Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

https://rumble.com/v6yhliw-nun-ist-sie-halt-weg-der-fall-liebich-und-der-eklat-ums-selbstbestimmungsge.html

 

Ein Mensch mit Nachnamen Liebich hat seine Haftstrafe nicht angetreten und ist flüchtig.

Was mensch auch immer von diesem Menschen halten mag – sein Lebensmotto scheint zu sein „Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“

Zumindest hat er das Selbstbestimmungs-Gesetz in all seiner Absurdität und Menschen-Feindlichkeit entlarvt. – Wenn es nicht so traurig wäre, wäre es lustig.

 

Mensch namens Liebich

 

Aus „Wikipedia“: „Marla-Svenja Liebich (* 19. September 1970 als Sven Liebich in Merseburg) gilt als eine der prägenden Figuren der rechtsextremen Szene in Sachsen-Anhalt und wurde durch Straftaten und Provokationen bundesweit bekannt. Von Liebich organisierte Demonstrationen führten wiederholt zu Gegenprotesten, von Personen der Zivilgesellschaft, Kirchen und antifaschistische Gruppen.

Liebichs Änderung des Geschlechtseintrags wird wegen voriger queerfeindlicher Äußerungen als Provokation aufgefasst.

Liebich wuchs in Halle (Saale) auf und hat zwei Schwestern. Liebich war anfangs beim Finanzamt tätig.

Im Januar 2025 wurde Liebichs Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrages auf „weiblich“ gültig und öffentlich. Der Jurist und Journalist Christian Rath bezeichnete die Änderung des Geschlechtseintrags als „missbräuchlich“ sowie als „reine Provokation“. „Wer das Geschlecht nur zu Provokationszwecken ändert, wird im Strafvollzug voraussichtlich weiter als Mann behandelt.“ Der als queerfeindlich geltende Liebich selbst hatte queere Menschen „Parasiten der Gesellschaft“ genannt. Der Geschlechtswechsel zog Kritik am möglichen Missbrauch des neuen Selbstbestimmungsrechtes auf sich.

Bereits in den 1990er-Jahren trat Liebich durch Aktivitäten in rechtsextremen Kreisen in Erscheinung, zunächst als Kopf des Netzwerkes Blood and Honour in Sachsen-Anhalt. Mitte der 1990er-Jahre baute Liebich einen Versandhandel für Rechtsrock auf und betrieb bis zur Gewerbeuntersagung durch die Stadt Halle im Jahr 2023 den Hetzblog Halle Leaks und den Versandhandel l & h-shirtzshop GmbH, der vor allem durch hetzerische Slogans auf T-Shirts und Buttons Aufmerksamkeit erregte.

Liebich entwickelte sich zu einer zentralen Neonazifigur in Sachsen-Anhalt. Liebich organisierte zahlreiche Demonstrationen, vor allem in Halle (Saale), unter anderem gegen die Asylpolitik der Bundesregierung, die Europäische Union und nannte die Medien wiederholt „Lügenpresse“. Dabei fiel Liebich regelmäßig durch das Verbreiten von Verschwörungstheorien, Antisemitismus, rassistischen, homophoben Aussagen und Beleidigungen auf. Zu Liebichs Positionen gehörte unter anderem eine Unterstützung des russischen Angriffskrieges in der Ukraine. Liebich zeigte mehrfach das Z-Propagandasymbol.

Kritiker werfen Liebich vor, gezielt zu polarisieren und eine Stimmung der Einschüchterung in Halle und Umgebung zu fördern. Liebichs Aktionen sind laut Verfassungsschutzbericht 2022 und 2023 des Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt bundesweit „ohne Beispiel“ und der Verfassungsschutzbericht widmet Liebich im Bereich Rechtsextremismus ein eigenes mehrseitiges Unterkapitel.

Ab Mai 2020 verbreitete Liebich Verschwörungstheorien insbesondere zur COVID-19-Pandemie in Deutschland und organisierte Proteste gegen Schutzmaßnahmen zur COVID-19-Pandemie in Deutschland mit oder rief dazu auf.

Des Weiteren tätowierte sich Liebich während der Corona-Pandemie einen Judenstern mit dem Wort „ungeimpft“ und vertrieb derartige Sternanstecker auch im eigenen Onlineshop. Die Gleichsetzung der Judenverfolgung mit der Behandlung „Ungeimpfter“ während der Corona-Pandemie sorgte für Entsetzen. Es folgte eine Durchsuchung des Onlineshops.

Liebich galt als eine zentrale Person der Querdenker-Bewegung in Halle.

Liebich war mehrfach Ziel strafrechtlicher Ermittlungen. Die Vorwürfe lauteten unter anderem Volksverhetzung, Beleidigung und die Verbreitung von verfassungsfeindlicher Propaganda. In mehreren Verfahren wurde Liebich verurteilt, darunter zu Geldstrafen und Freiheitsstrafen, unter anderem wegen Volksverhetzung.

Für den tätlichen Angriff auf einen Fotografen auf einer Coronademonstration im November 2020 wurde Liebich vom Amtsgericht Leipzig im September 2023 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Auch in diesem Fall ging Liebich in Berufung. Da auf Videos, die im Gericht gezeigt wurden, der Fotograf ebenfalls einen Schlag gegen Liebich ausgeführt hatte und die Situation insgesamt unklar war, wurde das Verfahren vom Landgericht Leipzig im Juli 2025 eingestellt.

Seit der Namensänderung 2024 geht Liebich massenhaft juristisch gegen Nennungen des alten Namens vor. 1.000 Anzeigen nannte Liebichs X-Account im Sommer 2025 als bald erreichbares Ziel, mehr als 500 seien schon an die Polizei Halle geschickt worden.

Nachdem Nius-Chefredakteur Julian Reichelt auf der Plattform „X“ Liebich das weibliche Geschlecht abgesprochen („Sven Liebich ist keine Frau“) und Liebich hiergegen eine einstweilige Verfügung beantragt hatte, entschied die zweite Zivilkammer des Landgerichts Berlin II am 18. August 2025 gegen Liebich, denn dieser Eingriff in das Persönlichkeitsrecht sei im vorliegenden Fall durch das überwiegende Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt und deshalb nicht rechtswidrig.

