier aus oder nur noch aus der Botschaft von Ecuador veröffentlichen können, und was Netznutzer ins Visier der Behörden rückt – bleibt als kleiner Trost die Genugtuung, dass in diesem Fall die SPD der erste Handlanger ist, der von seinen Kumpanen verraten wird. Noch nicht einmal in so einem läppischen Fall hat Maas den nötigen Einfluss, Generalbundesanwalt Range zu bremsen. Für Berichte und Interna über die Rolle des BND bei der Kooperation mit der NSA und dem Versagen des Verfassungsschutzes beim NSU-Terror lässt das nichts Gutes erwarten. Und sollten die Netzpolitik.org-Macher wirklich vom politischen Beamten Range unter der Großen Koalition vor Gericht gebracht werden, sollten deutsche Sozialdemokraten in Zukunft auch nicht mehr behaupten, sie hätten etwas aus der deutschen Geschichte gelernt.“

http://blogs.faz.net/deus/2015/07/31/heiko-maas-und-die-spd-werden-auch-mal-verraten-2767/

„Ein Staat, in dem die Justiz die Medien kontrolliert und dafür sorgt, dass die Machenschaften der Geheimdienste und des Militärs geheim bleiben, ist nicht demokratisch, sondern autoritär, er ist ein Obrigkeitsstaat. Ginge es nach der Auffassung von Range, Maaßen und ihren Verteidigern, würde ein Carl von Ossietzky, der 1931 in der Weltbühne die illegale Aufrüstung der Reichswehr aufdeckte, wie damals wieder im Gefängnis landen.“

https://www.wsws.org/de/articles/2015/08/06/rang-a06.html

„Aber es wäre ein großer Fehler, den fundamentalen Angriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit zu unterschätzen, der mit dem Landesverratsvorwurf und den Ermittlungen wegen Veröffentlichung von Staatsgeheimnissen begonnen hat. Selbst wenn sich die Hardliner um Maaßen, Altmaier und de Maizière nicht sofort durchsetzen können, werden sie nicht locker lassen.

Alleine, dass es der Verfassungsschutz, der bis über beide Ohren in die Verbrechen und kriminellen Machenschaften des Rechtsterrorismus des NSU verstrickt ist, wagt, derart frech grundlegende demokratische Rechte anzugreifen, zeigt, welchen politischen Einfluss die Geheimdienste bereits gewonnen haben.

Die Einschüchterungskampagne und der Angriff auf die Meinungsfreiheit stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Rückkehr Deutschlands zu einer imperialistischen Großmachtpolitik. Sie sind Bestandteil des Aufbaus eines Polizeistaats. Seit anderthalb Jahren trommeln die herrschenden Eliten für militärische Aufrüstung und Kriegsvorbereitung. Deutschland sei zu groß und wirtschaftlich zu mächtig, um die Weltpolitik nur von der Seitenlinie zu kommentieren, erklären sie.

Die Krise in der Ukraine wurde genutzt, um mit der Atommacht Russland in Konfrontation zu gehen, und die Griechenland-Krise dient dazu, die deutsche Dominanz in Europa durchzusetzen. Aber sowohl die Wiederkehr von Militarismus und Großmachtpolitik wie auch die aggressiven Sparmaßnahmen und Schäubles Finanzdiktatur stoßen in der Bevölkerung auf anhaltenden und wachsenden Widerstand. Sie vertragen sich nicht mit Pressefreiheit und Demokratie. Sie erfordern die Rückkehr zu Polizeistaat und Diktatur.

Die Wiederbelebung des Straftatbestands Landesverrat zeigt, dass die Berliner Innenpolitik an die dunkelsten Tage der deutschen Geschichte anknüpft. Die nationalsozialistische Barbarei war bereits in der Weimarer Republik durch die Unterdrückung und Inhaftierung von überzeugten Demokraten und Anti-Militaristen vorbereitet worden. Der Vorwurf des Landesverrats diente dabei der Reaktion als häufig eingesetzte Waffe.

