Aktualität eines völlig Unpolitischen, völlig Toten

Vor 200 Jahren starb E.T.A. Hoffmann, der unter anderem als Schriftsteller, Komponist und Jurist tätig war.

Obwohl er völlig unpolitisch war und sich aus allem Politischen rausgehalten hat, war er in dem Moment, in dem es auf ihn ankam, da, hat als Richter seine unabhängige Arbeit getan und im Sinne des Rechts Großes geleistet.

 

Aktuelles Zusammenspiel von Politik und Justiz

 

In der Praxis wird eine völlige Unabhängigkeit der Justiz gegenüber der Politik kaum möglich sein – was sich in den letzten Jahren allerdings abspielt, weist den Weg in ungute Zeiten.

 

Corona-Politik

 

Wie sehr die Juristerei der Politik dient und mit noch unabhängigen Richtern umgesprungen wird – darüber hatte der Wurm unter anderem hier berichtet: http://www.ansichten-eines-regenwurms.de/521-wer-solche-verteidiger-hat-braucht-keine-feinde-mehr.html

 

Es gibt aber auch positive Beispiele wie Manfred Kölsch aus dem Mai 2021:

 

 

„Ich bin Manfred Kölsch. In meiner fast 40-jährigen Tätigkeit als Richter hätte ich mir nie gedacht, dass ein Virus die deutsche Verfassungsarchitektur aus den Angeln heben könnte. Der Föderalismus wird mit Hilfe der Ministerpräsidenten zu Grabe getragen. Der beschlossene Inzidenzwert-Automatismus verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip, da es ein Maßnahmegesetz ist und die Verkürzung des Individualrechtschutzes verstößt gegen Artikel 19 Abs. 4 GG. 80 Millionen Bürger werden von einem Lockdown in den anderen geführt. Aufgrund von unzulänglichen PCR-Tests und beliebigen Inzidenzwerten. Ohne sichtbaren Erfolg. Dabei werden die tatsächlich Gefährdeten nicht ausreichend geschützt. Unsere Kinder gehören sicherlich nicht zu den Gefährdern oder den Gefährdeten. Das ist vielfach belegt. Und dennoch werden sie täglich mit Tests, Masken und bald auch Impfungen traktiert. Mit einem beschlossenen Inzidenzwert von 165 – der geradezu an Willkür grenzt – steht Ihnen der nächste Lockdown bevor. Ich protestiere gegen diese unverhältnismäßigen Maßnahmen der Exekutive, aber auch gegen die unzulängliche Kontrolle der Exekutive durch die Rechtssprechung. Ich protestiere speziell dadurch, dass ich jetzt das mir vor vielen Jahren verliehene Bundesverdienstkreuz zurückgebe.“

https://www.youtube.com/watch?v=Z7X1KE-ZUqA

 

Juni 2022: Demokratiefeindliche und/oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung des Staates

 

Boris Reitschuster: „Demokratie als System der checks and balances war eindeutig gestern. Heute werden die demokratischen Kontrollorgane vor aller Augen umgebaut und Unterdrückungsinstrumenten immer ähnlicher. Das passiert auf allen Ebenen.

Gestern, am 8. Juni 2022 meldete die Thüringer Allgemeine auf der Titelseite unter der Überschrift: „Verfassungsschutz: Proteste in Pandemie extremer“, dass Thüringens Innenminister Maier (SPD) dafür plädiert, dass „Corona-Leugner und sogenannte Querdenker konsequent dem rechtsextremistischen Spektrum zuzuordnen“ seien. Wer Corona-Leugner und Querdenker ist, bestimmen Maier & Co. Darunter fallen alle Kritiker, die an der Wirkung von Lockdowns, Maskenzwang, Schulschließungen, Schließungen von Einzelhandelsgeschäften und kulturellen Einrichtungen gezweifelt haben. In 2020 wurden Schulen bei einer Inzidenz von 100 geschlossen, 2022 bei einer Inzidenz von um die 1000 waren sie geöffnet. Ohne Maskenzwang und Lockdown sanken die Infektionszahlen in diesem Jahr, internationale Studien bewiesen, dass Lockdowns und Maskenzwang so gut wie unwirksam sind.

Aber in Deutschland werden alle, die das gesagt haben, zu Rechtsextremisten erklärt, von einer Politik, die sich weigert, die Corona-Maßnahmen zu evaluieren, bzw. alles dafür tut, dass diese Fakten hier nicht bekannt werden.

Nun hat sogar das ZDF in einer Sendung scharf kritisiert, dass die Evaluierung der Coronamaßnahmen von Gesundheitsminister Lauterbach hintertrieben wird. Ist Theo Kroll nun ein Querdenker und damit ein Rechtsextremist, Herr Minister Maier?

Die Szene sei von Rechtsextremisten angestiftet. Auch das ZDF?

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Verfassungsschutzchef Haldenwang stellten den Verfassungsschutzbericht 2021 vor. „Darin wird erstmals ein neu eingerichtetes Beobachtungsobjekt aufgeführt“, meldet die TA. Es handelt sich um „Demokratiefeindliche und/oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung des Staates“. Damit werden die Corona-Leugner und Querdenker, sprich, Regierungskritiker, erfasst. In der DDR hieß das „Staatsfeindliche Hetze“ und war ein Gummiparagraph, nach dem beliebig unbequeme Bürgerrechtler verurteilt werden konnten. Wir dachten, mit dem Sturz des SED-Regimes seien diese Zustände überwunden.

Stattdessen unterminieren die Maiers, Faesers und Haldenwangs mit diesen Mitteln die verfassungsrechtlich immer noch garantierte Meinungsfreiheit und damit den demokratischen Diskurs, in dem in einer funktionierenden Demokratie mit Rede und Gegenrede nach dem besten Weg für die Gesellschaft gesucht wird.

Gegen diese Tendenzen brauchten wir einen wirklichen Verfassungsschutz.“

https://reitschuster.de/post/der-verfassungsschutz-wird-zur-staatssicherheit/

 

JULIAN REICHELT: SO WILL DER VERFASSUNGSSCHUTZ NORMALE BÜRGER ÜBERWACHEN, DIE POLITIKER KRITISIEREN

 

https://www.bitchute.com/video/taGHNA7zmllM/

 

FAESER: WER POLITIKER „INKOMPETENT“ NENNT, WIRD FALL FÜR DEN VERFASSUNGSSCHUTZ! JULIAN REICHELT

 

https://www.bitchute.com/video/JMc3cjANsQtT/

 

Der Fall Alina Lipp

 

Es ist keine Satire – es handelt sich um völligen Ernst. Auch der letzte Satz.

„Beschluss in dem Ermittlungsverfahren gegen Alina Lipp … wegen Belohnung und Billigung von Straftaten wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lüneburg gem. §§ … die Beschlagnahme der bestehenden und künftigen Forderungen angeordnet …

Die Beschuldigte bringt in einer Mehrzahl von öffentlich einsehbaren eigenen Social-Media-Accounts fortlaufend ihre Solidarisierung mit dem am 24.02.2022 begonnenen Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine, mithin zu einem Verbrechen der Aggression nach § … zum Ausdruck und heißt diesen gut.

Ihre Äußerungen sind dabei geeignet, das psychische Klima auch innerhalb der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland aufzuhetzen, aufgrund zumindest verzerrender, teils auch wahrheitswidriger Darstellungen einen Dissens innerhalb der Gesellschaft herbeizuführen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt aufzulösen, Zweifel an der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Meinungsbildung und der Wahrhaftigkeit der medialen Berichterstattung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu säen und dadurch das Vertrauen in die Rechtssicherheit und die Vertrauenswürdigkeit des demokratischen Systems im Inland insgesamt zu erschüttern …

Eine vorherige Anhörung der Beschuldigten unterbleibt, weil sie den Ermittlungszweck gefährden würde, § 33 Abs. 4 S. 1StPO.“

https://t.me/neuesausrussland/6789

 

Wer mehr über den Fall erfahren möchte: hier ist der Link zu Thomas Röper: https://www.anti-spiegel.ru/2022/meinungsfreiheit-deutsche-staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-alina-lipp/

 

Flavio von Witzleben im Gespräch mit Alina Lipp: https://www.youtube.com/watch?v=YwJQIKmD-Qc

 

Völlig unpolitisch

 

Es ist ein Kreuz mit dem Kerl: politisch und gesellschaftlich interessiert er sich für nichts. Was nicht heissen soll, dass er leidenschaftslos war. Im Privaten und in der Kunst sah das ganz anders aus.

Dass ihn das Begräbnis von Immanuel Kant (Königsberger wie er) im Jahr 1804 mit tausenden von zugereisten Trauergästen nicht interessiert, mag ja noch angehen.

Aber dass ihm die Französische Revolution egal ist wie auch Napoleon, der Deutschland total umkrempelt (siehe http://www.ansichten-eines-regenwurms.de/491-jeder-ein-kaiser.html ), ist schon sehr befremdlich.

