https://odysee.com/@Reiner1904:f/%E2%80%9Epolizeieinsatz-wegen-tiktok-post-in:d
1. Eine 16jährige Schülerin gibt in den sozialen Netzwerken ihre (nicht-extremistische, harmlose und völlig legitime) Meinung kund, die mit der Schule überhaupt nichts zu tun hat.
2. Ein anonymer Denunziant dokumentiert die „Vergehen“ der Schülerin und meldet diese beim Schulleiter.
3. Der Schulleiter ruft die Polizei.
4. 3 Polizisten kommen in die Schule und „begleiten“ die Schülerin gemeinsam mit dem Schulleiter aus dem Klassenzimmer quer durch die Schule.
5. Die Polizei prüft den Sachverhalt und kommt zum Ergebnis, dass alles recht harmlos ist, macht aber dennoch eine „Gefährder-Ansprache“.
Mensch könnte die Schuld beim Schulleiter suchen – dieser beruft sich jedoch auf Vorgaben aus der Landesregierung, die ihm zustimmt.
Das Land gleitet immer mehr in Richtung Dystopie.
Die Sicht des Opfers
https://www.youtube.com/watch?v=gYlZoEqoaAY
Das ganze Gespräch befindet sich hier:
1. Bericht der „Jungen Freiheit“
Martina Meckelein: „In Mecklenburg-Vorpommern wird ein 16jähriges Mädchen vor den Augen ihrer Mitschüler plötzlich von drei Polizisten aus dem Unterricht geholt. Das Vergehen: Sie sagt auf TikTok, daß Deutschland ihre Heimat sei und nicht nur ein Ort auf der Landkarte. Denunziert wird die Schülerin vom eigenen Direktor.
„Ich bin entsetzt“, sagt die Mutter der JUNGEN FREIHEIT. Und die Stimme der Frau zittert vor Empörung: „Das ist so eine heftige, mit Verlaub, Stasischeiße, ich hätte das in meinem ganzen Leben nicht für möglich gehalten, was meiner Tochter hier angetan wurde.“ Ihre Tochter, wir nennen sie Miriam, ist 16 Jahre alt. Sie ist Schülerin des Richard-Wossidlo-Gymnasiums in Ribnitz-Damgarten in Mecklenburg-Vorpommern. Wir haben die Personen anonymisiert, um sie zu schützen – die Frage ist nur: Vor wem?
Rückblick: 27. Februar. Während Miriam morgens in der Schule sitzt und büffelt, greift Schuldirektor Jan-Dirk Zimmermann zum Telefon. „Gegen 09:45 Uhr informierte der Schulleiter die Polizei über einen möglicherweise strafrechtlichen Sachverhalt“, erklärt Marcel Opitz, der Pressesprecher der zuständigen Polizeiinspektion Stralsund, der JF den Ablauf des Geschehens. „Demnach lägen Informationen vor, wonach eine 17jährige Schülerin mutmaßlich verfassungsfeindliche Inhalte in sozialen Netzwerken verbreitet haben könnte. Es wurde ein Funkwagen zur Schule entsandt, um diesen Sachverhalt zu prüfen.“
In der Streife sitzen drei Polizeibeamte („aufgrund einer ungeraden Anzahl Beamter in der Frühschicht“), heißt es in der Antwort-Mail der Polizei auf den Fragenkatalog dieser Zeitung. Sie fahren zum Richard-Wossidlo-Gymnasium in Ribnitz-Damgarten. Die Beamten nehmen den Sachverhalt auf, doch „ein Anfangsverdacht einer Straftat konnte mithin nicht festgestellt werden“, sagt Pressesprecher Opitz.
Was war denn nun der Grund für diesen Anruf des Direktors bei der Polizei? „Meine Tochter“, sagt die Mutter, „hatte vor einigen Monaten auf TikTok ein Schlümpfe-Video gepostet. Da heißt es, daß die Schlümpfe und Deutschland etwas gemeinsam haben: Die Schlümpfe sind blau und Deutschland auch. Das war wohl ein witziger AfD-Werbe-Post. Und dann hat sie einmal gepostet, daß Deutschland kein Ort, sondern Heimat ist.“
Vielleicht war Schuldirektor Zimmermann in dieser Zeit auch ganz beseelt von der Nazijagd unter seinen Schülern? Immerhin war aktuell, so schrieb er noch am 29. Februar 2024 auf der Internetseite des Gymnasiums, eine Ausstellung der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung zum Thema „Demokratie stärken“ in der Schulaula zu sehen. „Am 23. Februar fand die Eröffnung in Anwesenheit eines Vertreters der Friedrich-Ebert-Stiftung MV, des Bürgermeisters der Stadt Ribnitz-Damgarten und Vertretern der Bürgerschaft statt“, bemerkt der Direktor, wie es scheint, nicht ohne Stolz, so viele Honoratioren empfangen zu haben.
„Alle Anwesenden betonten, daß ein zunehmend dominanter Rechtsextremismus die Debattenkultur auch in unserem Raum erschwert und die demokratische Grundordnung willentlich gefährdet.“ Da muß ein deutscher Pädagoge natürlich gegenhalten – und da ist ein Anruf bei der Polizei ja wohl das Mindeste, wenn es um den Begriff Heimat und blaue Schlümpfe geht.
Die Hüter des Gesetzes machen sich also auf zum Chemieraum, denn dort wird gerade Miriam unterrichtet. „Meine Tochter erzählte mir später, daß die drei Polizisten mit Herrn Zimmermann plötzlich vor dem Chemieraum standen* und sie abholten. Das ist das, was mich so unfaßbar wütend gemacht hat.“ Die Mutter schildert weiter, daß ihre Tochter von den Beamten eskortiert wurde. „Als ob sie eine Verbrecherin sei. Durch die ganze Schule hindurch. Da sind über 500 Schüler drauf. Es ist unglaublich. Und dann ging es das ganze Schulgebäude hindurch zum Lehrerzimmer.“
Dort angekommen, ist noch der Schulsekretär anwesend. „Und dann sagten die Polizisten zu meiner Tochter, daß zu ihrem eigenen Schutz die Beamten sie darum bitten möchten, solche Posts in Zukunft zu unterlassen. Die wußten also vorher, was meine Tochter gepostet hatte, sie wußten, daß es nicht strafbar war und trotzdem dieser Aufmarsch, diese Drohungen, diese Unterdrückungen der Meinungsfreiheit.“
Miriam erzählt zu Hause alles der Mutter. „Zum Glück hat meine Tochter einen starken Charakter. Sie wurde schon einmal von einer Lehrerin, die mit einem Türken verheiratet ist, angesprochen. Das könne doch nicht wahr sein, daß meine Tochter AfD wählen würde, ob sie wolle, daß ihr Mann und ihre Kinder zurück in die Türkei müßten?“ Bei Miriams Mutter ist nun die Schmerzgrenze erreicht.