Wegen des Vertriebs von Baseballschlägern mit der Aufschrift „Abschiebehelfer“ und weiterer Taten wurde Liebich im Juli 2023 vom Amtsgericht Halle (Saale) erstinstanzlich (unter Einbeziehung der Strafen aus einem vorangegangenen Urteil des Amtsgerichts Halle) zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe ohne Aussetzung zur Bewährung verurteilt. Als Berufungsinstanz bestätigte das Landgericht Halle im August 2024 das Strafmaß und die Verurteilung unter anderem wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung, woraufhin Liebich Revision einlegte. Die Revision scheiterte am 14. Mai 2025 auch vor dem Oberlandesgericht Naumburg, der Schuldspruch wurde somit rechtskräftig. Liebich wurde im August 2025 zum Haftantritt schließlich ins Frauengefängnis der JVA Chemnitz geladen. Dies ist nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Halle für die erstmalige Ladung zum Strafantritt nach dem sächsischen Vollstreckungsplan geboten. Die endgültige Entscheidung über die Unterbringung in einem Frauen- oder Männergefängnis liegt allerdings bei der JVA selbst und wird nach individuellen Abwägungen getroffen. Liebich blieb dem Haftantritt fern, der spätestens am 29. August 2025 hätte erfolgen sollen. Nach Liebich wird gefahndet. Nach eigenen Angaben hält Liebich sich in Russland auf.“

https://de.wikipedia.org/wiki/Marla-Svenja_Liebich

 

April 2024: Selbstbestimmungs-Gesetz wird beschlossen

 

„Morgen soll im Bundestag das Selbstbestimmungsgesetz beschlossen werden, das es Menschen erleichtern soll, ihr Geschlecht zu wählen. Sahra Wagenknecht kritisiert die Ampelregierung scharf.

Die Vorsitzende des BSW, Sahra Wagenknecht, kritisiert das Selbstbestimmungsgesetz der Ampelkoalition. "Die Folgen für Familien und Kinder können verheerend sein", sagte Wagenknecht dem Nachrichtenportal t-online. Das Gesetz soll am Freitag im Bundestag beschlossen werden.

Künftig sei es in Deutschland einfacher, "freier über sein Geschlecht zu entscheiden als über die Heizung im eigenen Haus oder den Antrieb des eigenen Autos", sagte Wagenknecht. Sie wirft der Ampelregierung vor, dass sie das Gesetz, "angefeuert von einer radikalen Minderheit und gegen den Rat zahlreicher Experten", durch den Bundestag bringe. Es ermögliche, "dass künftig Kinder ab 14 Jahren ihr Geschlecht beliebig ändern können". Dies sei "verantwortungslos".

Tatsächlich ist es so, dass 14-Jährige laut Gesetzentwurf zwar die Änderungserklärung selbst abgeben können, doch ist deren Wirksamkeit von der Zustimmung der Sorgeberechtigten abhängig.

Das Selbstbestimmungsgesetz sieht Erleichterungen zur Änderung von Geschlechtseinträgen vor. Künftig sollen Menschen ihren Geschlechtseintrag und Vornamen per Erklärung gegenüber dem Standesamt ändern können. Die bisherige Pflicht, eine ärztliche Bescheinigung dafür vorzulegen, soll wegfallen. Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz soll das bislang geltende Transsexuellengesetz abgelöst werden. Die Neuregelung soll auch für nichtbinäre Personen gelten – Menschen also, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen.

Bislang müssen sich Menschen, die ihren Geschlechtseintrag ändern lassen wollen, einem langwierigen und kostspieligen Verfahren unterziehen. Verbände, die die Rechte von Transmenschen vertreten, kritisieren das Prozedere seit Jahren als demütigend und begrüßen die neue Gesetzesinitiative. Scharfe Kritik am geplanten Gesetz übten zuletzt dagegen auch AfD und Union. Sie befürchten, dass Geschlechtseinträge dadurch künftig willkürlich geändert werden könnten.

Wagenknecht sagt, Eltern würden ermächtigt und entrechtet zugleich. Seien ihre Kinder unter 14 Jahre, könnten sie willkürlich über das Geschlecht ihrer Kinder entscheiden. "Sind sie über 14 Jahre, sind die Eltern faktisch raus und müssen zusehen, wie ihr Kind womöglich wegen Pubertätsproblemen oder falschen Vorbildern den Fehler seines Lebens begeht."

Dieses Gesetz sei "ein typisches Ampel-Gesetz". Es schaffe Probleme, anstatt sie zu lösen. "Es bringt nicht mehr Selbstbestimmung, sondern öffnet Tür und Tor für einen Angriff auf Schutzräume für Frauen." Das Gesetz mache außerdem nicht halt bei der Geschlechtsidentität, sondern sei "Auftakt einer Ideologie, die Pubertätsblocker und operative Eingriffe zur Normalität erklären will. Das Gesetz wird Menschen in Geschlechtsumwandlungen treiben, die es dann bitter bereuen werden."

Das BSW werde in den kommenden Wahlkämpfen die Rückabwicklung “dieses gefährlichen Irrsinns fordern, der Eltern und Kinder zu Versuchskaninchen einer Transideologie macht, von der allein die Pharmaindustrie profitiert."“

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100383078/selbstbestimmungsgesetz-sahra-wagenknecht-bsw-kritisiert-ampel.html

 

Alice Schwarzer: „Es gibt keinen falschen Körper!

Dieses Transgesetz ist ein Skandal! Es wird junge Menschen, die eigentlich endlich frei von Rollenzwängen leben könnten, zurückwerfen in die starren Geschlechterschubladen. Damit liefert der Gesetzgeber Kinder und Jugendliche schweren seelischen und körperlichen Schäden aus, die irreparabel sind. Andere Länder haben die Gefahren dieser scheinprogressiven Transideologie längst erkannt.

Der Mensch kommt mit dem Körper zur Welt, der der seine ist. Dieser Körper ist biologisch männlich oder weiblich. Was Folgen hat. Und das nicht nur in Bezug auf die Gebär- bzw. Zeugungsfähigkeit, sondern auch bei weiteren körperlichen Gegebenheiten (siehe Gender-Medizin). Aber dieser Körper definiert nicht die Geschlechterrolle, in der ein Mensch lebt. Die Existenz der Transsexualität ist der beste Beweis dafür.

Der einengende Zusammenhang von Sex und Gender wird im Patriarchat nur behauptet. (Weil Frauen gebären können, müssen sie noch keine guten Mütter sein. Und Männer sind keineswegs „von Natur aus“ gewalttätig.) Das Urbestreben des Feminismus ist darum die Befreiung von der Geschlechterrolle – und nicht der Wechsel von einer Schublade in die andere.

Weibliche Menschen sollen auch Fußball spielen oder Mathematik-begabt sein dürfen, und männliche Menschen sollen weinen und fürsorglich sein können. Zum Beispiel. Jetzt aber hat die linksliberale Regierung tatsächlich ein Gesetz verabschiedet, das alles rückgängig macht. Sie will nicht etwa die einengenden, ja verstümmelnden Geschlechterrollen demontieren, sondern suggeriert und erlaubt, bei (durchaus verständlichem) Unbehagen an der Geschlechterrolle den Personenstand anzupassen und den Körper gleich mit. Scheinbar. Was natürlich in Wahrheit gar nicht möglich ist. Dem Personenstandswechsel folgt in der Regel zwar eine äußerliche Angleichung des Körpers ans andere Geschlecht. Mehr aber geht nicht. Der Körper bleibt biologisch männlich bzw. weiblich.