Als im Jahr 1806 Napoleons Truppen in Warschau einmarschieren (wo E.T.A. Hoffmann als preußischer Beamter tätig ist), sieht er sich die eine oder andere Militär-Parade an – ansonsten singt er, spielt Klavier und gibt sich ganz der Kultur hin.

Er hätte nichts dagegen, wenn der Krieg mal zu Ende ginge – es ist ihm aber egal, wer ihn gewinnt.

1813 schildert er 3 Tage nach der Schlacht das Schlachtfeld bei Dresden und berichtet relativ emotionslos darüber. Als wenig später eine Granate auf dem Marktplatz platzt mit den entsprechenden Bildern, trinkt er in Ruhe sein Glas Wein dazu. In Bamberg erlebte er 1812, wie ein Tänzer tot zusammenbrach. Ungerührt fertigte er eine Zeichnung davon an.

Ganz anders sein Freund Theodor Gottlieb von Hippel: „Im Jahre 1810 berief Staatskanzler Karl August von Hardenberg den Juristen in seinen Mitarbeiterstab. In dieser Zeit arbeitete Hippel an den preußischen Reformen aktiv mit. Neben Dohna-Schlobitten, Schön und Auerswald gehörte er zu den führenden Köpfen der preußischen Reformbewegung in der Provinz Ostpreußen. Hippel selbst agierte jedoch eher im Hintergrund und trat selten aus dem Schatten der vorgenannten hervor.

Durch seine persönliche Freundschaft mit Hardenberg wurde er im Jahre 1811 auch in den preußischen Staatsrat berufen …

Doch eines seiner Schriftstücke erlangte eine historische Bedeutung. So schrieb Hippel im Frühjahr 1813 den Aufruf »An mein Volk!« mit dem Friedrich Wilhelm III. zu den Waffen gegen Napoléon rief. Das Besondere an dieser Proklamation war, dass sich hier erstmals ein preußischer Monarch direkt an seine Untertanen wandte, um ihnen seine Politik zu erklären und auf den bevorstehenden Krieg einzustimmen.“

https://www.epoche-napoleon.net/bio/h/hippel02.html

Es ist kaum zu glauben – die Französische Revolution wälzt alles um, Napoleon wälzt alles um, die Welt in Flammen, beste Kontakte zu den später so verehrten preußischen Reformern – und dennoch interessiert sich E.T.A. Hoffmann nicht im Geringsten dafür.

 

E.T.A. Hoffmann als Jurist

 

Hartmut Mangold: „In seinem „Brotberuf“, wie er seine Profession selbst nannte, war der Erzähler E.T.A. Hoffmann Jurist. Er studierte in Königsberg zu Zeiten Immanuel Kants und unter seinem rechtstheoretischen Einfluss, wurde nach Stationen in Berlin, Posen, Plock und Warschau wie viele andere Kollegen während der napoleonischen Herrschaft des Amtes enthoben und kehrte zwischen 1815 und 1822 als Richter an den Strafsenat des Berliner Kammergerichtes, ans höchste preußische Gericht zurück.

Entlang dieser stark mäandernden Karriere des Bürgersohns aus Königsberg zum anerkannten und hoch respektierten Mitglied am wichtigsten juristischen Spruchkörper im damaligen Preußen will ich zeigen, dass E.T.A. Hoffmann über die wechselvollen Jahre seiner künstlerischen und juristischen Existenz ein durchgängiges Thema bewegte: die Verteidigung der individuellen Freiheit des Künstlers und des Bürgers gegen die Zumutungen gesellschaftlicher Konvention und staatlicher Willkür.

Hoffmann war – künstlerisch und beruflich – sein Leben lang auf der Suche nach einer produktiven Beziehung zwischen Individuum und Gemeinschaft, zwischen Künstler und Gesellschaft – im aufklärerischen Sinne verstanden als eine Beziehung zum gegenseitigen Vorteil.

Dieser „Gesellschaftsvertrag“ sollte dem Individuum Freiraum für Phantasie und Kreativität als Gegenleistung für seine Bereitschaft bieten, einen Teil dieser kreativen Kraft auf die Mühlen der Gemeinschaft zu leiten.

Für Hoffmann war Voraussetzung für einen solchen Gesellschaftsvertrag „Bewegungsfreiheit“ – im tatsächlichen wie im übertragenen Sinne:

- die kritische Distanz des Juristen, wenn er seine Rolle als fairer und objektiver Richter übernehmen sollte,

- der angemessene Freiraum des Bürgers im Denken und Handeln, der es ihm ermöglicht, seine Talente zur eigenen Befriedigung und zum Wohle der Gemeinschaft zu entfalten,

- und die Freiheit des Künstlers, ohne die kein Kunstwerk entstehen kann, das andere bewegt oder etwas in Bewegung bringt.“

https://etahoffmann.staatsbibliothek-berlin.de/leben-und-werk/jurist/

 

Wider „heillose Willkür, freche Nichtachtung aller Gesetze, persönliche Animosität“

 

Stefan Berg über „Turnvater“ Ludwig Jahn: „Doch die Freude währte nur kurz. Der preußischen Obrigkeit dämmerte allmählich, dass die athletischen jungen Männer nach Napoleon auch ihnen das Leben schwer machen könnten. Schließlich wollten Jahns Leute ein großes Deutschland - nicht ein stolzes Preußen.

Sein Einfluss auf studentische Burschenschaften wurde den Preußen nach und nach zum Ärgernis, seine Vorträge über deutsches Volkstum waren gut besucht, so gut, dass bald Spitzel geschickt wurden, Staatskanzler Hardenberg entzog Jahn das Vertrauen. Plötzlich stand die Turnerei im Verdacht der Aufwiegelei, Turner wurden geheimer Umtriebe verdächtigt, Jahn selbst als Jugendverderber und Staatsfeind verunglimpft.

Dann schlug die Staatsmacht zu. Erst wurde der Turnbetrieb eingestellt. In der Nacht zum 14. Juli 1819 folgte Jahns Verhaftung, den Vorwand dafür lieferte die Tat eines Theologiestudenten, der einen Schriftsteller und Konsul Russlands erstochen hatte. Zuvor hatte der Täter Jahn in Berlin besucht, das reichte, um den populären Sportsmann aus dem Verkehr zu ziehen. Die Demagogenverfolgung, so die offizielle Bezeichnung, lief auf Hochtouren.

Doch in Preußen gab es durchaus schon preußische Tugenden, etwa rechtsstaatliches Bewusstsein. Und Jahn geriet zu seinem großen Glück an einen klugen Untersuchungsrichter: Es war der vor allem als Dichter bekannte E.T.A. Hoffmann. Dieser vernahm Jahn, studierte Berichte, hörte Zeugen und kam zu dem Schluss, dass die Vorwürfe gegen Jahn konstruiert waren. Energisch forderte Hoffmann die Freilassung Jahns, dessen Thesen zu Deutschland er keineswegs mochte und dessen Anhänger er "junge Strudelköpfe" schalt. Hoffmann warnte seine Vorgesetzten vor "heilloser Willkür" und der "Nichtachtung aller Gesetze". Letztlich wurde Jahn von allen Vorwürfen freigesprochen - im Jahr 1825.“

https://www.spiegel.de/geschichte/turnvater-friedrich-ludwig-jahn-doping-fuers-deutschtum-a-1096246.html

 

Über „die Tat eines Theologiestudenten, der einen Schriftsteller und Konsul Russlands erstochen hatte“ siehe den früheren Beitrag des Wurms http://www.ansichten-eines-regenwurms.de/378-kotzebue.html

 

Hartmut Mangold: „… Objektiv – und bei der Mehrheit der Mitglieder auch subjektiv – ging also von diesen studentischen Bewegungen keine Gefahr für Preußen und Deutschland aus; die Karlsbader Beschlüsse, die die Restauration in Deutschland einleiteten und zur Einsetzung der „Immediat- Untersuchungskommission“ führten, brauchten also – mangels objektiven Grundes – einen Anlass.

Den lieferte der Student Karl Ludwig Sand am 23. März 1819 mit seinem tödlichen Attentat auf den populären Autor und russischen Staatsrat August von Kotzebue. Zwar waren nach dem Wartburgfest in Preußen studentische Verbindungen verboten worden, aber weiter reichende Einschränkungen der akademischen Freiheit hatte selbst Metternich auf dem Aachener Kongress im Jahre 1818 nicht durchsetzen können.

Die Reaktion der Politik folgte – vor allem in Preußen und Österreich – auf dem Fuße: Im Juli 1819 wurde eine große Anzahl von Studenten und Liberalen als so genannte „Demagogen“ verhaftet; zwischen dem 6. und 19. August 1819 fanden in Karlsbad eine Reihe von Konferenzen zwischen den zehn größten deutschen Staaten statt und fassten die „Karlsbader Beschlüsse“:

Handstreichartig wurden unter Führung Österreichs und Preußens dem Bundestag ein Universitäts-, ein Pressegesetz, ein Untersuchungsgesetz und eine Exekutionsordnung – also gewissermaßen die Ausführungsbestimmungen – vorgelegt.

