Bestrafe Einen, erziehe hundert

https://rumble.com/v6wy1i6-ballweg-prozess-freispruch-vom-vorwurf-des-betrugs-geldstrafe-wegen-steuerh.html

 

Michael Ballweg ist vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen worden. Neben den hanebüchenen Vorwürfen der Staatsanwaltschaft hat ihn vor allem eines gerettet: sein Vermögen. So konnte er sich überhaupt die teure Verteidigung leisten.

Das kann nicht jeder. Allen anderen wurde gezeigt, wozu der Staat gegenüber seinen Kritikern fähig ist. Unter anderem zu Rufmord, Hausdurchsuchung, Beschlagnahmung des Vermögens, monatelanger Untersuchungs-Haft.

 

Eröffnung der Jagd

 

https://rumble.com/v6wzro6-der-fall-michael-ballweg-ein-komplott-von-politik-und-medien-gegen-einen-mi.html

 

Bernhard Loyen: „Jan Böhmermann also, mal wieder. Erneut agierte er als ausschlaggebender Stichwortgeber mit verbaler Startpistole für die Zerstörung eines unbescholtenen Bürgers. Es ist zu viel Irrsinn passiert in den dunklen Jahren der "Corona-Krise", um bezogen auf den gestrigen Urteilsspruch gegen den Unternehmer und "Querdenken-Gründer" Michael Ballweg sofort den weiterhin unantastbaren, aalglatten Hofnarr des ZDF auf dem Schirm zu haben. Mehrere Medienberichte sowie der Rückblick belegen die mutwillige, böswillige Strategie zweier ZDF-Redaktionen und mehrerer Akteure aus dem Umfeld der Grünen …

Das kritikwürdige und bedenkliche Komplott gegen einen vollkommen unbescholtenen Bürger hatte mit einem Beitrag der ZDF-Frontal-Redaktion am 3. Dezember 2020 begonnen. So heißt es im Text zum weiterhin verfügbaren Video:

"Bei den Corona-Protesten und Querdenken geht es um die Kritik an der Regierung – aber offenbar auch um viel Geld. (...) Doch wo landen die Spenden, die im Umfeld von Querdenken eingeworben werden?"

Beleuchtet wurde hierbei das Umfeld der Querdenken-Organisatoren. Am 18. Dezember 2020 startete dann das eigentliche Projekt, die Zerstörung Ballwegs – beruflich, privat, als eines der Gesichter jener Zeit zum Thema maßnahmenkritischer Akteure in der "Corona-Krise". Personen wie Ballweg, Kayvan Soufi-Siavash (Ken Jebsen), Dr. Sucharit Bhakdi oder der Wissenschaftler Dr. Stefan Hockertz wurden in diesem Zeitraum gezielt, koordiniert und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln des Staatsapparats und der sogenannten vierten Gewalt, der Medien, bewusst diskreditiert und in ihrer Existenz angegriffen.

Ballweg geriet dabei in den zerstörerischen Fokus Böhmermanns. So heißt es im Text zu seiner Sendung ZDF Magazin Royale:

"Querzlichen Glückwunsch, Michael 711 Ballweg. Der goldene Coroni für den Corona-Unternehmer des Jahres 2020 geht an das Portemonnaie der Querdenken-Bewegung. Eine weltweite Pandemie auch einfach mal als Chance zur Gewinnmaximierung begreifen, warum nicht?" …

Parallel berichtet die Nius-Redaktion über vorliegende Dokumente:

"Erste interne Alarm-Mails zu Ballweg hatten bereits vor der Böhmermann-Ausstrahlung im Finanzamt Stuttgart zirkuliert. Am 11. Dezember 2020, also eine Woche vor der Böhmermann-Sendung, schreibt Lothar Knaus, der damalige Leiter des Finanzamts Stuttgart I, eine interne Rundmail an mehrere Kollegen aus seinem Finanzamt. Zusätzlich setzt er die Oberfinanzdirektion Karlsruhe (OFDKA) sowie einen Kollegen aus dem benachbarten Finanzamt Stuttgart II in Kopie. Er hält nach, ob ein Schreiben zum Fall Michael Ballweg / Querdenken-711 bereits eingegangen oder weitergeleitet worden sei, schreibt dann wörtlich: 'Oberfinanzdirektion und Finanzministerium sind wegen des Falles sehr alarmiert. Ich bitte um schnellstmögliche Rückmeldung, falls jemand was weiß'."

Das bedeutet: Zwischen der Frontal- und der Böhmermann-Sendung wurden mutmaßlich Informationen zwischen den Redaktionen und staatlichen Finanzbehörden im gegenseitigen Interesse ausgetauscht. Das zuständige Bundesland ist Baden-Württemberg. Im Mai 2021 ernannte der grüne Ministerpräsident Winfried Kretschmann einen neuen Finanzminister namens Danyal Bayaz, ebenfalls Mitglied der Grünen. In einem Overton-Beitrag aus dem Juni dieses Jahres wird belegt, dass das baden-württembergische Finanzministerium das Vorgehen gegen Ballweg auffällig dirigiert und begleitet hat. Dazu heißt es:

"Der Umgang des Finanzministeriums wie des Finanzamtes Stuttgart mit Ballweg folgte einer Tendenz der Kriminalisierung. Die Steuerfahndung eröffnete ein sogenanntes 'Vorermittlungsverfahren', obwohl für das Steuerjahr 2020 noch lange keine Steuererklärungen fällig waren. Die Frist wurde wegen Corona zunächst bis Ende Februar 2022 und dann bis Ende August 2022 verlängert. Zu ermitteln gab es noch lange nichts."

Und weiter wird der Irrsinn und die Stimmung in der Politik und der Gesellschaft jener Zeit gespiegelt:

"Das Ministerium briefte die Finanzämter auch darin, wie es Presseanfragen zum Fall Ballweg beantwortet hatte, sprich: wie mit dem Komplex öffentlich umgegangen werden sollte. Die Deutungshoheit in Sachen Ballweg reklamierte die Landesregierung. Grundlage der exekutiven Beobachtung und Verfolgung des Steuerpflichtigen Ballweg waren zahlreiche Anzeigen und Beschwerden von Bürgern oder Anwälten wegen dessen Anti-Corona-Demonstrationen" …

Die Overton-Redaktion zitiert das Schreiben eines Staatsanwalts Dr. Christian Schnabel. Dieser nutzte private Schreiben von Bürgern an das Finanzamt Stuttgart, um dessen denunziatorische Argumentationsinhalte gegen Ballweg "allen Ernstes offiziell zu den Akten zu nehmen". Zur Person heißt es weiter:

"Christian Schnabel ist aktives Mitglied der Regierungspartei Die Grünen und insofern befangen. Er war anfänglich einer der beiden Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft im Prozess gegen Ballweg. Anfang März 2025 wurde er von den Sitzungen abgezogen und durch einen anderen Staatsanwalt ersetzt."

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft im Mai 2022 das Betrugsverfahren gegen Ballweg eröffnet, also unter Verantwortung des grünen Finanzministers Bayaz. Wenige Monate zuvor hatte seine Ehepartnerin (Katharina Schulze) in einem Interview mit der taz gefordert:

"Ich glaube, es braucht zwei Dinge, die Hand in Hand gehen müssen: Repression und Prävention. (...) Und die Szene der sogenannten Querdenker hat sich inzwischen noch weiter radikalisiert. Der Hass, den sie auf die Straße tragen, hat sich zu einem Problem für die ganze Gesellschaft entwickelt. Deshalb brauchen wir eben auch Programme zur Prävention und Deradikalisierung und müssen die Aufklärung über Verschwörungsmythen stärker nach vorne stellen."

Resümierend lässt sich feststellen: Die drei dunklen Jahre der "Corona-Krise" gelten rückblickend in ihrer offenen Aggression gegen kritische Bürger und der bewussten Zerstörung von Biografien mithilfe aller nur erdenklichen staatlichen Repressionsmittel als ein Tiefpunkt der selbst deklarierten Demokratie.

Ein Opfer, Ballweg, erfuhr nun offizielle Gerechtigkeit. Die schändliche Rolle der Medien bleibt unbefriedigend unaufgearbeitet. Weiterhin ist schlicht Dienst nach Vorschrift im Rahmen von erzwungenen GEZ-Steuern angesagt.“

https://freedert.online/inland/252161-causa-ballweg-das-boehmermann-gruenen-komplott-gegen-missliebigen-buerger/

 

Boris Cherny: „Der am Donnerstag zu Ende gegangene Prozess gegen den Gründer der Corona-Protestbewegung „Querdenken 711“, Michael Ballweg, war eine Farce – der massenhafte Finanzbetrug an seinen Unterstützern, der dem Aktivisten über Jahre hinweg vorgeworfen wurde, wegen dessen er sogar mehrere Monate in Haft saß, hat sich als Luftnummer erwiesen. Das Landgericht Stuttgart sprach ihn von allen Vorwürfen des (versuchten) Betrugs frei. Übrig blieben nur zwei Fälle von Steuerhinterziehung, für die er eine Geldstrafe bekam.