„Ich rief in der Schule beim Direktor an. Ich sagte, ‘Herr Zimmermann, wenn Sie meinen, daß mit meiner Tochter etwas nicht stimmt, reden Sie erst mit mir!‘ Da sagte der Direktor zu mir, daß er das nicht dürfe, er habe die Auflage, sofort die Polizei zu informieren.“
Die JF fragte bei der Polizei nach, wie man solch ein „Gespräch“ zwischen Polizisten und Jugendlichen eigentlich bezeichnet und was man ihr jetzt konkret vorwirft. „Nach der Feststellung, daß nach vorliegenden Informationen kein strafrechtlicher Sachverhalt vorzuliegen scheint, wurde mit der Schülerin eine Art „Gefährderansprache“, hier ein normenverdeutlichendes Gespräch gemäß Paragraph 13 SOG M-V geführt“, so Polizeisprecher Opitz, „um letztlich auch aufzuzeigen, daß es Straftatbestände wie § 86a StGB und andere gibt“.
Das muß man übersetzen: Das „SOG M-V“ ist das Sicherheits- und Ordnungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern. Paragraph 13 definiert die Allgemeinen Befugnisse: „Die Ordnungsbehörden und die Polizei haben im Rahmen der geltenden Gesetze die nach pflichtgemäßem Ermessen notwendigen Maßnahmen zu treffen, um von der Allgemeinheit oder dem Einzelnen Gefahren abzuwehren, durch die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht wird.“
Aber was wurde denn nun dem Mädchen vorgeworfen? „Letztlich nichts“, so Polizeisprecher Opitz, um dann aber doch zwei scharfe Klingen des Strafrechts zu nennen: „Gemäß Legalitätsprinzip galt es, den Sachverhalt zu erforschen. Am ehesten in Betracht gekommen wäre ein möglicher Verstoß gemäß § 86a oder § 130 StGB.“ Paragraph 86a Strafgesetzbuch bezeichnet das Zeigen verfassungsfeindlicher oder terroristischer Kennzeichen, zum Beispiel Hakenkreuze, Deutscher Gruß, diverse Runen oder Tattoos mit Mottos wie Blut und Ehre oder ähnliches. Paragraph 130 Strafgesetzbuch stellt Volksverhetzung unter Strafe, zum Beispiel den Haß- und Gewaltaufruf gegen ethnische Gruppen.
Was nun blaue Schlümpfe und der Begriff Heimat mit diesen Straftatbeständen zu tun haben sollen, sei dahingestellt. Miriam hat sich, so die Beamten, nicht strafbar gemacht. Allerdings steht sie jetzt in einem Polizeicomputersystem. Denn die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern benutzt den Elektronischen Vorgangsassistenten zur Erfassung und Dokumentation von Sachverhalten.
Polizeisprecher Opitz bestätigt gegenüber dieser Zeitung, daß relevante Daten, auch Personendaten, eingepflegt werden, nach entsprechenden Löschfristen anonymisiert werden „und im Weiteren gelöscht – so auch in diesem Fall“. Im Übrigen ist die Polizei sich sicher, daß die Beamten mit dem Mädchen ohne dessen Eltern und/oder ohne Rechtsbeistand sprechen durften.
Abschließend weist die Polizei diese Zeitung noch auf Folgendes hin: „Falls Sie beabsichtigen, über den Sachverhalt zu berichten, möchte ich abschließend auf das schutzbedürftige Alter des Mädchens hinweisen und bitte, diesen Umstand zu berücksichtigen (Pressekodex).“ Das schutzbedürftige Alter des unschuldigen Mädchens schien während des Spießrutenlaufes durch die Schule allerdings keine besondere Priorität der Beamten gewesen sein.
Die JUNGE FREIHEIT schickte dem Innen- und Bildungsministerium in Mecklenburg-Vorpommern jeweils einen umfangreichen Fragenkatalog. Beide Häuser verwiesen auf die Polizei. Wobei Henning Lipski, Pressesprecher des Bildungsministeriums, behauptete: „Ein schulpsychologischer Unterstützungsbedarf bestand zu keiner Zeit.“ Wie er das vom Schreibtisch aus beurteilen will, bleibt unklar. Ein Teil von Miriams Klassenkameraden sah das wohl anders. „Im Nachgang sind ein paar Schüler zu meiner Tochter gekommen und haben sie getröstet“, sagt Miriams Mutter.
Auch die Schule und Direktor Zimmermann wollen sich nicht äußern. Warum er die Polizei rief, warum er nicht erst den Kontakt mit den Eltern suchte, warum das Mädchen während des laufenden Unterrichts aus dem Klassenraum geholt wird. All das will er auch am Telefon nicht sagen – weil er nichts sagen dürfte. Sollte hier ein politisches Exempel statuiert werden?
Der bildungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Enrico Schult, selbst Vater zweier schulpflichtiger Kinder, wird diesen Vorfall zum Anlaß nehmen, um ihn im Plenum des Landtags zu debattieren.
Der JF sagt er: „Dieser skandalöse Vorgang offenbart, daß unsere Schulen immer mehr zur Gesinnungsschnüffelei benutzt werden sollen. Sofern es dazu tatsächlich eine Anordnung des Bildungsministeriums gab, muß das dort politische Konsequenzen haben. Denn ein Schulleiter sollte sich eher vor seine Schüler stellen und mindestens zuerst die Eltern ins Vertrauen ziehen, anstatt gleich drei Polizisten zu rufen, weil er eine anonyme Denunziations-Mail über eine Schülerin erhält.“
*Redaktioneller Hinweis: Ursprünglich hieß es im Beitrag laut der Mutter: „die drei Polizisten standen plötzlich im Raum“. Die Mutter hat sich unserer Zeitung gegenüber auf Nachfrage korrigiert.“
2. Bericht der „Jungen Freiheit“
„Erstmals hat sich der Schulleiter des Richard-Wossidlo-Gymnasiums in Ribnitz-Damgarten zum Polizeieinsatz an seiner Schule geäußert. Jan-Dirk Zimmermann hatte Ende Februar die Polizei in die Bildungseinrichtung gerufen, weil eine Schülerin angeblich „staatsschutzrelevante“ Inhalte in den sozialen Netzwerken verbreitet haben soll.
Obwohl die Beiträge unter die Meinungsfreiheit fielen, wurde die Schülerin einer „Art Gefährderansprache unterzogen“, wie die Polizei später der JUNGEN FREIHEIT mitteilte. Für solche Vorfälle gebe es ein „Verfahren“, das er in der „exakt vorgeschriebenen Schrittfolge“ eingehalten habe, sagte Zimmermann der Ostsee-Zeitung (OZ).