Deren wichtigste Folgen waren die weitgehende Aufhebung der Unabhängigkeit der Universitäten und deren Überwachung durch Regierungskommissare, eine umfassende Vorzensur für alle kleineren Publikationen und sämtliche Periodika.

Für E.T.A. Hoffmanns juristische Karriere bedeutsam war die Einrichtung einer zentralen Behörde zur Untersuchung so genannter revolutionärer Umtriebe in Mainz. Sie war als Untersuchungsgericht konzipiert, konnte also – am ehesten vergleichbar mit einer heutigen Staatsanwaltschaft – Zeugen vernehmen, Akten anfordern, Durchsuchungen durchführen lassen.

Und sie sollte die Arbeit der entsprechenden Landeskommissionen koordinieren. In Preußen war das die „Königlichen Immediat- Untersuchungskommission“ (im folgenden IUK), die im September 1819 gegründet wurde.

Die Mainzer Untersuchungskommission existierte von 1819 bis 1828, ihre Ermittlungserfolge gingen zwar gegen Null, aber ihre politische Wirkung war außerordentlich effektiv: Die Infrastruktur der liberalen bürgerlichen Bewegungen wurde in diesen Jahren weitgehend zerstört und die liberale Opposition mehr oder weniger paralysiert.

In Preußen wurden die Karlsbader Beschlüsse 1819 mit einer strengen Zensurverordnung, einer rigorosen Kontrolle der Hochschulen und dem Verbot der Burschenschaften konsequent umgesetzt.

Wesentliche Grundlage dafür war das Hochschulrecht, das verbotene studentische Verbindungen zunächst disziplinarisch – nicht strafrechtlich - verfolgte; seit  dem 7.7.1821 genügte der bloße Verdacht der Zugehörigkeit, um die Relegation von der Universität zu rechtfertigen.

Grundlagen für eine strafrechtliche Verfolgung so genannter „demagogischer Umtriebe“ boten in Preußen vor allem drei Vorschriften:

- Die strengste bestrafte den Hochverrat mit langen Haftstrafen, in seiner schwersten Form mit dem Tode;

- milder bestraft wurden die Stiftung und die Mitgliedschaft in einer geheimen hochverräterischen Verbindung mit bis zu zehn bzw. sechs Jahren Festungshaft

- die öffentliche Erregung von Mißvergnügen und Unzufriedenheit der Bürger mit der Regierung wurde nur mit Gefängnis bestraft.

Mit Kabinettsorder vom 16.9.1819 wurde Hoffmann zum Mitglied der IUK bestellt.

Auch die IUK war ein inquirierendes Kriminalgericht, also ein Untersuchungsgericht, ähnlich unserer Staatsanwaltschaft. Dies bedeutete, dass die Verfahrensregeln der Preußischen Kriminalordnung und das Preußische Strafrecht Anwendung fanden. Die IUK führte also die Untersuchung durch und fasste sie in einem Votum zusammen, das entweder die Freilassung des Angeschuldigten verfügte oder die Empfehlung auf eine Kriminaluntersuchung vor einem ordentlichen Strafgericht abgab.

Spruchgericht – also die in der Strafsache entscheidenden Instanz – war das Oberlandesgericht Breslau.

Bereits im Juli 1819 hatte eine erste Verhaftungswelle stattgefunden, der unter anderem Karl Follen, Ernst Moritz Arndt, Carl Bader, Carl Jung, Friedrich Ludwig Jahn, Friedrich Wilhelm Lieber und Ludwig von Mühlenfels zum Opfer gefallen waren; bei fast allen war Hoffmann mit der Untersuchung beauftragt.

Die Protokolle der ersten polizeilichen Vernehmungen, die Begründungen und die Umstände der Verhaftungen hatten Hoffmann und den anderen Mitgliedern der IUK aller Illusionen beraubt, welche Rolle ihnen zugewiesen war: Sie sollten das juristische Deckmäntelchen für politische Willkür liefern.

Die IUK nahm daher ihren gerichtlichen Auftrag sehr wörtlich und führte ihn, wie Hoffmann in einem Gutachten formulierte, „mit völliger Gerechtigkeit und Vermeidung aller Übertretung rechtlicher Formen“ aus: Das Gericht verfügte für die weit überwiegende Zahl der Angeschuldigten deren sofortige Haftentlassung mangels strafrechtlich relevanter Tatbestände.

Wohl weil die Mitglieder der Kommission wussten, dass sie damit den eigentlichen Implikationen des Preußischen Innen- und Polizeiministeriums – der Ausschaltung der liberalen Opposition – nicht gerecht wurden, hatten sie bereits in einer Anfrage an Justizminister von Kircheisen am 23.9.1819 um Klärung gebeten, ob ihnen die Befugnis zur Eröffnung förmlicher Kriminaluntersuchungen zustände.

Der König sprach ihnen tatsächlich mit Kabinettsorder vom 30.9.1819 der IUK alle Rechte eines Gerichtes zu.

Hoffmann nahm dieses Schreiben am 6.10.1819 zu den Akten mit dem folgenschweren Satz „<…> soll nun dieser Anweisung gemäß überall verfahren werden“.

Und so verfuhr Hoffmann denn auch: Bereits im Oktober und November 1819 votierte er  in den ersten ihm zugewiesenen Fällen des Studenten Carl Ulrich und Franz Lieber, des Arztes Carl Bader und des Philologen Ludwig Roediger auf Freilassung:

Die gegen sie erhobenen Vorwürfe waren entweder offensichtlich abwegig oder die nachweisbare Straftat reduzierte sich auf jene „Erregung von Missvergnügen gegen die Regierung“, die dann bereits mit der erlittenen Untersuchungshaft mehr als bestraft war.

Selbst im Falle des Redakteurs Follen plädierte er auf Freilassung: Follen war Mitglied der vergleichsweise radikalen Gruppe der „Unbedingten“ und dem preußischen Beamten Hoffmann und dessen ironischen Distanz zu politischem Pathos eher suspekt. Der Herr Redakteur hatte zwar aufrührerisch gedacht, aber eben nichts Strafbares verbrochen.

Auch im Verfahren gegen Friedrich Ludwig Jahn, den Hoffmann für einen politischen Phantasten hielt, plädierte er letztlich – wenn auch ohne jeden Erfolg – auf Freilassung: Starke Worte und schwächliche Ideen – dies war aus Hoffmanns Sicht  der einzige Vorwurf, den man dem Turnvater machen konnte – alles keine nach dem preußischen Strafrecht  kriminelle Handlungen.

Obwohl Hoffmann wenig Sympathie für den ethischen Rigorismus seiner „Inquirenten“ aufbrachte, wurde er mehr und mehr zum Verteidiger der intellektuellen und physischen Integrität der letztlich unschuldigen Opfer des absolutistischen Verfolgungswahns. Dabei war er nüchtern und pragmatisch genug um zu erkennen, dass er die Beschuldigten nur retten konnte, indem er die minimale richterliche Unabhängigkeit nutzte.

Also zog er sich auf seine professionellen Fähigkeiten zurück: Durch akribische Recherche decouvrierte er die absurden und lächerlichen Tatvorwürfe der Polizei – oft nur rot unterstrichene Passagen in Briefen und Pamphleten, die angeblich verschwörerische Absichten beweisen sollten.

Und die ließ er gnadenlos durch das Raster des preußischen Strafrechts fallen. Was am Ende blieb, waren kriminelle Petitessen, die zwar nicht den Freispruch, aber die unmittelbare Haftentlassung erlaubten.

Hoffmann und seine Kollegen verweigerten sich ihrer Instrumentalisierung und exerzierten dies – letztlich unangreifbar – unter rechtstreuer Erfüllung der ihnen auferlegten Verpflichtungen zur Anwendung der Gesetze. Deshalb sah sich der König im November 1819 genötigt, die IUK darauf hinzuweisen, worum es hier eigentlich ginge: Dass nämlich „die vollständige polizeiliche Aufklärung der Staatssache der nicht zu verrückende Hauptzweck des Geschäfts sei, die Verzweigung der dem Staate höchst gefährlichen Verbindungen zu entdecken, … wogegen die Bestrafung der Beschuldigten zwar notwendig, aber immer ein untergeordneter Zweck bliebe“

Und als sich die IUK diesen „Hauptzweck“ weiterhin nicht zu eigen machte, ließ Friedrich Wilhelm III. seinem politischen Hinweis nach kurzer Zeit auch organisatorische Taten folgen. Am 6. Dezember 1819 setzte er eine „Ministerialkommission“ ein. Unter dem Vorsitz Hardenbergs setzte sie sich  aus den Ministern von Kircheisen, Schuckmann und Wittgenstein und dem Geheimen Kabinettsrat Albrecht zusammen; Referent war neben von Bülow Albert von Kamptz, der die Folie für den intriganten Spion Knarrpanti in Hoffmanns „Meister Floh“ bildete und zum Hauptgegner des Autors und des Richters wurde.