Doch wie kam es zu dieser beispiellosen juristischen Jagd? Gerichtsakten, die Apollo News vorliegen, zeigen, dass während der Corona-Zeit politischer Druck auf die Finanzbehörden ausgeübt wurde, damit sie Ballweg verfolgen – und zwar von ganz oben: Im von Grünen geführten Landesfinanzministerium beschäftigte man sich auf höchster Ebene mit dem Fall Ballweg.

Alles begann damit, dass die grüne Staatssekretärin im Finanzministerium und ehemalige Landtagsabgeordnete Gisela Splett Ende Dezember 2020 Schreiben von Bürgern, die Ballweg beim Ministerium anschwärzten, intern an andere Beamte weiterleitete. Einige Tage zuvor hatte sich Jan Böhmermann im ZDF Magazin Royale Ballweg den Querdenken-Gründer vorgenommen und ihm zwielichtige Finanzstrukturen vorgeworfen. Viele der Bürgerbeschwerden bezogen sich explizit auf Böhmermann und dessen Sendung.

Dass sich eine Staatssekretärin persönlich mit solchen Beschwerdeschreiben über eine einzelne Person beschäftigt, ist ungewöhnlich. Sie untersteht direkt dem Minister. Und das war damals zunächst Edith Sitzmann von den Grünen – im Mai 2021 folgte ihr Danyal Bayaz (ebenfalls Grüner) nach. Unklar ist bislang, inwieweit die beiden Grünen-Politiker in diese Vorgänge im eigenen Ministerium eingebunden waren.

Einige Tage nachdem die Staatssekretärin aus dem Finanzministerium die E-Mails weitergeleitet hatte, begannen verschiedene Beamte aus dem Landesfinanzministerium von Baden-Württemberg, namentlich etwa der leitende Ministerialrat Carl-Friedrich Vees, andere E-Mails mit Beschwerden von Bürgern über Ballweg, in denen auch zu Ermittlungen aufgerufen wurde, an das Finanzamt Stuttgart und die Oberfinanzdirektion Karlsruhe weiterzuleiten.

Die Priorität der E-Mails wurde dabei als „hoch“ oder „Eilt sehr“ markiert. In den Nachrichten wurde „um Kenntnisnahme“ gebeten oder „z.w.V.“ (Zur weiteren Verwendung) geraten. In den Behörden reagierte man prompt: Ballwegs steuerliche Angelegenheiten wurden penibel durchleuchtet – wie durch den Gerichtsprozess gezeigt, ohne nennenswerte strafrechtlich relevante Befunde.

Die Einmischung grüner Parteimitglieder endet dabei nicht im Landesfinanzministerium: Auch Christian Schnabel, Teil des verantwortlichen Teams von Staatsanwälten, ist aktives grünes Parteimitglied und kandidierte für die Partei sogar bei der Gemeinderatswahl im vergangenen Jahr. Nachdem Nius im März über seinen politischen Werdegang berichtet hatte, wurde Schnabel plötzlich von dem Fall abgezogen. Zuvor hatten er und sein Team den zuständigen Richtern am Landgericht Stuttgart Befangenheit vorgeworfen, nachdem diese eine weitestgehende Einstellung des Verfahrens empfohlen hatten. Der Antrag auf Befangenheit wurde jedoch abgelehnt.

Wie man sieht, sind die Verflechtungen der Grünen, die in Baden-Württemberg während der Corona-Zeit für harte Maßnahmen standen, massiv. Offensichtlich spielten bei der juristischen Verfolgung von Ballweg vor allem politische Motive mit – das darf in einem Rechtsstaat eigentlich nicht sein.“

https://apollo-news.net/jan-boehmermann-und-die-gruene-staatssekretaerin-wie-das-gescheiterte-strafverfahren-gegen-querdenken-gruender-ballweg-eingefaedelt-wurde/

 

Der Prozess

 

https://www.youtube.com/watch?v=QPaOb33fhxc

 

Der Kopp-Verlag hat den Prozess verfolgt: https://www.youtube.com/watch?v=0iFBg9GRubo&list=PLoFO7OVKIoVD6Ca7K5SS-ee0-gVGKiHMo und natürlich auch „Querdenken“ selbst: https://presse.querdenken-711.de/pressemitteilungen/?ref=apolut.net

 

Kerstin Rudat: „Nach mehr als 40 Verhandlungstagen seit Oktober 2024 ist am Donnerstagmittag der Prozess gegen "Querdenken"-Gründer Michael Ballweg mit einem weitestgehenden Freispruch zu Ende gegangen.

Das Landgericht Stuttgart sprach Ballweg vom Vorwurf des versuchten Betrugs frei und sprach ihn zugleich wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen und versuchter Steuerhinterziehung in drei Fällen schuldig. Dafür erhielt Ballweg eine Verwarnung. Laut Urteil hat er knapp 20 Euro Steuern hinterzogen. Zudem habe er versucht, Beträge von mehreren 1.000 Euro nicht zu versteuern.

Für die knapp neun Monate in Untersuchungshaft in den Jahren 2022 und 2023 soll Ballweg eine Entschädigung erhalten, ebenfalls für die Hausdurchsuchung und andere Ermittlungsmaßnahmen gegen ihn. Eine genaue Entschädigung sei in einem gesonderten Verfahren zu prüfen, so das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ballweg stand vor Gericht, weil die Staatsanwaltschaft ihm vorgeworfen hatte, dass er über Spendenaufrufe Geld eingesammelt und dann seine Unterstützer über die Verwendung der Spenden getäuscht haben soll. Bereits im Frühjahr hatte das Gericht vorgeschlagen, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Auch damals hatte das Gericht schon festgestellt, dass man Ballweg vermutlich keinen Vorsatz nachweisen würde können.

Entsprechend sah es die Wirtschaftsstrafkammer in ihrem am Donnerstag verkündeten Urteil. Nach der Urteilsverkündung äußerte sich ein Sprecher des Landgerichts zu dem Urteil: Die Strafkammer habe untersuchen müssen, ob und wenn ja wo Ballweg als Geschäftsmann oder als Privatperson Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung begangen habe und ob er vorhatte, das Geld seiner Unterstützerinnen und Unterstützer für sich und nicht für "Querdenken" zu nutzen. Die Richter kamen zu dem Schluss: Ein grundsätzlicher Vorsatz zum Betrugsversuch sei nicht nachweisbar.

Das Gericht habe demnach so weit möglich alle Transaktionen und Verwendungen im Einzelnen angesehen und geprüft, konnte aber lediglich ein paar Fälle von Steuer-Schummeleien mit Beträgen unter 20 Euro feststellen. In Dutzenden Fällen von Bargeld-Abhebungen habe nicht geklärt werden können, was mit dem Geld passiert ist, dies sei dem Angeklagten aber nicht anzulasten, so der Gerichtssprecher.

In der Hauptverhandlung hatten 80 Zeuginnen und Zeugen ausgesagt. Das Gericht hatte laut Sprecher geprüft, ob Zahlungen von Ballweg der "Querdenken"-Bewegung zuzuordnen gewesen seien. So auch im Fall einer Schneiderin, die Geld von Ballweg bekommen hatte. Allerdings sei sie nicht für das Kürzen von Hosen für Ballweg bezahlt worden, so das Gericht, sondern für die Teilnahme an einer Demonstration. Selbst diese Ausgabe sei also "Querdenken" zuzurechnen gewesen, führte die Richterin aus.

Die Staatsanwaltschaft war davon ausgegangen, dass alles, was nicht in der Buchhaltung als Ausgaben für "Querdenken" auftauchte, privat von Ballweg genutzt worden sei. Jedoch war Ballweg als Privatperson nicht verpflichtet, eine Buchhaltung zu führen.

Auch dass Ballweg seine eigene Firma für seine Bewegung genutzt hatte und deswegen Geld von "Querdenken" auf das Firmenkonto überwiesen hatte, spreche nicht für eine strafbare private Nutzung. Laut Gericht sei die Firma spätestens 2021 fast ausschließlich für "Querdenken" tätig gewesen. Insofern sei auch bei diesen Zahlungen kein Beleg für eine private Nutzung zu sehen.

Auch die Familienstiftung, die Ballweg in Südhessen gründete, hat das Gericht nicht als privatnützig gewertet. Er habe zunächst eine gemeinnützige Stiftung für die Bewegung gründen wollen, sagte Ballweg. Irgendwann habe er aber realisiert, dass das so nicht funktioniere und die Stiftung umgewandelt. Das Geld der Stiftung sei verloren. Offenbar sei er einem Finanzbetrüger aufgesessen, so die Richterin.

