https://www.youtube.com/watch?v=dhLNjFWQpAI
Nun ist es offiziell: Gil Ofarim hat zugegeben, die Antisemitismus-Vorwürfe gegen das „Westin“-Hotel in Leipzig erfunden zu haben.
Und damit stehen diejenigen als Deppen da, die Gil Ofarim bedingungslos geglaubt und vor allem dessen Opfer übelst malträtiert hatten.
Eigentlich sollten schon kleine Kinder in der Frühphase ihres Denkens gelernt haben, niemals ein Urteil zu fällen, bevor nicht die Verteidigung gehört wurde.
Der Intellekt von Menschen, die Vorverurteilungen treffen, sich ihre Meinung bilden, ohne das Gesamtbild zu kennen, weil das gerade ihrem Weltbild entspricht, scheint nicht sehr hoch zu sein.
Der Wurm hatte im Mai 2022 über den Fall berichtet, wobei es damals sehr naheliegend war, dass Gil Ofarim gelogen hatte: https://www.ansichten-eines-regenwurms.de/index.php/791-packen-sie-ihren-stern-ein
Das Ende
https://www.youtube.com/watch?v=dpmLy7etQtc
Linda Pfleger: „"Die Vorwürfe treffen zu. Ich möchte mich entschuldigen. Es tut mir leid. Ich habe das Video gelöscht."
Vier kurze Sätze, die entscheidender nicht hätten sein können. Vier kurze Sätze, die zu einer vorläufigen Einstellung führen. Vier kurze Sätze, die Antisemitismus-Betroffenen Schaden zufügen. Vier kurze Sätze, die man angesichts Ofarims jüdischen Hintergrunds menschlich nicht glauben möchte. Gil Ofarim gesteht, dass die gegen ihn erhobenen Vorwürfe der Verleumdung und falschen Verdächtigung zu Lasten des Hotelmanagers W. im Prozess vor dem Landgericht (LG) Leipzig (Az.: 6 KLS 607 Js 56884/21) zutreffen.
Nicht irgendwelche Verleumdungsvorwürfe, sondern solche einer antisemitischen Beleidigung: Ofarim beschuldigte W., ihn zum "Einpacken" seines Davidsterns aufgefordert zu haben. Zahlt Ofarim nun innerhalb der nächsten sechs Monate die Geldauflage, wird das zugrunde liegende Verfahren endgültig eingestellt.
Es handelt sich um einen Tag, der – mit den späteren Worten des Vorsitzenden Richters Dr. Andreas Stadler – wie das Verfahren insgesamt von "historischem Interesse" ist. Ofarim und seine Verteidiger tauchen pünktlich kurz vor dem angesetztem Verhandlungsbeginn um 9 Uhr im Schwurgerichtssaal des LG Leipzig auf, posieren für die Kameras und verlassen den Saal mit dem Nebenklägervertreter überraschenderweise wieder. Es folgt eine sehr lange Wartezeit für die im Saal Anwesenden. Dass dies die wesentlich kleinere Überraschung des heutigen sechsten Verhandlungstages vor der 6. Strafkammer sein sollte, war zu dieser frühen Morgenstunde noch nicht absehbar.
Über zwei Stunden später betritt das Gericht dann endlich den Saal und beginnt den Prozess mit einer Entschuldigung für die Verzögerung, die nicht die einzige Entschuldigung am nunmehr letzten Verhandlungstag bleiben sollte. "Wir sind da auch nicht immer Herr der Dinge", erklärt der Vorsitzende. Dass die Kammer allerdings durchaus maßgeblich auf den Verfahrensausgang einwirkte, wird nach der Verhandlung im Gespräch mit Ofarims Verteidiger klar.