Die Angleichung geschieht in der Regel durch lebenslange Hormonbehandlungen, Verstümmelung der Genitalien und Schönheits-OPs. Das alles soll übrigens, so die Transpropagandisten, auch weiterhin von den Krankenkassen bezahlt werden – obwohl sie gleichzeitig behaupten, Transsexualität sei keineswegs eine psychische Störung, sondern eine „normale Variante der Geschlechtsidentität“.

Dabei zeigt uns schon das Märchen vom Aschenputtel, deren Stiefschwester die Prinzessin werden will: So einfach ist das nicht. Gliedmaßen können abgehauen werden, aber - Rucke di guh, rucke di guh, Blut ist im Schuh.

Trotzdem bzw. genau darum gibt es transsexuelle Menschen. Sie hassen ihren Körper, weil der für sie – durchaus zu Recht – mit einer, mit der „falschen“ Geschlechterrolle verbunden ist. Ihre Aversion gegen den eigenen Körper – die eigentlich eine Aversion gegen die Geschlechterrolle ist – geht weit. Für manche bis zur Selbstverstümmelung. Darum war es richtig, dass Deutschland als erstes Land der Welt 1981 ein Gesetz erließ, das dieser Minderheit der Transsexuellen (im Jahr 1990 gesamtdeutsch rund tausend) möglich machte, ihre Identität ohne Demütigung zu wechseln. Dieses Gesetz musste nach 40 Jahren modernisiert werden. Gut so.

Doch jetzt die intensiven Begutachtungen – die Karlsruhe mehrfach für verfassungskonform erklärt hat - sowie die Selbsterprobungszeiten des alten Gesetzes zu streichen, ist fatal. Denn der Wechsel des Geschlechts sowie die in der Regel folgende lebenslange Einnahme von Hormonen und Verstümmelungen des Körpers sind eine sehr ernste Sache.

Der Geschlechtswechsel ist jedoch von nun an barrierefrei möglich. Ab dem 14. Lebensjahr können Menschen in einem reinen „Sprechakt“ – ohne Befragung und Behandlung – den Geschlechtseintrag wechseln. Und das alle zwölf Monate erneut. Und es geht noch weiter. Ab dem Tag der Geburt des Kindes können Eltern sagen: Dieses Kind ist zwar biologisch ein Mädchen, aber wir finden, es ist ein Junge. Und umgekehrt. Es ist der helle Wahnsinn.

Damit liefert der Gesetzgeber Kinder und Jugendliche schweren seelischen und körperlichen Schäden aus, die irreparabel sind. Und das vor dem Hintergrund einer staatlich finanzierten Propaganda, die Geschlechtsrollen-Abweichungen nicht etwa als berechtigte Selbstbestimmung eines Menschen interpretiert, sondern als Zeichen, dass dieser Mensch im „falschen Körper“ ist.

Andere Länder, wie England oder Schweden, haben die schweren Gefahren dieser scheinprogressiven Transideologie längst erkannt und die Legalisierungen zurückgezogen (wie die routinemäßige Vergabe von Pubertätsblockern). Deutschland aber macht munter weiter. Die Folgen werden fatal sein. Vor allem für Kinder und Jugendliche. Wie bei der Cannabis-Legalisierung.

80 Prozent der tausende junger Menschen, die zurzeit die Transpraxen stürmen, sind Mädchen. Sie wollen ins freiere Geschlecht wechseln. Denen aber wird nicht etwa gesagt: Nutze im 21. Jahrhundert die neuen Freiheiten der Emanzipation. Du kannst alles tun, was auch Jungen tun! Nein, ihnen wird suggeriert: Wenn du kein „echtes Mädchen“ bist, bist du eben ein Junge. Dann bist du eben im „falschen Körper“.

Nach dem neuen Gesetz soll sogar bestraft werden, wer die frühere Geschlechtsidentität des Transmenschen benennt. Als würde so ein Personenstandswechsel aus einem Frauenleben ein Männerleben machen – und umgekehrt. Denn eine Frau bzw. ein Mann ist man eben nicht, weil das so im Pass steht. Es ist das reale Leben, das einen Menschen zur „Frau“ bzw. zum „Mann“ macht. In Afghanistan kann das noch das Leben kosten. Hierzulande „nur“ bei „Femiziden“. Es kommt jedoch ebenfalls Tag für Tag entscheidend für jede biologische Frau zum Tragen.

Das jetzt verabschiedete „Selbstbestimmungsgesetz“ - oder sollten wir sagen: Selbstverstümmelungsgesetz? - wird uns noch reichlich beschäftigen, mit weitreichenden Folgen (über die EMMA seit zwei Jahren informiert). Eine reine Freude wird es nur für die Pharma-Industrie sein (Milliardenprofite) und für skrupellose Ärzte (dito). Die jungen Menschen, die im 21. Jahrhundert in einer emanzipierten Welt eigentlich endlich frei von Rollenzwängen leben könnten, wird es zurückwerfen in die starren Geschlechterschubladen.

Es ist wirklich eine Schande!“

https://www.emma.de/artikel/alice-schwarzer-es-gibt-keinen-falschen-koerper-340969

 

Chantal Louis: „Ampel beschließt Trans-Gesetz

Und sie sind auch noch stolz darauf. Dabei ist das Gesetz jugendgefährdend und frauenfeindlich. Doch die fundierte Kritik von ExpertInnen und einschlägige Erfahrungen aus dem Ausland mit solchen Gesetzen spielten für die RednerInnen der Ampel keine Rolle. Der Queer-Beauftragte Sven Lehmann erklärte das Gesetz gar für „feministisch“. Nur vier RednerInnen hielten gegen. 

Am Ende wurde es richtig laut im Bundestag. So laut, dass Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau die Debatte unterbrechen und die Abgeordneten zur Ordnung rufen musste. Was war passiert, dass in den Sitzreihen der Ampel eine solche Aufregung herrschte? Sahra Wagenknecht hatte Klartext gesprochen. Auf den Punkt hatte sie erklärt, warum das „Selbstbestimmungsgesetz“, das die Koalition wenige Minuten später verabschieden würde, eine Katastrophe ist.

„Ihr Gesetz macht Eltern und Kinder zu Versuchskaninchen einer Ideologie, von der nur die Pharmaindustrie profitiert!“ hatte Wagenknecht gedonnert. „Anstatt zu fragen, warum Mädchen in der Pubertät mit ihrem Körper hadern, weil er nicht der schönen Instagram-Welt entspricht, erklären Sie ihnen, dass sie eigentlich ein Junge sind.“ Der gebetsmühlenartig wiederholten Behauptung, das Gesetz habe mit medizinischen Maßnahmen nichts zu tun, entgegnete die BSW-Vorsitzende: „Das Gesetz sieht zwar keine chirurgischen Maßnahmen vor, aber es stellt die Weichen dafür!“

Aber die BSW-Vorsitzende war noch nicht fertig. „Ihr Gesetz ist frauenfeindlich! Wenn sich jeder Mann per Sprechakt zur Frau erklären kann, gehören geschützte Frauenräume der Vergangenheit an.“ Wagenknecht zitierte eine spanische Zeitung, die gerade über einen neuen Missbrauch des seit März gültigen „Selbstbestimmungsgesetzes“ berichtet hatte: Prügelnde Ehemänner hatten sich zur „Frau“ erklärt, um so Zugang zu den Frauenhäusern zu bekommen, in denen ihre Opfer Schutz gesucht hatten.