Die Ministerialkommission beschnitt die Rechte der IUK ganz erheblich: Diese blieb zwar weiterhin zuständig für die Ermittlungen und gab auch ein Votum ab, aber die Entscheidung über die Entlassung und über die Haftbedingungen – also die Rolle des Haftrichters – oblag von nun an der Ministerialkommission.

Die Entscheidung des Königs stand nicht nur in klarem Widerspruch zu den der IUK zugewiesenen Rechten als Untersuchungsgericht, mit ihr war ein permanenter Konflikt geradezu angelegt, denn die Ministerialkommission weigerte sich in der Regel, die rechtlich begründeten Freilassungsverfügungen der IUK umzusetzen.

Im Falle des „Turnvaters“ Friedrich Ludwig Jahn eskalierte der Streit: Die IUK gab ein eindeutiges Votum auf dessen Freilassung ab. Justizminister Kircheisen lehnte dies ab und entschied: „Es muß die gegenwärtige Verhaftung bis dahin fortdauern, daß über die Straffälligkeit des p Jahn rechtskräftig erkannt seyn wird“. Er widersprach deutlich der Einschätzung der IUK, daß es keine Beweise für Jahns Strafbarkeit gäbe. Zwei sehr deutliche, strafprozessrechtlich begründete Remonstrationen der IUK wurden wiederum zurückgewiesen: Kircheisen verfügte, „dass es vor der Hand bei meiner, wegen dieses Gegenstandes am 8 t April d.J. erlassenen Verfügung verbleiben muß“ und forderte die Kommission zur „Beschleunigung des Schlusses der Untersuchung“ auf.

Die IUK gab jedoch nicht auf, sondern verlegte in einem Brief vom 18.5.1820 ihre Argumentation auf ihre durch königliche Kabinettsorder geschaffene Position als „förmlicher selbstständiger CriminalGerichtshoff mit allen Gerechtsamen und Prärogativen der LandesjustizCollegien“, <...> dessen rechtliche Beschlüsse rechtsgültige Kraft haben und behalten müssen.“ Die Mitglieder der IUK verliehen der erneuten Forderung, Jahn freizulassen, nun deutlichen Nachdruck – Sie drohten mit ihrem Rücktritt vom Amt:

Dies wirkte zunächst. Friedrich Wilhelm III. genehmigte Hardenberg gegenüber am 31. Mai 1820 den Antrag, Jahn zunächst auf die Festung Kolberg zu bringen und schließlich freizulassen; jedoch stellte sich diese Demonstration richterlicher Unabhängigkeit bald als Pyrrhussieg heraus:

Die Ministerialkommission nahm den Kompetenzkonflikt mit der IUK zum Anlass, den König um eine klare Regelung in ihrem – und sicher auch in seinem Sinne – zu bitten. Mit einer neuerlichen Kabinettsorder am 5.3.1821 kam Friedrich Wilhelm III. dieser Bitte nach und erklärte die Ministerialkommission zur Oberbehörde, deren Anordnungen die IUK zu folgen hatte. Die IUK durfte zwar weiter Untersuchungen führen und Voten abgeben. Die Entscheidung über rechtliche Konsequenzen – Freilassung oder weitere Haft – lag aber bei der Ministerialkommission. Die IUK war damit entmachtet und kein unabhängiges Untersuchungsgericht mehr.

Die weiteren Gesuche des Vorsitzenden der IUK, Friedrich von Trützschler, am 4.2.1821 und der gesamten  Kommission am 5.4.1821 um Demission wurden nicht mehr beantwortet.

Hoffmanns Motiv, der Überreaktion des absolutistischen Staates entgegen zu wirken, war sicher nicht Sympathie für die Programmatik der „Demagogen“; sie waren ihm im Ton zu pathetisch und in ihren politischen Zielsetzungen zu diffus. Die Tagespolitik interessierte ihn zu wenig, um sich mit deren Ideengerüst wirklich auseinander zu setzen.

Er war nur nicht gewillt, sich zum juristischen Erfüllungsgehilfen einer evident rechtswidrigen, nur der faktischen Vernichtung des politischen Gegners dienenden Innenpolitik machen zu lassen.

In einem Brief an Hippel aus dem Jahre 1820 bringt er dies auf den Punkt: Ihn irritiere zwar „das hirngespenstige Treiben einiger junger Strudelköpfe“ – der Staatsmacht wollte er aber nicht mehr zugestehen, als „auf gesetzlichem Wege mit aller Strenge zu strafen und zu steuern“. In keinem Falle aber wollte er Maßnahmen decken, die „nicht nur gegen die Tat, sondern gegen Gesinnungen“ gerichtet waren und deshalb nicht Recht, sondern „heillose Willkür, freche Nichtachtung aller Gesetze, persönliche Animosität“ bedeuteten.

Weder der Jurist noch der gesellschaftliche Grenzgänger E.T.A. Hoffmann wollten dem staatlichen Machtapparat nicht den Zugriff auf den höchstpersönlichen Bereich der philosophischen, politischen oder moralischen Auffassungen seiner Bürger einräumen – er bestand auf dem Sicherheitsabstand zwischen Staat und Individuum.“

https://etahoffmann.staatsbibliothek-berlin.de/leben-und-werk/jurist/hoffmann-als-demagogenrichter/

 

Knarrpanti

 

Hartmut Mangold: „Seinen öffentlichkeitswirksamen Niederschlag fand Hoffmanns Abscheu gegen Spitzeltum und juristische bemäntelte staatliche Willkür in seiner Erzählung „Meister Floh“.  In dieser Erzählung wird der junge Held, Peregrinus Tyss, von einem intriganten Hofrat namens Knarrpanti – ein Anagramm für Narr Kamptz (Albert von Kamptz war Hoffmanns Gegner im Innenministerium) – beschuldigt, eine junge Frau entführt zu haben. Diese Entführung hat gar nicht statt gefunden, aber der Hofrat verspricht sich einen Schub für seine Karriere, wenn er nicht nur eine Tat erfindet, sondern auch noch einen Täter dazu liefert. Und nach einem denkwürdigen Verhör legt er dem Rat der Stadt Frankfurt „Beweismittel" vor: Die Briefe des Peregrinus, in denen er scheinbar verdächtige Passagen – wie das Wort „mordfaul“ rot unterstrichen hat und ein gesondertes Blatt, auf dem sie noch einmal alle zusammen gefasst sind.

Dieser fragwürdige methodische Ermittlungsansatz war aber keine Satire, sondern ein Zitat Hoffmanns aus dem Verfahren gegen den Studenten Roediger, wo tatsächlich genau solche willkürliche Unterstreichungen in Rot den Hochverrat beweisen sollten.

Doch während in Hoffmanns Erzählung die Vernunft und die Gerechtigkeit siegen – der lächerliche Hofrat wird vom Rat der Stadt Frankfurt als intriganter Betrüger entlarvt und davon gejagt, kommt es in der Realität des preußischen Obrigkeitsstaates für Hoffmann ganz anders:

Von Kamptz erfährt von der geplanten Veröffentlichung des Buches bei dem Verleger Wilmans in Frankfurt und ermittelt. Hoffmann erfährt von den Ermittlungen und schreibt seinem Verleger, er möge die inkriminierenden Passagen streichen. Der verängstigte Verleger liefert diesen Brief an die preußische Polizei, die Veröffentlichung der Passagen wird verboten und Hoffmann mit einem Disziplinarverfahren wegen “Verstoßes gegen die Amtsverschwiegenheit“ und „öffentlicher grobe Verleumdung eines Staatsbeamten wegen Ausübung seines Amtes“ überzogen.

In einer grandios formulierten Verteidigungsschrift wehrt sich Hoffmann gegen den Vorwurf mit einem Plädoyer für die poetische Freiheit – ob es geholfen hätte, bleibt offen, denn Hoffmann stirbt im Sommer 1822, bevor das Disziplinarverfahren zu Ende gebracht werden konnte.“

https://etahoffmann.staatsbibliothek-berlin.de/leben-und-werk/jurist/meister-floh/

 

Wer Wortspiele liebt, möge sich Gedanken machen, bei seinen „Lieblingen“ das Wort „Narr“ im Namen unterzubringen. Zur Inspiration: „Narrbeck“, „Knarrbock“, „Narrauterbach“.

 

Meister Floh

 

Hier nun die meisterlichen Knarrpanti-Passagen aus dem „Meister Floh“. Wer als Staat will, dass seine Kinder zu aufrechten Demokraten erzogen werden, sollte diese in den Schul-Unterricht aufnehmen. Tut er dies nicht, so hat er andere Ziele.