Dann folgt der Auftritt von Ofarim. Der gibt mit tiefer, schwerer Stimme die entscheidenden Sätze von sich und versetzt den nichtsahnenden Saal damit in Überraschung. Seinen Davidstern-Anhänger küsst er kurz vor seinem Geständnis andächtig und hält ihn auch danach fortwährend fest. Im Rahmen des Adhäsionsverfahrens schließen er und der als Nebenkläger beteiligte W. einen zivilrechtlichen Vergleich über die Schmerzensgeldansprüche des W. Über dessen Inhalt, insbesondere die Höhe, äußern sich später auf Anfrage weder der Anwalt von W. noch Ofarims Verteidiger. Die Kammer wirkt indes sichtlich ungerührt. "Das kommt für die Kammer nicht ganz so unerwartet wie für Öffentlichkeit. In einer Kochsendung würde es heißen, wir haben da was vorbereitet", leitet der Vorsitzende die nun folgenden letzten Ausführungen des Verfahrens gewohnt wortgewandt ein.
Das Verfahren werde gemäß § 153a Abs. 2 S.1 i.V.m. Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) gegen die Auflage einer Zahlung in Höhe von 10.000 Euro, je zur Hälfte der Jüdischen Gemeinde zu Leipzig und dem Trägerverein des Hauses der Wannseekonferenz – "als zumindest symbolische Abhilfe für den nicht unerheblichen Schaden für den Kampf gegen Antisemitismus" – vorläufig eingestellt. Das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung sei beseitigt, insbesondere gebiete die Wiederherstellung des Rechtsfriedens keine Kriminalstrafe. Primär sei es darum gegangen, zuverlässig festzustellen, was wirklich geschehen sei. Demgegenüber habe die Verhängung einer Strafe untergeordnete Bedeutung.
Davon sind auch die Vorwürfe des Betrugs und der falschen Versicherung an Eides statt eingeschlossen. Es sei zwar zu missbilligen, dass Ofarim eine ihm unangenehme Presseberichterstattung zu verhindern und damit die Meinungs- und Pressefreiheit zu behindern suchte. Letztlich sei dies aber auf äußeren Druck geschehen und das öffentliche Echo auf sein Instagram-Video hätte in den letzten beiden Jahren erhebliche Auswirkungen auf seine Lebensgestaltung gehabt, weshalb eine Wiederholungsgefahr ausgeschlossen sei, erklärt die Kammer.
Der Weg der Schadenswiedergutmachung sei eingeschlagen, da sich beide auf eine Entschädigung – über dessen Höhe seitens der Beteiligten Stillschweigen herrscht – geeinigt hätten und W. die Entschuldigung Ofarims akzeptiert habe. Dadurch habe W. zudem volle Rehabilitierung erhalten, wofür eine Entschuldigung wertvoller sei als ein Gerichtsurteil. "Ein Urteil ist anfechtbar, eine Entschuldigung ist es nicht", so die Kammer.
Die Wahrheit liege nun offen zutage, stellt die Kammer fest. Einen maßgeblichen Anteil daran habe die am zweiten Verhandlungstag erfolgte Aussage einer Zeugin, die hinter Ofarim in der Schlange vor der Rezeption gestanden, das Geschehen mitbekommen und eine antisemitische Beleidigung in Abrede stellte. Stattdessen habe Ofarim "gepöbelt". In einer wenig später erfolgten Whats-App-Unterhaltung mit einer Kollegin hat sie die Darstellung Ofarims in seinem Instagram-Video ebenfalls dementiert. Durch den engen zeitlichen Zusammenhang zwischen dem eigenen Erleben des Geschehens und seiner Weitergabe an eine andere Person sei ihre Aussage besonders glaubhaft, hieß es seitens der Kammer.
Außerdem ergebe sich aus den Aufzeichnungen der Überwachungskameras und dem Gutachten, dass Ofarim den Davidstern innerhalb des Hotels nicht sichtbar trug. Damit fehle es an einem wichtigen Anknüpfungspunkt für den von Ofarim geschilderten Geschehensablauf, so die Kammer weiter.
Zu guter Letzt führte die Kammer fast schon poetisch auf, dass dieses Verfahren durchaus Gewinner hätte. Erstens die Gesellschaft, die die Wahrheit erfahren habe. Zweitens W., der volle Rehabilitierung erhalten habe. Und schließlich Ofarim, der die Chance auf einen befreiten Neustart habe und demgegenüber die Kammer abschließend einen sehr vermittelnd-verständnisvollen Ton anschlägt. Mit seinem Geständnis, der öffentlichen Entschuldigung und der Wiedergutmachung habe Ofarim diese – vor allem für ihn günstige – Verfahrensbeendigung überhaupt erst ermöglicht, wofür er einen weiten Weg gegangen sei.