Schon wenige Wochen nach Inkrafttreten des spanischen Gesetzes zeichnet sich also die Möglichkeit seines Missbrauchs ab, den es laut der deutschen Frauenministerin Lisa Paus angeblich gar nicht gibt. (Erst kürzlich hatten sich in Spanien 41 Soldaten zu „Frauen“ erklärt, um finanzielle Vergünstigungen zu bekommen, die nur weiblichen Soldaten zustehen.)

Das alles wollte aber niemand hören, zumindest niemand von der Ampel-Koalition. Und so brüllten die Abgeordneten lieber Wagenknecht nieder, als die massiven Bedenken an diesem aberwitzigen Gesetz selbst in ihren eigenen Reihen auch nur zu erwähnen, geschweige denn zu entkräften. Es war, als ob es all die fundiert begründete Kritik nie gegeben hätte, die MedizinerInnen, Eltern, Feministinnen – allen voran EMMA - und auch viele Transsexuelle selbst seit zwei Jahren unermüdlich vorbringen. Denn von Anfang an hatte es große Kritik gegen das Gesetz gegeben, das die biologische Realität außer Kraft setzen und das Geschlecht zum reinen Sprechakt machen will.

Und so stand um 14.45 Uhr, nach nur einer Dreiviertelstunde Debatte vor halbleerem Bundestag, fest: Am 1. November 2024 ist es so weit. Dann soll sich auf dem Standesamt jeder Mann zur Frau erklären können und jede Frau zum Mann. Auch jeder Junge kann vom ersten Tag nach seiner Geburt von seinen Eltern als Mädchen ins Melderegister eingetragen werden und jedes Mädchen als Junge. Voraussetzungen? Keine.

Ab 14 Jahren sollen Jugendliche den Wechsel des Geschlechtseintrags selbst vornehmen können. Sind die Eltern nicht einverstanden, „ersetzt ein Familiengericht die Zustimmung, sofern das dem Kindeswohl nicht widerspricht.“ MedizinerInnen, TherapeutInnen und Eltern warnen händeringend davor, dass der völlig hürdenlose „Geschlechtswechsel“ den Weg zu Hormonbehandlungen und chirurgischen Maßnahmen ebnet. Schon jetzt hat sich die Zahl der „geschlechtsangleichenden“ Operationen bei 15- bis 25-Jährigen zwischen 2007 und 2021 versiebzehnfacht! Es oblag dem Abgeordneten der AfD, Martin Reichardt, auf diese beunruhigende Zahl hinzuweisen.

Von Zahlen und Fakten war von den sechs RednerInnen der Koalition dagegen so gut wie nichts zu hören. Aus gutem Grund, denn die sprechen gegen das Gesetz. Gerade erst haben auch die Niederlande das „Selbstbestimmungsgesetz“ verworfen. Und in England titeln sämtliche Zeitungen mit den skandalösen Ergebnissen des sogenannten „Cass-Reports“: Der Report erklärt, dass den meisten betroffenen Kindern und Jugendlichen „mit einer breiteren Behandlung ihrer psychischen Probleme besser gedient ist als mit medikamentösen und hormonellen Eingriffen“. Der britische Nationale Gesundheitsdienst (NHS) hat die routinemäßige Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Pubertätsblockern eingestellt.  

Während auch Schweden, Norwegen und Finnland längst die Reißleine gezogen haben und auf Psychotherapie statt Skalpell setzen, führt Deutschland jetzt ein Gesetz ein, das für Kinder und Jugendliche vor dem Wechsel des Geschlechtseintrags nicht einmal eine Beratungspflicht vorsieht. Zwar hatten einige FDP-Abgeordnete hier große Bedenken geäußert, doch eingefügt wurde schließlich lediglich ein lapidarer Satz: „Mit der Versicherung hat die minderjährige Person zu erklären, dass sie beraten ist.“ Ein Nachweis über die Beratung wird nicht verlangt.   

„Es ist offensichtlich, dass diese Regelung ein Feigenblatt ist“, erklärte die CSU-Abgeordnete Susanne Hierl das in der Tat Offensichtliche. Sie war eine der vier RednerInnen, die offensiv und faktenorientiert das verabschiedete Gesetz kritisierten. Man sollte noch hinzufügen, dass zwei Wochen zuvor eine Kommission der medizinischen Fachgesellschaften neue Leitlinien zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit „Geschlechtsdysphorie“ vorgestellt hat. Darin sind sämtliche Altersgrenzen für Hormonbehandlungen, Brustamputationen und Genital-OPs abgeschafft. Schon jetzt bieten Kliniken in Deutschland Mastektomien für minderjährige Mädchen an. Ob das die Bundestagsabgeordneten überhaupt wissen?

Anke Hennig, eine der drei RednerInnen der SPD, erklärte jedenfalls selbstgewiss: „Kinder und Jugendliche haben genauso wie Erwachsene das Recht, sich frei zu entfalten. Dazu gehört auch die Geschlechtsidentität. Deshalb haben wir sie im Gesetz bewusst mitbedacht.“ Ist der Abgeordneten eigentlich bekannt, dass in England gerade eine Sammelklage in Arbeit ist, weil junge Menschen MedizinerInnen für ihre viel zu frühe und leichtfertige „Behandlung“ mit Hormonen und OPs zur Rechenschaft ziehen wollen? 

Sven Lehmann, der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, hatte gar die Chuzpe, das „Selbstbestimmungsgesetz“, das mit ihrer Rolle hadernde Mädchen ans Messer liefert und geschützte Frauenräume zur Makulatur macht, zum „feministischen Gesetz“ zu erklären. Seine Begründung: Große Frauenverbände wie der Deutsche Frauenrat oder die Frauenhauskoordinierung hätten dem Gesetz zugestimmt. Was der grüne Staatssekretär im Frauenministerium vergaß zu erwähnen: Beide Verbände hängen am Tropf des Frauenministeriums - sie werden von ihm mit Millionen finanziert.