Zimmermann bestritt gegenüber dem Blatt, daß die Minderjährige „abgeführt“ worden sei. „Nein, ich habe die Schülerin aus dem Unterricht gebeten. Die Beamten begleiteten die Schülerin ins Sekretariat, wo das Gespräch stattgefunden habe“, betonte der Direktor. Was ihn animierte, die Behörden einzuschalten, wollte er der Lokalzeitung nicht sagen.
Rückendeckung bekam er von der Bildungsministerin Mecklenburg-Vorpommerns, Simone Oldenburg (Linkspartei). „Der Schulleiter hat absolut richtig gehandelt“, sagte sie der OZ. Zuvor hatte auch Landes-Innenminister Christan Pegel den Einsatz verteidigt und darauf hingewiesen, daß die Schülerin nicht in Handschellen abgeführt worden sei.
Unterdessen verschafften sich mehrere schwarzgekleidete Vermummte am Montagmorgen Zugang zum Schuldach und entfalteten dort ein Transparent mit der Aufschrift „Heimatliebe ist kein Verbrechen“. Ob es sich dabei um Anhänger der „Identitären Bewegung“ handelte – wie es in den sozialen Medien heißt –, ist laut Angaben der Polizei noch unklar.
Die Beamten seien um 7.45 Uhr informiert worden, hätten vor Ort aber keine der Personen mehr angetroffen. Sie leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruch ein. Unklar ist auch, wie die Täter sich Zugang zum Schuldach verschaffen konnten. Die „Identitäre Bewegung“ spielt in dem Bundesland seit Jahren kaum noch eine Rolle.
Der Fraktionsvorsitzende der AfD im Landtag, Nikolaus Kramer, sagte der JUNGEN FREIHEIT, die Aktion zeige, wie „angespannt“ die Lage vor Ort sei, und wies auf das „Polarisierungspotential“ des Vorfalls mit der Schülerin hin. „Deshalb ist es umso wichtiger, daß die Landesregierung und das Bildungsministerium endlich ein umfassendes und ehrliches Aufklärungsinteresse signalisieren.“
Am kommenden Dienstag wird sich der Bildungsausschuß des Landtags mit den Vorfällen an dem Gymnasium beschäftigen. Auch der Generalsekretär der Landes-CDU, Daniel Peters, nannte die bisherigen Äußerungen der Landesregierung dazu nicht zufriedenstellend. „Das Ganze ist ungeheuerlich, und die bisherigen Erklärungen der Regierung sind sehr unbefriedigend. Ich verlange lückenlose Aufklärung.“
Der Fall der Schülerin hatte in den vergangenen Tagen deutschlandweit für Entsetzen gesorgt. Der frühere Leiter der Stasi-Gedenkstätte in Berlin-Hohenschönhausen, Hubertus Knabe, sagte der Bild-Zeitung, die Abholung der Schülerin erinnere ihn an DDR-Zeiten. „Der Anlaß, eine E-Mail über ein Video, rechtfertigt ein solches Vorgehen in keiner Weise, da Minderjährige dadurch nachhaltig verstört werden können. Der Vorfall zeigt auch, wohin der staatlich geförderte Trend führen kann, seine Mitmenschen bei allen möglichen Stellen zu denunzieren.“
Der Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen Stefan Kerth (parteilos) sagte, der Tag, an dem Loretta aus dem Unterricht abgeholt wurde, sei „kein guter Tag für das Vertrauen in die Meinungsfreiheit und in die Menschen im öffentlichen Dienst“ gewesen.“
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2024/habe-nur-vorschriften-befolgt/
Politische Indoktrination an Schulen
Jonas Aston: „Wer die politische Neutralität der Schulen infrage stellt, greift die Wurzel der Demokratie an
Als Lehre aus dem Nationalsozialismus wurde die Bildung in der Bundesrepublik föderalisiert und die absolute weltanschauliche und politische Neutralität an Schulen festgeschrieben. Doch dieser Grundsatz scheint immer weniger zu gelten. Der Fall Loretta zeigt, wie schnell Schüler heute zu Denunziations-Opfern ihrer eigenen Vertrauenspersonen werden können.
„Wie sieht denn bei Euch zu Hause die Fernseh-Uhr aus? Hat sie Punkte oder Striche?“ Mit dieser Frage wurden unzählige Schüler in der DDR konfrontiert. Familien, deren Kinder diese Frage wahrheitsgemäß beantworteten, konnte erheblicher Ärger drohen. „Punkte“ bedeuteten nämlich, dass die Familie Westfernsehen schaute. Im Staatsbürgerkundeunterricht wurden den Schülern die marxistisch-leninistische Weltanschauung und die Bekämpfung des „Klassenfeinds“ eingebläut.
Ebenso versuchte der Nationalsozialismus über die Schulen den Lebensalltag der heranwachsenden Bürger zu durchdringen. Im Biologieunterricht wurde der Schwerpunkt auf die Vererbungskunde und die Rassenlehre gelegt. Im Deutsch- und Geschichtsunterricht ging es um die Vermittlung von „vaterländischer Größe“. Zudem wurde die Stundenzahl des Sportunterrichts erhöht, um die Schüler zunehmend wehrfähig zu machen. Ideologisch geprägte Rituale und NS-Symbolik wie Hakenkreuze, Fahnenappelle und Hitlergruß-Gesten spielten im Schulalltag eine immer größere Rolle.
Freiheitsfeindliche Systeme zielen stets darauf ab, die Menschen von Kindesbeinen an mit ihrer Ideologie zu durchdringen. Aus diesem Grund sollte ab 1949 sichergestellt werden, dass die Schulen nicht mehr an einer zentralen Stelle zusammengeführt und der Ideologisierung der Schulen so schon strukturelle Hürden in den Weg gelegt werden. Im Grundgesetz ist das Föderalismusprinzip – genauso wie das Demokratie-, das Sozialstaats- und das Rechtsstaatsprinzip – mit einer Ewigkeitsgarantie versehen und kann daher nicht beseitigt werden.
Dennoch wird der Föderalismus gerade im Bildungsbereich seit Jahren ausgehöhlt und die Finanzierung auf den Bund ausgelagert. Durch den Digitalpakt sollen beziehungsweise haben Schulen bundesweit etwa 6,5 Milliarden erhalten. Unterstützt wurde dieser Pakt von sämtlichen im Bundestag vertretenen Parteien, abgesehen von der AfD. Zudem hat die Ampel gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz kürzlich beschlossen, dass bis 2035 „sozial benachteiligte Schüler“ 20 Milliarden Euro erhalten sollen.
In der Bundesrepublik Deutschland sollte an den Schulen zudem die absolute weltanschauliche und politische Neutralität gelten. Doch an diesen Grundsatz wird schon länger die Axt angelegt. 1995 erhielt die erste Schule in Deutschland den Titel „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“. Im April 2018 gehörten diesem Netzwerk deutschlandweit fast 2600 Schulen an, die von mehr als 1,5 Millionen Schülern besucht werden. Damit ist es das größte Schulnetzwerk in ganz Deutschland. Um den Titel „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ zu erhalten, ist eine Zustimmung von mindestens 70 Prozent aller Personen erforderlich, die in der Schule lernen und arbeiten.