Zwischen seinem letzten Interview – Ofarim bestätigte vor Verhandlungsbeginn erneut seine im Instagram-Video geschilderte Version des Geschehens – und dem heutigen Geständnis lägen zeitlich 24 Tage, aber inhaltlich Welten. Er habe das gesagt, was er sagen konnte. Das sei ihm schwergefallen und fiele auch anderen oft schwer.
Er habe einen Fehler gemacht, aber sich dazu bekannt. Er habe um Entschuldigung gebeten und sie erhalten, womit die Sache vom Tisch sei. Unsere Gesellschaft kenne keine ewige Verdammnis, stellt die Kammer klar.
Im Anschluss an die Hauptverhandlung im LTO-Gespräch mit Verteidiger Dr. Alexander Stevens wird deutlich, was vorher noch unbeantwortet blieb. An dem unerwarteten Ende trägt die Kammer wohl einen entscheidenden Anteil. In einem Rechtsgespräch im Anschluss an die letzte Hauptverhandlung an Tag fünf habe die Kammer erstmals das Angebot der vorläufigen Einstellung gegen Geldauflage unterbreitet, so der Anwalt. Diese "Art Deal", wie Stevens sagt, sei für Ofarim günstig gewesen. "So hat er keinen juristischen Makel, erhält keine Eintragungen ins Führungszeugnis und formal gilt immer noch die Unschuldsvermutung", erläutert Stevens. Außerdem sei auch die noch ausstehende Verfahrensdauer, die noch zu hörenden Zeugen und die damit einhergehende Belastung zu berücksichtigen gewesen.
Der Vorsitzende fasste zuvor hinsichtlich dieses Rechtsgesprächs zusammen, dass er darin den erreichten Stand der Beweisaufnahme erläutert habe. Zudem habe er geäußert, dass es in diesem Verfahren insbesondere um die zweifelsfreie Feststellung des Sachverhalts und weniger auf den formellen Verfahrensabschluss ankomme. Er habe sich dabei auf die Anregung des Täter-Opfer-Ausgleichs bezogen. Eine Verständigung gem. § 257c StPO habe nicht stattgefunden.
Zwischen diesen Zeilen ist also herauszuhören, dass die Zeichen wohl auf Verurteilung standen. Möglicherweise hat der Vorsitzende dies im Rechtsgespräch mehr oder weniger deutlich durchblicken lassen. Es wäre zumindest eine Erklärung für die überraschende Wendung des Verteidigungsvorgehens. Die Verteidiger Ofarims argumentierten bis zuletzt in verschiedenen Ansätzen.
Wegen vorherigen Googelns von Ofarims Person käme es auf die Sichtbarkeit des Sterns gar nicht an, die Überwachungsvideos könnten durch das Hotel manipuliert worden sein, die umstrittene Handbewegung – mit der Ofarim den Anhänger vermutlich für das Video sichtbar machte – wurde mit aller Kraft anders interpretiert, bei der dem W. vorgeworfenen Stern-Bemerkung könnte es sich ja auch schlichtweg um ein Missverständnis gehandelt haben, und generell habe es die Wahrheit inzwischen sehr schwer.
Ob die Verteidigung all dies auch hervorgebracht hätte, wenn das Einstellungsangebot seitens der Kammer schon früher gekommen wäre? Hätte man sich dann grundsätzlich einen zeitaufwendigen und kostenintensiven Prozess sparen können? Oder ging es zunächst auch um eine Bühne vor Medien und öffentlichem Publikum? Spekulationen, die momentan genauso unbeantwortet bleiben wie die menschlich-moralischen Hintergründe von Ofarims Handeln.
Der Zentralrat der Juden hob indes laut dpa-Informationen hervor, Ofarim habe neben der Öffentlichkeit auch die jüdische Gemeinde belogen und all denen, die tatsächlich von Antisemitismus betroffen sind, großen Schaden zugefügt. Es sei richtig, bei einem Antisemitismusvorwurf auf der Seite des Betroffenen zu stehen, ihm beizustehen und die Antisemitismuserfahrung zunächst nicht in Frage zu stellen. Umgekehrt dürfe so ein Vorwurf aber niemals grundlos erhoben werden. "Und das ist hier leider passiert", so der Zentralrat weiter.