Susanne Hierl entgegnete dem Queer-Beauftragten: „Wenn Sie, Herr Lehmann, sagen, dass dies ein feministisches Gesetz ist, dann sage ich Ihnen: Gehen Sie vor den Bundestag! Da stehen die Feministinnen und demonstrieren – und zwar dagegen!“ Ein Bündnis aus Fraueninitiativen, darunter „Frauenheldinnen“ und „Lasst Frauen sprechen“ hatten zum Protest vor dem Reichstagsgebäude aufgerufen. „Ja zu Frauenrechten! Nein zum Selbstbestimmungesetz!“ stand auf ihren Transparenten und „Wenn mein Geschlecht für dich nicht zählt, wirst du von mir auch nicht gewählt!“

„Heute schreiben wir ein Stück Geschichte“, jubelte unverdrossen die SPD-Abgeordnete Hennig, sekundiert von ihrem Parteikollegen Jan Plobner: „Dieser Beschluss ist historisch.“

Sie haben Recht. Eines Tages werden sich viele Menschen fragen, wie eine solche historische Fehlentscheidung passieren konnte. Warnungen gab es genug.“

https://www.emma.de/artikel/trans-gesetz-ein-historischer-skandal-340967

 

Januar 2025: Mensch Liebich erklärt sich zur Frau

 

„Nie war es in Deutschland so einfach das Geschlecht zu wechseln. Seit dem 1. November letzten Jahres gilt das neue Selbstbestimmungsgesetz. Es braucht keine ärztliche Bescheinigung, er oder sie kann ab 14 Jahren eine entsprechende Erklärung am Standesamt abgeben, das war's. Und nun, wenige Monate später, ist das eingetreten, wovor viele gewarnt haben: Der verurteilte Rechtsextremist Sven Liebich hat sein Geschlecht geändert, er ist jetzt eine Frau und will seine Haftstrafe im Frauengefängnis absitzen. Der Fall Liebich offenbart eine riesige Sicherheitslücke im Gesetz.  Und der Fall zeigt: hinter dem vermeintlichen Schutz von Minderheiten steckt ein Angriff auf Kinder - und Frauen.“

 

https://www.youtube.com/watch?v=pVorgrY0kGI

 

Birgit Kelle: „Die Liste jener Dinge, die ganz sicher niemals passieren werden, aber dennoch geschehen, weil die Realität sich partout nicht an das Ampel-Orakel einer links-grünen Politik halten will, wird von Tag zu Tag länger.

Wie das Amen in der Kirche bestätigen sich gerade alle Prognosen und absehbaren Befürchtungen einer Trans-Politik, die das Wohlergehen der Hälfte der Weltbevölkerung – auch Frauen genannt – leider nicht für so relevant hält. Irgendwo findet sich noch immer ein Zeitgenosse mit frei erfundenem Geschlecht, einer ausgewachsenen Grammatikstörung oder der Behauptung, eine Frau zu sein, dem man nicht nur gesellschaftlich, sondern auch gesetzlich den Vorrang geben könnte.

Gerade hat sich Sven Liebich, ein mehrfach wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Verbreitung von verfassungsfeindlicher Propaganda verurteilter Straftäter, in seinem laufenden Berufungsverfahren in Halle zu „Marla-Svenja“ erklärt und rechtskräftig das Geschlecht gewechselt. Warum er das macht? Weil er es kann! Nun droht er jedem, der ihn beim falschen Vornamen nennt, mit einer Klage.

„Deine Gewalt ist nur ein stummer Schrei nach Liebe, deine Springerstiefel sehnen sich nach Zärtlichkeit“, sang einst die Punkband „Die Ärzte“ über ein namenloses rechtsradikales „Arschloch“. Vielleicht haben sich die Ärzte einfach in ihrer Diagnose geirrt und hinter jedem potenziellen Rechten steckt einfach in Wirklichkeit nur eine falsch verstandene Frau.

Noch bleiben die öffentlichen Solidaritätsbekundungen der Trans-Szene und der Aktivistinnen von Georgina bis Tessa aus, auch Sven Lehmann hat als Queerbeauftragter noch nicht zu diesem mutigen Outing gratuliert. Der lange Vollbart von Frau Liebig erschwert wohl die Annäherung unter „Frauen“, vielleicht ist es aber auch seine rechte Gesinnung. Natürlich wollte man auf Demonstrationen und Plakaten immer den Geschlechterwechsel für alle, aber doch nicht für wirklich alle.

Das neue deutsche Selbstbestimmungsgesetz liefert jetzt auch dem Sven eine rechtssichere Gelegenheit, die deutsche Justiz mit Namensänderungen, einer neuen Identität und somit einer neuen Strafakte zu beschäftigen. Die Macht des kleinen Mannes steckt im Potenzial, die deutsche Justiz mit ihren eigenen Mitteln schachmatt zu setzen oder eben ad absurdum zu führen. Inzwischen wurde bereits seine Wikipedia-Seite dem neuen Geschlecht angepasst, damit Marla-Svenja nicht ständig mit seinem „Deadname“ Sven misgendert wird. Jemand hat sich dort die Mühe gemacht, das ganze Leben von Sven rückwirkend mit Weiblichkeit zu garnieren, während man dort gleichzeitig die Weiblichkeit von Sven anzweifelt und sein Geschlechterwechsel im Dezember 2024 als Akt der Provokation vermutet wird. Die Geister, die man rief, sind nun da.

Das deutsche Selbstbestimmungsgesetz erfüllt gerade alle bösen „Vorurteile“, die Kritiker bereits seit Jahren vorbringen und das ist nur der Anfang. Wer einmal zulässt, dass die Definition von Geschlecht den wechselhaften Gefühlen psychisch labiler Menschen, der Willkür von Idioten oder der Berechnung von Bösartigen überlassen wird, anstatt sich an objektiven, wissenschaftlich messbaren Merkmalen wie Genen oder Geschlechtsmerkmalen zu orientieren, bekommt dann eben auch die Quittung.

Sven Liebig hat jetzt jedenfalls das Recht, im Gerichtssaal als Frau angesprochen zu werden. Seine Taten fließen in der Polizeistatistik in die Kategorie weibliche Gewalt. Natürlich kann er jetzt darauf beharren, in einem Frauengefängnis untergebracht zu werden, sollte es zu einer rechtskräftigen Verurteilung mit Gefängnisstrafe kommen. Damit wäre noch eine weitere Prognose nach Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes gleich mit bestätigt: Selbstverständlich können sich Männer durch einen Geschlechterwechsel in ein Frauengefängnis einklagen, wer wollte es ihnen verwehren? Man kann ja nicht heute seine bedingungslose Weiblichkeit abfeiern und ihm morgen erklären, im Knast sei er aber als Mann zu betrachten.

Wer das Mantra „Eine Transfrau ist eine Frau“ herunterbetet, verbaut sich selbst den Ausweg, wenn es dann offensichtlich irrsinnig wird. Und selbstverständlich kommt es dann auch in Deutschland, wie im Ausland bereits mehrfach bewiesen, zu sexuellen Übergriffen dieser Männer auf Mitinsassinnen oder gar auf die dort beschäftigten Vollzugsbeamtinnen. Gerade erst hatte die Welt berichtet, dass es auch in deutschen Gefängnissen längst zu sexuellen Übergriffen von Männern, die sich als Frauen identifizieren, gekommen sei.

