Wer solche Verteidiger hat, braucht keine Feinde mehr

„Für das Bundesverfassungsgericht war die „Bundesnotbremse“ verfassungsgemäß. Beschwerden wurden zurückgewiesen. Volker Boehme-Neßler, Staats- und Verfassungsrechtler an der Uni Oldenburg, ist „schockiert über dieses Urteil“ und ordnet die Entscheidung ein.“

https://www.welt.de/politik/deutschland/video235381412/Bundesnotbremse-war-verfassungsgemaess-Verfassungsrechtler-schockiert-ueber-das-Urteil.html

 

https://www.bitchute.com/video/flqHR4zcQ5op/

 

Es gibt Schwächen im deutschen Grundgesetz. Eine dieser Schwächen ist, dass Verfassungsrichter vom Bundestag bestimmt werden – also, dass die zu Kontrollierenden ihre eigenen Kontrolleure bestimmen.

Über diesen Sachverhalt hat die letzten Jahrzehnte wohl jede Schulklasse diskutiert, bei der das Grundgesetz Unterrichts-Thema war.

Bisher musste jedoch im politischen Alltag nicht groß darüber geredet werden, da sich die entsprechenden Richter in ihrem Amt relativ unabhängig zeigten und das Grundgesetz verteidigten, teilweise auch der Politik zeigten, wo es lang zu gehen habe.

Ausgerechnet jetzt, wo es darauf ankommt, erweckt das Bundesverfassungsgericht den Eindruck, nicht Recht zu sprechen, sondern der Regierung in ihren Maßnahmen freien Lauf zu lassen.

Das liegt nicht zuletzt an seinem Vorsitzenden Stephan Harbarth, einem Nicht-Verfassungsrechtler, dem der Verdacht der Korruption anhängt genauso wie der Verdacht, exakt deshalb in seinem Amt installiert worden zu sein, um den Willen der Regierung abzusichern.

 

Stephan Harbarth

 

https://www.bitchute.com/video/VNdFgwY2SKky/

https://www.youtube.com/watch?v=a96Pz2i7nEU

 

https://www.bitchute.com/video/39gl4ZGForFV/

https://www.youtube.com/watch?v=fwCjALc3Iuc

 

Fatina Keilani: „Waren Ausgangssperren und Schulschliessungen rechtens? Karlsruhe verkündet endlich Entscheidungen

Beispiellose Grundrechtseinschränkungen und ein sehr stilles Bundesverfassungsgericht mit einem Duzfreund der Kanzlerin an der Spitze: Diese Mischung erregte Besorgnis. Wer ist Stephan Harbarth?

Gespannt blicken Politiker, Juristen und Bürger nach Karlsruhe, denn das Bundesverfassungsgericht will am Dienstag einige Entscheidungen zum Umgang der Bundesregierung mit der Corona-Pandemie und den Grundrechten verkünden. «Endlich», so denken viele, denn das Gericht war angesichts beispielloser Freiheitsbeschränkungen in der Pandemie bisher bemerkenswert still. Zugleich liegen die Infektionszahlen derzeit auf Rekordniveau – es könnte zu einer Neuauflage der «Bundesnotbremse» kommen. Dann wäre es gut, zu wissen, wie weit Grundrechtseinschränkungen in der Pandemie gehen dürfen.

Der Gerichtspräsident Stephan Harbarth wird hierbei von der Öffentlichkeit besonders kritisch beäugt. Der 49-Jährige war Ende 2018 noch CDU-Bundestagsabgeordneter, wurde übergangslos erst Richter am Bundesverfassungsgericht und dann dessen Präsident – er wechselte also vom Gesetze-Machen direkt zum Gesetze-Kontrollieren. Zudem ist die scheidende Bundeskanzlerin Angela Merkel seine Duzfreundin. Harbarth folgte gemeinsam mit seiner Richterkollegin Susanne Baer am 30. Juni einer Einladung Merkels zum Abendessen ins Kanzleramt und suchte auch eines der Themen aus, über die geredet wurde: «Entscheidung unter Unsicherheiten.»

Es war der letzte Geltungstag der «Bundesnotbremse», über die das Gericht nun entscheidet. Das Abendessen im Kanzleramt trug Harbarth und Baer Befangenheitsanträge eines Anwalts ein, die jedoch abgewiesen wurden, und zwar von ihrem eigenen Senat. Ein solches «Treffen zum Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwischen dem Bundesverfassungsgericht und der Bundesregierung» könne keine Begründung der Besorgnis der Befangenheit darstellen, so das Gericht. Andererseits ist ein gemütliches Beisammensein in einer solchen Zeit zumindest ungeschickt – immerhin lagen die Beschwerden gegen die «Bundesnotbremse» schon vor, und die Aufgabe des Gerichts ist es, Parlament und Regierung zu kontrollieren. Dafür muss es auch einmal ungemütlich werden.

Diese Mischung – das Schweigen des Gerichts, die ungute Nähe zur Politik – brachte Harbarth den Verdacht ein, der verlängerte Arm der Regierung Merkel in Karlsruhe zu sein.

Fast sämtliche Eilanträge wurden vom Gericht abgewiesen. Nun werden die Entscheidungen in neun Hauptsacheverfahren bekanntgegeben. In sieben Verfahren geht es um die Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen der «Bundesnotbremse», in zwei Verfahren um die Schulschliessungen. Da das Gericht nicht mündlich verhandelt hat, werden keine Urteile verkündet, sondern einfach Beschlüsse veröffentlicht. Auch dies wurde von Medien und Juristen kritisiert – eine mündliche Verhandlung ist immer auch ein Forum zur Debatte, an der die Öffentlichkeit teilnehmen kann.

«Es muss Klarheit darüber herrschen, dass Verfassungsgerichte ihre Kontrollaufgabe nur aus einer Position der Distanz zur Politik erfüllen können», schreibt Dieter Grimm in seinem Buch «Verfassungsgerichtsbarkeit», das zum 70-jährigen Bestehen des Gerichts vor wenigen Monaten erschien. Grimm ist Staatsrechtslehrer an der Humboldt-Universität Berlin und war von 1987 bis 1999 Richter am Bundesverfassungsgericht. «Zu den Worten, die Sie zitieren, stehe ich weiterhin», schreibt Grimm auf Nachfrage in einer Mail an die NZZ. «Ich war allerdings nie der Meinung, dass damit die Anwesenheit von Personen, die einmal politische Ämter oder Mandate innehatten, im Verfassungsgericht unvereinbar sei.»