Um sich der abschließenden Worte der Kammer zu bedienen: "Eins bleibt, wie es war: Antisemitismus ist eine Tatsache. Der Kampf dagegen ist eine Aufgabe." Und letztere hat Ofarim durch seine erfundenen Vorwürfe zweifelsohne ein Stück weit erschwert.““
„Ofarim hat mit seinem Geständnis den Prozess beendet. Er hinterlässt ein zerrissenes Bild, tiefes Bestürzen und unbeantwortete Fragen, die neue Spekulationen ankurbeln. Linda Pfleger hat den gesamten Prozess beobachtet und zieht ein Resümee.
Man hat das Gefühl, ganz tief durchatmen zu müssen und am Ende doch nicht genug Luft zu bekommen. Ofarim gesteht mit knappen Worten im gegen ihn geführten Verleumdungsprozess vor dem Landgericht (LG) Leipzig, der daraufhin vorläufig eingestellt wird (Beschl. v. 28.11.2023, Az. 6 KLs 607 Js 56883/21). Zurück bleiben einige offene Fragen und das Gefühl einer herben menschlich-moralischen Ernüchterung.
Der Kammer war am wichtigsten, dass die Wahrheit ans Licht kommt. Das ist gelungen. Wenn sie diesbezüglich meint, den Mutmaßungen sei damit nun der Boden entzogen worden, mag das im Hinblick auf die reinen Fakten stimmen. Hinsichtlich der Handlungsmotive von Ofarim und seinen Verteidigern wurde den Spekulationen allerdings ein neues Fundament gegossen.
Der Musiker hat über die vier kurzen Sätze hinaus nichts gesagt. Sobald sie ausgesprochen waren, stellten sich die nächsten Fragen. Was in aller Welt hat Ofarim dazu bewogen, so zu handeln? Warum hat er so lang geschwiegen? Das Geständnis hinterlässt ein zerrissenes Bild seiner Person.
Beiden Versionen wollte man menschlich bis zum Schluss nicht glauben. Auf der einen Seite der akkurate Hotelmanager eines internationalen Businesshotels, der an einem Oktoberabend den Check-In für einen wartenden Gast unter die antisemitische Bedingung stellt, das Symbol seines persönlichen Glaubens abzulegen. Auf der anderen Seite ein Mensch, der jüdischen Glaubens ist, beständig eine Davidstern-Kette – offenbar des verstorbenen Vaters – trägt, anscheinend regelmäßig in seinem Leben mit Antisemitismus konfrontiert gewesen sein und Familienangehörige im Holocaust verloren haben soll – und trotzdem eine antisemitische Beleidigung erfindet, um ein bisschen Wartezeit-Frust Luft zu machen?
Mit Respekt, Anstand und Menschlichkeit – was einem stets freundlichen "Mann alter Schule" doch eigentlich nicht fremd sein sollte – hat das rein gar nichts mehr zu tun. Mit Starallüren, einem unbefriedigten Geltungsbedürfnis und einer reichlichen Portion Egoismus dagegen schon. Doch so wurde er von Zeug:innen nicht beschrieben und so wirkte er auch im Prozess nicht.
Vor Gericht zeigte sich ein leiser, konzentrierter, betroffen wirkender Mann, dem die Ernsthaftigkeit der Situation sehr bewusst zu sein schien. Sogar Tränen kullerten – echte Tränen der Überforderung, des schlechten Gewissens? Vielleicht auch alles schlichtweg die Früchte einer guten Schauspielausbildung.