Auch die Kandidatur Ballwegs und sein Wahlkampf zur Oberbürgermeisterwahl in Stuttgart 2020 seien der "Querdenken"-Bewegung zuzurechnen, daher habe die Verwendung des Geldes hierfür ebenfalls nicht privaten Zwecken gedient. Ballweg hatte Geld von "Querdenken" in Kryptowährung angelegt. Hier urteilten die Richter, dass dies ebenfalls kein Indiz dafür sei, dass Ballweg eigennützig gehandelt habe. Anlagen in dieser Form seien legal.

Die Strafkammer kam zu der Überzeugung, dass nur geringe Steuerschäden entstanden seien, die sich auf die Körperschaftssteuer und die Gewerbesteuer bezögen. Dies sei abzuwägen gegen die hohe Belastung des Angeklagten durch die Beschlagnahmung seines Vermögens und die fast neun Monate Untersuchungshaft. Deswegen wurde lediglich eine Verwarnung ausgesprochen und eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 100 Euro vorbehalten.

Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob sie in Revision geht. In rechtlichen Fragen sei man anderer Meinung als das Gericht im gesamten Verfahren, aber man müsse jetzt noch mal ganz genau schauen und dann entscheiden, sagte Sprecherin Stefanie Ruben nach der Urteilsverkündung. Auch die Verteidigung kündigte an, über eine mögliche Revision nachzudenken.

"Ich habe das Urteil nicht anders erwartet", sagte Michael Ballweg nach der Verkündung und bedankte sich bei seinen Unterstützern. "Wenn ich nicht so viele Unterstützer hätte, hätte ich das nicht geschafft." 44 Verhandlungstage wegen 19,53 Euro würden zeigen, dass die Staatsanwaltschaft "schlampig gearbeitet" habe: "Eigentlich sollte eine Anklage doch Hand und Fuß haben." Mit "Querdenken" gehe es auf jeden Fall weiter, so Ballweg.

Der letzte Verhandlungstag am Donnerstag hatte mit rund anderthalb Stunden Verspätung aufgrund der Einlasskontrollen und dem großen Interesse begonnen. Viele Unterstützerinnen und Unterstützer Ballwegs waren gekommen, konnten aber nicht alle mit in den Saal.

In ihrem Plädoyer in der vergangenen Woche hatte die Anklage eine dreijährige Freiheitsstrafe sowie die Einziehung von über einer halben Million Euro gefordert - jenem Betrag, den Ballweg laut Anklage zweckwidrig verwendet haben soll. Die Verteidiger plädierten hingegen auf Freispruch und beantragten zudem eine Entschädigung für Ballwegs Zeit im Gefängnis.“

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/stuttgart/ballweg-urteil-gefallen-querdenken-prozess-querdenken711-100.html

 

Benno Stieber: „Bei den Vorwürfen der Steuerhinterziehung sieht die Kammer zwei Fälle der vollendeten Steuerhinterziehung bei Ballwegs Firma als verwirklicht an. Eine Hundematte und einen Parfümflakon habe er fälschlich als Betriebsausgaben verbucht, so das Gericht. In drei Fällen habe er versucht Steuern zu hinterziehen. Das gehe aber zum Teil auf Unstimmigkeiten mit seinem Steuerberater zurück. Ballwegs Anwalt, Löffler, rechnet später in einer Pressekonferenz genüsslich vor: Vom Vorwurf des Betrugs in Höhe von über einer halben Million bleibe „gerade einmal 0,0093 Promille übrig“.

Die Richterin weist in der Urteilsbegründung darauf hin, dass sich die Strafe am „untersten Rand“ bewege. Es ist kein Geheimnis: Die Kammer hätte das Verfahren gerne vorzeitig wegen Geringfügigkeit eingestellt. Ohne eine Geldstrafe wollte das die Staatsanwaltschaft nicht akzeptieren, mit einer Strafe wiederum die Verteidiger Ballwegs nicht. „Aber ohne dass beide Parteien zustimmen können wir hat nicht einstellen“, so die Vorsitzende Richterin.

Als dann das Urteil verkündet und begründet ist, brandet Applaus unter Ballwegs Anhängern auf. Die Vorsitzende hatte die zahlreich erschienenen Querdenkerinnen und Querdenker vor jeder Verhandlung gewarnt, dass sie Beifall oder Unmut ahnden wird. Einige hatten an den 44 Prozesstagen ganz verwegen einen Zettel mit der Aufschrift „Prozessbeobachter“ auf ihren Stuhl geklebt.

Klar ist jetzt, und das dürfte der Szene gefallen: Querdenken war kein Geschäftsmodell, sondern eine politische Bewegung, ihr Anführer hat sie nicht betrogen, auch Ballwegs Kandidatur bei der Oberbürgermeisterwahl, die er zum Teil aus Querdenker-Mitteln finanziert hat, sei Arbeit für die Bewegung gewesen. Ballweg saß also zu Unrecht in Untersuchungshaft; für die Durchsuchung seines Hauses wie auch die Haft steht ihm Entschädigung zu.

Nichts ist übrig vom Vorwurf der Anklage, Ballweg habe 575.929,84 Euro für private Zwecke verwendet. Ursprünglich stand auch der Vorwurf der Geldwäsche gegen Ballweg im Raum, das Landgericht hatte den Punkt jedoch gar nicht erst zur Anklage zugelassen. Sein Steuervergehen schlägt kaum zu Buche. Die 30 Tagessätze à 100 Euro sind zur Bewährung ausgesetzt. Er wird sie also höchstwahrscheinlich nicht bezahlen müssen.

Trotzdem wollen beide Seiten prüfen, ob sie mit einer Revision vor den Bundesgerichtshof ziehen. Ballwegs Anwaltsteam ist uneins, Querdenker-Mitstreiter Ralph Ludwig hätte gern einen kompletten Freispruch. Die Staatsanwaltschaft dagegen klingt zurückhaltender als zuvor. Man werde Rechtsmittel prüfen, sagt eine Sprecherin.

Während der Plädoyers hatten die Ankläger das noch als sicher angekündigt. So groß ist der offensichtliche Dissens in der juristischen Bewertung dass der Sprecher des Landgerichts Anlass sieht, die Unstimmigkeit zwischen Richterbank und Anklägern zu glätten. „Gericht und Staatsanwaltschaft hätten als Justizorgane weiterhin ein Vertrauensverhältnis, erklärt Timur Lutfullin. „Das nennt man Gewaltenteilung“.

Ballweg sagt, „Es ist ein großer Tag.“ Mit dem Verfahren sei viel Steuergeld versenkt worden. Was er nicht sagt: Das Verfahren bestärkt ihn in der Rolle seines Lebens. Der Opferrolle.“

https://taz.de/Prozess-gegen-Querdenker/!6099742/

 

Benno Stieber: „Die Staatsanwaltschaft machte „Querdenker“ Michael Ballweg unnötigerweise zu einem Opfer von Staats-Repression. Zum Glück ist er jetzt freigesprochen.

Am Ende hat die Staatsanwaltschaft den Oberquerdenker Michael Ballweg zu dem gemacht, was die ganze Bewegung schon immer von sich behauptet hat: zu einem unschuldigen Opfer staatlicher Maßnahmen. Von den ursprünglichen Vorwürfen des tausendfachen Betrugs, der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung bleiben am Ende eine Hundematte und ein Parfümflakon, die er falsch verbucht hatte. Der bis dahin unbescholtene Ballweg saß dafür neun Monate in Untersuchungshaft und wurde bei einer Vernehmung sogar mit Handschellen an einem Tisch fixiert.

Aber es war kein politisches Verfahren, wie Ballweg und seine Anhänger stets behaupteten. Es ist geboten, dass die Staatsanwaltschaft hinguckt, wenn einer vor Tausenden politischen Demonstranten zu „Schenkungen“ aufruft. Man kann verstehen, dass es der Staat nicht auf sich beruhen lässt, wenn einer wie Ballweg auf Youtube demonstrativ mit dem Gedanken spielt, keine Steuern mehr zu zahlen, weil er mit den Coronamaßnahmen nicht einverstanden ist.

Aber wenn schon die Anklage vom Gericht nicht in vollem Umfang zugelassen wird und sich dann im Verfahren abzeichnet, dass die zuständige Kammer die Grundannahme der Anklage nicht teilt und das wiederholt zu verstehen gibt, dann wäre es mit Sicherheit klüger gewesen, einer Verständigung mit dem Angeklagten zuzustimmen.