 

„»Ich bin«, rief Herr Peregrinus Tyß, »in der Tat jetzt ein herrlicher tadelsfreier Gewährsmann, da ich selbst verhaftet eines schweren Verbrechens halber, das ich nicht kenne, ja von dem ich auch nicht die leiseste Ahnung habe.« –

Doch, es möchte geraten sein, das Gespräch der beiden Freunde, die sich auf eine Weise wiederfanden, wie sie es wohl nicht vermutet, zu unterbrechen und dem geneigten Leser zu sagen, was es mit der Verhaftung des Herrn Peregrinus Tyß für eine Bewandtnis hatte. Es ist schwer, ja wohl unmöglich darzutun, wie Gerüchte entstehen; sie gleichen dem Winde, von dem man nicht weiß, woher er kommt und wohin er fährt. So hatte sich auch in der Stadt das Gerücht verbreitet, daß am Weihnachtsabende aus einer großen Gesellschaft, die bei einem reichen Bankier versammelt gewesen, eine sehr vornehme Dame auf unbegreifliche Weise entführt worden. Jeder sprach davon, nannte den Namen des Bankiers und klagte laut, daß die Polizei wenig wachsam sein müsse, wenn eine solche gewaltsame Tat ohne Scheu verübt werden dürfe. Der Rat konnte nicht umhin, Nachforschungen anzustellen; alle Gäste, die am Weihnachtsabende bei dem Bankier gewesen, wurden vernommen; jeder sagte: allerdings sei, wie er gehört habe, eine vornehme Dame aus der Gesellschaft entführt worden, und der Bankier bedauerte gar sehr, daß in seinem Hause solch ein Streich geschehen. Keiner wußte indessen den Namen der entführten Dame anzugeben, und als der Bankier die Liste seiner Gäste einreichte, fand es sich, daß keine einzige von den Damen, die zugegen gewesen, vermißt wurde. War dies nun auch der Fall mit sämtlichen einheimischen und fremden Frauen und Mädchen in der ganzen Stadt, von denen keiner am Weihnachtsabende Leids geschehen, so sah der Rat, wie es nicht anders geschehen konnte, das entstandene Gerücht für völlig grundlos und die ganze Sache für erledigt an.

Da erschien aber vor dem Rat ein seltsamer Mensch, sowohl seiner Kleidung als seinem Wesen nach, welcher sagte, er sei Geheimer Hofrat und nenne sich Knarrpanti. Darauf zog er ein Papier mit einem großen Siegel aus der Tasche und überreichte es mit einer höflichen Verbeugung und einer Miene, die deutlich aussprach, wie sehr der Rat durch die hohe Würde, die er, der Geheime Hofrat Knarrpanti, bekleide, und durch den wichtigen Auftrag, den er erhalten, überrascht sein, und welcher Respekt ihm nun erwiesen werden würde. Knarrpanti war ein sehr wichtiger Mann, ein sogenanntes Faktotum an dem Hofe eines kleinen Fürsten, auf dessen Namen sich der Herausgeber nicht besinnen kann und von dem nur zu sagen ist, daß es ihm beständig an Gelde fehlte und daß von allen Staatseinrichtungen, die er aus der Geschichte kannte, ihm keine besser gefiel als die Geheime Staats-Inquisition, wie sie ehemals in Venedig stattfand. Diesem Fürsten war wirklich vor einiger Zeit eine von seinen Prinzessinnen abhanden gekommen, man wußte nicht recht, wie? Als nun dem Knarrpanti, der sich gerade in Frankfurt befand, um womöglich einiges Geld für seinen Herrn aufzuborgen, das Gerücht von der entführten vornehmen Dame zu Ohren kam, schrieb er sogleich an den Fürsten, daß es seinen Bemühungen gelungen, der verlornen Prinzessin auf die Spur zu kommen. Darauf erhielt er sofort den Auftrag, den Räuber zu verfolgen und alles anzuwenden, die Prinzessin aufzufinden und sich ihrer zu bemächtigen, koste es, was es wolle. Diesem Auftrag war ein höfliches Schreiben an den Rat beigelegt, worin derselbe ersucht wurde, dem Geheimen Hofrat Knarrpanti in seinen Nachforschungen möglichst beizustehen und auf seinen Antrag den Räuber zu verhaften und ihm den Prozeß zu machen. Dies Schreiben war aber jenes Papier, welches Knarrpanti dem Rat in der Audienz überreichte und von dem er sich solch große Wirkung versprach.

Der Rat erwiderte, das Gerücht von einer vornehmen Dame, die entführt sein solle, sei als grundlos widerlegt, dagegen vollkommen ermittelt, daß überhaupt niemand entführt worden, es könne daher von der Ausmittlung eines Entführers nicht die Rede sein und werde der Herr Geheime Hofrat Knarrpanti, aller weiteren Nachforschungen entübrigt, wohl keines Beistandes bedürfen. Knarrpanti hörte dies alles mit einem selbstzufriedenen Lächeln an und versicherte, daß es seiner ungemeinen Sagazität bereits gelungen, den Täter zu erforschen. Auf die Erinnerung, daß doch eine Tat begangen sein müsse, wenn es einen Täter geben solle, meinte Knarrpanti, daß, sei erst der Verbrecher ausgemittelt, sich das begangene Verbrechen von selbst finde. Nur ein oberflächlicher leichtsinniger Richter sei, wenn auch selbst die Hauptanklage wegen Verstocktheit des Angeklagten nicht festzustellen, nicht imstande, dies und das hineinzuinquirieren, welches dem Angeklagten doch irgendeinen kleinen Makel anhänge und die Haft rechtfertige. Er müsse schon jetzt dringend auf die schleunige Verhaftung des Entführers seiner Prinzessin antragen, und dieser Entführer sei niemand anders, als Herr Peregrinus Tyß, der ihm schon längst als höchst verdächtig bekannt und dessen Papiere er sofort in Beschlag zu nehmen bitte.

Der Rat erstaunte über die kecke Anklage eines stillen unbescholtenen Bürgers und wies Knarrpantis Antrag mit vielem Geräusch zurück.

Knarrpanti kam nicht im mindesten aus der Fassung, sondern versicherte mit einer gewissen widerlichen Anmaßung, die ihm überhaupt eigen, daß, verlange man von ihm zuvor den Nachweis seiner Anklage, er diesen sehr leicht führen könne. Durch zwei Zeugen wolle er nämlich dartun, daß Herr Peregrinus Tyß in der Weihnachtsnacht mit Gewalt ein schön geputztes Mädchen in sein Haus geschleppt habe.

Mehr, um die Absurdität dieser Behauptung völlig darzutun, als um auf diese Sache wirklich einzugehen, beschloß der Rat, die beiden vorgeschlagenen Zeugen vernehmen zu lassen. Beide, ein Nachbar des Herrn Peregrinus Tyß, der in jener verhängnisvollen Weihnachtsnacht zufällig eben in sein Haus treten wollen, sowie der Wächter hatten aus der Ferne den ganzen Auftritt, als Peregrinus die geheimnisvolle Schöne herbeitrug, beobachtet und bekundeten einstimmig, daß Herr Tyß allerdings eine geputzte Dame in sein Haus gebracht. Beide wollten denn auch bemerkt haben, daß die Dame sich sehr gesträubt und jämmerlich lamentiert. Auf die Frage, warum sie denn dem bedrängten Frauenzimmer nicht zu Hülfe geeilt, erwiderten sie, solches sei ihnen nicht eingefallen. Die Aussage dieser Zeugen setzte den Rat in nicht geringe Verlegenheit, da Herr Peregrinus sich wirklich des Vergehens schuldig gemacht zu haben schien, dessen man ihn anklagte. Knarrpanti sprach wie ein Cicero und bewies, wie der Umstand, daß man jetzt keine Dame vermisse, gar nichts entscheide, da die Dame sich ja wieder aus Peregrinus' Hause gerettet haben und nun aus purer Scham den ganzen Vorfall verschweigen könne. Wer die Dame sei, sowie was Herr Tyß noch sonst in gefährlichen Liebesumtrieben begonnen, das würde sich gewiß aus des Verbrechers Papieren ergeben, und er nehme die Gerechtigkeitsliebe des Rats in Anspruch, nach der gewiß keine fluchwürdige Tat ungeahndet bleiben dürfe. Der Rat beschloß fürs erste, dem Gesuch des würdigen Geheimen Hofrats nachzugeben, und so geschah es, daß des armen Herrn Peregrinus Tyß schnelle Verhaftung sowie die Beschlagnahme seiner Papiere erfolgte …

 

Der geneigte Leser erinnert sich, daß die Papiere des Herrn Peregrinus Tyß in Beschlag genommen wurden, um einer Tat, die nicht geschehen, näher auf die Spur zu kommen. Beide, der Abgeordnete des Rats und der Geheime Hofrat Knarrpanti, hatten jede Schrift, jeden Brief, ja jedes Zettelchen, das vorgefunden (Wasch- und Küchenzettel nicht ausgenommen) auf das genaueste durchgelesen, waren aber nun rücksichts des Resultats ihrer Erforschung völlig verschiedener Meinung.