Dass es für ihn persönlich sehr ernst ist, war Ofarim jedenfalls sicherlich mehr als bewusst. Ob ihm die Auswirkungen seines Handelns für die jüdische Gemeinde und die tatsächlich Betroffenen, denen niemand glaubt, auch so bewusst waren? Nicht nur für Betroffene von Antisemitismus ein herber Schlag ins Gesicht, auch für die von Verteidiger Dr. Alexander Stevens anfangs herangezogenen "MeToo"-Fälle stößt der Ausgang des Prozesses bitter auf. Hatte Ofarim einfach nur kein sonderlich stark ausgeprägtes schlechtes Gewissen oder trieb ihn sein Egoismus immer tiefer in den Lügenstrudel, dem er am Ende nicht mehr gewachsen war? Ob er auch nur eine Sekunde an das durch ihn verursachte Schicksal des W. gedacht hat, das von da an mit Morddrohungen, Untertauchen-Müssen und psychischen Problemen besiegelt war? An den Schaden des Hotels?
Ja, Fehler können passieren und ja, es ist zu begrüßen, wenn sie durch das eigene Verhalten nicht noch verschlimmert werden. Aber Fehler auf Kosten anderer – auch im buchstäblichen Sinne – können eben unterschiedlich schwerwiegend sein.
Das Gericht war da bei aller bemerkenswerten Menschlichkeit zu versöhnlich mit Ofarim. Es hätte bei allem Verständnis wenigstens nochmal öffentlich, geballt und mit deutlichen Worten zusammenfassen können, was Ofarim da angerichtet hat. Auch wenn einem solch belehrenden Rüffel eher symbolischer Charakter zugekommen wäre – einfach schon um die entstandenen Wunden des W., des Hotels und der tatsächlich von Antisemitismus Betroffenen etwas zu salben.
Eine weitere Frage, die sich auch trotz den Erklärungen von Stevens und der mutmaßlich bevorstehenden Verurteilung nicht ganz beantwortet, ist die des plötzlichen Kippens der Verteidigungsstrategie. Waren die vier Verteidiger also von ihrer eigenen Strategie nicht überzeugt? Bereits in seinem Eröffnungsplädoyer ließ Stevens interpretierbar Zweifel erkennen ("Wird dieser Prozess die Wahrheit aufdecken? Gil Ofarim hofft es, seine Anwälte sind skeptisch"). Dagegen strahlte er im Focus-Interview nach Tag drei starken Optimismus aus und sprach davon, W. einer Lüge überführt und Ofarims Glaubwürdigkeit gestärkt zu haben. Zuletzt ließ die Verteidigung sogar verkünden, dass ein Gegengutachten existiere.
Die Chancen erschienen nicht schwarz-weiß. Die Beweislage war zwar nicht günstig für Ofarim, aber auch nicht völlig erdrückend. Die Verteidiger-Argumentationen teils tollkühn und gewagt, aber auch nicht gänzlich unplausibel.
Zudem ist Ofarims Ruf nun mutmaßlich für lange Zeit vollständig ruiniert, während er bei einer Verurteilung immer noch hätte alles dementieren können. Sicher gewusst hätte es niemand, denn wie Verteidiger Müller schon treffend feststellte: "Was gesagt wurde, wissen nur die beiden". Wenn man allerdings der Managerin Glauben schenkt, hatte er ja ohnehin keine Aufträge mehr. Daran hätte sich wohl bei einer Verurteilung, auch mit Abstreiten, nichts geändert. So hat er wenigstens die Chance, irgendwann wieder in den Spiegel sehen zu können.
Es kann dem Prozess nicht nachgesagt werden, er sei nicht ernst genug genommen worden. Wegen des besonderen öffentlichen Interesses im holzvertäfelten Schwurgerichtssaal des Landgerichts statt vor dem grundsätzlich dafür zuständigen Amtsgericht, mit riesigem Medienrummel, Live-Tickern aus dem Gerichtssaal, erhöhten Sicherheitsmaßnahmen, vier Verteidigern, zahlreichen geladenen Zeug:innen, von denen viele gar nicht selbst im Hotel waren und die bis aufs kleinste Detail zerpflückt wurden. Teilweise fühlte man sich wie in einem komplizierten Mordprozess.
Damit soll der gerichtlichen Aufarbeitung von Verleumdungsvorwürfen, noch dazu vor dem Hintergrund eines antisemitischen Vorfalls, mitnichten die Bedeutung abgesprochen werden. Rechtsstaatliche Maßnahmen sind manchmal teuer und aufwendig. Ein Antisemitismus-Vorwurf wiegt in der Gesellschaft schwer und ist persönlichkeitsrechtlich hoch relevant.