Durch die Unterzeichnung der Selbstverpflichtungserklärung verpflichten sie sich dazu, zukünftig jegliche Form von Diskriminierung abzulehnen. Die Schule muss zudem mindestens einmal jährlich einen Projekttag zu diesem Thema durchführen. Im Falle von Diskriminierungsfällen verpflichten sich die Unterzeichner dazu, aktiv einzugreifen. Durch die Kampagne „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ haben die Bildungseinrichtungen hierzulande eine massive Ideologisierung erfahren.
Auch der Fall der 16-jährigen Loretta zeigt, dass der „Kampf gegen Rechts“ inzwischen außer Kontrolle geraten ist. In der Schule sollte für Kinder und Schüler ein sicherer Ort sein. Durch übereifrige Schulleiter wie Jan-Dirk Zimmermann an dem Richard-Wossidlo Gymnasium in Ribnitz-Damgarten befindet sich der „Schutzraum Schule“ im Auflösungszustand. Die Denunziation scheint an den Bildungseinrichtungen inzwischen Schule zu machen.
Das zeigt nicht zuletzt auch die Kampagne, die im vergangenen Spätsommer gegen Bayerns Vizeministerpräsident Hubert Aiwanger (Freie Wähler) gefahren wurde. Aiwangers ehemaliger Lehrer, Franz Graf, stach jahrzehntealte antisemitische Flugblätter an die Süddeutsche Zeitung durch und behauptete, Aiwanger hätte diese verfasst. Von dieser Geschichte ist nichts übriggeblieben und doch hatte diese Kampagne das Potenzial, die Karriere von Aiwanger zu zerstören.
Durch ein solches Vorgehen wird das Vertrauensverhältnis von Schülern und Lehrern nachhaltig beschädigt. Schüler, Eltern und Lehrkräfte müssen sich auf Dauer darauf verlassen können, dass schulische Interna nicht an die Öffentlichkeit gelangen. Ebenso muss man sich darauf verlassen können, dass Schulleiter nicht bei der erstbesten Gelegenheit die Polizei zur Abführung von Schülern kontaktieren, sondern zunächst einmal das Gespräch mit dem Schüler und gegebenenfalls den Eltern suchen.
Wenn Jan-Dirk-Zimmerman irgendetwas daran liegt, dass die Schule ein Raum für Bildung ist, dann müsste er zurücktreten. Der Skandal ist nicht, dass ein 16-jähriges Mädchen irgendwelche Inhalte auf Social Media geteilt hat. Der Skandal ist, dass der Schulleiter als die verantwortliche Person noch immer in Amt und Würden ist. Tritt er nicht aus freien Stücken zurück, müsste das Kultusministerium eingreifen. Ebenso wie Zimmermann vom Kultusministerium ernannt wurde, kann er von diesem auch wieder abberufen werden. Dass Kultusministerin Simone Oldenburg (Die Linke) Schritte in diese Richtung unternehmen würde, ist gegenwärtig nicht zu vernehmen. Im Gegenteil: Die Regierungskoalition um Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) weist sämtliche Vorwürfe von sich.“
Die Sicht der Täter
„Nachdem die Polizei ein Mädchen wegen des Teilens von AfD-Inhalten aus dem Unterricht geholt und es einer Gefährderansprache unterzogen hat, hat es der Vorfall in die Mainstreammedien geschafft. Als problematisch wird nicht das Vorgehen der Polizei dargestellt, sondern die Berichterstattung darüber.
Nach der Berichterstattung über einen Polizeieinsatz in einer Schule in Ribnitz-Damgarten haben Mainstreammedien eine "Hetzkampagne" gegen das Gymnasium ausgemacht. Der NDR titelte am Freitag "Hetzkampagne gegen Gymnasium in Ribnitz-Damgarten" und berichtete von "Drohanrufen und Schmäh-E-Mails" gegen die Schule.
Bereits am Donnerstag hatte das dem Werbekonzern Ströer gehörende Portal T-Online von sich überschlagenden "Rechtsaußen-Medien" berichtet. Beide Medien stellen das Vorgehen von Schule und Polizei und Schule als angemessen dar und stellen die Berichterstattung über den Vorfall als Problem dar.
Im NDR-Artikel heißt es:
"Das Richard-Wossidlo-Gymnasium in Ribnitz-Damgarten ist offenbar Ziel von Drohanrufen und Schmäh-E-Mails. Auslöser ist eine Kampagne rechtspopulistischer Medien und von AfD-Politikern, die der Schulleitung Stasi-Methoden vorwerfen.
Die Drohungen und Schmähungen beschäftigen inzwischen die Polizei. Sie fordert auf ihren Social-Media-Kanälen dazu auf, Persönlichkeitsrechte zu beachten. Der Aufruf zu Straftaten werde ebenso verfolgt wie Beleidigungen. Nach Angaben des Bildungsministeriums ist der Staatsschutz eingeschaltet. Das Polizeipräsidium Neubrandenburg spricht auf X von Hetze gegen die Schule."
Die T-Online-Autorin Simone Rafael, die offenbar auch für die Amadeu Antonio Stiftung tätig ist, schließt ihren Artikel so:
"Neben vielen Stasi-Beschimpfungen posten Rechtsextreme und AfD-Unterstützer inzwischen Fotos des Schulleiters in sozialen Netzwerken und fordern Konsequenzen gegen einen Menschen, der lediglich seinem Bildungs- und Präventionsauftrag gegenüber den Schülern nachgekommen ist."
Was war geschehen? Am 27. Februar kam es zu einem Polizeieinsatz in einem Gymnasium in Ribnitz-Damgarten in Mecklenburg-Vorpommern. Eine 16-jährige Schülerin wurde aus dem Unterricht geholt und erhielt von drei Polizisten in den Räumen der Schulleitung eine "Gefährderansprache". Das Mädchen hatte auf TikTok ein Werbevideo der AfD geteilt, in dem die Schlümpfe vorkommen, und in einem weiteren Post betont, dass Deutschland Heimat sei, nicht nur ein Punkt auf der Landkarte. Der Schulleiter verständigte die Polizei, nachdem er durch eine E-Mail auf die Posts aufmerksam gemacht worden war.
Über diesen Vorfall hatte am Mittwoch zunächst die Junge Freiheit berichtet, dann folgten andere Medien wie RT DE und Nius. Nach der ersten Berichterstattung veröffentlichte die Polizei – über zwei Wochen nach dem Vorfall – am Donnerstag eine Pressemitteilung, erst dann folgte eine dpa-Meldung, die von den zahlreichen Mainstreammedien übernommen wurde.