Der Abgeordnete versicherte nämlich, daß die Papiere auch nicht ein Wort enthielten, welches Bezug auf ein Verbrechen haben könne, wie es Peregrinus der Anklage nach begangen haben solle. Des Herrn Geheimen Hofrats Knarrpanti späherisches Falkenauge hatte dagegen gar vieles in den Schriften des Herrn Peregrinus Tyß entdeckt, das ihn als einen höchst gefährlichen Menschen darstellte. Peregrinus hatte sonst in seinen früheren Jünglingsjahren ein Tagebuch gehalten; in diesem Tagebuch gab es nun aber eine Menge verfänglicher Stellen, die rücksichts der Entführung junger Frauenzimmer nicht allein auf seine Gesinnung ein sehr nachteiliges Licht warfen, sondern ganz klar nachwiesen, daß er dies Verbrechen schon öfters begangen. –

So hieß es: »Es ist doch was Hohes, Herrliches um diese Entführung!« – Ferner: »Doch hab' ich von allen die schönste entführt!« – Ferner: »Entführt habe ich ihm diese Mariane, diese Philine, diese Mignon!« – Ferner: »Ich liebe diese Entführungen.« – Ferner: »Entführt sollte, mußte Julia werden, und es geschah wirklich, da ich sie auf einem einsamen Spaziergange im Walde von Vermummten überfallen und fortschleppen ließ.«

Außer diesen ganz entscheidenden Stellen im Tagebuche fand sich auch noch der Brief eines Freundes vor, in dem es verfänglicherweise hieß: »so möcht' ich dich bitten, entführe ihm Friederiken, wo und wie du nur kannst.« Alle die erwähnten Worte nebst hundert andern Phrasen, waren nur die Wörter: Entführung, entführen, entführt darin enthalten, hatte der weise Knarrpanti nicht allein mit Rotstift dick unterstrichen, sondern noch auf einem besondern Blatte zusammengestellt, welches sich sehr hübsch ausnahm und mit welcher Arbeit er ganz besonders zufrieden schien.

»Sehen Sie wohl«, sprach Knarrpanti zu dem Abgeordneten des Rats, »sehen Sie wohl, wertester Herr Kollege, habe ich es nicht gesagt? Der Peregrinus Tyß ist ein verruchter abscheulicher Mensch, ein wahrer Don Juan. Wer weiß, wo die unglücklichen Schlachtopfer seiner Lüste hingekommen sind, die Mariane, die Philine und wie sie alle heißen mögen. Es war die höchste Zeit, daß dem Unwesen gesteuert wurde, sonst hätte der gefährliche Mensch durch seine entführerischen Umtriebe die gute Stadt Frankfurt in tausend Leid versetzen können. Was hat der Mensch schon nach seinen eignen Geständnissen für Verbrechen begangen! – Sehen Sie diese Stelle, bester Herr Kollege, und urteilen Sie selbst, wie der Peregrinus das Entsetzliche im Schilde führt.«

Die Stelle in dem Tagebuch, auf welche der weise Geheime Hofrat Knarrpanti den Abgeordneten des Rats aufmerksam machte, lautete: »Heute war ich leider mordfaul.« – Die Silbe mord war dreimal unterstrichen, und Knarrpanti meinte, ob jemand wohl verbrecherischere Gesinnungen an den Tag legen könne, als wenn er bedauere, heute keinen Mord verübt zu haben!

Der Abgeordnete wiederholte seine Meinung, daß in den Papieren des Herrn Peregrinus Tyß auch nicht die leiseste Spur eines Verbrechens merkbar geworden. Knarrpanti schüttelte ungläubig den Kopf, und der Abgeordnete bat ihn, doch noch einmal jene Stellen, die er selbst als verdächtig ausgezogen, anzuhören, wiewohl im bessern Zusammenhange.

Der geneigte Leser wird sich sehr bald von Knarrpantis sublimer Schlauheit ganz überzeugen. –

Der Abgeordnete schlug das verfängliche Tagebuch auf und las: »Heute sah ich im Theater Mozarts ›Entführung aus dem Serail‹ zum zwanzigstenmal mit demselben Entzücken. Es ist doch was Hohes, Herrliches um diese Entführung.« Ferner: »Die Blumen, sie konnten mir alle gefallen, doch hab' ich von allen die schönste entführt.« Ferner: »Entführt habe ich ihm diese Mariane, diese Philine, diese Mignon, denn zu sehr vertiefte er sich in diese Gestaltungen, fantasierte von dem alten Hartner und zankte mit Jarno. ›Wilhelm Meister‹ ist kein Buch für solche, die eben aus schwerer Nervenkrankheit erstehen.« Ferner: »Jüngers ›Entführung‹ ist ein artiges Lustspiel. Ich liebe diese Entführungen, weil sie der Intrige ein besonderes Leben einhauchen.« Ferner: »Der zu wenig überdachte Plan brachte mich gewaltig in die Enge. Entführt sollte, mußte Julia werden, und es geschah wirklich, da ich sie auf einem einsamen Spaziergange im Walde von Vermummten überfallen und fortschleppen ließ. Ich freute mich ungemein über diese neue Idee, die ich breit genug ausführte. Überhaupt war dies Trauerspiel ein gar drolliges Machwerk des begeisterten Knaben, und es tut mir leid, daß ich es ins Feuer geworfen.« – Der Brief lautete: »So oft siehst Du Friederiken in der Gesellschaft, Du Glücklicher! Wahrscheinlich läßt Moritz niemanden heran und nimmt ihre ganze Aufmerksamkeit in Beschlag. Wärst Du nicht so blöde, so weiberscheu, so möcht' ich Dich bitten, entführe ihm Friederiken, wo und wie Du nur kannst

Knarrpanti blieb dabei, daß selbst der Zusammenhang die Sache nicht bessere, da es eben arglistige Schlauheit der Verbrecher sei, solche Äußerungen so zu verhüllen, daß sie auf den ersten Blick für ganz indifferent, für ganz unschuldig gelten könnten. Als besonderen Beweis solcher Schlauheit machte der tiefsinnige Knarrpanti den Abgeordneten auf einen Vers aufmerksam, der in Peregrinus' Papieren vorkam und worin von einer endlosen Führung des Schicksals die Rede war. Nicht wenig tat sich Knarrpanti auf die Sagazität zugute, mir der er sogleich herausgefunden, das das Wort Entführung in jenem Verse getrennt worden, um es der Aufmerksamkeit und dem Verdacht zu entziehen. –

Der Rat wollte immer noch nicht auf ein weiteres Verfahren wider den Angeklagten Peregrinus Tyß eingehen, und die Rechtsverständigen bedienten sich eines Ausdrucks, der schon deshalb hier stehen darf, weil er sich in dem Märchen vom Meister Floh wunderlich ausnimmt, das Wunderliche aber, darf das Wunderbare der eigentliche Schmuck des Märchens genannt werden, doch als ein angenehmer Schnörkel nicht zu verwerfen ist. Sie sagten (nämlich die Rechtsverständigen), es fehle gänzlich an einem Corpus delicti, der weise Rat Knarrpanti blieb aber fest dabei stehen, daß ihn das delictum den Henker was kümmere, wenn er nur ein Corpus in die Faust bekäme, und das Corpus sei der gefährliche Entführer und Mörder, Herr Peregrinus Tyß. –

Der Herausgeber bittet den geneigten nicht rechtsverständigen Leser, vorzüglich aber jede schöne Leserin, sich diese Stelle von irgendeinem jungen Rechtsgelehrten erklären zu lassen. Besagter Rechtsgelehrter wird sich augenblicklich in die Brust werfen und beginnen: »In der Rechtssprache heißt« usw.

Bloß den Vorfall in der Nacht, von dem die Zeugen gesprochen, hielt der Abgeordnete für einen Gegenstand, worüber Herr Peregrinus Tyß wohl vernommen werden müsse.

Peregrinus geriet in nicht geringe Verlegenheit, als er von dem Abgeordneten über den Hergang der Sache befragt wurde. Er fühlte, daß die ganze Erzählung, weiche er in keinem Umstande von der Wahrheit ab, eben deshalb den Stempel der Lüge, wenigstens der höchsten Unwahrscheinlichkeit tragen müsse. Für ratsam fand er es daher, ganz zu schweigen und sich damit zu schützen, daß, sobald kein wirkliches bestimmtes Verbrechen feststehe, dessen man ihn beschuldige, er nicht nötig zu haben glaube, über einzelne Begebenheiten in seinem Leben Rede zu stehen. Knarrpanti frohlockte über diese Erklärung des Angeklagten, durch die er seinen ganzen Verdacht bestätigt fand. Er äußerte dem Abgeordneten ziemlich unverhohlen, daß er das Ding nicht recht anzugreifen wisse, und der Abgeordnete war hell und verständig genug, einzusehen, daß eine Vernehmung, die Knarrpanti selbst besorgen wollte, dem Peregrinus keinen Nachteil bringen, sondern vielmehr der Sache den Ausschlag zu seinem Vorteil geben konnte.

Der scharfsinnige Knarrpanti hatte über hundert Fragen in Bereitschaft, mit denen er dem Peregrinus zu Leibe ging und die in der Tat oft nicht leicht waren zu beantworten. Vorzüglich waren sie dahin gerichtet, zu erforschen, was Peregrinus sowohl im allgemeinen sein ganzes Leben hindurch als auch bei diesem, jenem besondern Anlaß, wie z.B. bei dem Aufschreiben der verdächtigen Worte in seinen Papieren, gedacht habe.