Daher ist es begrüßenswert, dass das Gericht das Verfahren gründlich geführt und die Lüge letztlich aufgedeckt und geahndet hat, auch wenn es zeitintensiv und kostspielig war – vor allem für die Steuerzahlenden. Die wissen jetzt zwar die Wahrheit, müssen aber zahlen. Denn die Verfahrenskosten werden von der Staatskasse getragen, die eigenen Auslagen muss Ofarim allerdings selbst tragen (§ 467 Abs. 1, 5 Strafprozessordnung). Ob dieser Umfang auch bei jeder anderen Person unabhängig von einem Prominentenstatus betrieben worden wäre, steht auf einem anderen Blatt.
Daneben hat dieser Prozess auch andere Themen auf den Tisch gebracht und dafür sensibilisiert. Die Kraft und der Einfluss von Social Media ist immens. Die der medialen Berichterstattung auch. Vorverurteilung geht schnell und einfach. Nicht nur Ofarim musste sich entschuldigen, sondern auch reihenweise Prominente auf X, Facebook und Co, die Ofarim vorschnell Glauben geschenkt hatten.
Weitere Erkenntnisse am Rande: Technik im Gerichtssaal existiert, funktioniert aber nur je nach Laune und vorherigem Soundcheck. Wer gut aufgepasst hat, ist jetzt um Grundkenntnisse der digitalforensischen Videoauswertungs-Methoden reicher. Im Westin-Hotel gab es keinen Prosecco. Und gegen Rückenschmerzen kann ein Spaziergang im Gerichtssaal helfen.
Die Einstellung ist vorläufig. Zahlt Ofarim innerhalb der nächsten sechs Monate, wird das Verfahren endgültig eingestellt. Wenn er dies nicht täte, würde der ganze Prozess von vorn beginnen. Angesichts dessen, dass Kammer, Verteidiger und Nebenklagevertreter am Vormittag des letzten Verhandlungstages mehr als zwei Stunden über den zugrunde liegenden Vergleich gebrütet haben, äußerst unwahrscheinlich. Die darin geregelte Wiedergutmachung ist ein wesentlicher Aspekt in der Einstellungsbegründung des Gerichts. Ein Gesamtpaket, das für Ofarim günstig ist und er wohl kaum torpedieren wird.
Damit ist die Auseinandersetzung mit W. wohl abgehakt. Eine Schadenersatzklage des Hotels allerdings könnte dem Musiker noch bevorstehen.
Auch ohne juristischen Makel und Eintrag im Führungszeugnis wird Ofarim es die nächsten Jahre wohl sehr schwer haben. "Unsere Gesellschaft kennt keine ewige Verdammnis", hieß es schließlich von der Kammer. Zu hoffen bleibt, dass unsere Gesellschaft das auch so sieht.“
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/resuemee-prozess-gil-ofarim-lg-leipzig/
Christian Solmecke zu den juristischen Fragen:
https://www.youtube.com/watch?v=jeh2txhAEm0
Über den Tag hinaus
Aus dem Beitrag des Wurms vom letzten Jahr:
„Lügen, um auf sich aufmerksam zu machen, wäre das rationale Erklärungs-Muster für das Verhalten von Gil Ofarim.
Der Wurm schließt allerdings nicht aus, dass Gil Ofarim selbst an seine Geschichte glaubt. Vor allem solche Menschen, die sich selbst für die Größten halten, tendieren dazu, sich alles nach ihrem Gutdünken zurechtzubiegen. Vor allem dann, wenn sie dazu neigen, gerne mal auszurasten und sich gerade im Zustand höchster Erregung befinden.
Diese Menschen phantasieren sich den größten Blödsinn zusammen, wenn er gerade in ihr Weltbild passt. Der Blödsinn mag noch so blödsinnig sein – diese Menschen posaunen ihn mit der größten Selbstverständlichkeit heraus und glauben auch noch selbst daran …
Dem Rezeptionisten des Hotels drohte ein Verfahren wg. „Volksverhetzung“. Nicht auszudenken, was aus diesem persönlich, gesellschaftlich und beruflich geworden wäre, wenn seine „Unschuld“ sich nicht eindeutig erwiesen hätte.
