Zettel-Wirtschaft

Der Kassenbon ist seit Januar 2020 Pflicht. Egal ob beim Bäcker, Frisuer, Kiosk oder der Eisdiele: Geschäfte, die über elektronische Kassensysteme verfügen, müssen ihren Kunden beim Bezahlen einen Kassenbon aushändigen. Die Bon-Pflicht ist Teil der "Kassensicherungsverordnung", die 2016 beschlossen wurde. Die neue Regelung wirkt sich nun vor allem auf Geschäfte aus, die viele, günstige Produkte verkaufen - beispielsweise Bäckereien oder Eisdielen. Ob der Kunde den Beleg überhaupt haben möchte, ist dann egal.“

 

https://www.youtube.com/watch?v=WoK3LJedJz8

 

Im Jahre 2016 wurde ein Gesetz beschlossen, das seit dem 1. Januar 2020 gilt.

Wer gegen dieses Gesetz ist, braucht jetzt auch nicht mehr daherzukommen und sich Vorwände dagegen ausdenken.

Die Umwelt! Die Umwelt!

Oder, wie Wirtschaftsminister Peter Altmaier, auf den fahrenden Zug der Kritiker aufzuspringen und sich kurz vor Toresschluss einfallen zu lassen, dass das jetzt doch keine so gute Idee sei.

Auch, wenn es für den Konsumenten auf den ersten Blick nach bürokratischem Unfug aussehen mag – letztendlich ist die Kassensicherungsverordnung eine gute Sache.

 

Das Gesetz

 

In einer kleinen Serie, woraus der Wurm zitieren möchte, beschreibt Torsten Kleinz die Hintergründe des Gesetzes.

 

Manipulierte Kassensysteme: Notwendigkeit des Gesetzes

 

Eigentlich hätte sich das Bundesfinanzministerium keinen besseren Einstieg für die neuen Kassengesetze wünschen können: Ende November – nur einen Monat bevor die neuen Vorschriften in Kraft traten – verurteilte die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Osnabrück zwei Brüder zu Freiheitsstrafen von siebeneinhalb und dreieinhalb Jahren. Die beiden hatten über sechs Jahre lang einen schwunghaften Handel mit manipulierten Kassensystemen betrieben, der den Fiskus schätzungsweise eine Milliarde Euro kostete.

Durch die neuen Kassengesetze, die zum Januar 2020 in Kraft traten, sollen solche großangelegten Betrugsmanöver weitgehend verhindert werden …

Wie viele Milliarden dem Steuerzahler durch den alltäglichen Abrechnungsbetrug entgehen, ist umstritten. Der Gesetzgeber nannte bei der Verabschiedung des Gesetzes 2016 Schäden in Höhe von bis zu 10 Milliarden Euro jährlich, Fachleute halten aber auch ein Vielfaches für möglich. Zahlen von 30 oder gar 60 Milliarden Euro kursieren.

Der Grund warum es nur grobe Schätzungen gibt, liegt auch an der bisherigen Laissez-faire-Haltung der Bundesregierung. So gab es bisher zwar allerhand Vorschriften, wie Registrierkassen zu funktionieren haben. Doch ob die Gewerbetreibenden sich daran halten, blieb weitgehend ihnen selbst überlassen. So gab es weder eine Pflicht, Registrierkassen zu registrieren, noch einheitliche Standards für die technische Ausstattung einer Kasse. Bis heute können Gewerbetreibende auch komplett auf Registrierkassen verzichten und ihr Kassenbuch manuell führen.

Dass dies nicht mehr ausreichte, war dem Gesetzgeber bereits seit 2003 bewusst. Schon damals hatte der Bundesrechnungshof in seinem Bericht an das Parlament schonungslos geschildert: "Die Finanzbehörden können falsche Angaben über eingenommene Bargelder nicht mehr aufdecken." Und die Kontrolleure warnten, dass sich das Problem immer weiter ausweiten könnte. "Bei Bargeldgeschäften in mehrstelliger Milliardenhöhe drohen nicht abschätzbare Steuerausfälle", heißt es in dem Bericht.

Grund für die alarmierende Botschaft war der Siegeszug der PC-Kasse. Statt hochspezialisierter Systeme fanden sich in den Kassen immer öfter Standard-PC-Komponenten, auf denen ein normales Betriebssystem wie Windows oder Linux lief. Die zugehörige Software stammte aus einem kaum durchschaubaren Wirrwarr an Software-Zulieferern, die ihre Produkte weder registrieren noch zertifizieren mussten.

"Jeder der programmieren konnte, konnte ein Kassensystem anbieten", erläutert Udo Stanislaus, Bundesvorsitzender des Deutschen Fachverbands für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik (DFKA) im Gespräch mit heise online.