Das Denken, meinte Knarrpanti, sei an und vor sich selbst schon eine gefährliche Operation und würde bei gefährlichen Menschen eben desto gefährlicher. – Ferner gab es solche verfängliche Fragen, wie z.B. wer der ältliche Mann im blauen Überrock und kurz geschnittenen Haaren gewesen sei, mit dem er sich am vierundzwanzigsten März des vergangenen Jahres mittags an der Wirtstafel über die beste Art, den Rheinlachs zu bereiten, verständigt habe? Ferner: ob er nicht selbst einsehe, daß all die geheimnisvollen Stellen in seinen Papieren mit Recht den Verdacht erweckten, daß das, was er niederzuschreiben unterlassen, noch viel Verdächtigeres, ja ein vollkommenes Zugeständnis der Tat hätte enthalten können?

Diese Art der Untersuchung, ja der Geheime Hofrat Knarrpanti selbst kam dem Peregrinus so seltsam vor, daß er begierig war, die Gedanken des spitzfindigen Schlaukopfs zu erkennen.

Er schnappte mit dem Daumen, und schnell setzte ihm der gehorsame Meister Floh das mikroskopische Glas in die Pupille.

Knarrpantis Gedanken lauteten ungefähr: »Ich glaube selbst gar nicht, daß der junge Mann unsre Prinzessin, die schon vor mehreren Jahren mit einem landstreicherischen Komödianten durchgegangen ist, entführt hat, ja entführt haben kann. Aber ich durfte die Gelegenheit nicht versäumen, zu meinem eignen Besten einen großen Rumor zu machen. Mein kleiner Herr fing an gleichgültig gegen mich zu werden, und am Hofe nannte man mich einen langweiligen Träumer, ja, man fand mich öfters albern und fade, da doch keiner mir an Geist und Geschmack überlegen war, keiner von allen den kleinen Dienst, durch den man sich eben einschmeichelt bei dem Herrn, so gut verstand als ich. Half ich nicht selbst dem Kammerdiener des Fürsten beim Stiefelputzen? Da kam ja die Entführungsgeschichte wie eine Wohltat des Himmels. Mit der Nachricht, daß ich der entflohenen Prinzessin auf die Spur gekommen, erhob ich mich plötzlich wieder zu dem Ansehen, das ich beinahe ganz verloren. Man findet mich wieder verständig, weise, gewandt, und vorzüglich dem Herrn so treu ergeben, daß ich eine Stütze des Staats zu nennen, auf der alles Wohl beruht.

Es wird, es kann aus der Sache gar nichts herauskommen, da die wirklich geschehene Entführung dem Menschen nicht nachzuweisen ist, aber das tut gar nichts zur Sache. Eben deshalb will ich den jungen Mann recht arg quälen mit Kreuz- und Querfragen, soviel ich es nur vermag. Denn je mehr ich dies tue, je höher wird mein Interesse für die Sache, mein reger Eifer für das Wohl meines Herrn gepriesen. Ich muß es nur dahin bringen, daß ich den jungen Mann ungeduldig mache und einige schnippische Antworten erpresse. Die streiche ich denn an mit einem tüchtigen Rotstift, begleite sie auch wohl mit einigen Bemerkungen, und ehe man sich's versieht, steht der Mann da in einem zweideutigen Licht, und aus dem Ganzen erhebt sich ein gehässiger Geist, der ihm Nachteil bringt und sogar solche unbefangene ruhige Leute, wie der Herr Abgeordnete da, wider ihn einnimmt. Gepriesen sei die Kunst, der gleichgültigsten Sache einen Anstrich von gehässiger Bedeutsamkeit zu geben. Es ist eine Gabe, die mir die Natur verlieh und vermöge der ich mir meine Feinde vom Halse schaffe und selbst im besten Wohlsein bleibe. Ich muß lachen, daß der Rat wunder glaubt, wieviel mir an der wirklichen Ermittlung der Wahrheit gelegen ist, da ich doch nur mich selbst im Auge habe und die ganze Sache als ein Mittel betrachte, mich bei dem Herrn wichtig zu machen und so viel Beifall und Geld zu erobern als nur möglich. Kommt auch nichts heraus, so sagt doch keiner, daß meine Bemühungen unnütz gewesen sind, es heißt vielmehr, daß ich wohl recht hatte und durch die getroffenen Maßregeln wenigstens verhinderte, daß der schelmische Peregrinus Tyß die bereits entführte Prinzessin hinterher noch wirklich entführte.« Da Peregrinus auf diese Art die Gedanken des sublimen Hofrats durchschaute, so war es natürlich, daß er sich in gehöriger Fassung erhielt und statt, wie Knarrpanti wollte, unruhig zu werden, durch gar geschickte Antworten Knarrpantis Scharfsinn zuschanden machte. Der Abgeordnete des Rats schien seine Freude daran zu haben. Diesem erzählte aber Peregrinus, nachdem Knarrpanti sein endloses Verhör hauptsächlich aus Mangel an Atem geschlossen, unaufgefordert mit wenigen Worten, daß die junge Dame, die er in jener Christnacht auf ihr ausdrückliches Verlangen in sein Haus getragen, niemand anders sei als die Nichte des optischen Künstlers Leuwenhoek, namens Dörtje Elverdink, und daß diese sich jetzt bei ihrem Paten, dem Herrn Swammer, aufhalte, der bei ihm im Hause zur Miete wohne.

Man fand diese Angaben richtig, und der merkwürdige Entführungsprozeß war beendigt.

Knarrpanti drang zwar noch auf fernere Vernehmungen und las im Rat sein scharfsinniges Verhörsprotokoll vor, dies Meisterstück erregte aber ein allgemeines schallendes Gelächter. Man fand es denn auch sehr ratsam, daß der Herr Geheime Hofrat Knarrpanti Frankfurt verließe und als Resultat seiner Bemühungen, als Beweis seiner Sagazität, seines regen Diensteifers das bewundrungswürdige Aktenstück seinem Herrn selbst überbringe. Der seltsame Entführungsprozeß wurde zum Stadtgespräch, und der würdige Knarrpanti mußte zu seinem nicht geringen Verdruß bemerken, daß die Leute sich mit allen Zeichen des Ekels und Abscheus die Nasen zuhielten, wenn er vorüberging, und ihre Plätze verließen, wenn er sich an die Wirtstafel setzen wollte. Bald machte er sich fort aus der Stadt. So mußte aber Knarrpanti das Feld mit Schimpf und Schande räumen, auf dem er Lorbeern zu sammeln gehofft hatte.

Das, was hier hintereinander fort erzählt worden war, hatte aber den Zeitraum von mehreren Tagen ausgefüllt, denn man mag nicht denken, daß Knarrpanti in geringer Zeit einen ziemlichen Folioband zusammenzuschreiben vermochte. Einem solchen Bande glich aber das merkwürdige Verhörsprotokoll. Knarrpantis tägliche Quälerei, sein albernes anmaßendes Betragen erregte in Peregrinus tiefen Unmut, der aber noch merklich durch die Ungewißheit vermehrt wurde, in der er über das Schicksal der Schönsten schwebte.“

https://www.projekt-gutenberg.org/etahoff/floh/titlepage.html

 

Wider den Polizeistaat

 

Gerne übersehen wird, dass E.T.A. Hoffmann bereits im kurz vorher entstandenen „Das Fräulein von Scuderi“ die Schrecken des Polizeistaats schildert:

„Der König, dem Unwesen, das immer mehr überhand nahm, zu steuern, ernannte einen eigenen Gerichtshof, dem er ausschließlich die Untersuchung und Bestrafung dieser heimlichen Verbrechen übertrug. Das war die sogenannte Chambre ardente, die ihre Sitzungen unfern der Bastille hielt, und welcher la Regnie als Präsident vorstand. Mehrere Zeit hindurch blieben Regnies Bemühungen, so eifrig sie auch sein mochten, fruchtlos, dem verschlagenen Desgrais war es vorbehalten, den geheimsten Schlupfwinkel des Verbrechens zu entdecken. – In der Vorstadt Saint Germain wohnte ein altes Weib, la Voisin geheißen, die sich mit Wahrsagen und Geisterbeschwören abgab und mit Hilfe ihrer Spießgesellen, le Sage und le Vigoureux, auch selbst Personen, die eben nicht schwach und leichtgläubig zu nennen, in Furcht und Erstaunen zu setzen wußte. Aber sie tat mehr als dieses. Exilis Schülerin wie la Croix, bereitete sie wie dieser, das feine, spurlose Gift und half auf diese Weise ruchlosen Söhnen zur frühen Erbschaft, entarteten Weibern zum andern jüngern Gemahl. Desgrais drang in ihr Geheimnis ein, sie gestand alles, die Chambre ardente verurteilte sie zum Feuertode, den sie auf dem Greveplatze erlitt. Man fand bei ihr eine Liste aller Personen, die sich ihrer Hilfe bedient hatten und so kam es, daß nicht allein Hinrichtung auf Hinrichtung folgte, sondern auch schwerer Verdacht selbst auf Personen von hohem Ansehen lastete. So glaubte man, daß der Kardinal Bonzy bei der la Voisin das Mittel gefunden, alle Personen, denen er als Erzbischof von Narbonne Pensionen bezahlen mußte, in kurzer Zeit hinsterben zu lassen. So wurden die Herzogin von Bouillon, die Gräfin von Soissons, deren Namen man auf der Liste gefunden, der Verbindung mit dem teuflischen Weibe angeklagt, und selbst François Henri de Montmorenci, Boudebelle, Herzog von Luxemburg, Pair und Marschall des Reichs, blieb nicht verschont. Auch ihn verfolgte die furchtbare Chambre ardente. Er stellte sich selbst zum Geständnis in der Bastille, wo ihn Louvois und la Regnies Haß in ein sechs Fuß hohes Loch einsperren ließ. Monate vergingen, ehe es sich vollkommen ausmittelte, daß des Herzogs Verbrechen keine Rüge verdienen konnte. Er hatte sich einmal von le Sage das Horoskop stellen lassen.