Das Hotel hat zwei Menschen von der Rezeption Monate lang beurlaubt, betreut und Anwalts-Kosten beglichen, was um die 100.000 € gekostet haben soll.
Deutlich teurer dürfte der Schaden für das Hotel durch ausbleibende Gäste gewesen sein.
Und nicht nur das Hotel hat nachbleibenden Schaden davon getragen. Dadurch, dass Gil Ofarims Geschichte um die ganze Welt ging, wurden nicht nur der Rezeptionist und das Hotel als „antisemitisch“ hingestellt, sondern die Stadt Leipzig, das Bundesland Sachsen, alle ostdeutschen Bundesländer und schließlich ganz Deutschland.
Wer kommt für den entstandenen Schaden auf? …
Ungeachtet der Tatsachen – Hauptsache, es passt ins eigene Weltbild. Ob Medien, Politiker, Foristen, Demonstranten vor dem Hotel: für diese gilt die Unschulds-Vermutung nicht. Immer mit aller Gewalt drauf los hetzen, es geht ja nicht gegen die eigenen Leute.
Wenn Gil Ofarims Behauptungen der Wahrheit entsprochen hätten – wer wäre dann schuld gewesen? Ja, der Rezeptionist – aber auf keinen Fall das Hotel.
Beim „The Westin“ handelt es sich um ein Hotel mit über 400 Zimmern, das seit Jahrzehnten in der Messe-Stadt Leipzig auf ein Publikum mit internationalen Gästen aus allen Kulturen und Religionen ausgelegt ist. Dass so ein Hotel „antisemitisch“ ist, ist ausgeschlossen (und es ist sehr unwahrscheinlich, dass ein Rezeptionist eines solchen Hotels in Anwesenheit anderer Gäste offen antisemitische Aussagen treffen würde).
Wie kommen Menschen dazu, ein Hotel zu verurteilen, oder vor diesem öffentlich zu demonstrieren?
Und diesem damit einen massiven Schaden zufügen.
Beim Umgang mit Großmäulern, Empörten und Vorverurteilern möge mensch diese eindeutig in ihre Schranken weisen und sich von ihnen nach Möglichkeit distanzieren.“
https://www.ansichten-eines-regenwurms.de/index.php/791-packen-sie-ihren-stern-ein
Ich bin Philanthrop, Demokrat und Atheist. Rupert Regenwurm
Das Böse verlachen
- Satire, Realsatire, ernst Gemeintes -
25. November – Wochenkommentar von Ferdinand Wegscheider
Im neuen Wochenkommentar geht es heute um die Sorge vieler Mainstream-Kollegen über das schwindende Vertrauen der Bürger in ihre Arbeit, wir würdigen, wie konstruktiv der Staatsfunk die Corona-Aufarbeitung vorantreibt und welch positiven Beitrag die anstehende Klimakonferenz auf unser Klima hat.
https://www.servustv.com/aktuelles/v/aas3k4lw9teu9jfhrem1/
„Rechtspopulist“
https://www.youtube.com/watch?v=QeX6e-7qiiI
Thomas Gottschalk: „Dann sage ich lieber gar nichts mehr.“
https://www.youtube.com/watch?v=SJqAxRgYOrY
Simone Solga: Viel Spaß im freien Fall | Folge 93
https://www.youtube.com/watch?v=dGEetkEGyFU
Steimle des Anstoßes / Steimles Aktuelle Kamera / Ausgabe 127
https://www.youtube.com/watch?v=Vk93t1jgZhc
Übrigens … Black Friday
https://www.youtube.com/watch?v=Fy6C8iUJNYE
Great News: DON` T WORRY BE HAPPY
https://www.youtube.com/watch?v=TkgubddGGVE
HallMack Hurra, endlich Notstand
https://www.frei3.de/post/c35b0bce-7b1f-454e-b0a6-f8faaa0d75c0
HallMack Die Bankrotterklärung
https://www.frei3.de/post/104213b2-a2f6-496e-b1ee-7556ef8f8ce0