Tatsächlich haben auch in der Vergangenheit viele Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts politische Ämter bekleidet, meist kamen sie jedoch aus der Exekutive, etwa einem Ministeramt, und nicht, wie Harbarth, bruchlos aus dem Parlament. So war gleich der erste Präsident des Gerichts, Hermann Höpker-Aschoff, zuvor preussischer Finanzminister gewesen. Er legte 1951 sein Bundestagsmandat (FDP) nieder, um Verfassungsgerichtspräsident zu werden, und warf sich sogleich in eine Schlacht mit dem Justizminister Thomas Dehler (FDP), um das Gericht von dessen Aufsicht zu befreien. Auch Ernst Benda, Roman Herzog und Jutta Limbach kamen aus der Politik. Befürchtungen, sie könnten aufgrund alter Loyalitäten die Verfassung nicht wirksam schützen und das Handeln der anderen Verfassungsorgane nicht wirksam kontrollieren, bewahrheiteten sich nicht.

Harbarth entstammt nicht der Staatsrechtslehrer-Szene, die sonst am Gericht stark vertreten ist, er ist Wirtschaftsanwalt. Sein sehr hohes Einkommen, das er als Abgeordneter unter «Nebeneinkünfte» angeben musste, sorgte ebenfalls für Kritik: Wie konnte er neben seinem Mandat eine Millionensumme verdienen? Bedeutet das nicht zwangsläufig, dass er das Mandat vernachlässigt? Und was, wenn er das Geld ohne angemessene Gegenleistung bekommen hat? So lauteten die Fragen. Harbarth blieb still.

Sein Vorgänger Andreas Vosskuhle nahm ihn vor Kritik wegen des direkten Wechsels aus der Politik in Schutz. Harbarth bringe Erfahrung als versierter Rechtsanwalt, Politiker und Wissenschafter mit, sagte Vosskuhle im Frühjahr 2019 bei einer Feierstunde zur Amtseinführung in Karlsruhe. Gerade die anwaltliche und die politische Perspektive würden «nicht nur dem Ersten Senat, sondern dem ganzen Gericht guttun».

Im Falle Harbarths sind dennoch Zweifel angebracht. Harbarth wurde vor drei Jahren direkt aus der Position des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Union in das Verfassungsgericht als dessen Vizepräsident gewählt; die Fraktionen hatten sich zugleich darauf verständigt, ihn später zum Präsidenten zu machen. Er wurde Nachfolger von Ferdinand Kirchhof im Ersten Senat, der für die Grundrechte zuständig ist. Im Sommer 2020 rückte er an die Spitze des Gerichts. Eine Feier gab es pandemiebedingt nicht; die Zeremonie wurde vor wenigen Tagen nachgeholt. Der Amtsvorgänger Andreas Vosskuhle gab dem «lieben Stephan» bei dieser Gelegenheit mit auf den Weg, es sei «sehr beruhigend, zu wissen, dass das Gericht bei dir in so guten Händen ist».

Fragen der NZZ wollte der fast 50-Jährige nicht beantworten. Wer sich der Person Harbarth anzunähern versucht, ist auf das öffentlich verfügbare Material angewiesen. Wer ist dieser Mann? Auch bei näherer Betrachtung bleibt Harbarth konturlos, eine Art Mann ohne Eigenschaften. Ein Leisetreter. Ein Streber?

Das erste Staatsexamen legte Harbarth in Heidelberg mit «sehr gut» als Jahrgangsbester ab – das gelingt den wenigsten. Es erfordert Intelligenz, Disziplin, Strebsamkeit, juristisches Denk- und Abstraktionsvermögen. Über Harbarths Qualitäten als Verfassungsrichter sagt es dennoch wenig aus. Dass er die Rechtsprechung des Gerichts in der ganzen Tiefe kennt, kann nicht vermutet werden – er wäre damit aber auch nicht allein, das geht auch anderen Neulingen so. Dafür sorgen dann schon die Richterkollegen. Wer von früherer Rechtsprechung abweichen will, trägt eine entsprechend hohe Argumentationslast. Wobei es eine Situation wie die Pandemie noch nicht gab.

Harbarth ist heimatverbunden. Er entstammt dem Wahlkreis Rhein-Neckar, studierte in seiner Geburtsstadt Heidelberg, und seine Wirkungsstätte in Karlsruhe liegt in der Nähe seines Wohnortes. Er ist verheiratet, katholisch, hat Kinder, und man könnte vielleicht sagen, sein Familienbild sei altmodisch. Das zeigt auch ein Blick in sein Abstimmungsverhalten im Bundestag. Er stimmte gegen die Ehe für alle.

Seit er für den Bundestag antrat, gewann er jedes Mal das Direktmandat. In der Flüchtlingskrise 2015 stimmte er für die Verschärfung des Asylrechts im ersten Asylpaket, an der Abstimmung über das Asylpaket II beteiligte er sich nicht. Er stimmte für die Bundeswehreinsätze im Ausland, etwa Somalia, Darfur, Mali, Irak, Syrien, Afghanistan, und wiederholt für deren Verlängerung sowie für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung.

Schon in der Politik gehörte Harbarth nicht zu den Lauten. Die Spannung ist hoch, wie das Gericht nun argumentieren wird. Die Unabhängigkeit der Justiz sei so wichtig, damit eine Regierung und ein Parlament effektiv kontrolliert werden könnten und um deren Macht zu begrenzen, sagte Harbarth kürzlich. Er bezog dies allerdings auf Polen. Nun muss sich zeigen, wie es damit im eigenen Hause aussieht.“

https://www.nzz.ch/international/bundesnotbremse-vor-gericht-wer-ist-stephan-harbarth-ld.1657135?ga=1&kid=nl164_2021-11-29&mktcid=nled&mktcval=164_2021--11-30

 

"Dürftig, gefährlich, feige" – Heribert Prantl über Corona-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

 

Der ehemalige Leiter des Ressorts Innenpolitik der Süddeutschen Zeitung, Dr. jur. Heribert Prantl, gilt seit vielen Jahren als scharfsinniger und mitunter unbequemer Beobachter des politischen und gesellschaftlichen Geschehens. In der Corona-Krise tat sich der ehemalige Rechtsanwalt, Richter und Staatsanwalt zuletzt durch teils scharfe Kritik an der Maßnahmen-Politik der Bundesregierung hervor.