Unterschiede in der Darstellung gibt es in der Frage, wer das Mädchen aus dem Klassenzimmer holte. Laut der Darstellung der Mutter gegenüber der Jungen Freiheit standen die Polizisten "plötzlich im Raum" und holten die Schülerin ab. Dagegen heißt es in der Mitteilung der Polizei, dass der Schulleiter das Mädchen aus dem Unterrichtsraum gebeten habe, während die Polizisten im Flur gewartet hätten – und somit nicht von den Mitschülern wahrgenommen worden seien.
Unterschiede gibt es auch in der Bewertung des Vorfalls. Während die Mutter das Vorgehen der Polizei als "Stasischeiße" bezeichnet, ist in deren Pressemitteilung davon die Rede, dass sowohl das Mädchen als auch die telefonisch verständigte Mutter "Verständnis" für den Einsatz gezeigt hätten.
Die Debatte um den Vorfall wird erst einmal andauern. Am Donnerstag hat die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch Strafanzeige gegen den Schulleiter des Gymnasiums – "wegen des Verdachts auf falsche Verdächtigung und Nötigung" gestellt. In einer Presseerklärung schrieb die Abgeordnete, der Schulleiter habe sich "zum willigen Werkzeug der Repression gemacht und massiv die Rechte seiner Schülerin und seine Fürsorgepflicht verletzt". Er habe die Schülerin "massiv unter Druck gesetzt, um sie davon abzuhalten, in Zukunft von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch zu machen."“
https://freedert.online/inland/199458-nach-polizeieinsatz-an-schule-mainstream/
Voll auf Linie
Siehe auch https://www.ansichten-eines-regenwurms.de/index.php/1358-nach-dem-rechten-sehen
Ralf Schuler: „„Sagt mal, von wo kommt ihr denn her?“ Aus dem Tollhaus, bitte sehr! Das fröhliche „la-la lalalala ...“ bleibt einem bei dieser Geschichte aus Ribnitz-Damgarten leider im Halse stecken: Drei Polizisten holen ein 16-jähriges Mädchen aus dem Unterricht.
Die ganze Klasse wird Zeuge des Einsatzes im Chemieraum. Der Direktor hatte die Polizei alarmiert. Der Vorwurf: Das Mädchen soll Videos auf TikTok verbreitet haben, die auf eine rechte Gesinnung schließen lassen könnten.
Konkret: Miriam soll ein Schlümpfe-Video gepostet haben, berichtet ihre Mutter gegenüber der Jungen Freiheit. „Da heißt es, dass die Schlümpfe und Deutschland etwas gemeinsam haben: Die Schlümpfe sind blau und Deutschland auch.“ Wohl eine Anspielung auf das deutschlandweite Erstarken der AfD in Umfragen. Außerdem habe Miriam einen weiteren Post abgesetzt, in dem sie sagte, „dass Deutschland kein Ort, sondern Heimat ist“, berichtet ihre Mutter weiter.
„Ja, und?“, werden Sie sagen. Nichts und. Ein völlig harmloses und noch dazu absolut zulässiges und legales, komplett unanstößiges Posting eines Teenagers. Jeder kann und mag von der AfD halten, was er will, und auch Heimatliebe ist nirgends verboten. Wie kommt auch nur eine einzige einigermaßen zurechnungsfähige Amtsperson auf die Idee, die Polizei in eine Schule zu schicken und einen solchen Auftritt zu inszenieren, als handele es sich um eine Terrorverdächtige mit erhöhter Fluchtgefahr?
All das wäre eine wenig witzige und hoffentlich einmalige Entgleisung aus der Serie: Merkt ihr selbst, oder? ... wenn da nicht der zeitliche Zusammenhang mit dem Auftritt von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) gewesen wäre, bei dem diese vom Kampf gegen „Hass und Hetze unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ gesprochen hatte.
Wer sich fragt, wie dieser Kampf in der Praxis aussehen könnte: So! Mit dem entscheidenden Unterschied, dass man sich einen solchen Vorgang noch vor Wochen nicht hätte vorstellen können und wollen in einem freiheitlichen Rechtsstaat.
Es habe sich um eine „Gefährderansprache“ und ein „normenverdeutlichendes Gespräch“ gehandelt, ließ die Polizei später wissen, und macht es damit nur noch schlimmer. Es gab keine Gefahr, es wurden keine Normen gebrochen, verfassungsfeindliche Symbole waren ebenfalls nicht im Spiel, und es gibt auch nicht den kleinsten Anlass in einem Rechtsstaat junge Menschen wegen einer zulässigen Meinungsäußerung einzuschüchtern.
Jeder Verfassungs- und Freiheitsfreund muss bei so einem Vorgang an die Decke oder gleich auf die Straße gehen! Die „Herrschaft des Verdachts“ hat der CDU-Bundestagsabgeordnete Philipp Amthor aus dem gar nicht weit entfernt gelegenen Greifswald den institutionellen „Kampf gegen Rechts“ von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) genannt. Die Hunderttausenden, die noch vor kurzem „für Demokratie“ demonstriert haben, hatten vermutlich nicht solche Polizeiaktionen vor dem Klassenzimmer vor Augen, und doch wird genau hier jene Rede- und Meinungsfreiheit bedroht, verhöhnt, ja frontal angegriffen, für deren Verteidigung man doch zu Hunderttausenden einstehen wollte.
Man kann nur wünschen, dass mit allen Beteiligten im Nachgang zu diesem Vorfall eine „normenverdeutlichende Aussprache“ stattfindet, um ein für alle Mal klarzumachen, dass Demokratie genau vor einem solchen, übergriffigen Staat schützen soll, der hier auf bizarre Weise zum Vorschein getreten ist. Demokratie und Rechtsstaat bewahren Bürger davor, sich für zulässige, ja, sogar randständige Meinungsäußerungen auch nur rechtfertigen zu müssen.
Wer das nicht kapiert, hat im Staatsdienst nichts zu suchen, ganz gleich, ob in Ribnitz-Damgarten oder in Berlin.“
Dieter Stein: „Der „Fall Loretta“ zeigt, welche Wirkung das verschärfte öffentliche Klima des Verdachts entfaltet. Eine 16jährige Schülerin postet in Sozialen Netzwerken politische Standpunkte. Sie gibt sich als Sympathisantin der AfD zu erkennen. Sie zeigt Heimatbewußtsein, deutsche Flaggen, Sätze, die sie aufgeschnappt hat, darunter wohl auch von den „Identitären“. Keine strafbaren Inhalte, sondern reine Meinungsäußerungen.
Irgend jemand schnüffelt dem Mädchen hinterher. Stellt beflissen ein Dossier mit Aufnahmen der Postings aus dem Internet zusammen. Schickt es an die Leitung der Schule im mecklenburg-vorpommerschen Ribnitz-Damgarten. Statt zunächst mit der Schülerin zu sprechen, ruft der Direktor die Polizei. Angeblich wegen einer Vorschrift. Er läßt das Mädchen von drei Polizisten ins Lehrerzimmer eskortieren und dort „eine Art Gefärderansprache“ verpassen. Eine verantwortungslose Überreaktion – nur denkbar in einer gesellschaftlichen Atmosphäre, in der Denunziation immer mehr zum guten Ton gehört.