Die Staatsanwaltschaft hat sich ganz offenbar verrannt; vielleicht gab es auch Weisungen aus dem Justizministerium von Baden-Württemberg, das hätte dann ein G’schmäckle. Die Staatsanwaltschaft scheint jetzt gut beraten, nicht noch das Abenteuer eines Revisionsantrags vor dem Bundesgerichtshof zu unternehmen und damit Ballweg, der während des Verfahrens mit seinen windelweichen Slogans und Friedenstaubens-Signets vollends zu einer schlechten Parodie des zivilen Widerstands wurde, nicht noch einmal eine Bühne für seine peinliche Travestie zu geben. Ein weiteres Verfahren würde ihn und seine Anhänger nur in dem Glauben bestärken „einmal Rebell, immer Rebell“ zu sein, wie es gestern auf seinem Shirt stand.“

https://taz.de/Prozess-gegen-Querdenken-Chef-Ballweg/!6104307/

 

Tobias Riegel: „Seit Herbst vergangenen Jahres musste Ballweg sich vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, über öffentliche Spendenaufrufe erhebliche Summen für „Querdenken“ eingeworben und dabei die Unterstützer über die tatsächliche Verwendung der Gelder in die Irre geführt zu haben. Mehr als eine halbe Million Euro habe er laut Staatsanwaltschaft für private Zwecke verwendet, so Medienberichte.

Ballweg hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine dreijährige Freiheitsstrafe sowie die Einziehung von über einer halben Million Euro gefordert. Während der Ermittlungen saß Ballweg ab Juni 2022 sogar mehrere Monate in Untersuchungshaft. Die Justiz hatte dieses harte Vorgehen mit Fluchtgefahr begründet. Im April 2023 war Ballweg auf freien Fuß gekommen. Die NachDenkSeiten hatten über den Prozess etwa im Artikel „Der Fall Ballweg und die skandalöse ‘Corona-Justiz’” berichtet …

Die Kritik an dem höchst fragwürdigen Verlauf das Falls Ballweg bedeutet selbstverständlich keine kritiklose Übernahme des politischen Programms der Querdenker, von dem ich mich nicht vertreten fühle. Aber dem Verfahren gegen Ballweg haftete von Beginn der Verdacht an, politisch motiviert zu sein, wie es auf den NachDenkSeiten in diesem Artikel heißt:

„Das Strafverfahren gegen Ballweg hat auch eine ‚offiziell’ politische Dimension: So war der Fall laut Berliner Zeitung ‚spätestens ab 2022 ein politischer Berichtsfall gegenüber der Landesregierung von Winfried Kretschmann‘. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart musste demnach dem zuständigen Justizministerium von Ministerin Marion Gentges (CDU) ‚fortlaufend‘ über das Ermittlungsverfahren im Fall Ballweg berichten. Das gehe aus einer Antwort des Ministeriums der Justiz und für Migration auf die Kleine Anfrage eines Landtagsabgeordneten der AfD hervor.“

Auf die teils sehr fragwürdige Rechtsprechung während der Corona-Zeit sind wir unter anderem in den Artikeln „Verfassungsgericht: Rückenwind für autoritäre Politik“ oder „Corona und Justiz: Die unterlassene Hilfeleistung“ oder „Corona: Haft für Atteste – Preise für Hetze“ eingegangen.

Es ist gut, dass der Ballweg-Prozess, der in meinen Augen teilweise wie eine politisierte Justiz-Farce erschien, nun mit einem (Teil-)Freispruch endlich zu Ende ist. Der Prozess macht aber auch nochmals deutlich, wie wichtig eine kritische Aufarbeitung der Corona-Politik und auch des Verhaltens weiter Teile der deutschen Justiz ist, die diese zerstörerische Politik überwiegend verteidigt haben.“

https://www.nachdenkseiten.de/?p=136784

 

Medien

 

Tobias Riegel: „Manche Medien betonen nun in ihrer aktuellen Berichterstattung eher die Verurteilungen als die Freisprüche bezüglich Ballweg. Die Berliner Zeitung hatte zum Verhalten vieler Journalisten bezüglich des Ballweg-Prozesses im März geschrieben:

„Wer diesen Gespensterprozess verfolgte, musste nicht überrascht über diese Wendung und diese Zuspitzung sein. Überrascht waren diejenigen, die zur Eröffnung der Hauptverhandlung noch zahlreich mit Kameras und Laptops erschienen waren, sich dann aber bald wieder von der Veranstaltung verabschiedeten. Die etablierte Presse floh regelrecht, als sie erkannte, dass der Prozess nicht zum Schlachtfest gegen die verdammten Corona-Kritiker und einen ihrer Anführer taugt. Jetzt waren sie wieder für einen Tag da, aber ihre alten Fragen gehen ins Leere.“

https://www.nachdenkseiten.de/?p=136784

 

https://www.youtube.com/watch?v=ILIW8xKkFQY

 

Boris Reitschuster: „… Womit wir beim Fall Michael Ballweg wären. Auch hier wird Wahrheit hinter lauten Tönen begraben – oder vielmehr: ersetzt. Wer sich nur oberflächlich informiert – also wie die meisten Menschen einfach Schlagzeilen scannt – erfährt zum Beispiel in der „Frankfurter Allgemeinen“, Ballweg sei „wegen Steuerhinterziehung verurteilt“ worden.

Das ist nicht nur irreführend. Es ist eine gezielte Verdrehung.

Denn die Wahrheit lautet: Michael Ballweg wurde vom Hauptvorwurf, dem des versuchten Betrugs, freigesprochen. Der Staat muss ihm sogar eine Entschädigung für die monatelange Untersuchungshaft zahlen – was einer juristischen Ohrfeige gleichkommt. Die angebliche „Verurteilung“ betrifft lediglich eine Steuerangelegenheit, die mit einer Verwarnung und einer Geldstrafe von 3.000 Euro auf Bewährung endete. Das ist keine Verurteilung im klassischen Sinn, sondern ein juristisches Bagatell-Urteil. Es ging um sage und schreibe 19,53 Euro: Ein Parfüm und eine Hundematte, die Ballweg über seine Firma abgerechnet hat. Was aber kaum ein Medium erwähnt. Weil sonst vom bösen Wort Steuerhinterziehung wohl zu wenig übrig geblieben wäre.

Was macht die FAZ aus den 19,53 Euro? Sie bläst die Mücke zur Schlagzeile – und den Elefanten, den Freispruch, schrumpft sie zur Randnotiz, zum Kleingedruckten. Das lesen viele gar nicht mehr – während die Schlagzeile hängen bleibt. Wer da noch an journalistische Seriosität glaubt, glaubt auch, Napoleon habe in Waterloo nicht vernichtend verloren, sondern eine ehrenvolle Silbermedaille als Zweiter gewonnen.

Ähnlich manipulativ der Deutschlandfunk. Dort heißt es in der Überschrift: „Querdenken-Gründer Ballweg von Betrugsvorwurf freigesprochen – wegen Steuerhinterziehung schuldig gesprochen“. Und in diesem Duktus geht es auch weiter im Text. Ohne Einordnung. Ohne Hinweis auf die Verhältnismäßigkeit. Ohne Kontext. Ohne die Tatsache, dass es nur eine Verwarnung war, mit 3.000 Euro Bewährungsstrafe. Hauptsache, es klingt irgendwie nach Schuld.

Dass es auch anders geht, zeigen zwei Gegenbeispiele:

Der SWR berichtet sachlich und korrekt – wenn auch ohne Einordnung, obwohl diese fast zwingend gewesen wäre.

Und die „Neue Zürcher Zeitung“ bringt es schon in der Überschrift auf den Punkt:

„Der Ruf des Rechtsstaats hat gelitten“ – und beschreibt in bemerkenswerter Klarheit, was dieses Verfahren über den Zustand von Justiz und Medien im heutigen Deutschland verrät.

Ich selbst war – und bin – tief betroffen vom Fall Ballweg.

Nicht, weil ich jede seiner politischen Aussagen teile.

Sondern weil ich überzeugt bin, dass ihm auf erschütternde Weise Unrecht getan wurde.

Die monatelange Untersuchungshaft, die nun als unbegründet bestätigt wurde, war in meinen Augen ein Skandal – ein Angriff auf die Unschuldsvermutung, auf das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, auf das, was einen Rechtsstaat ausmachen sollte.

Ebenso skandalös war der enorme Verfolgungseifer der Staatsanwaltschaft, der jedem rechtsstaatlichen Prinzip Hohn spricht.

Sind da politische Eiferer am Werk? Oder Karrieristen, die sich bessere Aufstiegschancen versprechen, wenn sie gegen Andersdenkende vorgehen? Oder beides?

Zur Erinnerung: Das Landgericht sah nicht einmal einen hinreichenden Anfangsverdacht – es wollte gar keinen Prozess.