Seine Analyse des entsprechenden politischen und juristischen Zeitgeists fasste er zuletzt in seinem Buch "Not und Gebot: Grundrechte in Quarantäne" zusammen, in dem er dem interessierten Leser einige "Denkanstöße aus Coronien" mit auf den Weg gibt. Insbesondere geht Prantl in seiner Streitschrift der Frage nach, "wie mit Angst Politik gemacht wird". Der Autor, Journalist und Jurist stellt u. a. fest:

"Noch nie in der Geschichte ist das Leben der Menschen außerhalb von Gefängnissen so strikt reguliert worden wie in der Corona-Zeit."

Vor wenigen Tagen sorgten nun die lang erwarteten Hauptsacheentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den zahllosen Verfassungsbeschwerden aufgrund der Maßnahmenpolitik der Bundesregierung für Aufsehen. Die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, aber auch Schulschließungen im Zuge der sogenannten "Bundesnotbremse" im Frühjahr 2021 waren nach Ansicht des Gerichts mit dem Grundgesetz vereinbar. Zwar habe es sich bei den erlassenen Maßnahmen um eindeutige und tiefe Eingriffe in die Grundrechte der Bürger gehandelt, dennoch seien diese angesichts der festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite "verhältnismäßig" gewesen.

Für Spekulationen in Hinsicht auf eine womöglich "zu große Politiknähe", die auch Einfluss auf die nun erfolgte Entscheidung des BVerfG ausgeübt haben könnte, sorgte zuletzt das mutmaßliche Vertrauensverhältnis zwischen der geschäftsführenden Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem BVerFG-Präsidenten und ehemaligen Unionsfraktionsvize Stephan Harbarth.

Im nun erfolgten Urteilsspruch heißt es u. a.: "Umfassende Ausgangsbeschränkungen kommen nur in einer äußersten Gefahrenlage in Betracht. Hier war die Entscheidung des Gesetzgebers für die angegriffenen Maßnahmen in der konkreten Situation der Pandemie und nach den auch in diesem Verfahren durch die sachkundigen Dritten bestätigten Erkenntnissen zu den Wirkungen der Maßnahmen und zu den großen Gefahren für Leben und Gesundheit tragfähig begründet und mit dem Grundgesetz vereinbar."

Das ehemalige Mitglied der Chefredaktion der Süddeutschen Zeitung Heribert Prantl vertritt eine dezidiert andere Meinung und äußerte diese in einem am Samstag erschienenen Interview mit der Berliner Zeitung. Die nun ergangenen Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts beurteilt Prantl als "dürftig in ihrer Begründung".

"Sie sind oberflächlich in der juristischen Argumentation. Sie sind gefährlich in der Reduzierung des Rechtsschutzes. Und sie sind feige in ihrer Grundhaltung."

Zunächst, so der Jurist, sei er angesichts der richterlichen Entscheidung "nur enttäuscht" gewesen. Nach wiederholter Lektüre des Karlsruher Urteils habe sich diese Enttäuschung jedoch gewandelt: "Dann habe ich gelesen und noch mal gelesen. Und ich war, in dieser Reihenfolge: ungläubig, empört und zornig." Ob des peinlichen Urteils habe er sich fremdgeschämt, fährt Prantl fort.

"Es ist ein peinliches Urteil. Wenn man das Bundesverfassungsgericht so schätzt, wie ich es tue, weil es sich große und größte Verdienste erworben hat – dann hat man ein Fremdscham-Gefühl. Ich habe mich gefragt, wo die intellektuelle Kraft dieses Gerichts geblieben ist."

Neben Prantl stieß die Grundsatzentscheidung mit womöglich weitreichenden politischen Folgen auch bei weiteren Experten auf scharfe Kritik. "Irritiert" zeigte sich am 30. November etwa auch der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler in einem Gastbeitrag für die Zeit. Karlsruhe erkenne die den Menschen auferlegten Kontaktbeschränkungen als "Beschneidung zwischenmenschlicher Kontakte", es werde von den Richtern zudem darauf verwiesen, dass die Maßnahmen das Potenzial besäßen, "erheblich zur Vereinzelung" beizutragen. "Die Schulschließungen waren (und sind wieder) ein tiefer Eingriff in dieses Grundrecht auf Bildung und gleichzeitig in das Familiengrundrecht, so lautet die Einschätzung des Gerichts."

Doch letztendlich beschränke das Bundesverfassungsgericht "seine Kontrollfunktion" und billige dem Gesetzgeber "einen weiten Entscheidungsspielraum zu, den es nur begrenzt überprüft". "Das Ergebnis dieser eingeschränkten Kontrolle: Das Gericht akzeptiert die – politisch sehr umstrittene – Einschätzung des Gesetzgebers, Schulschließungen seien notwendig, geeignet und verhältnismäßig gewesen."

"Die Grundrechte schützen die Freiheit, ohne die eine Demokratie nicht denkbar ist. Ist Freiheit einmal verloren gegangen, wird es schwierig, sie zurückzuerobern."

Ähnlich sieht es Prantl. Laut ihm liefen die Beschlüsse aus Karlsruhe "auf den falschen Satz hinaus, dass Not kein Gebot kennt". Es sei vollkommen unzureichend, wenn das "Gericht (...) von einem angeblich schlüssigen Gesamtkonzept der Corona-Bekämpfung fabuliert – und sich so die penible grundrechtliche Prüfung der einzelnen Bekämpfungsmaßnahmen erspart".

"Es schwindet die Sicherheit im Recht, an die ich glaube und glauben will. Man kann und darf das Gericht nicht dafür kritisieren, dass es sich auf die Corona-Gefahr konzentriert. Aber ich werfe dem Gericht vor, dass es sich einzig und allein auf diese Gefahr fokussiert."

Das Bundesverfassungsgericht habe andere Aufgaben als das Robert Koch-Institut, so Prantl. Es sei wie beim Tontaubenschießen. "Die Grund- und Bürgerrechte werden erst hochgeschossen, dann abgeschossen."