Aufgebaut auf einer Lügengeschichte, wiederholen etablierte Medien und führende Politiker vom Bundespräsidenten abwärts die „Correctiv“-Kolportage geplanter „Deportationen“ Millionen Deutscher mit Migrationshintergrund. Verantwortlich dafür: die AfD. Die neuen Blockwarte des „Kampfes gegen Rechts“ fühlen sich animiert.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat Mitte Februar eine verschärfte Repression mit einem Maßnahmenkatalog gegen Rechtsextremismus ausgerufen, mit dem sie denjenigen, die „den Staat verhöhnen“ androht, es mit einem „starken Staat zu tun“ zu bekommen. Familienministerin Lisa Paus (Grüne), deren Ministerium jährlich 200 Millionen Euro an linke Initiativen zur „Demokratieförderung“ verteilt, will sogar gegen Äußerungen „unter der Strafbarkeitsgrenze angehen“. Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang will bestimmte „Denk- und Sprachmuster“ aus dem Diskurs ausschließen.
Die Kritik wächst zum Glück an dieser „erschreckenden Negierung der Meinungsfreiheit“ durch die Innenministerin, wie es der Staatsrechtler Volker Böhme-Neßler gerade im ZDF attestierte. Auch Bundestagsvize Wolfgang Kubicki (FDP) wirft Faeser vor, einen „Kampf gegen das Recht“ zu führen und selbst zur „Gefahr für die Demokratie“ zu werden.
Die Schülerin Loretta und ihre Eltern haben sich von der „Gefährderansprache“ nicht einschüchtern lassen. Sie haben sich an kritische Medien gewandt, die ihren Fall öffentlich machten. Die unverschämte Übergriffigkeit des Staates stößt erfreulicherweise auf immer mehr Gegenwehr bei Bürgern, die sich ihre Meinungsfreiheit nicht nehmen lassen wollen.“
https://jungefreiheit.de/debatte/streiflicht/2024/blockwarte-sind-zurueck/
Alexander Wendt: „… Wie schon erwähnt, am 27. Februar 2024 holte der Direktor eine 16-jährige Schülerin der 9. Klasse mit Polizeibegleitung aus dem Unterricht. Es folgte ein Gespräch der drei Beamten mit dem Mädchen in Anwesenheit des Schulleiters. Den Anlass lieferte eine bisher anonym gebliebene Tippgeberin, die insgesamt acht Posts der Schülerin auf TikTok und Instagram mit Screenshots dokumentierte. Darunter befand sich ein Post mit dem Schriftzug ’nix yallah yallah‘. Ein anderer zeigt sich mit einem Kapuzenpullover mit dem HH-Logo der Marke Helly Hansen, einer norwegischen Firma, deren Kleidung Hunderttausende tragen. Irgendwo kommt die Zahl 1161 vor, angeblich ein Code für ‚Anti-Antifa‘. Genau das steht auch noch ganz uncodiert in ihrem Profil: „Anti-antifa“. Weitere Botschaften: „In Deutschland wird deutsch gesprochen“; „heimat freiheit tradition, multikulti endstation“. Nichts davon erfüllt irgendeinen Straftatbestand. Das sieht auch die Polizei nicht anders.
Durch ihre Veröffentlichungen legt das Mädchen nah, dass sie keine Linken mag. Die muss aber auch niemand mögen. Was sie an Symbolik benutzt, lässt vermuten, dass sie in ihrem Antilinkssein relativ weit rechts steht. Aber eben nicht in einer Weise, dass es Polizei und Staatsanwaltschaft etwas angeht. In diesem Land finden immerhin auch Solidaritätsdemos für untergetauchte RAF-Mitglieder statt, andere können sehr selbstbewusst öffentlich die Kalifat- und Schariaherrschaft fordern. Alles in allem entspricht das Mädchen dem ebenfalls zeitübergreifenden Teenagertyp, der unbedingt das Gegenteil dessen vertreten will, was seine Lehrer und Politiker der Regierungsparteien gut finden (in Mecklenburg-Vorpommern SPD und die mehrmals umbenannte SED). Sechzehnjährige verfügen meist noch nicht über ein ausgefeiltes Weltbild, sie lassen sich eher von dem Reflex leiten, auf Knöpfe zu drücken, an denen Autoritäten das Schild angebracht haben: Drücken streng untersagt. Bis jetzt lässt sich nicht erkennen, warum sich der Schulleiter überhaupt bemüßigt fühlte, die Polizei zu holen. Dass die TikTok- und Instagram-Äußerungen des Mädchens unter Meinungsfreiheit fallen, hätten die Beamten auch am Rechner auf ihrem Revier feststellen können. Bis jetzt lässt sich nicht erkennen, auf welcher Rechtsgrundlage das Gespräch mit der Schülerin stattfand. Der Innenminister meinte zunächst im Landtag, es habe sich um eine „Gefährderansprache“ gehandelt. Dafür gibt es in Mecklenburg-Vorpommern keine gesetzliche Grundlage. In anderen Bundesländern existieren entsprechende Regelungen; sie sehen allerdings vor, dass eine konkrete Gefahr von einer Person ausgehen oder Tatsachen vorliegen müssen, die eine Gefährdung der Öffentlichkeit erwarten lassen. Außerdem schreiben sie vor, dass Gespräche dieser Art mit Minderjährigen nur in Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters stattfinden dürfen.
Mittlerweile erklären Polizei und Schulministerium die eigenartige Konversation an der Schule zum „Aufklärungsgespräch“. Ein „Aufklärungsgespräch“ von Polizeibeamten mit einem Bürger, gegen den überhaupt nichts vorliegt, kennt die bundesdeutsche Rechtsordnung allerdings nicht. Schon gar nicht über dessen privatpolitische Ansichten. Der Staat benahm sich mit dieser Aktion und anschließend in seiner Öffentlichkeitsarbeit, als die Sache in die Presse kam, nicht neutral, um es vorsichtig zu sagen. Wenn die Polizei verbreitet, die Jugendliche habe auf einem geposteten Foto ein Oberteil mit den eingestickten Buchstaben HH getragen und Journalisten darauf inoffiziell hinweist, das könne für „Heil Hitler“ stehen, dann entsteht ein anderes Bild, als wenn die Behörde nur erklärt hätte, sie trage auf einem Bild einen Helly-Hansen-Kapuzenpulli. Vor allem stellt sich die Frage, warum der Innenminister nicht einfach einräumte, hier sei wohl ein Polizeieinsatz ein bisschen aus dem Ruder gelaufen, sondern herumtönte, das Mädchen sei ja schließlich nicht in Handschellen abgeführt worden, sie solle sich also nicht so haben …
Ich hätte es damals für genauso unmöglich gehalten, dass noch einmal eine von westdeutschen Freunden als ganz neu empfundene Zeit anbrechen würde, in der Ministerinnen erklären, auch Meinungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze müssten bekämpft werden; in der Personen Eingang in ein staatlich finanziertes Register finden, die denken, es gebe nur zwei biologische Geschlechter; in der sich der Inlandsgeheimdienst um die Bekämpfung von legalen politischen Ansichten kümmert, die er für staatsdelegitimierend hält, was laut Behördenchef schon bei nicht näher beschriebenen „Denkmustern“ beginnt. Ich hätte keinen Gedanken an die bloße Möglichkeit verschwendet, dass einmal nicht gewählte Personen auf EU-Ebene in einem freihändigen Verfahren festlegen würde, welche Meinungen in die Rubrik „schädliche Inhalte“ fallen.