Ergebnis war ein technischer Wettlauf der Steuerbetrüger: Zwar stellten die Finanzbehörden immer höhere Anforderungen an die Daten, die ein Gewerbetreibender mit seinem elektronischen Kassenbuch bereithalten musste – etwa mussten die Quittungen fortlaufende Nummern enthalten. Gegen einen simplen Sachverhalt kamen diese Maßnahmen aber nicht an: Elektronische Kassen können nach Belieben jede Art von Daten erzeugen. Sofern Hersteller und Eigentümer gemeinsame Sache machten, konnten die Steuerfahnder wenig ausrichten.

Der in Osnabrück verhandelte Fall zeigt die Waffen-Ungleichheit beim alltäglichen Steuerbetrug. So dauerte der Prozess sechs Monate und konnte nur einen Bruchteil der Fälle aufarbeiten. Dabei waren Gericht und Staatsanwalt auf die Kooperation des Angeklagten angewiesen, um den konkreten Steuerbetrug nachzuvollziehen.

Die Verhandlung brachte viele Details ans Licht. So hatte der 59-jährige Hauptangeklagte keinerlei Spezialwissen, um die Steuerfahnder auszutricksen. Laut eigenen Angaben hatte er sich das Programmieren selbst beigebracht. Dennoch konnte er die Steuerbehörden über Jahre hintergehen. So brachte er immer wieder Updates für sein Kassensystem heraus, die die Buchführung auf den ersten Blick tadellos erschienen ließen.

Doch mitgeliefert wurde auch eine versteckte Software, die den Gastwirten viele Optionen gab, ihre Einkünfte systematisch zu fälschen. So blieb ihnen etwa die Wahl, bestimmte Quittungen einzeln aus dem Kassenbuch zu löschen oder pauschal einen bestimmten Prozentsatz der Umsätze zu tilgen. Oder aber sie verbuchten Umsätze an einem fiktiven "Tisch 99" der anschließend in den Kassenbüchern nicht mehr auftauchte. Den Manipulationsmodus konnten die Gastwirte zum Beispiel mit Hilfe spezieller USB-Sticks öffnen, die für die Steuerfahnder keine digital verwertbaren Spuren hinterließen. Erst mit Hilfe des Angeklagten konnten die Fahnder zumindest Reste der Original-Buchführung wiederherstellen.

Den Steuerfahndern hingegen blieb im Wesentlichen nur ein Mittel, den Betrug festzustellen. Sie mussten immer wieder Testesser losschicken, deren Quittungen später mit den offiziellen Kassenbüchern verglichen wurden. Waren die entsprechenden Buchungen gelöscht, war eine nicht ordnungsgemäße Kassenführung wahrscheinlich. Ließen die Wirte jedoch den Beleg der Testesser im Kassenbuch unangetastet, blieb auch keine praktikable Chance, den Steuerbetrug nachzuweisen.

Um langwierige Verfahren abzukürzen, enden solche Verdachtsfälle oft in einer Art Vergleich, bei dem das Finanzamt die tatsächlichen Umsätze schätzt und die Betroffenen die Differenz nachzahlen müssen.

Die zunehmenden Möglichkeiten der Manipulation setzten eine besondere Marktdynamik in Gang. Verschiedene Insider bestätigen, dass Kassenhersteller mit hohen Umsatzeinbußen zu rechnen hatten, wenn sie nicht zumindest einige Zugeständnisse an Steuerbetrüger machten. Diese musste allerdings nicht in Form eines kompletten Programms zu Steuerhinterziehungen geliefert werden.

Zuweilen nutzen Gastwirte etwa einen Trainingsmodus, bei dem Kellner kurzerhand als Auszubildende deklariert wurden, die nur probeweise fiktive Rechnungen ausstellen, um die Bedienung der Kasse zu erlernen. Oder sie drückten den Kunden Zwischenabrechnungen in die Hand, die dann später in der Kasse nie als vollendeter Umsatz eingespeist wurden. Öffentlich will sich aber kaum jemand über diese Tricks äußern.

Auch angesichts der immer weiter schrumpfenden Steuerverwaltungen war dies ein unbefriedigender Zustand: So forderte die Wirtschaftsstrafkammer Osnabrück den Gesetzgeber noch einmal dringend zu Nachbesserungen auf. Die waren zum Zeitpunkt des Urteils freilich schon beschlossen – allerdings noch nicht in Kraft.“

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Streit-ueber-Bonpflicht-Was-das-neue-Gesetz-ueberhaupt-soll-4645396.html

 

Der Weg zum Gesetz

 

Der Weg zum Ende 2016 verabschiedeten "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" war bemerkenswert lange. So hatte die Bundespolitik den alarmierenden Bericht des Bundesrechnungshofs über lange Zeit ignoriert. 2008 wurde die Bundesregierung aber schließlich tätig und beauftragte die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) mit der Erstellung eines manipulationssicheren Systems: Insika. Obwohl die ersten Praxisversuche bei Taxametern vielversprechend waren, landete das Projekt schließlich in einer Schublade. Auch ein entsprechender Gesetzentwurf wurde dem Bundestag nie zur Abstimmung vorgelegt.