Gewiß ist es, daß blinder Eifer den Präsidenten la Regnie zu Gewaltstreichen und Grausamkeiten verleitete. Das Tribunal nahm ganz den Charakter der Inquisition an, der geringfügigste Verdacht reichte hin zu strenger Einkerkerung, und oft war es dem Zufall überlassen, die Unschuld des auf den Tod Angeklagten darzutun. Dabei war Regnie von garstigem Ansehen und heimtückischem Wesen, so daß er bald den Haß derer auf sich lud, deren Rächer oder Schützer zu sein er berufen wurde. Die Herzogin von Bouillon, von ihm im Verhöre gefragt, ob sie den Teufel gesehen, erwiderte: mich dünkt, ich sehe ihn in diesem Augenblick!

Während nun auf dem Greveplatz das Blut Schuldiger und Verdächtiger in Strömen floß und endlich der heimliche Giftmord seltener und seltener wurde, zeigte sich ein Unheil anderer Art, welches neue Bestürzung verbreitete …

Argenson sah die Bemühungen der Chambre ardente scheitern und ging den König an, für das neue Verbrechen einen Gerichtshof zu ernennen, der mit noch ausgedehnterer Macht den Tätern nachspüre und sie strafe. Der König, überzeugt, schon der Chambre ardente zu viel Gewalt gegeben zu haben, erschüttert von dem Greuel unzähliger Hinrichtungen, die der blutgierige la Regnie veranlaßt, wies den Vorschlag gänzlich von der Hand …

Und Ihr schwiegt, fragte die Scuderi, Ihr zeigtet den Gerichten nicht an, was geschehen? Erlaubt, sprach Miossens weiter, erlaubt, mein Fräulein, zu bemerken, daß eine solche Anzeige mich, wo nicht geradezu ins Verderben, doch in den abscheulichen Prozeß verwickeln konnte. Hätte la Regnie, überall Verbrechen witternd, mir's denn geradehin geglaubt, wenn ich den rechtschaffenen Cardillac, das Muster aller Frömmigkeit und Tugend, des versuchten Mordes angeklagt? Wie, wenn das Schwert der Gerechtigkeit seine Spitze wider mich selbst gewandt? Das war nicht möglich, rief die Scuderi. Eure Geburt – Euer Stand – O, fuhr Miossens fort, denkt doch an den Marschall von Luxemburg, den der Einfall, sich von le Sage das Horoskop stellen zu lassen, in den Verdacht des Giftmordes und in die Bastille brachte. Nein, beim St. Dionys, nicht eine Stunde Freiheit, nicht meinen Ohrzipfel geb' ich preis dem rasenden la Regnie, der sein Messer gern an unser aller Kehlen setzte. Aber so bringt Ihr ja den unschuldigen Brußon aufs Schaffott? fiel die Scuderi ins Wort. Unschuldig, erwiderte Miossens, unschuldig, mein Fräulein, nennt Ihr des verruchten Cardillacs Spießgesellen? – der ihm beistand in seinen Taten? der den Tod hundertmal verdient hat? – Nein, in der Tat, der blutet mit Recht, und daß ich Euch, mein hochverehrtes Fräulein, den wahren Zusammenhang der Sache entdeckte, geschah in der Voraussetzung, daß Ihr, ohne mich in die Hände der Chambre ardente zu liefern, doch mein Geheimnis auf irgend eine Weise für Euren Schützling zu nützen verstehen würdet …

Da stand der König auf, schritt auf die Scuderi zu und sprach mit leuchtenden Blicken: Ich wünsche Euch Glück, mein Fräulein! – Euer Schützling, Olivier Brußon, ist frei! – Die Scuderi, der die Tränen aus den Augen stürzten, keines Wortes mächtig, wollte sich dem Könige zu Füßen werfen. Der hinderte sie daran, sprechend: Geht, geht! Fräulein, Ihr solltet Parlamentsadvokat sein und meine Rechtshändel ausfechten, denn, beim heiligen Dionys, Eurer Beredsamkeit widersteht niemand auf Erden. – Doch, fügte er ernster hinzu, doch, wen die Tugend selbst in Schutz nimmt, mag der nicht sicher sein vor jeder bösen Anklage, vor der Chambre ardente und allen Gerichtshöfen in der Welt!“

https://www.projekt-gutenberg.org/etahoff/scuderi/scuderi.html

 

Fazit

 

Der Narr von Kamptz trägt beim „Fräulein von Scuderi“ einen anderen Namen – aber letztendlich geht es im Frankreich des 17. Jahrhunderts nicht anders zu als im Deutschland des 19. Jahrhunderts und im „besten Deutschland aller Zeiten“ der 2020er Jahre.

 

Gerne zitiert der Wurm Hartmut Mangold:

„Grundlagen für eine strafrechtliche Verfolgung so genannter „demagogischer Umtriebe“ boten in Preußen vor allem drei Vorschriften:

- Die strengste bestrafte den Hochverrat mit langen Haftstrafen, in seiner schwersten Form mit dem Tode;

- milder bestraft wurden die Stiftung und die Mitgliedschaft in einer geheimen hochverräterischen Verbindung mit bis zu zehn bzw. sechs Jahren Festungshaft

- die öffentliche Erregung von Mißvergnügen und Unzufriedenheit der Bürger mit der Regierung wurde nur mit Gefängnis bestraft.“

 

Der Mensch, und mit ihm seine Gedanken und seine Institutionen, ändert sich nicht. Je nach Zeitgeist ist er mal mehr, mal weniger derb. Auf Erziehung oder darauf, dass in Zukunft „alles besser“ werde, sollte mensch keinesfalls vertrauen.

Die momentanen Zeiten sind derb und sie werden immer derber bis hin zur Dystopie.

Umso wichtiger sind aufrechte Personen, die, auch wenn sie keine Helden sind, sich der allgemeinen Stimmung widersetzen, einfach ihrer Arbeit nachgehen und Menschen auch dann Recht widerfahren lassen, wenn sie diese oder deren Anliegen nicht mögen.

 

 

Ich bin Philanthrop, Demokrat und Atheist. Rupert Regenwurm

 

 

Das Böse verlachen

- Satire, Realsatire, ernst Gemeintes -

 

18. Juni – Wochenkommentar von Ferdinand Wegscheider

"Lebensgefahr durch Badewetter!" - Im neuen Wochenkommentar geht es heute um die gefährlichen Sommertage mit Temperaturen über 30 Grad, und um Entspannung beim Fachkräftemangel durch kräftige Zuwanderung.

https://www.servustv.com/aktuelles/v/aaqiyeqc0cd17j22kcka/

 

Spartipps von Mutti | Wir müssen sparen, koste es, was es wolle! | Strippenzieher

https://test.rtde.tech/programme/strippenzieher/141240-spartipps-von-mutti-wir-mussen/

 

„Liberale Politik“

https://www.youtube.com/watch?v=e9wVBlKqwN0

 

US-Präsident Joe Biden fährt Fahrrad

https://www.youtube.com/watch?v=lXxxyR4sUgY

 

Lauterbach dechiffriert: Er kündigt ab Herbst neuen Corona-Fanatismus an, Journalisten apportieren.

https://www.youtube.com/watch?v=ch6iBiEIvps

 

Simone Solga 48: Mach's gut, lieber Euro!

https://www.youtube.com/watch?v=XqnAiwg2x5w

 

Jetzt kommt die Penissteuer | 0 TAGE OHNE NONSENS Ep. 5

https://www.youtube.com/watch?v=FVOyNlEtraQ

 

weil Dichter - #dankefüralles

https://www.youtube.com/watch?v=q-4qIVNbvtQ

 

HallMack Der Weinkönig und mehr...

https://www.frei3.de/post/a450423d-1c0c-469c-8e25-d576ad48ef62

 

HallMack Phobien Tutorial

https://www.frei3.de/post/f244e8ba-cd12-48bc-8957-a620ac5d1927

 

HallMack Leitmarkt der E-Mobilität ohne Strom

https://www.frei3.de/post/1ec870c3-6096-4873-bbdb-1aa811246a1e