Polizisten, die einen Bürger in Bayern auf seinem Grundstück in Gmund heimsuchen und eine Anklage gegen diesen Bürger, weil er zwei harmlose Plakate zur Verspottung führender grüner Politiker aufstellte? Noch 2022 hätte ich gesagt: Schlecht erfundene Dystopie. Und nicht nur 1990, auch 2015 und sogar noch 2020 hätte ich versucht, jedem die Befürchtung auszureden, in Deutschland könnte die Polizei ausrücken, um eine 16-jährige Schülerin, gegen die strafrechtlich nichts vorliegt, wegen ihrer politischen Ansichten unter Druck zu setzen.
Bei diesen Ansichten handelt es sich tatsächlich um kulturell rechte und nicht einfach nur bürgerliche Versatzstücke. Das sollte eigentlich gerade bei den Wohlmeinenden zu der Frage führen, warum Jugendliche, die ihre Lehrer und überhaupt die tonangebende Klasse heute triggern wollen, sich nicht mehr aus dem linken Fundus bedienen. Früher verstand sich das ja zumindest im Westen von selbst. (Und selbst im Osten fragten Dialektiker, siehe oben, warum der Staat im Sozialismus nicht wie von Marx vorausgesagt allmählich abstarb, sondern sich bis in den letzten Winkel ausdehnte.)
Darauf, also auf die erste von beiden Fragen, gibt es eine ziemlich naheliegende Antwort. In einer Zeit, da ein regierungsnaher Ethikrat die Rückkehr zur Planwirtschaft vorschlägt, in der die Präsidentin des Bundesgerichtshofs meint, der Kapitalismus müsse überwunden werden, in der eine Journalistin von Talkshow zu Talkshow zieht, um ihre Idee einer staatlich gelenkten Kriegswirtschaft zu bewerben, in der es zum medialen Mainstream gehört, Bewohner von zu großen Wohnungen und Aktiensparer zu Plünderungssubjekten zu erklären, besitzen Che-Guevara-Poster, Venezuelabegeisterung, Lenin-Sätze und Hammersichelaufnäher an der Jacke ungefähr den Provokationswert eines Lacoste-Poloshirts. Von Bernie-Sanders-Zitaten gar nicht erst zu reden. Wer heute in diesem Alter verbotene Knöpfe drücken will, der äußert sich beispielsweise lobend über Javier Milei, zitiert das Urteil Johnny Rottens über die Linke oder übernimmt eben den im Netz aufgesammelten Spruch ‚multikulti endstation‘ und ein paar andere Sätze und Symbole. Auch der ganz klassisch klassenkämpferische Einsatz für die bedrohten Arbeiter der Autozuliefererindustrie besitzt mittlerweile seinen Reiz.
Eine Neuntklässlerin wählt wahrscheinlich eher leicht kopierbares Material aus dem Netz, als sich mit Milei zu befassen. Aber je dichter Kirchen, Medien, NGOs und Politiker in ihrer Begeisterung für Wirtschaftslenkung und autoritär-progressive Öffentlichkeitskontrolle zusammenstehen und gegen rechts kämpfen, desto mehr schaut sich zumindest ein Teil der ganz Jungen nach irgendetwas um, was möglichst weit weg davon liegt. Je allergischer der politisch-mediale Komplex darauf reagiert, desto interessanter für alle, die das Bedürfnis nach Krawall verspüren. Manche Teenager lassen sich ganz gern von Mücken- auf Elefantengröße bringen. So, wie es immer den Direktorentypus von damals und heute geben wird, stirbt der distinktionsbedürftige Jugendliche nicht aus. Auch der Phänotyp wird nie verschwinden, der dann, wenn die Zeiten sich wieder einmal ändern – nie ganz tief, aber relativ – allen versichert, er habe früher schon sehr vieles kritisch gesehen, Schlimmeres verhindert und Vieles nicht geahnt.“
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/wie-ich-einmal-dachte-die-ddr-waere-tot/
Claudio Casula: „Die Fälle, in denen der Staat gegen seine Kritiker übergriffig wird, mehren sich. Jetzt reichen schon Petitessen, um ihnen die Folterwerkzeuge zu zeigen. Der Boden dafür wurde längst bereitet.
„Der Vorsitzende der Bürgerinitiative gegen staatliche Willkür ist heute Morgen ohne Abgabe von Gründen von der Polizei festgenommen worden.“ Über diesen Spruch lachten wir in den achtziger Jahren. Und heute?
Wer hätte gedacht, sich jemals in einem Land wiederzufinden, in dem Polizisten einen Mann vom Fahrrad reißen und zu Boden bringen, weil er aus dem Grundgesetz vorgelesen hat? In dem frühmorgens die Polizei eine Wohnungsdurchsuchung bei jemandem durchführt, der den Hamburger Innensenator in einem Tweet mit „Du bist so 1 Pimmel“ adressierte? In dem man von einem Polizisten die Geschwindigkeit vorgeschrieben bekommt, mit der ein Apfel zu essen ist? Oder in dem eine 16-jährige Schülerin aus dem Unterricht geholt wird, um eine Gefährderansprache über sich ergehen zu lassen, weil sie ein unterkomplexes TikTok-Video gepostet hat, in dem die Popularität der AfD mit den (ebenfalls blauen) Schlümpfen verglichen wird?
Dieser Vorfall, der sich am 27. Februar in Ribnitz-Damgarten ereignet hat, ließ eben den Blätterwald rauschen. Die Details sind einigermaßen umstritten: Während die AfD und konservative Medien wie die Junge Freiheit davon sprechen, die Polizisten hätten das Mädchen aus dem Chemiesaal des Richard-Wossidlo-Gymnasiums vor den Augen der Mitschüler „abgeführt“, stellt die Polizei selbst den Ablauf anders dar: Demnach habe der Schulleiter das Mädchen aus dem Raum geholt, bevor die Gefährderansprache – wohl im Büro des Schulleiters – gehalten wurde. Von den Mitschülern seien die Beamten nicht wahrgenommen worden. Letztlich habe es keinen Anfangsverdacht gegeben.