Zu diesem kam es nur, weil die Staatsanwaltschaft das Oberlandesgericht anrief. Und je höher die Instanz, umso sorgsamer ausgewählt sind die Richter. Das Oberlandesgericht jedenfalls war politisch stramm auf Linie– und entschied eher nach Zeitgeist als nach Sachlage. Nur deshalb kam es dann doch noch zum Prozess – und dem damit verbundenen massiven Aufwand an Nerven und Geld für den charismatischen Querdenken-Gründer.

Ich habe Ballweg regelmäßig Postkarten in die Haft geschickt.

Nicht, weil ich damit politische Unterstützung signalisieren wollte – das hat man als Journalist tunlichst gegenüber jedermann zu unterlassen. Sondern weil ich es als Privatperson für meine Pflicht hielt, einem zu Unrecht Eingesperrten ein Zeichen der Menschlichkeit zu geben.

Und als ich vor wenigen Wochen las, dass der zuständige Untersuchungsrichter Dr. Berger, der ihn einst stundenlang an den Tisch fesseln ließ und auch ansonsten jeden Eindruck vermied, unvoreingenommen und gerecht zu sein, sich an wesentliche Details „nicht mehr erinnern“ könne, war ich sprachlos. Sofort waren da vor meinen Augen geschichtliche Parallelen, die ich mich nicht mal niederzuschreiben traue. Was sind das für Gestalten, denen wir heute Freiheit und Menschenwürde anvertrauen?

Ich bin erleichtert über den Freispruch.

Aber erschüttert darüber, wie Medien ihn verdrehen.

Wie gezielt sie die Wahrnehmung steuern.

Wie wenig noch zählt, was wahr ist – und wie sehr zählt, was „passt“.

Wenn Sie sich fragen, was aus dem Journalismus geworden ist – dann lesen Sie Schlagzeilen wie die über Ballweg in der FAZ.

Und stellen Sie sich vor, was passiert wäre, hätte Napoleon Medien gehabt wie unsere heute.

PS: Ich hätte nicht gedacht, dass ich im Jahr 2025 einmal froh sein würde, wenn ein öffentlich-rechtlicher Sender – hier der SWR – nüchtern und korrekt berichtet. Aber offenbar sind wir schon so tief gesunken, dass journalistisches Mindesthandwerk wieder als Lichtblick gilt.

PPS: Kaum ist das Urteil gesprochen, meldet sich die Staatsanwaltschaft schon wieder – und prüft Rechtsmittel gegen den Freispruch. Man könnte meinen, hier sei ein Serienvergewaltiger auf freien Fuß gesetzt worden.

Was hier mit Michael Ballweg geschieht, ist längst kein juristischer Vorgang mehr – es ist ein politisches Exempel. Und es ist möglich, weil die deutsche Staatsanwaltschaft der Politik untersteht. Weisungsgebunden – ein Wort, das in jedem funktionierenden Rechtsstaat einen Skandal markieren würde. In Deutschland gilt es als normal.

Das bedeutet im Klartext: Politiker können darüber mitentscheiden, gegen wen ermittelt wird und gegen welches Urteil Rechtsmittel eingelegt werden – und gegen wen nicht.

Und sie tun es.

Mit Ihrem Geld.

Mit unserem Recht.

Mit dem Ziel, Abweichler einzuschüchtern – und ein System zu schützen, das seine Kritiker nicht widerlegt, sondern verfolgt.“

https://reitschuster.de/post/freispruch-egal-hauptsache-man-kann-ballweg-verurteilen/

 

Lawfare

 

Stefan Homburg: „Auf Grundlage langer Recherchen dokumentiert die Sendung den von Politikern dirigierten Krieg gegen Meinungsfreiheit unter Einsatz von Justiz und anderen Behörden (Lawfare). Im Zentrum stehen ein mutmaßlich staatlicher Sprengstoffanschlag und der Mammut-Prozess gegen Ballweg, über den Leitmedien kaum berichteten.“

 

https://www.youtube.com/watch?v=pjyfbPAmKZ0

 

Paul Clemente: „Weiß jemand noch, warum er im Februar die CDU gewählt hat? - Nun, ein Grund war gewiss die Hoffnung auf einen politischen Klimawandel. Auf eine Abschwächung der Wokeness in Politik, Justiz und Medien. Die Re-Demokratisierung öffentlicher Diskurse. Vielleicht sogar eine Aufarbeitung der Lockdown-Ära? Nichts da. Die letzten Wochen haben gezeigt: Der ehemalige Lockdown-Widerstand wird weiterhin verfolgt, verurteilt, wegen Bagatellen verknackt. Seien es Ärzte oder Juristen, die ihrem Gewissen folgten. Umgekehrt darf man Querdenker im Netz prangern und als Nazis beschimpfen. Merkel und die Ampel haben die Institutionen so weit infiltriert, dass ihre Politik dort weiterhin vertreten wird. Wenn nicht von allen, so doch von vielen.

Freilich könnte man erwidern: Wurde Michael Ballweg nicht vor wenigen Tagen freigesprochen? Hat die Justiz damit nicht ihre Unabhängigkeit bewiesen? Ja, aber erst, nachdem die Staatsanwaltschaft den Querdenker jahrelang verfolgt und monatelang geknastet hatte. Damit wurde ein deutliches Signal gesetzt: Jedem lässt sich irgendetwas andrehen, jeder kann hinter Gittern landen. Selbst wenn es – wie im Falle Ballwegs – letztlich nur um 19,53 Euro geht. Diese Botschaft kann auch ein Freispruch kaum noch relativieren. Zumal das Urteil womöglich nicht das letzte Wort ist:

Die Staatsanwaltschaft hat nämlich angekündigt, Rechtsmittel gegen den Freispruch zu prüfen. Peng! Dann müsste das höchste Strafgericht der Bundesrepublik, der Bundesgerichtshof, den Freispruch nochmal überprüfen. Trotz dieser Zähigkeit versichert der Südwestrundfunk: Das Verfahren gegen Ballweg sei keinesfalls politisch motiviert:

„In der Anklage dagegen ging es um klar definierte Straftatbestände, in denen nicht von politischen Ansichten die Rede ist.“

Schlaf weiter, möchte man dem Autor sagen. Sogar das Landgericht hatte über den „Belastungseifer“ der Staatsanwaltschaft geklagt.

Andere Mainstream-Medien haben den Freispruch nur am Rande erwähnt. Einzig die Neue Zürcher Zeitung zeigte sich besorgt:

„Der Ruf des Rechtsstaats hat gelitten“. Und weiter: „Ermittlungen und Prozesse dürfen nicht als Strafe eingesetzt werden. Doch genau das geschieht in Deutschland immer öfter.“

Dabei sind Ballweg und seine Bewegung politisch kaum noch von Bedeutung. Als die Querdenker am Wochenende zur Friedensdemo nach Berlin riefen, kamen nur wenige Tausend. Diese kleine Gruppierung wird Bundeskanzler Merz kaum davon abhalten, US-Waffen zu kaufen, um sie anschließend der Ukraine zu schenken.

Ein weiterer Querdenker-Prozess fand letzte Woche vor dem Landgericht Essen statt. Diesmal ging es nicht um Finanzen, sondern um „Volksverhetzung“. Angeblich habe Michael Schele bei einer Demo via Lautsprecher gegen Juden gehetzt und Schräges über den Ukraine-Krieg geäußert. Das behaupteten Denunzianten gegenüber der Polizei. Natürlich anonym und telefonisch. Es kam zum Strafbefehl und zur Verhandlung vor dem Landgericht Essen. Dort erklärte ein Polizeibeamter, dass ein Mitschnitt der berüchtigten Rede existiere. Die wurde aufgetrieben und abgespielt. Die große Überraschung: In der gesamten Rede fiel kein Wort über Juden oder den Ukraine-Krieg. Kein einziges. Kurzum: Die Anschuldigungen waren frei erfunden. Oder?

Nein, denn Schele hatte nicht gegen Juden, aber gegen Grüne polemisiert, sie als „kranke Ideologiesekte“ bezeichnet. Daraus schlussfolgerte die Richterin: Die Denunzianten hätten womöglich die Bezeichnung „Die Grünen“ als „Juden“ missverstanden. Aber das ändere nichts. Der Strafbefehl umfasse auch Hetze gegen Grüne, befand die Richterin. Daher brauche man keine neue Anklage zu formulieren. Der Straftatbestand der Volksverhetzung nach § 130 StGB sei erfüllt. Schele wurde zu 160 Tagessätzen à 10 Euro, also 1600 Euro verdonnert.