Unterdessen wuchs der Druck immer weiter an. So bezifferte etwa die Europäische Kommission die Mindereinnahmen bei der Mehrwertsteuer für das Jahr 2011 alleine auf 193 Milliarden Euro. Immer mehr Nachbarländer setzten daher scharfe Kassenvorschriften durch. Auch mehrere Bundesländer drängten darauf, den Betrug, der auch ihre Haushalte immer stärker belastete, unter Kontrolle zu bekommen. So startete der jetzige SPD-Bundesvorsitzende Norbert Walter-Borjans 2010 als nordrhein-westfälischer Finanzminister eine öffentliche Kampagne, um den Gesetzgeber endlich zum Handeln zu zwingen. "Es muss Schluss sein mit der Steuerhinterziehung an der Kasse", erklärte der Landesminister. "Wir werden nicht dabei zusehen, wie einige schwarze Schafe nach Feierabend ihre Abrechnungen manipulieren" …

Aus der Kassenbranche erhält die Bundesregierung ein gemischtes Echo. Einige Experten glauben, die Bundesregierung hätte mit ihrer Abkehr von Insika und dem langwierigen Zertifizierungsprozess unnötig Zeit verschenkt. "Eines der größeren Probleme war die Tatsache, dass man keine Fachleute einbezogen hat", erklärt Jens Reckendorf, Vorstandsmitglied beim Münsteraner Kassenhersteller Vectron Systems, der sich schon bei der Implementierung von Insika engagiert hatte. Die Kassenbranche habe sich schon lange mit den Problemen einer gesicherten Kasse auseinandergesetzt. "Hätte man das hier beherzigt, wären die meisten der Probleme bereits in der Konzeptphase aufgelöst worden", erklärt Reckendorf.

Andere Hersteller, die erst später an der Umsetzung beteiligt waren, bewerten den Prozess positiver. "Wir haben engen Kontakt mit dem Bundesfinanzministerium und dem BSI gehabt – hier sind zwei unterschiedliche Welten aufeinandergetroffen", erklärt etwa Frank Schlesinger, CTO des Berliner Kassensystem-Anbieters Orderbird. Nachdem das Eis jedoch gebrochen war, habe man konstruktiv zusammenarbeiten können. "Der Austausch war fair und respektvoll", ergänzt er noch.“

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Technische Probleme und Vorgaben

 

Die neuen Kassengesetze sind eins der größten IT-Projekte der Bundesregierung. Da in der öffentlichen Debatte jedoch fast ausschließlich von der Bonpflicht die Rede ist, gerät das oft in Vergessenheit. Dabei geht es um so viel mehr: Eine Infrastruktur von über zwei Millionen ungesicherten Kassen von hunderten verschiedener Hersteller auf einen aktuellen Stand der Technik und Sicherheit zu bringen.

Die Herausforderungen der Umstellung waren hoch. Zum einen gilt es, den grassierenden Steuerbetrug zu stoppen, der den Steuerzahler jedes Jahr 10 Milliarden Euro oder sogar wesentlich mehr kostet. Zum anderen sollte den Gewerbetreibenden in Deutschland erspart werden, einen Großteil der Registrierkassen ersetzen zu müssen. Die Anschaffungskosten können durchaus beachtlich sein: Insbesondere wenn die Kassenanlage wie bei Metzgereien direkt mit den Waagen verbunden sein müssen, kommen erhebliche Beträge zusammen: Der Betreiber einer Metzgerei sprach im Gespräch mit heise online von 30.000 Euro für die Ausstattung eines einzigen Ladenlokals. Solche Umstellungskosten sollen nun nur noch im groben Ausnahmefall anfallen. Wer über eine moderne und einfache PC-Kasse verfügt, kommt mit einem niedrigen dreistelligen Betrag für die Umstellung aus.

Die Legacy-Hardware war hier ein Hauptproblem. Zwar sind PC-Kassen mit marktüblichen Betriebssystemen und Komponenten mittlerweile der Normalfall. Doch die Ausstattung der Geräte ist je nach Branche und Kaufdatum sehr verschieden. Teilweise kann in den Registrierkassen, die heute in einem Laden stehen, noch ein Windows XP oder Windows CE stecken, teilweise verfügen sie noch über altertümliche serielle Schnittstellen statt eines USB-Anschlusses.