Letzteres kann nicht überraschen, denn weder das Schlumpf-Video noch das Statement der Schülerin, Deutschland sei für sie kein Ort, sondern Heimat (!), sind in irgendeiner Weise eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und noch sicherer keine Straftat. Allerdings mag sich manch einer durch die Ankündigung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (zuständig übrigens für „Heimat“) und Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang, nun auch Äußerungen „unterhalb der Strafbarkeitsschwelle“ ins Visier zu nehmen, ermutigt fühlen, unliebsame politische Ansichten schon im Frühstadium zu ersticken.
Schleichend ist ein muffiges Biotop entstanden, in dem sich Anschwärzer und Meldemuschis ermächtigt fühlen, ihre Mitmenschen schon wegen kleinster Bagatellen zu verpfeifen. Nur in einem solchen Klima kann ein 18-Jähriger, der sich selbst zum „Anzeigenhauptmeister“ ernannt hat, durch die Gegend radeln, tausende Falschparker anzeigen und sich dabei im sicheren Gefühl wähnen, der Menschheit damit etwas Gutes zu tun. Ordnungswidrigkeiten hält er für „Verbrechen“, da meint er sich die Rolle als Hilfssheriff anmaßen zu dürfen. In Umkehrung des Grundsatzes, Unschuldige zu schonen, sagt denn auch Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel (SPD), der die Kritik an dem Polizeieinsatz an der Schule im Landtag zurückweist, der Appell laute weiterhin: „Lieber einmal zu viel rufen als einmal zu wenig“.
Hier haben wir es gleich mit multiplem Versagen der Organe zu tun. Fangen wir beim Schulleiter Jan-Dirk Zimmermann an, der den Hinweis auf den TikTok-Post (siehe Denunzianten) zum Anlass nahm, die Polizei zu informieren, obwohl er, so er denn tatsächlich etwas Bedenkliches darin zu erkennen glaubte, es auch im Rahmen seiner Fürsorgepflicht dabei hätte bewenden lassen können, das Mädchen mal zu einem klärenden Gespräch in sein Büro zu bitten – wie weiland ein Direktor seinen später prominent gewordenen Schüler Hubert wegen eines deutlich brisanteren Flugblatts.
Schließlich die Polizei, die sich momentan mit rasant steigender Kriminalität zu beschäftigen hat: Sie hätte den Schulleiter darauf aufmerksam machen können, dass der Gegenstand belanglos ist und ihm keinerlei Relevanz in Sachen Gefahren innewohnt, und dass sie gerade mit echten Problemen zu tun hat, von denen er sich in seinem Schulbüro gar keine Vorstellung macht. Schließlich der Innenminister, der sich hinter die Beamten stellt und glaubt, „dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt war“, schließlich habe es „keine Festnahme, keine Handschellen“ gegeben.
Wenn hinter den Ankündigungen Faesers und Haldenwangs die Absicht steckt, die Leute derart zu verunsichern, dass sie nicht mehr wissen, was sie noch sagen dürfen und was nicht, ohne sich der Gefahr auszusetzen, es mit der sich immer repressiver gebärdenden Staatsmacht zu tun zu bekommen, und dass diese sich im Zweifel lieber auf die Zunge beißen, scheinen sie mit dieser Methode bereits einigermaßen Erfolg zu haben. Die Mitschüler der Schlumpf-TikTokerin sind jetzt vorgewarnt und dürften sich entsprechend verhalten. Maos „Bestrafe einen, erziehe hundert“ zieht immer.
Interessant ist an diesem Fall auch, dass dieselben Parteien, die auf eine Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre hinarbeiten, offenbar schon maximal harmlose semipolitische Statements mit Sympathien für „rechts“ zum Anlass nehmen, unbotmäßigen Jugendlichen die Folterwerkzeuge zu zeigen – was sie nach einem Video, das die Klimabewegung feiert oder „FCK AFD“ propagiert, selbstverständlich nicht getan hätten. Jetzt, wo die Hysterie im Land wegen einer vermeintlich drohenden Machtergreifung der Rechten überreichlich geschürt wurde, meint man, die Daumenschrauben ohne größeren öffentlichen Widerstand anziehen zu können. Auf mediale Unterstützung darf man auch in diesem Fall zählen, etwa, wenn der NDR gleich eine „Hetzkampagne“ erkennen will, der sich Schule und Schulleiter ausgesetzt sähen.
Andererseits ist es durchaus denkbar, dass der Schuss, wie so viele, nach hinten losgeht. Vorfälle wie der in Ribnitz-Damgarten könnten der AfD wieder ein paar zusätzliche Prozentpünktchen gebracht haben. Die Mutter des Mädchens spricht von einer „Stasi-Scheiße“, die sie nicht für möglich gehalten hätte, und nicht wenige Ostdeutsche dürften das ähnlich sehen und sich eher fragen, ob sich nicht ganz andere Leute eine Gefährderansprache gefallen lassen müssten, Stichwort „Bedrohung der Demokratie“.
Das Nervigste an der Meinungsfreiheit in diesem Land, so ätzte neulich jemand, sei das Aufräumen nach der Hausdurchsuchung. Das ist so sarkastisch-witzig, wie es bedenklich ist. Über den eingangs erwähnten Gag mit der staatlichen Willkür kann der Autor dieses Textes schon länger selbst nicht mehr lachen.“
https://www.achgut.com/artikel/der_siegesrausch_der_volkserzieher
Ich bin Philanthrop, Demokrat und Atheist. Rupert Regenwurm
Das Böse verlachen
- Satire, Realsatire, ernst Gemeintes -
16. März – Wochenkommentar von Ferdinand Wegscheider
„Der Staat macht keine Fehler!“ - Im neuen Wochenkommentar ziehen wir einen weiten Bogen von der Salzburger Lokalpolitik bis zu Vorbildern in der deutschen Metropole Berlin.
https://www.servustv.com/aktuelles/v/aa7g5w19j3tpe8diszwj/
"Deine Stimme kommt in die Urne!"
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Simone Solga: Partyzeit im Irrenhaus | Folge 106
https://www.youtube.com/watch?v=zzzI2ApJVWE
Selbstverleugnung zum Ramadan | Redaktionsschluss mit David Boos
https://www.youtube.com/watch?v=6NUgMuGBk9o
Fette Diätenerhöhung / Steimles Aktuelle Kamera / Ausgabe 143
https://www.youtube.com/watch?v=wkQGg7MT-bg
HallMack Schuldirektor denunziert Schülerin
https://www.frei3.de/post/aafc4d38-bdd6-421c-bda2-a952a2cac466
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HallMack Aktuelle Kamera 46 - Der Medien-Skandal
https://www.frei3.de/post/30ee4bcb-2816-484f-befd-cf01b5f35455