Die Justizministerien der Länder hatten erstaunlicherweise jene Fälle zu berichten, die vorher bei einer Anfrage bei den Bundesländern verneint wurden. Ein Schelm, wer hier Vertuschung vermutet. Bekanntester Fall ist dabei ein Gefangener aus der JVA Chemnitz. „Der Insasse soll weibliche Mithäftlinge sexuell belästigt und sie zum Sex aufgefordert, bei Ablehnung bedroht und sich selbst im Flur befriedigt haben. Auch Wärterinnen seien betroffen gewesen“, schreibt die Welt. Bezeichnend ist zudem, dass der Fall aus dem Jahr 2023 nicht etwa durch eine funktionierende Justiz, sondern nur dadurch an die Öffentlichkeit gelangte, dass der Brief einer betroffenen Insassin an die Presse gelangte. Vorher hatten alle dichtgehalten.

Die Vollzugsbeamtinnen, die Gefängnisleitung, der das alles sicher nicht verborgen geblieben war und selbst das sächsische Justizministerium hat in seiner Auskunft auf eine Anfrage aus dem Landtag offensichtlich gelogen, als man angab, es gäbe neun Transpersonen in den landeseigenen Frauengefängnissen, es sei aber nirgendwo zu sexueller Belästigung gekommen. Erst im Dezember 2024 korrigierte das Ministerium seine Angaben.

Niemand will zugeben, dass es selbstverständlich genau zu jenen Sicherheitsproblemen für Frauen kommt, die durch die Gegner des Selbstbestimmungsgesetzes vorher angemahnt wurden. Man muss an dieser Stelle doch immer wieder an die zahlreichen Beschimpfungen durch Transaktivisten und durch linke und grüne Politiker erinnern, die, wie etwa die immer noch amtierende Frauen- und Familienministerin Lisa Paus, alle Gegner des Selbstbestimmungsgesetzes als „reaktionäre und menschenverachtende Personen (Gruppen)“ bezeichnet hatte. Auch keine der rund 2.000 bundesweiten Frauenbeauftragten und auch kein Rundfunkrat hatte bislang ein Problem damit, dass im Internet und im ZDF Frauen als „Scheißhaufen“ bezeichnet wurden, die gegen dieses Gesetz Protest anmeldeten. Sven und Co. werden es ihnen danken.

Wer Gelegenheiten schafft, schafft Täter. Und es ist besonders perfide, dass staatliche Institutionen und selbst Frauen und Ministerinnen sich daran beteiligen, die Sicherheit und die körperliche Unversehrtheit von Mädchen und Frauen zur Disposition zu stellen. Man konnte es alles kommen sehen, aber man hat alle als Rechte, als Reaktionäre, als Hetzer oder als Transphobe gebrandmarkt, die im Vorfeld bereits das Problem glasklar erkannt und benannt haben. Jetzt opfern wir Kinder und Frauen, damit sich ein paar Irre austoben dürfen.

Alle, wirklich alle vorausgesagten Szenarien durch sogenannte „self-ID“-Gesetze bewahrheiten sich nun Zug um Zug auch in Deutschland. Wir haben gewarnt, dass diese Männer den Frauensport ruinieren werden, und sie tun es. Jeder konnte es bei Olympia live und in Farbe betrachten, wie Männer in den Frauenkategorien sogar Frauen im Ring verprügeln und dafür Medaillen gewinnen. Wir haben gewarnt, dass sie versuchen werden, in die Umkleidekabinen von Frauen einzudringen, und sie tun es. Noch vor Inkrafttreten des deutschen Gesetzes ereignete sich der erste Fall in einem Frauen-Sportcenter in Göttingen. Wir haben gewarnt, dass sich Männer Plätze im Frauengefängnis erschleichen werden, und sie tun es. Die Justiz gibt nur widerwillig Auskunft über die Fälle und ihre Zahl wird steigen, wenn es erst einmal Schule macht.

Wir haben gewarnt, dass sich Männer in Frauenkleidern die Frauenquotenplätze rauben werden, und sie tun es. Die Grünen sind mit ihren beiden Transfrauen auf Frauenlistenplätzen das lebende Beispiel, während sich jene Ordnungsrufe und Strafgelder selbst im Bundestag einfangen, die darauf hinweisen, dass aus einem Markus nicht durch ein beschriftetes Stück Papier eine Tessa werden kann.

Für das Handeln der deutschen Politik, die das möglich gemacht hat, gibt es nur zwei Erklärungen: Entweder sie waren naiv, und wussten nicht, was sie tun, das halte ich persönlich für zu gnädig geurteilt, denn die Warnungen und mahnenden Beispiele aus dem Ausland fluten seit Jahren das Internet, wurden von Experten benannt und können mit Belegen untermauert werden.

Großbritannien hat seit über einem Jahrzehnt ein massives Problem in den Frauengefängnissen, weil Dutzende an Sexualstraftätern dort im laufenden Verfahren ihre Weiblichkeit „entdeckten“ und damit durchsetzten, direkt neben ihrem sexuellen Beuteschema im Gefängnis platziert zu werden. Im Bundesstaat New York schaffte es sogar ein Frauenmörder als Frau ins Frauengefängnis. Die zweite Erklärung für das Handeln linker, liberaler und vor allem grüner Akteure in der Politik wäre: Sie wussten genau, was sie tun, hielten aber die Rechte einer Handvoll Aktivisten für wichtiger als die Rechte von 40 Millionen Mädchen und Frauen in Deutschland. Und dann ist es böse.“

https://www.nius.de/gesellschaft/news/sven-liebich-marla-svenja-trans-selbstbestimmungsgesetz/0f406aaf-9f1c-47ee-a7a3-3ea660c74f3c

 

August 2025: Freiheit für Mensch Liebich

 

Felix Perrefort: „Was Liebich nun tut, ist aber mehr als nur eine persönliche Provokation: Er legt objektiv die Absurdität des Gesetzes offen, indem er es beim Wort nimmt. Das „Offenbarungsverbot“ untersagt, das biologische Geschlecht einer Person zu benennen. Allein der Begriff verrät, dass der Gesetzgeber selbst noch an einer verborgenen Wahrheit festhält – sonst gäbe es nichts zu „offenbaren“.

Genau diese Wahrheit soll aber verschwiegen werden. Wer sie ausspricht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Damit kehrt sich das Verhältnis von Wahrheit und Lüge um: Die biologische Tatsache wird zum Tabu erklärt, die amtliche Fiktion zur offiziellen Wahrheit erhoben. Indem Liebich seinen Geschlechtseintrag änderte und ins Frauengefängnis zieht, zeigt er die ganze Absurdität: Nicht die Wahrheit entscheidet über den Strafvollzug, sondern die Lüge. Und der Staat selbst zwingt seine Bürger, diese Lüge zu teilen.