Den wild gewachsenen Markt unterschiedlichster Techniken komplett zu ersetzen, hätte wohl das Aus für einen Großteil der Kassenbranche in Deutschland bedeutet. "Müssten die Kassen selbst sicherheitszertifiziert werden, würde sich die Zahl der Hersteller vermutlich um 80 bis 90 Prozent vermindern", schätzt Hubertus Grobbel, Manager beim Zulieferer SwissBit. Es geht um viele Firmen: SwissBit alleine hat mit mehr als 500 Unternehmen im Kassenmarkt zu tun, schätzungsweise sind deutlich mehr als 1000 Hersteller in Deutschland tätig. Genaue Zahlen über den unübersichtlichen Markt gibt es nicht. Deshalb kam es auch kaum in Betracht, die Kassensoftware direkt zu zertifizieren.

Einen Vorteil für die Umstellung bietet der Kassenmarkt immerhin: Viele Kassen werden nicht einfach über den Tresen verkauft – stattdessen binden die Kassenhersteller ihre Kundschaft per Servicevertrag an sich. Denn Updates sind immer mal wieder notwendig, wenn sich die Steuergesetze in Deutschland ändern oder wenn neue Zahlungsmechanismen integriert werden sollen. Die Kassenhersteller versuchen auch, ihr Serviceangebot immer weiter auszubauen: Die Kassen werden an unterschiedliche Warenwirtschaftssysteme angebunden, Cloud-Services und Rabattsysteme direkt in die Kassensoftware integriert, teilweise können sogar die Abläufe in einer Restaurantküche mit Hilfe von Kassendaten optimiert werden. Ergebnis war ein kaum überschaubares Sammelsurium an unterschiedlichster Kassentechnik, die unmöglich auf Sicherheit und etwaige Manipulationssysteme überprüft werden kann.

Bundestag und Bundesregierung entschieden sich deshalb für ein System, das nicht direkt an der Kassen-Hardware und -Software ansetzt, sondern die Manipulation der Ein- und Ausgabe verhindern soll. Kernelement ist die sogenannte technische Sicherheitseinrichtung (TSE).“

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Streit-ueber-Bonpflicht-Wozu-der-Bon-Die-technischen-Vorgaben-des-Gesetzes-4646179.html

 

Die technische Sicherheitseinrichtung (TSE)

 

Die TSE besteht aus drei Teilen: Zum einen wird durch ein Sicherheitsmodul gewährleistet, dass Kasseneingaben mit Beginn des Aufzeichnungsvorgangs protokolliert und später nicht mehr unerkannt verändert werden können. Das integrierte Speichermedium sorgt dafür, dass die Einzelaufzeichnungen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist an einer Stelle gespeichert werden. Der dritte unverzichtbare Bestandteil ist die einheitliche digitale Schnittstelle, die dafür sorgt, dass die Daten in einem nachvollziehbaren Format geschrieben werden und auch einfach digital auf ihre Integrität überprüft werden können.

Die TSE kommt in Form eines USB-Sticks oder einer SD-Karte, die wie ein gewöhnliches Speichermedium in die Kasse eingesteckt werden kann. Die Kassen brauchen selbstverständlich noch ein Software-Update und können dann meist wie gewohnt weiter betrieben werden.

Für die Manipulationssicherheit sorgen Software und Hardware. Die einzelnen Buchungen werden auf der Karte kryptografisch abgesichert, ein Löschen ist nicht mehr möglich. Für die notwendige Rechenpower sorgt ein im TSE enthaltenes Secure Element, das auch die Sicherheitszertifikate enthält. Auch ein von der Kasse unabhängiger Zeitgeber ist enthalten, um zu erschweren, dass manipulierte Buchungen erst nachträglich auf den Speicher geschrieben werden.

Die Sicherung beruht auf Public-Key-Verfahren. Die Hersteller der TSE-Module haben hierbei die Auswahl zwischen einer Reihe von Algorithmen, die vom Bundesamt für Sicherheit für die Verwendung freigegeben wurden. Wer eine TSE auf den Markt bringen will, muss seine Technik von der Bonner Behörde zertifizieren lassen.

Auf der einen Seite spart das Arbeit und hält die neuen Gesetze technologieoffen – die technischen Grundlagen in Gesprächen mit der Branche zu erarbeiten, dauerte weit über zwei Jahre. Auf der anderen Seite benötigt der Zertifizierungsprozess mehrere Monate Zeit. Obwohl das Gesetz bereits Ende 2016 durch den deutschen Bundestag ging, wurden die ersten TSE-Produkte erst im Dezember 2019 zertifiziert. Da die Ausstattung von über zwei Millionen Kassen nicht in wenigen Wochen zu schaffen ist, haben die Finanzbehörden eine Übergangszeit bis Ende September 2020 eingeräumt, in der das Fehlen einer TSE nicht beanstandet wird. Die Bonausgabepflicht gilt dennoch bereits ab Januar.“

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Der Bon

 

Verbände wie der Handelsverband Deutschland (HDE), aber auch die FDP dringen darauf, die Bonpflicht alsbald wieder zurückzustutzen. Ihr Hauptargument: Die Kassenbonpflicht bringe keinen Mehrwert, denn schon die Einführung der technischen Sicherheitseinrichtungen sorge dafür, dass nicht am Fiskus vorbei verkauft werden könne.