Das Grundgesetz werde "von Karlsruhe quasi unter Pandemievorbehalt gestellt". Die Ansicht, dass diese Art Vorbehalt mit dem Grundgesetz unvereinbar sei, brachte das ehemalige Mitglied der SZ-Chefredaktion, gemeinsam mit einer damit verbundenen Angst vor der Erosion der Grundrechte, bereits Anfang des Jahres zum Ausdruck. Prantl verlieh seiner Hoffnung Ausdruck, dass die Gesellschaft aufwachen möge.

Im nun erfolgten Interview mit der Berliner Zeitung betonte Prantl, dass Corona zwar "eine furchtbare Gefahr" sei. Dies dürfe jedoch keinesfalls damit einhergehen, dass "die Wirksamkeit, die Erforderlichkeit und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen" einen zweitrangigen Charakter erhielten. Aufgrund der Entscheidungen aus Karlsruhe unternimmt Prantl anschließend einen für viele Beobachter dystopisch anmutenden Ausflug in eine womöglich drohende Zukunft:

"Man wird sehen, wie mit Impfunwilligen umgegangen wird. Alle reden jetzt von einer Impfpflicht. Scholz will sie, Lindner stimmt auch zu. Sie wird wohl kommen. Kommt dann auch der Impfzwang? Und: Wird womöglich das Nichtimpfen kriminalisiert? Wird das Nichtimpfen zur Straftat? Ist dann künftig einer, der sich nicht impfen lässt, ein Straftäter?"

Die Beschlüsse aus Karlsruhe hätten der Politik endgültig das "anything goes"-Gefühl vermittelt.

Bereits zu Beginn der Corona-Krise warnte der Kolumnist davor, das Werben und vermeintliche Eintreten für die Grundrechte, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit etwa der AfD zu überlassen. Es handele sich um Heuchelei, wenn "die AfD und andere Radikale und Extremisten" sich als Hüter der Grundrechte gerierten. In diesem Zusammenhang sei es ein fatales Signal, Demonstranten gegen die Corona-Politik pauschal als "Wutbürger" und "Verschwörungstheoretiker" zu stigmatisieren.

"Wer in Corona-Zeiten für die Achtung und Beachtung der Grundrechte wirbt, ist kein Wutbürger, sondern ein Bürger. Wer eine Demonstration anmeldet oder bei einer Demonstration mitmacht, um dort die Achtung der Grundrechte anzumahnen, der ist kein Verschwörungstheoretiker, sondern ein Demokrat."

Das Motto "Maske auf, Klappe halten!" sei letztlich demokratiegefährdend. Oft jedoch, so Prantl Anfang 2020, habe er zu hören bekommen: "Ich weiß gar nicht, was Sie immer mit der Demokratie haben, Prantl. Übertreiben Sie es doch nicht. Die Demokratie ist doch nicht gefährdet. Die nächste Bundestagswahl ist erst im Herbst 2021. Bis dahin ist die Corona-Krise, selbst wenn sie lange dauert, Vergangenheit."“

https://de.rt.com/inland/128024-durftig-gefahrlich-feige-heribert-prantl/

 

Vorherige Kritik

 

Hans-Jürgen Papier im März 2021

 

Boris Reitschuster: „Ex-Verfassungsgerichtspräsident zerlegt Merkel - Eindringlicher Appell für Grundrechte

Man kommt ja manchmal ins Zweifeln in diesen Tagen in Deutschland. Vor allem, wenn man an den Freiheitsrechten hängt, und das auch noch öffentlich kundtut. Damit ist man schnell im Verdacht, „Corona-Leugner“, „Populist“ oder gar „Verschwörungstheoretiker“ zu sein – obwohl man zumindest in der Eigenwahrnehmung nur jemand ist, dem die Grundrechte und die Freiheit am Herzen liegen. Umso wertvoller ist für alle, die gerne hinterfragen und nicht mit dem Strom schwimmen, was jetzt der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Hans-Jürgen Papier sagte. Er ist niemand, dem man leicht unterstellen kann, „Populist“ oder „Corona-Leugner“ zu sein. Jemand, der heute bitter fehlt an der Spitze des Karlsruher Gerichts, das nun von einem Präsidenten geleitet wird, der noch bis vor kurzem für die CDU im Bundestag saß und von Angela Merkel in den Posten gehievt wurde (der gleichen Frau, die in anderen Ländern, wie etwa Polen, politischen Einfluss bei der Wahl von Richtern beklagt – aber das sei nur als Treppenwitz erwähnt).

Was Papier jetzt in einem Interview mit der „Welt“ sagte, sind schallende Ohrfeigen für Merkel, für ihre Corona-Politik und für alle, die ihr bei dieser treu hinterherlaufen – in den Medien wie in der Politik. Wie so viele kritische Beiträge zu Corona ist auch dieser leider hinter einer Bezahlschranke versteckt. „Die Werteordnung unserer Verfassung war schon vor der Pandemie einer jedenfalls partiellen, schleichenden Erosion ausgesetzt, es waren Diskrepanzen zwischen Verfassung und politischer wie gesellschaftlicher Wirklichkeit zu verzeichnen“, kritisiert der Ex-Präsident des obersten Gerichts im Land: „Aber seit einem Jahr müssen wir infolge der Pandemie Abweichungen von dieser Werteordnung feststellen, die sich niemand zuvor hat vorstellen können. Das gilt sowohl im Hinblick auf die Geltung der Grund- und Menschenrechte, als auch im Hinblick auf die Strukturen der parlamentarischen Demokratie.“

„Ich habe den Eindruck, dass Wert und Bedeutung der Freiheitsrechte in weiten Teilen der Bevölkerung, aber auch in der Politik unterschätzt werden – heute mehr denn je“, so Papier weiter: „Ich habe neulich eine Formulierung gehört, die etwa lautete: Wenn die epidemische Lage so bleibt, wie sie jetzt ist, dann kann es keine neuen Freiheiten geben.“ – „Eine Formulierung der Kanzlerin …“, fügt der Kollege ein, der ihn interviewt. Umso schwerer wiegen Papiers folgende Worte: „Von wem auch immer: Darin kommt die irrige Vorstellung zum Ausdruck, dass Freiheiten den Menschen gewissermaßen vom Staat gewährt werden, wenn und solange es mit den Zielen der Politik vereinbar ist. Nein, es ist umgekehrt! Die Grundrechte sind als unverletzliche und unveräußerliche Menschenrechte des Einzelnen verbürgt. Sie können zwar eingeschränkt werden, aus Gründen des Gemeinwohls durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes. Aber es handelt sich nicht um eine einseitige Gewährung des Staates, die man mehr oder weniger beliebig entziehen und neu vergeben kann.“

Nach diesen Sätzen möchte man eigentlich gar nichts mehr weiter schreiben. Man möchte sie nur stehen und nachhallen lassen. Weil diese Tatsachen so vergessen sind in diesen Tagen. Schlimmer noch: Weil selbst ein Hinweis darauf bei vielen schon als verdächtig gilt. Die Aussagen des Mannes, der in einer heute schon ewig zurückliegend scheinenden Epoche das Verfassungsgericht leitete, zeigen, wie weit wir uns entfernt haben von diesen Zeiten, als die Demokratie in Deutschland noch nicht unter massivstem Beschuss und in Teilen entkernt war.