So entlarvt ausgerechnet ein Rechtsextremist, was die Politik verschleiern will: Dass der Staat die Wahrheit kennt, sie aber unter Strafe stellt – und damit seine eigene Farce zum Gesetz erhebt.“

https://www.nius.de/politik/news/neonazi-zur-powerfrau-chronik-bizarrster-deutscher-mann-frauenkleid/36e2320e-b0db-474f-8071-8d271a7f3e55

 

Vera Lengsfeld: „Der Aktivist Liebig, mehrfach wegen Volksverhetzung verurteilt, ließ sich jüngst offiziell als Frau eintragen – nicht etwa, weil er sich dafür hält, sondern um das neue Selbstbestimmungsgesetz ad absurdum zu führen. Öffentlich trat er teils in Frauenkleidern auf und erklärte, er wolle damit zeigen, dass jeder Mann sich mit einem Gang zum Amt Zugang zu Frauenräumen oder -rechten verschaffen könne. Wegen seiner früheren Verurteilungen droht ihm eine Haftstrafe, zugleich aber löste seine Aktion die erste ernsthafte Debatte über möglichen Missbrauch des Gesetzes aus.

Liebich hat ein aus einem ideologischen Exzess entstandenes Gesetz als so absurd und gefährlich entlarvt, wie es ist, indem er es benutzte. Damit hat er erreicht, was alle Kritiker nicht geschafft haben. Das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz sieht vor, dass jeder Mann und jede Frau ihr Geschlecht mit einer einfachen Ansage vor dem Standesamt ändern kann – und das jedes Jahr. Der Bevölkerung werden drastische Strafen bis zu 10.000 € angedroht, wenn die Person, die eben ihr Geschlecht geändert hat, mit ihrem wirklichen Geschlecht angesprochen wird. So wird die Bevölkerung kriminalisiert, nur weil sie biologische Tatsachen exakt benennt. Sie wird also per Gesetz zum Lügen verpflichtet. Wehe dem, der den jährlichen Geschlechtswechsel nicht rechtzeitig mitkriegt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Liebich hat nur getan, was ihm per Gesetz ermöglicht wurde. Dabei hat er sogar Zugeständnisse gemacht, indem er sich als Frau verkleidete. Das wäre nicht nötig gewesen. Meines Wissens enthält das Gesetz keine Bestimmung, dass man Frauenkleider anlegen muss, wenn man sich als Frau ausgibt.

Da ist Möchtegern-Totschlägerin Maja in Ungarn konsequenter. Sie sieht immer noch aus wie ein Jüngling, der er nicht mehr sein will. Ob Maja zugemutet werden wird, ihre zu erwartende Strafe, die bis zu 24 Jahre betragen kann, in einem Männergefängnis zuzubringen, ist meines Wissens noch nicht diskutiert worden, aber den Ungarn wäre das zuzutrauen. Auch Maja hat ihr Geschlecht nach der Straftat, die Simon begangen hat – indem er als Mitglied der „Hammerbande“ in Budapest angebliche ungarische Neonazis zusammendrosch und lebensgefährlich verletzte – einfach ihr Geschlecht geändert. Die Gefängniszelle des Hammerbanden-Mitglieds ist inzwischen zur Pilgerstätte von Politikern geworden, und in den Medien wird eifrig über die Antifaschist*in berichtet. Sogar ein Unterstützungskomitee gibt es, dem zahlreiche Politik- und Kulturschaffende angehören.

Das wird Liebich nicht passieren. Während es bei Maja nicht als Problem angesehen wurde, dass sie versucht hat, durch Geschlechterwechsel das Verbrechen, für das die Person jetzt vor Gericht steht, zu verharmlosen, ist bei Liebich das Gegenteil der Fall. Sogar unser Innenminister hat sich geäußert: „Das ist ein Beispiel für den sehr simplen Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes.“ Er musste allerdings hinzusetzen, dass davor immer gewarnt wurde.

Allerdings wurden alle Kritiker nach inzwischen gewohnter Manier als „rechts“ oder transphob diffamiert. Man wollte nicht hören, dass dieses Gesetz missbraucht werden könnte, indem sich Männer in Frauen-Umkleideräume, Frauen-Saunen, ja sogar Frauenschutzhäuser Zutritt verschaffen könnten. Um die beunruhigte Bevölkerung zu beruhigen, wurde gelogen, dass sich die Balken biegen. Es gelte das Hausrecht, also sei es nicht möglich, sich zu Frauensaunen Zutritt zu verschaffen. Der Ampel-Queer-Beauftragte Sven Lehmann relativierte diese Aussage eines FDP-Politikers sofort, indem er den Medien in den Block diktierte, das Selbstbestimmungsgesetz sei gegenüber dem Hausrecht höherwertig. Prompt wurde – das Gesetz war meiner Meinung nach noch nicht in Kraft – die Betreiberin eines Frauenfitnessstudios verklagt, weil sie einer „Transfrau“ den Zugang verweigerte. Die „unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung“, Ferda Ataman, schlug als „Kompromiss“ vor, der Person Schmerzensgeld zu bezahlen. Die Betreiberin lehnte das ab. Der Fall ging vor Gericht. Eine andere Transfrau verklagte mehr als 200 Firmen auf Schmerzensgeld und bekam es zugesprochen. Das ist der Missbrauch, den das Gesetz ermöglicht, was aber nicht zu einer Änderung des Gesetzes geführt hat. Die soll nun laut Innenminister Dobrindt erfolgen.

Top-Journalisten wie Nikolas Blome machen sich bereits öffentlich Gedanken, wie man das Selbstbestimmungsgesetz vor den Liebichs retten könnte. Er stellt sich eine Art Gesinnungstest vor, der verhindern soll, dass rechte Personen das Gesetz für sich nutzen. Dass laut Grundgesetz alle Menschen das gleiche Recht haben, hat Blome offenbar vergessen.

Wenn es jetzt wirklich eine „Anpassung“ geben sollte, ist das Liebichs Verdienst, obwohl die einzige wirkliche Lösung eine Abschaffung des Gesetzes wäre.

Aber dafür braucht Deutschland erst eine Regierung, die wieder zur Vernunft zurückgekehrt ist.“

https://reitschuster.de/post/warum-wir-marla-svenja-liebich-dankbar-sein-koennen/

 

Larissa Fußer: „Sven Liebich ist ein Meme geworden. Als Marla-Svenja Liebich füllt er seit Tagen die Startseiten und Timelines der sozialen Medien und Online-Zeitschriften. Der im Leo-Kostüm mit Gold-Ohrringen und Sonnenhut gekleidete Mann scheint in kürzester Zeit zum Symbol der Absurdität des Selbstbestimmungsgesetzes avanciert zu sein. Eine Geschichte, die erst einmal nicht besonders interessant ist für Personen, die, wie auch die Journalisten dieser Redaktion, schon vor dem Beschluss dieses Gesetzes zahlreiche harte Kritikpunkte gegen das Ampel-Gesetz hervorgebracht haben. Und die angesichts des ja bereits von ihnen prognostizierten Missbrauchs nun die Meldungen über den tatsächlich praktizierten Missbrauch nicht gerade aufregend finden.