Ein gefährliches Urteil. Gefährlich, weil es jegliche Polemik, jegliche Zuspitzung zur potenziellen Straftat erklärt. Je nach Lust und Parteibuch der Staatsanwälte und Richter. Umgekehrt: Wieviel Beleidigungen müssen oppositionelle Politiker wie Sahra Wagenknecht tagtäglich ertragen. Um diese Einengung rhetorischer Mittel zu erfassen, hilft ein Vergleich aus den neunziger Jahren: Der inzwischen verstorbene Aktionskünstler Christoph Schlingensief verspottete die Helmut Kohl- und Gerhard Schröder-Regierung bis zum Äußersten. Einmal forderte er auf der Bühne die Tötung von Kohl und, dass man ihm den Kopf von Schröder bringen solle. Nein, niemand klagte damals wegen Verhetzung oder ähnlichem. Alle, Politiker und Journalisten, begriffen: Hier findet kein Mordaufruf statt. Hier wird eine Performance abgezogen. Heute würde man Schlingensief mit Handschellen aus dem Theater zerren.

Anders stehen die Dinge freilich, wenn SPD-Aktivistin und Stadträtin Irena Rudolph-Kokot einen Querdenker im Internet prangert. Auf ihrem X-Account postete sie einen Link zu Indymedia, einer linksradikalen Plattform, deren Subdomain bereits 2017 vom Bundesinnenministerium verboten wurde. Der Beitrag behauptete Verbindungen zwischen Querdenkern und Neo-Nazis. Außerdem enthielt er Namen und Adressen von zwei rechten Aktivisten und einem Querdenker. Die Absicht der Indymedia-Autoren ist klar: Delegitimierung des Lockdown-Widerstands durch Kontaktschuld. Plus Einschüchterung durch Publizierung von Kontaktdaten.

Tatsächlich landete Rudolph-Kokot wegen dieser Verlinkung vor Gericht. Ihre Anwältin argumentierte laut Report24: Die Mandantin habe nichts von der Rechtswidrigkeit ihres Tuns gewusst. Als man sie darauf hinwies, habe sie den Link sofort gelöscht. Mehr noch: Die SPD-Politikerin habe im „öffentlichen Interesse“ gehandelt. Ihre Absicht sei nämlich gewesen, die Stadt Leipzig und die Polizei über Teilnehmer der damaligen Querdenker-Demos zu informieren. Fazit der Anwältin:

„Meine Mandantin ist vom Tatvorwurf freizusprechen."

Das Amtsgericht in Leipzig schien dieser Argumentation zu folgen. Jedenfalls sprach es die Aktivistin frei: Sie habe schließlich nur eine „soziale Ächtung“ der Personen intendiert. Wenigstens darf Rudolph-Kokot nicht jede Person braun anpinseln. Bei einer Anti- Querdenker-Demo soll sie einen Polizisten als „Nazi“ tituliert haben. Der fand das gar nicht lustig. Und das Gericht ebenso wenig: Sie musste dafür 2400 Euro blechen.“

https://apolut.net/nicht-nur-ballweg-querdenker-vor-gericht-von-paul-clemente/

 

Janine Beicht: „Stellen Sie sich vor: Ein Mann, der Hunderttausende mobilisierte, um gegen Grundrechtseinschränkungen und staatliche Übergriffe in der Coronazeit zu protestieren, wird neun Monate in eine Zelle gesperrt, sein Leben zerpflückt und sein Ruf zerfetzt.

Und am Ende? Ein Freispruch, der wie ein Donnerschlag durch die Hallen der Justiz hallt, begleitet von einer lächerlichen Verwarnung über 19,53 Euro für ein Parfüm und eine Hundematte. Michael Ballweg, der unerschütterliche Gründer von Querdenken-711, hat triumphiert. Doch dieser Sieg ist getränkt von Tränen der Wut und des Schmerzes, ein Mahnmal gegen einen Staat, der Kritiker als Feinde brandmarkt. Am 31. Juli 2025 fiel das Urteil am Landgericht Stuttgart: Kein Betrug, keine zweckentfremdeten Spenden in Höhe von 575.000 Euro, keine Steuerhinterziehung in sechsstelligem Umfang. Nur eine Verwarnung, die wie Hohn wirkt, und die Zusage einer Entschädigung für 279 Tage unschuldiger Haft. Ballwegs Worte nach dem Urteil:

„Meine Unschuld wurde bestätigt“

Das ist eine Aussage, die medial durch das Land hallen sollte, doch von Medien verdreht wird in ein Flüstern der Schuld.

Die Schatten der Macht: Wie eine politische Hexenjagd entfesselt wurde.

Von Anfang an roch es nach Verschwörung. Ballweg, der 2020 und 2021 mit Querdenken-711 Hunderttausende Menschen mobilisierte, friedliche Demonstranten, die gegen Lockdowns, Zwangsimpfungen und Grundrechtsverletzungen aufbegehrten, wurde zum Ziel.

Bereits im August 2020, lange bevor Steuererklärungen fällig waren, geriet er ins Visier der Steuerfahndung. Ausgelöst durch mediale Hetze, etwa in Jan Böhmermanns Sendung, und Denunziationen, die bis ins grün dominierte Finanzministerium Baden-Württembergs reichten. Staatssekretärin Gisela Splett leitete Bürgerbeschwerden weiter, priorisierte sie als „eilt sehr“. Interne E-Mails: „Dubiose Querdenken-Spenden“. Das Ministerium steuerte sogar Presseantworten, um die Narrative zu kontrollieren. Ein Finanzbeamter gab im Prozess zu:

„Ein besonderer politischer Fall.“

Der Staatsschutz mischte mit, obwohl keine Straftat vorlag. Ballwegs Festnahme im Juni 2022, die neunmonatige Haft, begründet mit „Fluchtgefahr“, obwohl er nur eine Reise nach Costa Rica plante. Alternativen wie Passentzug wurden einfach ignoriert. Das Oberlandesgericht zwang das Verfahren durch, obwohl das Landgericht Beweise vermisste. Hier zeigt sich der Kern: Politische Eliten, von Grünen-Ministerien bis zur Staatsanwaltschaft mit Parteimitglied Christian Schnabel, nutzten das System, um Opposition zu brechen. Ballweg sah Parallelen zur Corona-Krise: „Behörden verselbständigen sich, niemand ist verantwortlich.“ Ein System, das Kritiker als „Delegitimierer des Staates“ diffamiert, um Herrschaft zu sichern – eine Schande für jeden, der an eine echte Demokratie glaubt.

Im Kreuzfeuer der Justiz: Dramatische Enthüllungen in 44 quälenden Tagen.

Der Prozess, der im Oktober 2024 begann, war ein Thriller aus Widersprüchen und Enthüllungen. 80 Zeugen und 2.200 Urkundenseiten – doch was kam heraus? Nichts als Luft.

Verteidiger Ralf Ludwig legte offen, wie Datenschutz verletzt und das Beratungsgeheimnis missachtet wurde. Eine Kriminalhauptkommissarin hatte nichts Belastendes beizutragen. Der Hauptbelastungszeuge der Polizei verlor sich in Ausflüchten – keine belastbaren Zahlen, keine Fakten. Als Fluchtbeweis sollte ausgerechnet ein Koffer herhalten. Absurder wurde es nicht.

„Dieses Vorgehen ist nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs europarechtswidrig“, so Ludwig. „Es fehlen die notwendigen datenschutzrechtlichen Angaben – etwa, wer die Daten speichert und wie die Zuschauer erfahren können, dass ihre Daten gelöscht werden.“

Finanzbeamte räumten ein, bei der Einschätzung unsicher gewesen zu sein. Trotz Untersuchungshaft gab es keine Fristverlängerung, dafür pauschale Schätzungen. Tatsächlich verzeichnete Ballweg massive Verluste: 25.000 Euro im ersten, 54.000 Euro im zweiten Jahr. Aussagen zeigten: Sonderbehandlungen, politische Motive, offener Neid bestimmten das Vorgehen. Bargeld wurde je nach Bedarf als Umsatz oder Schenkung ausgelegt – beliebig, widersprüchlich. Der Gefängnisdirektor bestätigte: Kein Internet, verzögerte Post – eine steuerliche Abwicklung war ausgeschlossen.

Offensichtliche Fehler zogen sich durch das Verfahren: falsche Beträge, ignorierte Vorauszahlungen in Höhe von 64.729 Euro, Bewertungen ohne Basis – gestützt allein auf vermeintliche „Lebenserfahrung“. Ein IT-Zeuge bestätigte die Rechtmäßigkeit der Transaktionen, eine FIU-Beamtin beschränkte sich auf Belanglosigkeiten. Statt belastbarer Belege wurden Prozentsätze ins Feld geführt, als sei die Polizei bloß das ausführende Organ der Steuerfahndung. Gezeigt wurde auch Ballwegs Engagement, öffentlich, nachvollziehbar, transparent.