Auch in dem Begriff „‘Rückgabe‘ der Grundrechte durch Lockerungen“ oder „Privilegien“ nach einer Impfung kämen „Fehlvorstellungen über den Rang und den Vorrang der Grundrechte“ zum Ausdruck, so Papier: „Das sind Freiheitsrechte gegenüber dem Staat, die jeder innehat und die für jeden gelten.“ Zum Lockdown sagt Papier: „Was mich auch jetzt wieder stört, ist, dass die unmittelbar demokratisch legitimierte Volksvertretung, also der Deutsche Bundestag, diese Entscheidungen weder selbst trifft noch hinreichend an ihnen beteiligt ist. Gegen Schaltkonferenzen der Ministerpräsidenten und der Kanzlerin ist sicherlich nichts einzuwenden, wenn und soweit sie der gegenseitigen Beratung und Koordinierung dienen. Aber es handelt sich um ein Gremium, das in der Verfassung nicht vorgesehen ist und über keinerlei Kompetenzen verfügt.“ Weiter führt der ehemalige Verfassungshüter aus: „Derart intensive, flächendeckende und nicht nur kurzzeitige Freiheitsbeschränkungen, die allein von der zweiten Gewalt beschlossen werden“, wären „für mich als Staatsrechtler bisher undenkbar gewesen“.

Zum Schluss schlägt Papier optimistische Töne an: „Unser Rechtsstaat – also praktisch gesehen die Gerichte bis hin zu den Verfassungsgerichten des Bundes und der Länder – ist nach meiner Einschätzung durchaus bereit und in der Lage, solche massiven Freiheitsbeschränkungen, wie wir sie in Zeiten der Pandemie erleben, auf längere Sicht und in anderen Politikfeldern, bei denen es jedenfalls nicht unmittelbar um die Bedrohung von Leib und Leben geht, zu verhindern oder abzuwehren.“ Und eine Mahnung gibt der Verfassungsrechtler noch mit auf den Weg: „In der Bewusstseinslage der politischen Akteure und Teilen der Bevölkerung scheint gelegentlich in Vergessenheit zu geraten, dass die Menschen dieses Landes freie Bürger sind. Sie verfügen über unveräußerliche und unentziehbare Freiheitsrechte, sie sind keine Untertanen!“

Leider hat man aber den Eindruck, dass sich diese Erkenntnis bei vielen Politikern, Journalisten und leider auch Bürgern selbst noch nicht so ganz durchgesetzt hat.“

https://reitschuster.de/post/ex-verfassungsgerichtspraesident-zerlegt-merkel/

 

Ferdinand Kirchhof im April 2021

 

Boris Reitschuster: „In einem Appell an den Bundestag kritisiert der frühere Vize-Präsident des Bundesverfassungsgerichts Ferdinand Kirchhof die aktuelle Corona-Politik. Neben der Gesundheit gebe es auch noch andere Grundrechte, so der Staatsrechtler in einem Interview mit der „Welt“, das leider nur hinter einer Bezahlschranke zu lesen ist. Der Schlüsselsatz Kirchhofs in dem bemerkenswerten Beitrag: „Man kann Gesellschaften auch zu Tode schützen".

Er sei, je länger die Corona-Lage andauere, mit den Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes „nicht ganz glücklich, weil sie die möglichen staatlichen Eingriffe nicht mit den entgegenstehenden Rechtsgütern und Belangen von Gesellschaft, Wirtschaft und Individuen“ abwägen, so Kirchhof gegenüber der Zeitung. Ihm fehle „die Beteiligung des Parlaments an der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen und der ihnen entgegenstehenden Rechtsgüter.“ Es sei die „feststehende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass der Bundestag selbst diese Austarierung bei einer Beschränkung von Grundrechten übernehmen“ müsse, so der frühere Verfassungsrichter weiter.

Auf die Frage der „Welt“, warum sich der Bundestag generell eher auf die Rolle eines Beobachters beschränke in der aktuellen Krise, antwortete Kirchhof, dass sich die Abgeordneten offenbar scheuen Entscheidungen zu treffen, die sie unbeliebt machen, und sich lieber wegducken: „Das Parlament ist der Souverän. Es entscheidet, ob und wie es etwas tut. Und es kann eben auch entscheiden: Wir tun nichts oder wir tun wenig. Ein Appell liegt mir mit Blick auf künftige Pandemien allerdings am Herzen: Wir erleben jetzt eine exzeptionelle Situation. Und ich wünsche mir sehr, dass die ergriffenen Maßnahmen auch exzeptionell bleiben – und nicht als Muster für die nächste Hongkong-Grippe herhalten. Mit der Begründung ‘Auch da gibt es Tote und Kranke‘ ließe sich das Infektionsschutzgesetz auch in diesem Fall durchdeklinieren.“

Nach Abklingen der aktuellen Krise solle das Parlament genau klären, wann erneut die harten Vorschriften zum Infektionsschutzgesetz mit seinen harten Maßnahmen greifen dürfen und wann nicht, so Kirchhof gegenüber der „Welt“: „Sie dürfen nicht zur Regel werden bei jeder Epidemie.“ Kritik übte Kirchhof auch daran, dass der Staat die Eingriffe mit einer möglichen Überlastung des Gesundheitssystems begründet. Der Schutz des Gesundheitssystems könne „nur ein Hilfsziel für den Schutz von Leben und Gesundheit in extremer Not sein“, so der Staatsrechtler zur „Welt“: „Allein um staatliche Therapieeinrichtungen nicht zu überlasten, dürfen die Grundrechte des Bürgers nicht beschränkt werden. Da muss der Staat dann schlicht mehr Einrichtungen schaffen.“