Am bekanntesten ist das dramatische Schicksal von Carl von Ossietzky. Er wurde bereits Ende 1931 zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt, weil er in der Weltbühne die illegale Aufrüstung der Reichswehr aufgedeckt hatte. Auf Betreiben der Nazis wurde Ossietzky dann im Februar 1933 als engagierter Pazifist und Demokrat erneut inhaftiert. 1938 starb er an den Folgen der brutalen Haftbedingungen.

Die Tragödie der dreißiger Jahre zeigt den engen Zusammenhang zwischen Angriffen auf demokratische Rechte, der Errichtung von Polizeistaat und Diktatur, der internationalen Krise des Kapitalismus und der Vorbereitung auf Krieg.“

https://www.wsws.org/de/articles/2015/08/01/netz-a01.html

 

Plan B

 

„netzpolitik.org“ mag für die Geheimdienste lästig sein. Hatte aber einen gewaltigen Vorteil und hat den durch die neu gewonnene Popularität jetzt erst recht: Vertrauen eines kritischen Teils der Bevölkerung, der staatlichen Stellen und den Staatsmedien sonst nicht mehr vertraut.

Das wäre die übliche Strategie, Unmut zu kanalisieren. In tatsächlich wichtigen Fragen vertritt „netzpolitik.org“ dieselben Standpunkte wie Regierung und Geheimdienst.

Aus „Compact“, 9/2015:

"Das hat sich gelohnt. Kaum waren die Ermittlungen wegen Landesverrats gegen Markus Beckedahls Seite netzpolitik.org bekannt geworden, schossen die Zugriffszahlen in den Himmel... und angeblich gingen 150.000 Euro Spenden ein. Kritiker sehen in seinem Blog ein wenig verschleiertes Propagandaorgan der Grünen. Hinter netzpolitik.org steht die newthinking communication GmbH, ein Unternehmen mit engen Geschäftsbeziehungen zur Großindustrie. Gründer war neben Beckedahl der ex-Chef der Grünen Jugend, Andreas Gebhard. Auch Beckedahl saß 2002 bis 2003 im Bundesvorstand... In entscheidenden Fragen blieb netzpolitik.org bis heute immer loyal auf NATO-Kurs.... Während der Ukraine-Krise gegen Putin-Versteher, dies seien "Putins Propanda-Trolle"..., zeigt zudem Null-Toleranz gegenüber Kritiker illegaler Einwanderer... Die Verwurzelung im Grünen-Milieu garantierte auch für den Aufstieg im Establishment. 2005 war Beckedahl Mitglied der Regierungsdelegation zum 2. UNO-Weltgipfel zur Informationsgesellschaft, 2010 Sachverständiger in der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft, ebenso Mitglied im Medienrat der Medienanstalt Berlin-Brandenburg"

„Im Netz wird kommuniziert, der Angriff auf Netzpolitik.org wegen Landesverrats sei inszeniert worden. Das kann ich weder widerlegen noch belegen. Aber einiges spricht dafür: davon profitiert das Medium außerordentlich, es hat Glaubwürdigkeit, Bekanntheit und finanzielle Mittel gewonnen. Davon profitierte Frau Merkel, weil sie sich als Verteidigerin der Netzfreiheit profilieren konnte, und sie wird davon profitieren, dass sie mit Netzpolitik.org ein glaubwürdiges Organ notfalls an ihrer Seite hat, wenn es gegen den Osten zu reiten gilt. Es profitierten die deutschen Medien, weil sie sich für ihre Kolleginnen und Kollegen tapfer geschlagen haben.“

http://www.nachdenkseiten.de/?p=27208

„Keine Frage, das Recht auf Pressefreiheit muss verteidigt werden, doch sollte man darüber nicht vergessen, auch die Aktivitäten und Hintermänner des Blogs entsprechend kritisch zu hinterfragen. Netzpolitik.org fährt beispielsweise in der Ukraine-Berichterstattung eine ebenso einseitige Linie wie die etablierten Leitmedien und agiert de facto als Sprachrohr der Partei B‘90/Die Grünen. Erst kürzlich brüsteten sich die Macher von netzpolitik.org „im Namen der Pressefreiheit“, ein russisches Fernsehteam aus ihrem Büro geworfen zu haben. Ein Zwischenruf von RT-Deutsch Reporter Nicolaj Gericke.“