Anders sieht es aber in den linken Redaktionen dieses Landes aus. Klickt man sich hier durch die Kommentare der letzten Tage, hat man den Eindruck, das Kryptonit der linken Politblase gefunden zu haben. „Ja, Liebich darf das“, heißt der geradezu historische Meinungsbeitrag in der Zeit, aus dem sich die Bauchschmerzen, die die Autorin während des Verfassens gehabt haben muss, regelrecht herauslesen lassen. Es mache die Autorin „sauer“, dass die Medien alle so brav das Genderwechsel-Theater mitspielen würden. „Es geht hier um jemanden, der Baseballschläger mit dem Aufdruck ‚Abschiebehelfer‘ verkaufte und sich einen Judenstern mit dem Wort ‚ungeimpft‘ tätowieren ließ“, schreibt sie und ergänzt: „Eine rechtsextremistische, antisemitische Type also. Und alle so: ‚Die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich …‘“

Besonders wurme es sie, dass es gerade Julian Reichelt war, der mit seinem Medium Nius ihres Wissens der Einzige war, der es wagte, Liebich weiter einen Mann zu nennen. „Warum hatten Qualitätsmedien keinen Plan für einen solchen Fall?“, fragt sie. Ihre Erklärung: „Wir waren bräsig.“ Irgendjemand hätte den Impuls haben müssen, schlussfolgert sie selbstkritisch. Man hätte erkennen müssen, dass „man nicht allem folgen muss, nur weil es Gesetz ist – vor allem nicht als Journalistin“. So ein Satz in der Zeit. Was ist da denn los?

Aber es wird noch schärfer. Die Zeit-Autorin stürzt sich in wutgetriebener Ratlosigkeit mittenrein in die Irrungen und Wirkungen des Selbstbestimmungsgesetzes. Sie stellt richtig fest, dass das Gesetz mit der Geisteshaltung gemacht worden sei, dass „die Kategorien Mann und Frau in unserer Gesellschaft gleichzeitig total unwichtig und total entscheidend sind“. Immerhin wolle man einerseits durch das Gesetz klarmachen, dass für das Geschlecht der Körper komplett egal ist. Anderseits gebe es zahlreiche Paragrafen, zum Beispiel in Bezug auf den Kriegsfall und – wie sie es nennt – „uterusspezifische Untersuchungen“, mit denen versucht werde, „das Problem der Körperlichkeit in Paragrafen zu fassen“.

Es sei ein Problem, dass „zwei Dinge gleichzeitig wahr sein sollen und nun rechtlich wahr sind, die sich widersprechen: Geschlecht ist nicht wichtig. Und Geschlecht ist sehr wichtig.“ Und das bringt die Autorin merklich zur Verzweiflung. „Vielleicht ist das Männliche bei ‚die Rechtsextremistin‘ einfach mitgemeint“, philosophiert sie. Doch nur, um gleich aufgebracht zu fragen: „Worüber haben wir denn dann die letzten zehn Jahre diskutiert? Warum saß ich in so vielen Konferenzen, in denen es um weibliche und männliche Formen ging, darum, wie wichtig Sprache ist, weil sie Realität formt und Gefühle verletzt, wenn es am Ende vollkommen absolut wumpe ist, weil alle bei der erstbesten Gelegenheit bereit sind, die sprachlichen Manipulationen von Rechtsextremisten nachzuturnen? Ist Sprache jetzt wichtig, oder ist sie nur wichtig, wenn es nichts kostet?“ Mic Drop – out. Willkommen in der Realität, Frau Kollegin. Sie haben aus der Matrix herausgefunden.

Spaß beiseite. Es ist bemerkenswert, wie diese Journalistin ihren inneren Kampf zwischen Ideologie und Logik offen ausfechtet. So weit, dass sie schließlich schließt: „Dass es ordnungswidrig ist, Menschen bei ihrem alten Namen und Pronomen zu nennen, war eventuell von Anfang an keine gute Idee.“ Und dann kommt noch die Gretchenfrage: Wie hält man es nun generell mit dem Selbstbestimmungsgesetz?

„Muss das Selbstbestimmungsgesetz nun überarbeitet werden?“, überlegt sie und antwortet: „Wahrscheinlich ist es so: Im Fall von Gefängnissen ergibt es – ähnlich wie bei medizinischen Untersuchungen – ziemlich viel Sinn, dass Körperlichkeit eine Rolle bei der Zuordnung spielen sollte.“ Nun, das, was sie hier „Körperlichkeit“ nennt, ist ja nichts anderes als das „biologische Geschlecht“, aber das behalten wir mal hier für uns, sonst bekommt die arme Frau endgültig einen Nervenzusammenbruch.

Nicolaus Blome sieht das in seinem Kommentar bei ntv übrigens ganz ähnlich. Er konstatiert, dass von Kritikern des Selbstbestimmungsgesetzes „zu Recht“ die „Beliebigkeit des biologischen Begriffes von Geschlecht“ moniert wurde. Ebenso die „für einen derartigen Schritt vergleichsweise niedrige Altersgrenze“ und die „kurzen Fristen von nur einem Jahr für ein (mögliches) Hin und Her zwischen ‚männlich‘ und ‚weiblich‘“.

Trotzdem ist ihm wichtig, dass „ein Neonazi […] nie das letzte Wort haben“ sollte. Es müsse „möglich sein, einen notorischen Neonazi am Missbrauch eines Gesetzes zu hindern, ohne das ganze Gesetz abzuräumen, das er und Seinesgleichen immer schon abräumen wollten“, donnert er auf X. Die einzige Lösung, die Blome für dieses Dilemma einfällt, ist jedoch auch nur die nun vom Frauengefängnis in Sachsen bereits angekündigte Vorgehensweise, unabhängig von Liebichs Geschlechtseintrag im Pass erst einmal im persönlichen Gespräch zu entscheiden, in welches Gefängnis der Verurteilte kommen sollte.

Bei Blome klingt das dann so: „Für Sven und Svenja gilt: Ob Frauen- oder Männerknast, das entscheidet kein Neonazi, sondern der Direktor oder die Direktorin des Gefängnisses. Gut so.“ Aha, und nach welchen Kriterien entscheidet dieses Gefängnis dann? Nach der „Körperlichkeit“ des künftigen Insassen? Wir dürfen uns wohl auf weitere Wort- und Denkakrobatik freuen.“

https://apollo-news.net/der-fall-sven-liebich-ist-das-kryptonit-der-linken/

 

 

Ich bin Philanthrop, Demokrat und Atheist. Rupert Regenwurm

 

 

Das Böse verlachen

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Friedrich Merz: Aufnahme und Abschiebungen von Afghanen

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„Freiwilligkeit“

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Simone Solga: Trauer um Sankt Habeck | Folge 180

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HallMack  Aktuelle Kamera 157 - Kölner Fairness-Abkommen

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Demokratie bedeutet Verständnis

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Deutschland braucht einen Wandel !

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Klingbeil braucht bald ein neuen Job !!

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Von wegen -Fairness Vereinbarung !

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