Dieser Diagnose schließen sich Fachleute aus dem Kassengewerbe nicht an, insbesondere nicht die Hersteller der technischen Sicherheitseinrichtungen. So erläutert Grobbel im Gespräch mit heise online: "Wenn der Bon mit der einmaligen digitalen Signatur erst erzeugt ist, ist er nicht mehr aus der Welt zu schaffen." Ihm pflichtet Udo Stanislaus vom Deutschen Fachverband für Kassen-und Abrechnungssystemtechnik (DFKA) zu: "Ohne den Bon kann man bei einer Kassennachschau nicht prüfen, ob die Kasse sauber ist."

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass manche Hersteller und Gewerbetreibende durchaus erfinderisch sind, wenn es darum geht, Kontrollmechanismen zu umgehen. Zwar würde durch die TSE die Möglichkeit wegfallen, nachträglich einfach und spurlos Buchungen aus dem digitalen Kassenbuch zu tilgen. Doch auch ein kryptografisch gesicherter Speicher kann nicht dafür garantieren, dass auch wirklich jede Buchung korrekt auf diesen Speicher geschrieben wurde. Diesen Part des Prozesses hat weiterhin die unzertifizierte Kassensoftware und damit der Eigentümer unter voller Kontrolle.

Der alltägliche Betrug wäre also mit geringen Anpassungen weiter möglich. Statt Buchungen im Nachhinein zu löschen, würden sie erst gar nicht oder verfälscht auf den gesicherten Speicher geschrieben. Von der Manipulation müssten Kunden und selbst die Kassierer nichts mitbekommen: Die Anzeige der Kasse kann getrennt von der Speichereinheit gesteuert werden. Ob eine Kasse tatsächlich die Beiträge abspeichert, die vorher eingegeben wurden und auf dem Kassendisplay angezeigt werden, ist von außen nicht sicher nachzuvollziehen.

An dieser Stelle kommt die Pflicht zur Bonausgabe ins Spiel, die im Gesetzgebungsverfahren durch den Bundesrat ergänzt worden war. Die Bonpflicht wirkt auf zwei Arten: Der erste Schutzwall gegen Steuerhinterziehung ist die soziale Kontrolle. Jeder Kunde kann einfach nachvollziehen, ob ein Bon angeboten wird oder nicht – Steuerhinterzieher hätten also schnell unangenehm viele Mitwisser, wenn sie weiterhin an der offiziellen Kasse vorbei kassieren.

Die Bonpflicht hat aber auch eine technische Komponente. Auf den Kassenzetteln müssen künftig nicht nur die gezahlten Beträge und Steuernummern korrekt aufgeführt werden, sondern jeder einzelne Kassenzettel enthält zudem die Seriennummer der verwendeten TSE-Einheit und dazu eine Prüfnummer. Diese Signatur wird direkt von der TSE erzeugt wird und soll kryptografisch die Richtigkeit der Angaben garantieren. Der Clou: Die Signatur bezieht sich nicht nur auf die Angaben auf dem einzelnen Kassenzettel, sondern deckt auch die Signier-Infrastruktur ab. Würde ein Steuerhinterzieher eine Buchung löschen oder umschreiben, stimmte diese Signatur nicht mehr mit der auf dem Bon überein – eine Manipulation flöge über einen simplen Abgleich schnell auf.

Vorteil dieser Lösung: Statt alle Daten aus der Kasse abzuziehen und damit mitunter ein Geschäft über Stunden lahmzulegen, können die Steuerkontrolleure eine Routine-Kassenschau in unter einer Minute erledigen. Dazu muss nur ein Bon mit dem Speicher abgeglichen werden. Die Kassenhersteller wollen diese Zeitspanne sogar weiter reduzieren, indem sie die Prüfsumme in Form eines QR-Codes auf die Quittung drucken.

Diese Prüfsumme unterscheidet die deutsche Lösung auch von den Kassengesetzen in vielen Nachbarländern. Dort müssen Steuerfahnder in der Regel auf eine große Zahl von Quittungen zugreifen, um etwaige Betrüger zu entlarven. Deshalb sind Kunden in Italien oder Frankreich verpflichtet, die Bons aus dem Geschäft mitzunehmen. Die Kunden in Deutschland hingegen können die Bons im Geschäft liegen lassen. Dies ist auch sinnvoll, weil das oft noch gebräuchliche Thermopapier nicht im normalen Altpapier entsorgt werden sollte.