Der Staat habe zwar „eine Schutzpflicht, gegen ein Virus vorzugehen, das bedrohlich ist und das tödlich sein kann“, so Kirchhof in dem Interview: „Aber man kann eine Gesellschaft, man kann eine Wirtschaft, man kann persönliche Beziehungen auch zu Tode schützen.“ Als Beispiel nennt der Staatsrechtler in dem Gespräch den Straßenverkehr: „Dort gibt es jedes Jahr Verletzte und Tote. Nun könnten wir entscheiden: Das dulden wir nicht, wir unterbinden den Straßenverkehr mit Autos, Fußgängern, Radfahrern. Damit haben wir Gesellschaft, Wirtschaft und Personen effektiv geschützt – aber eben zu Tode geschützt.“

Ein Durchregieren, von dem viel die Rede ist und das sich Merkel nach Ansicht ihrer Kritiker wünscht, sei nach der Verfassung nicht möglich, so Kirchhof zur „Welt“: Der Bund könne zwar schärfere Gesetze erlassen, und die Länder damit zu schärferen Maßnahmen verpflichten. Allerdings haben die Länder über den Bundesrat bei solchen Gesetzen ein Mitspracherecht. Und der Bund könne seine Gesetze auch nicht selber durch eigene Behörden durchsetzen.

Kritik übt der Verfassungsrechtler auch an der Fixierung auf Inzidenzwerte. Diese seien „in der ersten Not des Corona-Schocks sicher eine taugliche Methode“ gewesen. Je länger die Pandemie aber andauert, „desto mehr wird man sich fragen müssen, ob sie wirklich der einzige Faktor sind, der über die Maßnahmen bestimmen darf. Sie sind ein grober Maßstab, der aber längst nicht das ganze Grundrechtsgefüge erfasst, das wir beachten müssen“, so der Staatsrechtler im Interview mit der Welt: „Ich halte es mittlerweile für verfassungsrechtlich dringend angezeigt, dass wir noch andere Parameter berücksichtigen. Wenn ein Kreis eine Inzidenz von 250 hat, und die Infizierten spüren keine Symptome oder nur die einer leichten Grippe, dann ist mir die Inzidenz ziemlich egal. Wenn ein Kreis die Inzidenz von 30 hat, und das führt zu 25 Todesfällen, dann brennt es. Und das muss man auch gesetzlich abbilden.“

Besonders ärgere es ihn, so Kirchhof in dem Gespräch, „dass Politiker diese Krise nutzen, um andere Anliegen unter dem Deckmantel Corona durchzusetzen. Ich nenne sie Trittbrettfahrer.“ So werde etwa „die Kreditbremse in einem Maße gelockert, wie es nicht nötig wäre. Der Bundesrechnungshof hat zu Recht kritisiert, dass die Kreditaufnahme deutlich überhöht ist. Auch werden Hilfsfonds in Größenordnungen geschaffen, die man nicht benötigt. Das ist finanz- wie staatsrechtlich höchst problematisch.““

https://reitschuster.de/post/ex-vize-verfassungsgerichtspraesident-kritisiert-corona-politik-scharf/

 

Vorspiel im Mai 2021

 

Boris Reitschuster: „Merkel-Schützling in Karlsruhe schützt Merkel vor Grundgesetz - Eilanträge gegen Ausgangssperren abgelehnt

Man stelle sich vor: In einem osteuropäischen Land hätte der Regierungschef einen ihm treu ergebenen Abgeordneten als Chef des Verfassungsgerichts durchgedrückt. Und genau dieser würde dann, gemeinsam mit Richtern, die mehrheitlich von Gnaden der Regierungsparteien in dem Gericht sitzen, brav umstrittene Entscheidungen der Regierung bestätigen. Der Aufschrei wäre gewaltig.

Aber genau das ist in Deutschland passiert. Stephan Harbarth stand als CDU-Abgeordneter in der Kritik wegen des Vorwurfs, er habe das Abgeordnetengesetz gebrochen. Merkel hielt zu ihm, der Verdacht bestätigte sich nicht. Später setzte Merkel den Mann aus ihrer Fraktion als neuen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts durch. Der 1. Senat, dem er vorsteht, wirkt seither sehr regierungstreu.

Mit der Rückweisung der Eilanträge gegen die Ausgangssperre im Rahmen der Notbremse hat sich Harbarths erster Senat nun selbst übertroffen. In der Begründung steht, die Eignung nächtlicher Ausgangssperren sei „fachwissenschaftlich umstritten“. Zugleich warnt der Senat aber davor, der Verzicht auf diese bis zur Entscheidung in der Hauptsache habe „erhebliche, wenn auch im Einzelnen nicht sicher prognostizierbare Infektionsrisiken“ zur Folge. Auf das Argument der Kläger, die Maßnahmen seien schon deshalb verfassungswidrig , weil eine freiheitsbeschränkende Maßnahme nie unmittelbar durch ein Gesetz, sondern nur aufgrund eines Gesetzes angeordnet werden dürfe, ging das Gericht erst gar nicht ein.

Vor lauter engem Kontakt zur Regierung verliert das Gericht offenbar sogar den Kontakt zur Logik.

Wie soll ein Gericht, das einfache logische Schlüsse nicht mehr hinbekommt, die Einhaltung der Verfassung garantieren?

Nach ihrer jetzigen Logik könnte die Regierung jede noch so absurde Maßnahme durchdrücken, solange sie nur ein paar Wissenschaftler findet, die sie für begründet halten.

Grundrechte sind damit faktisch zum Firlefanz degradiert.

Armes Grundgesetz.

Mit solchen Verteidigern braucht es keine Feinde mehr.“

https://reitschuster.de/post/merkel-schuetzling-in-karlsruhe-schuetzt-merkel-vor-grundgesetz/

 

Weimar: Hausdurchsuchungen bei Richter, der unangenehme Urteile fällt

 

Dem Wurm ist nicht bekannt, dass in diesem Land in früheren Zeiten bei einem unbequemen Richter Hausdurchsuchungen durchgeführt worden sind. Wie dem auch sei: die Hemmschwelle, Urteile gegen den Willen der Regierung zu fällen, dürfte bei der Justiz dadurch geringer geworden sein.