Die Gründung einer Stiftung erwies sich als korrekt. Die Kündigungen seiner Konten wurden mit imagebezogenen Gründen begründet; eine Stellungnahme zum staatlichen Einfluss blieb aus, ebenso wie Argumente. Stattdessen dominierte Schweigen. Logische Begründungen wurden durch willkürliche Konstruktionen ersetzt: erfundene Einnahmen, eine umgedrehte Beweislast, verzögerte Bescheide. Selbst das Kürzen seiner Hose wurde zum vermeintlichen Skandal erklärt.

Entlastende Zeugenaussagen häuften sich. Die politische Dimension wurde unverkennbar. Ministerielle Anzeigen ohne Protokoll, Gesprächsrunden ohne Dokumentation, die Fesselung in der Untersuchungshaft diente keinem Zweck außer öffentlicher Demütigung. Am Ende hatte die Staatsanwaltschaft drei Jahre Haft gefordert, aber Ballweg und sein Team hatten den verdienten Freispruch erkämpft.

Alle Prozesstage, alle Details – im Pressebereich von Querdenken-711 offen zugänglich. Wer die Hintergründe verstehen will, findet dort die vollständige Chronologie.

Der bittere Triumph: Ein Urteil, das die Wunden nicht heilt

Nach monatelangem Prozess fiel am Landgericht Stuttgart das Urteil gegen Michael Ballweg. Der Gründer von Querdenken-711 wurde vom zentralen Vorwurf des Betrugs freigesprochen. Die Richter sahen keine Hinweise auf eine private Verwendung der Spendengelder, die Tausende Unterstützer im Zusammenhang mit den Protesten gegen die Corona-Maßnahmen geleistet hatten. Insgesamt wurden Ausgaben in Höhe von 843.111,68 Euro als ordnungsgemäß belegt und der Bewegung zurechenbar anerkannt, darunter Kosten für Demonstrationen, IT-Strukturen, Newsletter und organisatorische Arbeit. Gleichzeitig blieb lediglich ein geringer Restvorwurf bestehen: eine Verwarnung wegen einer Umsatzsteuerhinterziehung im Wert von gerade einmal 19,53 Euro. Es ging um ein Parfüm und eine Hundematte, die fälschlich als Betriebsausgaben deklariert worden waren. Wegen dieses Betrags saß Ballweg 9,2 Monate in Untersuchungshaft – eine völlig unverhältnismäßige Maßnahme angesichts der Bagatelle. Angesichts dieser Bilanz drängt sich eine naheliegende Frage auf: Wie lange müssten manche Minister und Abgeordnete einsitzen, wenn dieser Maßstab konsequent auch auf ihre Verfehlungen angewendet würde?

Ballweg soll für die 279 Tage Untersuchungshaft immerhin finanziell entschädigt werden, ebenso für die Hausdurchsuchungen und die daraus resultierenden persönlichen und beruflichen Konsequenzen. In seiner ersten Stellungnahme äußerte er Erleichterung, aber auch deutliche Kritik an den Ermittlungsbehörden. Er forderte einen verantwortungsvolleren Umgang mit Steuergeldern und wies darauf hin, dass Verfahren wie dieses den Verdacht politischer Motivation wecken.

„Das war ein Mammutverfahren. Ich glaube, es ist wichtig, dass die Behörden in diesem Land – und die Landesregierungen – sorgsam mit Steuergeldern umgehen, diese nicht in Verfahren versenken, die durchaus politisch motiviert sein können. Und von daher freue ich mich jetzt, dass alle meine Unschuld bestätigt wurde, dass das Verfahren damit endet, dass das Märchen der Staatsanwaltschaft, was auch von vielen Leitmedien gestern noch regelmäßig wiederholt wurde, in sich zusammengefallen ist wie ein Soufflé.“

Während die Staatsanwaltschaft weiterhin auf ihrer Forderung von drei Jahren Haft beharrt und nun Revision beim Bundesgerichtshof prüft, kündigte auch die Verteidigung rechtliche Schritte gegen das verbliebene Urteilselement an. Trotz des Freispruchs bleibt das Verfahren nicht ohne Folgen. 279 Tage Isolationshaft, Vermögensarreste und massive mediale Vorverurteilungen haben Spuren hinterlassen. Ballweg plant, juristisch gegen die Finanzbehörden vorzugehen – wegen nicht bearbeiteter Steuerbescheide und aus seiner Sicht rechtswidriger Vorgehensweisen, die ihn systematisch behinderten. Querdenken bleibt bestehen, als Bewegung gegen staatliche Übergriffe und als Ausdruck zivilgesellschaftlicher Kritik, getragen von jenen, die in den letzten Jahren für Grundrechte und demokratische Prinzipien auf die Straße gegangen sind.

Die Lügen der Medien: Wie der Freispruch zur Verurteilung umgedeutet wird

Nicht nur der Prozess, auch die Berichterstattung zu diesem Verfahren ist ein Skandal. Sie zerstört Vertrauen in den Journalismus und hinterlässt ein Gefühl der Täuschung. Anstatt den Freispruch als das zu benennen, was er darstellt, nämlich eine eindeutige Rehabilitierung eines Mannes, der für Grundrechte eintrat, verdrehen die sogenannten etablierten Medien die Fakten und säen gezielt Zweifel, wo eigentlich Klarheit herrschen müsste.

Die Tagesschau titelte mit den Worten „Kein Betrug, aber Steuerhinterziehung“. Damit wurde der Freispruch relativiert und eine belanglose Verwarnung wegen 19,53 Euro in den Mittelpunkt gerückt, als wäre sie der zentrale Punkt des gesamten Prozesses. Der SWR schrieb, Ballweg sei „weitestgehend freigesprochen“ worden und behauptete gleichzeitig, das Verfahren sei nicht politisch motiviert gewesen. Diese Darstellung widerspricht eindeutig den Aussagen von Zeugen und den Inhalten der Gerichtsakten, die den Einfluss politischer Stellen, insbesondere des Ministeriums, von Beginn an dokumentieren. Das ZDF formulierte „von Betrugsvorwurf freigesprochen“. Dieser scheinbar neutrale Satz verschiebt die Perspektive. Er legt den Fokus auf verbleibende Details und lässt den tatsächlichen Freispruch wie einen Gnadenakt erscheinen. Die Berliner Morgenpost stellte die Schlagzeile „Haft oder Freispruch“ in den Raum, als wäre das Verfahren ein spannender Thriller.

Tatsächlich war die Beweislage eindeutig, es ging nicht um Drama, sondern um ein Urteil. Ein Kommentar in der ARD erklärte, der Freispruch stehe im Vordergrund. Doch im gleichen Beitrag wurde die politische Motivation des Verfahrens bagatellisiert, obwohl Belege aus Ministerium und Staatsanwaltschaft längst öffentlich zugänglich sind. Legal Tribune Online (LTO) bezeichnete das Urteil als „teilweisen Freispruch“. Diese Wortwahl verschiebt den Fokus erneut auf die Nebenschauplätze und unterschlägt, dass der schwerwiegendste Vorwurf – der des Betrugs – vollständig entkräftet wurde. In ihrer Gesamtheit stellen diese Darstellungen keine bloßen Auslassungen oder Nachlässigkeiten dar. Sie sind Ausdruck einer gezielten Verzerrung, durch die ein juristischer Freispruch in öffentliche Schuld umgedeutet wird. Das ist kein Journalismus, sondern eine mediale Manipulation, die Misstrauen vertieft, die Wahrheit unterdrückt und die politische Dimension des Verfahrens aus dem Blickfeld drängt. Währenddessen bleibt der eigentliche Skandal, nämlich der Missbrauch der Justiz, nahezu unbeachtet.

Ballwegs Vermächtnis ist ein Feuer der Rebellion

Michael Ballweg hat nicht nur einen Prozess gewonnen – er hat einen Präzedenzfall geschaffen. Sein Freispruch ist mehr als ein juristischer Erfolg, er ist ein Symbol dafür, dass politisch motivierte Verfahren scheitern können, wenn Menschen standhaft bleiben. Über Monate hinweg wurde versucht, ihn öffentlich zu diskreditieren, ihn zum Schweigen zu bringen, ihn zu brechen. Doch selbst in der Untersuchungshaft, unter Isolationsbedingungen, blieb er sich treu. Bei jeder Verhandlung trug er ein schlichtes T-Shirt mit der Aufschrift: „Einmal Rebell, immer Rebell“. Ein Statement, das nicht nur provozierte, sondern auch Haltung zeigte. Ballwegs Beharrlichkeit, seine Bereitschaft, für Grundrechte und demokratische Prinzipien einzustehen, hat ihn am Ende nicht vernichtet, sondern gestärkt.