Der Nachteil: In den Geschäften bleiben säckeweise Kassenzettel zurück. Dies sorgt nicht nur für ein Problem bei der Abfallbeseitigung und Ressourcenverschwendung. Bei den Bürgern verfestigt sich zudem der Eindruck, dass es sich bei der Bonpflicht um einen sinnlosen Akt der ausufernden Bürokratie handelt, die auf Papier setzt, während alle Welt schon selbstverständlich auf elektronische Zahlungsmittel setzt oder direkt per Smartphone bezahlt.

Dass in einem Bon auch moderne Krypto-Technik steckt, sieht man ihm nicht an. Zwar sieht das Gesetz ausdrücklich auch vor, dass ein Bon nicht auf Papier, sondern auch elektronisch übertragen werden kann. Doch realistisch werden solche Angebote noch einige Zeit benötigen – falls sie sich überhaupt durchsetzen.

Prinzipiell wären auch andere technische Lösungen möglich gewesen. Die Bundesregierung schreckte aber davor zurück, bei jedem Gewerbebetrieb staatliche Blackboxen zu installieren oder jeden Umsatz in Echtzeit an Datenbanken unter Ägide der Finanzämter melden zu lassen.

Für die Kassenhersteller ist das neue Gesetz eine Gelegenheit, ihr Geschäft neu aufzustellen. So waren es die Ausrüster satt, dass sie als Komplizen für Steuerbetrug angesehen wurden und dass korrekt funktionierende manipulationsgeschützte Systeme mit Umsatzeinbußen bestraft werden. Zum anderen sind viele Gewerbetreibende gezwungen, allzu angejahrte Kassen auszutauschen, die mangels ausreichendem Speicher oder wegen fehlender Treiber nicht mehr für ein Update geeignet sind.“

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Streit-ueber-Bonpflicht-Wozu-der-Bon-Die-technischen-Vorgaben-des-Gesetzes-4646179.html

 

Fazit

 

Auch, wenn die Außendarstellung besser hätte sein können (jeder Steuer-Zahler müsste froh sein, dass es ein Stück weit mehr Steuer-Gerechtigkeit gibt und der Staat ca. 10 Milliarden € mehr im Jahr einnimmt) und der ein oder andere Fehler passiert sein mag – letztendlich handelt es sich um eine gelungene Sache.

Was der Staat mit dem zusätzlichen Geld macht, ist wieder ein ganz anderes Thema. Was es auch immer sei, wie kritikabel es auch immer sei: die Entscheidung über die Ausgaben wird demokratisch gefällt.

Ein anderes Thema ist auch, wie der Staat sich gegenüber größeren Steuer-Tricksern und -Betrügern verhält.

 

Die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen

 

Zeitreise

 

Bevor der Wurm zum Wurm wurde, war er Anfang der 1970er ein Kind in einem Dorf mit unter 4.000 Einwohnern.

Im Bereich von ca. 5 Geh-Minuten gab es folgende Geschäfte: ein kleiner, eher uninteressanter „Tante-Emma-Laden“, eine Metzgerei mit eigener Schlachtung, einen kleinen, engen „Rewe“-Laden, einen mittelgroßen Laden (so ein Mittelding zwischen „Tante Emma“ und Supermarkt), eine Bäckerei mit zusätzlichem Lebensmittel-Verkauf, ein Laden für Schreib- und Kurzwaren und vielen Süßigkeiten, ein Raiffeisen-Lager für landwirtschaftlichen Bedarf, eine „Milchzentrale“, bei der die Kuhhalter ihre Milch ablieferten und die sich auf Milchprodukte spezialisiert hatte, aber tatsächlich der größte und im Grunde genommen einzige Supermarkt des Ortes war. Mit dem Fahrrad fuhr ich zum „Kolonialwarenladen“ (ein etwas größerer „Tante-Emma-Laden“), den Tante und Onkel betrieben und dessen Attraktivität im Sommer das Soft-Eis war.

Von den geschilderten 8 Läden plus dem „Kolonialwarenladen“ existiert heute nur noch die Bäckerei.

Die Vollerwerbs-Bauern sind heute an den Fingern einer Hand abzuzählen; die Zahl der Nebenerwerbs-Bauern ist drastisch zurück gegangen. Finanziell lohnt sich die ganze Arbeit kaum noch.

Viele werden ähnliche Erinnerungen haben, egal, ob sie auf dem Land oder in der Stadt aufgewachsen sind.

Allen Entwicklungen liegen politische Entscheidungen zu Grunde. Ob aktiv gefördert oder passiv geduldet.

So auch hier. Es gibt zwei Gründe für diese Entwicklung. Der erste liegt darin, dass es früher Hausfrauen gab, die neben Familie und Haushalt ihren Laden eher als Nebenerwerb betrieben (das war in 4 der geschilderten Fälle so). Spätestens in fortgeschrittenem Alter wurden die Läden dann aufgegeben. 4 Läden, von denen zumindest 3 davon ehedem sehr gut liefen, mussten schließen, nachdem es (in anderen Orten) immer größere Konkurrenz mit größerer Auswahl und billigeren Preisen gab.