Gregor Amelung: „Nach Informationen von 2020news wurden die Wohnungen und / oder die Büroräume von Richter Dettmar, des Verfahrensbeistands der Kinder, einer Mutter eines Kindes sowie von Prof. Ulrike Kämmerer, Prof. Dr. Christian Kuhbandner, Prof. Dr. Ines Kappstein und von Uli Masuth, einem Kandidaten der Partei »dieBasis«, durchsucht. Handys, Computer sowie Unterlagen wurden dabei von der Polizei beschlagnahmt.

Als offizielle Begründung für die drastische Maßnahme der Staatsanwaltschaft Erfurt wurden die Rechtsbeugungsvorwürfe gegen Richter Dettmar angegeben. Der Richter hatte Anfang April 2021 ein weithin beachtetes Urteil gefällt, in dem er die Masken-, Abstands- und Testpflicht an zwei Weimarer Schulen verboten hatte, weil er in ihnen eine Kindeswohlgefährdung erkannt hatte: Amtsgericht Weimar, Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21.

In dem insgesamt 178 Seiten langen Beschluss sah die Staatsanwaltschaft Erfurt allerdings den Anfangsverdacht der Rechtsbeugung. Daraufhin hatten Ermittler bereits am 26. April 2021 sowohl Dettmars Büro, sein Auto und sein Haus durchsucht und das Handy des Richters beschlagnahmt.

Laut Dettmars Anwalt Gerhard Strate wirft die Staatsanwaltschaft seinem Mandanten vor, gegen Paragraf 1666 BGB (»Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls«) verstoßen zu haben. Die Vorschriften in Absatz 4 besagen dort allerdings laut Strate, dass ein Familiengericht auch bevollmächtigt ist, »Maßnahmen mit Wirkung gegen einen Dritten« zur Abwendung von Gefahren für Kinder zu treffen. Richter Dettmar sei davon ausgegangen, dass mit »Dritten« auch öffentliche Institutionen wie eine Schule gemeint sein können. Das sei eine »absolut vertretbare Position«, so Dettmars Anwalt Ende April.

Gestern kam es dann zur zweiten Razzia bei dem sogenannten »Sensationsrichter« von Weimar. Und auch Dettmars Richterkollege Matthias Guericke erhielt Besuch von der Polizei. Guericke steht zwar nicht in Verbindung zum Verfahren von Richter Dettmar, hatte aber ähnlich maßnahmenkritisch wie sein Kollege entschieden.

Und auch Prof. Dr. Ulrike Kämmerer haben die Ermittler besucht. Die auf Virologie, Immunologie und Zellbiologie spezialisierte Biologin am Universitätsklinikum Würzburg, die sich vor Corona überwiegend mit dem Stoffwechsel bei Krebspatienten beschäftigt hatte, hatte für das Verfahren vor dem Familiengericht Weimar, in dem Richter Dettmar entschieden hatte, ein Gutachten erstellt, in dem die mangelnde Aussagekraft des PCR-Tests in Sachen SARS-CoV-2-Infektionen dargelegt wurde. In Kämmerers Büro wurde nun eine Mitarbeiterin von der Polizei genötigt, der Mitnahme von Unterlagen zuzustimmen. Beschlagnahmt wurde u.a. auch das Buch »Das PCR-Desaster – Zur Genese und Evolution des ›Drosten-Tests‹«, in dem ein Beitrag von Kämmerer abgedruckt ist.

Allerdings kriegt man das 104 Seiten starke Werk auch ganz ohne Blaulicht unter www.thomaskubo.de. als PDF oder als Softcover. Entsprechend irritiert zeigte sich die Gutachterin. »Das ist ein ausgesprochen ungewöhnlicher Vorgang«, so Kämmerer. »Ich habe schon in diversen Verfahren als [sachverständige] Zeugin ausgesagt. Normalerweise wird man zu einer Aussage vorgeladen und dann von der Polizei oder vom Gericht befragt.« Es sei »unglaublich, dass die Polizei ohne Not einfach alle möglichen Unterlagen, mein Handy und meinen Computer beschlagnahmt und sich so Zugang zu meiner gesamten Korrespondenz … verschafft.«

Zusätzliche Brisanz erhält das Vorgehen der Behörden dadurch, dass sowohl Kämmerer als auch der ebenfalls betroffene Uli Masuth als Kandidaten der Partei »dieBasis« zur Bundestagswahl am 26. September antreten.

Die neue Partei muss man mit ihren Corona-Maßnahmen-kritischen Mitgliedern wie Prof. Dr. Sucharit Bhakdi und Dr. Wolfgang Wodarg fraglos zur Opposition rechnen, weshalb das harsche Vorgehen der Staatsanwaltschaft irritierend und staatspolitisch unsensibel erscheint. Zumal Kämmerer selbst noch Folgendes zu bedenken gibt: »Ich frage mich, ob meine Kandidatur nicht viel eher Anlass für die Durchsuchung… [war], als meine gutachterliche Stellungnahme im Kindswohlverfahren. Denn mein Gutachten ist ja im vollen Wortlaut veröffentlicht und kann von jedermann eingesehen werden.«

Kämmerers Verdacht ist nicht von der Hand zu weisen. Zumal man zeitgleich stattfindende Razzien eigentlich eher im Milieu der organisierten Kriminalität oder bei »Gefahr im Verzug« erwarten würde. Und auch bei dem anderen von der Polizeiaktion betroffenen Kandidaten der Partei »dieBasis« erscheint der Einsatz unverhältnismäßig. Hierbei wurde die Wohnung von Uli Masuth vom Landesverband Thüringen und seiner Frau durchsucht.