Der Preis dafür war hoch: 279 Tage Freiheitsentzug, Rufmord durch die Medien, berufliche und finanzielle Schäden. Doch trotz alledem – oder gerade deshalb – bleibt sein Fall ein Fanal. Nicht nur für ihn, sondern für all jene, die den Mut haben, sich gegen ein System zu stellen, das Andersdenkende lieber kriminalisiert als kritisiert. Sein Freispruch steht im Widerspruch zu einer Öffentlichkeit, die ihn weiterhin schuldig sehen will. Der Versuch, einen Freigesprochenen medial weiter abzustrafen, zeigt vor allem eins: die Angst der Macht vor dem Widerstand. Ballwegs Vermächtnis ist kein Rückzug – es ist ein Aufbruch. Sein Kampf ist nicht beendet, sein Weg nicht zu Ende. Die Bewegung lebt, die Fragen bleiben, das Feuer brennt. Wer ihn aufhalten wollte, hat das Gegenteil erreicht. Wer ihn zum Schweigen bringen wollte, hat seine Stimme verstärkt. Wer ihn als Beispiel abschrecken wollte, hat ihn zum Vorbild gemacht.“

https://apolut.net/der-aufschrei-der-freiheit-von-janine-beicht/

 

Ruhe an der Heimatfront

 

https://www.youtube.com/watch?v=Op9vfAl7_MA

 

Kayvan Soufi-Siavash: „Die Ruhe vor dem Schuss!

Ballweg ist frei. COMPACT darf wieder erscheinen. Willkommen in der psychologischen Kriegsführung.

Es wirkt wie Gnade. Es ist Kalkül. Der Staat gibt seine Gegner zurück – aber nur, weil er sie nicht mehr fürchtet. Michael Ballweg, der einst Hunderttausende mobilisierte, wird entlassen, kurz bevor Deutschland kriegstüchtig gemacht wird. Das ist kein Zufall. Das ist ein Befehl im Tarnanzug.

Was hier als Rechtsstaat inszeniert wird, ist in Wahrheit die Vorstufe zum totalen Appell. Ruhe an der Heimatfront – koste es, was es wolle. Die Öffentlichkeit soll glauben, die dunkle Zeit sei vorbei. In Wahrheit wird sie nur neu getarnt. Und diesmal trägt sie Uniform.

Während Ballweg seine Anwälte allein bezahlt und Elsässer wieder publizieren darf, läuft im Hintergrund ein anderer Film: Der Operationsplan Deutschland. Nicht gegen das Virus. Gegen Russland. Und diesmal ist alles erlaubt.

Amputationen, Kriegsverletzungen, psychologische Belastung – längst wieder Pflichtprogramm in der medizinischen Ausbildung. Verwundung als Prüfungsfach. Der Splitter im Fleisch ist zurück in der Realität. Brutal wie ein Foto von Robert Capa.

Die Schulen? Kein Geld. Die Bundeswehr? In den Schulen. Wer nicht rechnen kann, soll marschieren lernen. Wer keine Bücher hat, bekommt ein Gewehr. Willkommen im Schulterschluss zwischen Mangel und Marschbefehl.

Fünf Prozent des Bruttoinlandsprodukts gehen in die Rüstung. Milliarden für den nächsten großen Wurf. Für Panzer, Drohnen, Frontlinien. Ein Land wird kriegstüchtig gemacht – mit chirurgischer Präzision, ohne Anästhesie. Nur das Bewusstsein wird betäubt: mit Talkshows, Trosturteilen und der Beruhigungspille Freiheit.

Denn nichts tarnt die Mobilmachung besser, als ein vermeintliches Zeichen der Entspannung. Nichts lullt den Bürger effektiver ein, als ein bisschen scheinbare Gerechtigkeit. Willkommen bei Propaganda 2.0 – der Algorithmus weiß längst, was du hören willst, bevor du überhaupt fragst.

Ballweg ist frei. Doch das System, das ihn wegsperrte, ist nicht gefallen. Es hat sich nur umgezogen. In Tarnfarbe.“

https://apolut.net/der-kommentar-6-entdecke-den-ballweg-in-dir-von-kayvan-soufi-siavash/

 

Kayvan Soufi-Siavash: „Nach 44 Prozesstagen, 279 Tagen Einzelhaft in Stuttgart-Stammheim und der ganzen Staatsmacht im Rücken, endet das große Lehrstück mit einem Satz, der jedem Justizkabarettisten die Tränen in die Augen treibt: „Freispruch im Namen des Volkes.“

Der Vorwurf: versuchter Betrug an den eigenen Unterstützern – geplatzt.

Die Realität: ein Verfahren, das Millionen kostete, um am Ende exakt 19,53 € zu sanktionieren.

Nicht mal richtig – denn selbst diese Strafe, eine Mischung aus nicht gezahlter Umsatzsteuer (11,42 €) und 8,11 € vermeintlich hinterzogener Kleinbeträge, wird nur fällig, falls Michael Ballweg sich künftig danebenbenimmt.

Was nach diesem Verfahren kaum zu befürchten ist: Wer 279 Tage in Isolationshaft sitzt, weil er zu laut gegen das System protestiert, wird nicht plötzlich leise – sondern präziser.

Der Rechtsstaat hat versucht, ein Exempel zu statuieren – und sich selbst zum Gespött gemacht. Der Mann, den man medienwirksam als „Volksverführer“ und „Schattenkassierer“ präsentieren wollte, verlässt das Landgericht Stuttgart nicht als Held, aber als einer, der den Staat vorgeführt hat.

Nicht mit Gewalt. Nicht mit Tricks. Sondern mit Geduld.

Ballweg hat ausgehalten, was kein Verfassungsschützer für möglich hielt: ein Jahr fast vollständige Isolation – ohne Urteil, ohne Beweise, ohne Substanz.

Was bleibt, ist die Zahl: 19,53 €.

Und nun? Jetzt geht’s zurück auf die Straße. Dieselbe Justiz, die 2021 jeden Demonstranten als Gefahr behandelte, nickt 2025 die Wiederbewaffnung durch – samt Wehrpflicht, samt Kriegsrhetorik, samt Marschrichtung Osten. Dieselbe Regierung, die Grundrechte auf Maske und Test reduzierte, trainiert heute die Truppe für den Ernstfall.

Die Parole hat gewechselt: Aus „Solidarität“ wurde „Kriegstüchtigkeit“. Aus der Impfpflicht die Dienstpflicht.

Wer jetzt noch nicht quer denkt, hat das Prinzip nicht verstanden. Ballweg ist zurück – und mit ihm die Frage, ob dieses Land wirklich verteidigt werden muss. Oder ob man es endlich verteidigen sollte: gegen die, die es regieren.“

https://soufisticated.net/19-53-eu-gegen-den-staat-ballweg-stammheim-und-das-ende-der-immunitat-furs-querdenken/?ref=apolut.net

 

 

Ich bin Philanthrop, Demokrat und Atheist. Rupert Regenwurm

 

 

Das Böse verlachen

- Satire, Realsatire, ernst Gemeintes -

 

Herbert Reul & Sawsan Chebli vs. Meinungsfreiheit

https://www.youtube.com/watch?v=XM-AFYVvtMw

 

"Glaube mir!"

https://www.youtube.com/watch?v=guP2XNFuX7I

 

"Für nur 19,53!""

https://www.youtube.com/watch?v=5-z8NcV3-Zw

 

Hasstalavista- Serdar reagiert auf Young Part 1

https://www.youtube.com/watch?v=_15wuRZiSOo

 

Simone Solga: Heulkrampf bei der SPD | Folge 176 | SolgaTV

https://www.youtube.com/watch?v=dHLfJN-Rr9M

 

HallMack  Aktuelle Kamera 152 - Endlich Ausweiskontrollen

https://www.frei3.de/post/11dfc392-eced-4ab5-b14f-16348be87378

 

HallMack  Aktuelle Kamera 153 - Skandal von Ludwigshafen

https://www.frei3.de/post/2a4494be-318a-4879-a68f-8b1f50f661cc

 

Polit - Satire so richtig SCHWARZ vom SCHWAZI !!

https://www.youtube.com/watch?v=I5BaXM6EFmg

 

Haben die Deutschen es endlich verstanden??

https://www.youtube.com/watch?v=POckGR9ZyXk

 

Alles Versager …hart aber Klartext !!

https://www.youtube.com/watch?v=rTA-XMHzGP4

 

Experte: Politiker verharmlosen Ausländergewalt!

https://www.youtube.com/watch?v=xDQr7k5cKjU

 

Lieben Sie Deutschland, Herr Banaszak?

https://www.youtube.com/watch?v=5bP1XBhZJ7U

 

Wenn eine Lüge enttarnt wird !

https://www.youtube.com/watch?v=AHclgrcc76w

 

Klingbeil Parodie zum heulen

https://www.youtube.com/watch?v=AT3Ow_DyFeI