Ob Dorf oder Stadt: trotz mancher Ausnahmen gibt es eine Entwicklung, die in die gleiche Richtung geht: kleine, traditionelle Betriebe werden immer mehr zurückgedrängt. Zum Vorteil größerer Betriebe.

Dass das nicht zwangsläufig so sein muss, zeigt die Millionenstadt Wien. Mensch fahre dort mal mit der Straßenbahn und staune über die große Zahl von kleinen und sehr kleinen Läden, die es dort immer noch gibt. Und die natürlich von der lokalen Politik so gewollt sind und bewusst geschützt werden.

 

Gegenwart in der Stadt

 

Wer durch Köln läuft und auf der Suche nach einem Bäcker ist, bei dem er mal schnell ein paar Brötchen holen kann, sieht ganz oft Schilder an den kleinen Geschäften. Die Läden suchen fast überall nach Personal, ob im Verkauf oder auch als Auszubildende. Dasselbe Problem betrifft auch Fleischereien. Viele Handwerks-Betriebe befinden sich im Umbruch.

Kleine Betriebe, die für sich eigenständig arbeiten, ganz ohne weitere Filialen oder Franchise-Läden, muss man lange suchen. Zahlreiche Läden, in denen einst noch das klassische Handwerk vermittelt wurde, sind verschwunden. Sie haben keine Chance, bei den niedrigen Preisen der großen Ketten mithalten zu können. So sank die Zahl der Bäckereien und Fleischer-Fachbetriebe innerhalb der letzten zehn Jahre in NRW um rund ein Drittel. Außerdem läuft beiden Handwerksberufen der Nachwuchs weg. Familien-Unternehmen werden nach Generationen nicht von den Kindern übernommen, auch die Anzahl von interessierten Azubis ist sehr gering …

Denn nach einem Bericht des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) ist vor allem übermäßige Bürokratie der maßgebliche Grund, der den Rückgang der Metzgereien und Bäckereien verursacht hat.

Die Unternehmen müssen sich vielen Prüfungen unterziehen, ständig müssen Formulare ausgefüllt werden. Solche Vorgänge nehmen viel Zeit in Anspruch. Zeit, die für die Bedienung an der Theke letztlich fehlt. “Die Bäcker haben das Backen gelernt und machen das auch sehr gerne. Aber sie finden es hirnrissig, wenn sie nur noch Formulare ausfüllen müssen”, sagt Alexandra Dienst, Geschäftsführerin der zuständigen Innung Köln/Rhein-Erft-Kreis. Die Innung verliert massiv an Mitgliedern. Innerhalb der letzten Jahre fielen jährlich mindestens zehn Unternehmen weg. Noch dramatischer ist die Betrachtung der letzten 25 Jahre. Damals waren noch 480 Betriebe bei der Innung gelistet. Jetzt sind es nur noch 69.“

https://www.diewirtschaft-koeln.de/der-metzger-und-baeckerschwund-in-nrw-handwerk-im-wandel-_id5220.html

 

Gründe für den Rückgang

 

Der Einzelhandel hat sich in Deutschland in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt – was nicht nur zu Lasten der kleinen Geschäfte geht.

Im Wesentlichen handelt es sich um „Märkte auf der grünen Wiese“ (also Einkaufs-Zentren außerhalb der Zentren von Städten und Dörfern), um Discounter wie „Aldi“ (siehe http://www.ansichten-eines-regenwurms.de/107-geiz-ist-geil.html ) oder „dm“ (siehe http://www.ansichten-eines-regenwurms.de/55-goetz-zitate.html ) oder um online-Handel (siehe http://www.ansichten-eines-regenwurms.de/337-fuer-den-muell.html ).

Die politischen Rahmen-Bedingungen sind sehr freundlich für die entsprechenden Zentren bzw. Ketten gestaltet worden. Die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten gehört dazu. Gut für die großen Läden und die Konsumenten – schlecht für die kleinen Läden, die sich längere Öffnungszeiten nicht leisten können.

Das sind die „normalen“ Gründe.

Ein „unnormaler" Grund ist die ausufernde Bürokratie, wie im obigen Artikel erwähnt. Möglicherweise steckt da der Wunsch, Gutes zu tun, dahinter. In der Praxis artet Bürokratie jedoch in Schikane aus. Immer neue Vorschriften wg. unter anderem Hygiene, Gesundheit, Verpackung, Umwelt treiben die Kleingewerbe-Treibenden in die Verzweiflung.

Deswegen muss investiert werden in Räumlichkeiten, Maschinen, Ausstattung, müssen Kontroll-Systeme geschaffen werden. Und andauernd Formulare ausgefüllt.

Die Gesetze sind für alle gleich – aber je kleiner ein Unternehmen ist, umso härter wird es von den immer strikteren Anforderungen getroffen.

Ein Bericht des Bayerischen Fernsehens aus dem Jahr 2016 zeigt die Auswirkungen:

Ein Ladengeschäft am Stadt- oder Marktplatz, dazu eine Gastwirtschaft und im Hof dahinter das Schlachthaus. So denkt man sich das Bild eines traditionellen Metzgereibetriebs, den es aber in dieser Form im Rottal nur noch selten gibt.

In der Kreisstadt Pfarrkirchen sind heute noch zwei Metzgereien ansässig. In keiner wird geschlachtet. Der große Schlachthof am Ort wurde geschlossen. Längst hat sich der Verkauf von Fleisch und Wurst in die Supermärkte verlagert. Zahlreiche kleine Metzgereien haben gerade in den letzten Jahren in der Region wegen neuer strenger Bau- und Hygienevorschriften aufgegeben.“

https://www.br.de/mediathek/video/unter-unserem-himmel-metzgersleut-im-rottal-handwerk-und-beruf-im-wandel-av:584f7b8c3b4679001195d538

 

Das ist keineswegs auf diese Region beschränkt, sondern typisch für das ganze Land. Das hat auch Auswirkungen für die Viehhalter. Im genannten Wurm-Ort mit unter 4.000 Einwohnern gab es 3 gut gehende Metzgereien mit eigener Schlachtung sowie zahlreiche Hausschlachtungen.

Das alles gibt es so nicht mehr. Viehhaltung für Kleinbauern lohnt sich durch die Konkurrenz der Massentierhaltung nicht mehr und zum Schlachten-Lassen müssen viele zig Kilometer weit fahren, weil durch die verstärkten Vorschriften meist nur noch die wenigen, ganz großen Schlachthöfe übrig geblieben sind.

Ein geringeres Problem, aber eines, das die Situation verschärft, ist die verfehlte Bildungs-Politik. Das Ziel einer höheren Bildung mag ja gut und schön sein – aber das Land braucht nicht so viele Abiturienten und Studenten. Vor allem dann nicht, wenn das alles zu Lasten der Basis des Landes geht: dem Handwerk.

Das Land braucht in erster Linie gute Handwerker. Und es spricht nichts dagegen, dass diese sich weiter bilden, eigene Firmen gründen oder an die Spitze von größeren Unternehmen gelangen.

Dadurch, dass auf Handwerk seitens der Politik immer weniger Wert gelegt wird, möchten immer weniger von den jungen Leuten einen dieser Berufe ergreifen, so dass immer mehr Nachwuchs fehlt. Das hängt auch damit zusammen, dass bei der Ausübung des Berufes immer mehr einfache Handgriffe ausreichen, die durch ungelernte Billig-Arbeitskräfte ausgeübt werden – es ist nicht attraktiv, für geringen Lohn zu arbeiten.

Drastisches Beispiel ist auch hier das Metzger-Handwerk, siehe http://www.ansichten-eines-regenwurms.de/211-der-gefangene-von-landsberg.html

 

Fazit II

 

Teilweise durch überbordende Bürokratie sorgt der Staat dafür, dass kleine Betriebe immer mehr zu Gunsten größerer Betriebe in Nachteil geraten bis hin dazu, dass sie aufgeben müssen.

Dazu kommt, dass die großen Unternehmen mit ihren bekannten Steuer-Tricksereien oft nur sehr wenig bis gar keine Steuern auf den Gewinn zahlen. Der Wurm hatte sich mehrfach mit dieser Thematik beschäftigt, unter anderem in http://www.ansichten-eines-regenwurms.de/117-diebstahl-ungeheuren-ausmasses.html

Einem Betreiber eines lokalen Cafés ist es nicht zu erklären, warum er den vollen Steuer-Satz zahlen muss, während seine unmittelbare Konkurrenz, etwa „Starbucks“ sich um die Gewinn-Steuern drücken kann.

Letztendlich ist die neue Bon-Pflicht auch unter diesem Aspekt zu sehen: Maßnahmen, die hauptsächlich die „Kleinen“ betreffen.

Wie der Wurm weiter oben dargelegt hat, ist das für ihn in Ordnung – allerdings sollte endlich gegen die Steuer-Tricksereien und den Steuer-Betrug der „Großen“ vorgegangen werden.

Und es sollten sich Bürger und Staat überlegen, was ihnen lokale bzw. regionale Vielfalt wert ist, bis zu welchem Grad sie überhaupt sinnvoll ist und welche Maßnahmen dafür ergriffen werden müssten.

 

 

Ich bin Philanthrop, Demokrat und Atheist. Rupert Regenwurm