»Grund der Durchsuchung in unserer Ehewohnung [war] laut richterlichem Beschluss die Frage, ob meine Ehefrau ein ›Kennverhältnis‹ zu Richter Dettmar unterhalte«, so Masuth. Dabei hätte seine Frau auf einfache Nachfrage »jederzeit mitgeteilt, dass sie Richter Dettmar nicht nur kennt, sondern dass wir seit vielen Jahren befreundet sind.«

Was diese Bekanntschaft allerdings mit dem Gerichtsverfahren zu tun hat, kann sich der Kabarettist und Wahl-Weimarer nicht erklären. Genauso wenig, dass »von den insgesamt neun beschlagnahmten technischen Geräten« nur eines seiner Frau gehört. »Interessant in diesem Zusammenhang« sei dann noch: »die Polizei wollte sich sogar … Zugang zu unserem ›Basis-Auto‹ verschaffen. – Was kann das mit einem möglichen ›Kennverhältnis‹ zu tun haben?«

Da Staatsanwaltschaften weisungsgebunden sind, stellt sich in dieser Causa auch die Frage nach der politischen Verantwortung von Justizminister Dirk Adams (Die Grünen) in der Minderheitsregierung von Ministerpräsident Bodo Ramelow (Die Linke). Zumal in Thüringen zeitgleich zur Bundestagswahl eine vorgezogene Neuwahl zum Landtag stattfinden wird.“

https://reitschuster.de/post/sensationsrichter-von-weimar-gestern-8-razzien-im-direkten-umfeld/

 

Abstimmung vor wichtigen Entscheidungen

 

Christian Euler: „Ein Abendessen mit der Bundeskanzlerin mag für manche ein persönliches Highlight sein. Dinieren jedoch ausgerechnet diejenigen Verfassungsrichter mit Merkel, die kurz darauf eine Klage verhandeln sollen, hat das mehr als nur ein „Gschmäckle“. Sowohl der Erste als auch der Zweite Senat ließen sich ihre Einladung nicht entgehen.

Um es mit Merkels Worten auszudrücken: „Es ist ein schlechter Tag für die Demokratie.“ Doch ist es nicht nur ein einziger schlechter Tag. Es ist vielmehr eine nachhaltige Beschädigung des Vertrauens in die Demokratie, wenn es an der richterlichen Neutralität beim höchsten rechtsprechenden Organ der Bundesrepublik mangelt.

Dazu gehört auch, dass die Richter den Interessenkonflikt nicht erkannten und die Einladung überhaupt angenommen haben. In einem funktionierenden Rechtsstaat wäre zumindest von Befangenheit die Rede, wenn sich die oberste Instanz der Jurisdiktion mit der Exekutive verbrüdert.

Die Urteile und Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts sollen nach deutschem Prozessrecht „im Namen des Volkes“ ergehen. Man darf gespannt sein, ob die Karlsruher Verfassungshüter mit ihren gut gefüllten Mägen tatsächlich so entscheiden, wie es die Bundesbürger tun würden.

„Das alles hat einen faden Beigeschmack, nicht nur wegen des Abendessens“, schreibt Welt am Sonntag-Chefredakteur Boie, „sondern auch – vielleicht sogar: vor allem –, weil die obersten Leute im Staat ostentativ demonstrieren, dass es ihnen wirklich vollkommen egal ist, welchen Eindruck sie bei den Bürgerinnen und Bürgern hinterlassen.“

Nicht zu vergessen: Mit Stephan Harbarth hat Angela Merkel einen langjährigen CDU-Bundestagsabgeordneten und guten Bekannten als Chef des Verfassungsgerichts durchgedrückt. Nach Ansicht von Kritikern ist bereits damit die Neutralität des Gerichts gefährdet, weil Harbarth der Kanzlerin gegenüber eine besondere Verpflichtung habe – seinen hohen Posten hat er einzig und allein ihr zu verdanken. In anderen Ländern wie etwa Polen kritisiert die Bundesregierung genau solche Methoden lautstark. Und wendet sie zu Hause selbst an.“

https://reitschuster.de/post/merkel-und-die-verfassungsrichter-eine-verhaengnisvolle-affaere/

 

Der Verdacht liegt nahe, dass eine zumindest zeitweilige Gleichschaltung der Justiz erfolgt ist.

Mittlerweile wird noch nicht mal mehr so getan, als ob dem nicht so wäre.

 

Zum Schluss

 

„Ich bin Manfred Kölsch. In meiner fast 40-jährigen Tätigkeit als Richter hätte ich mir nie gedacht, dass ein Virus die deutsche Verfassungsarchitektur aus den Angeln heben könnte. Der Föderalismus wird mit Hilfe der Ministerpräsidenten zu Grabe getragen. Der beschlossene Inzidenzwert-Automatismus verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip, da es ein Maßnahmegesetz ist und die Verkürzung des Individualrechtschutzes verstößt gegen Artikel 19 Abs. 4 GG. 80 Millionen Bürger werden von einem Lockdown in den anderen geführt. Aufgrund von unzulänglichen PCR-Tests und beliebigen Inzidenzwerten. Ohne sichtbaren Erfolg. Dabei werden die tatsächlich Gefährdeten nicht ausreichend geschützt. Unsere Kinder gehören sicherlich nicht zu den Gefährdern oder den Gefährdeten. Das ist vielfach belegt. Und dennoch werden sie täglich mit Tests, Masken und bald auch Impfungen traktiert. Mit einem beschlossenen Inzidenzwert von 165 – der geradezu an Willkür grenzt – steht Ihnen der nächste Lockdown bevor. Ich protestiere gegen diese unverhältnismäßigen Maßnahmen der Exekutive, aber auch gegen die unzulängliche Kontrolle der Exekutive durch die Rechtssprechung. Ich protestiere speziell dadurch, dass ich jetzt das mir vor vielen Jahren verliehene Bundesverdienstkreuz zurückgebe.“

 

https://www.youtube.com/watch?v=Z7X1KE-ZUqA

 

 

Ich bin Philanthrop, Demokrat und Atheist. Rupert Regenwurm

 

 

Das Böse verlachen

- Satire, Realsatire, ernst Gemeintes -

 

27. November – Wochenkommentar von Ferdinand Wegscheider

„Fragen über Fragen!“ - Im neuen Wochenkommentar geht es heute um essentielle Fragen zur großen Plandemie.

https://www.servustv.com/aktuelles/v/aa-28uca3wq52111/

 

Politiker der Matrix | Wann ist zu viel Realität genug? | Strippenzieher

https://de.rt.com/programme/strippenzieher/127731-politiker-matrix-wann-ist-zu/

 

Wie bitte? Was sagt Weltärztechef Montgomery da über die Impfung? Doppelter Freud´scher Versprecher?

https://www.youtube.com/watch?v=92CNY7F7d_Q

 

Ist OMIKRON jetzt krass oder doch nicht ??

https://www.youtube.com/watch?v=b5OC33_N0GM

 

WOW! WÄHREND ÖSTERREICH IM LOCKDOWN IST: REGIERUNG FEIERT MEGA-PARTY BEIM ORF!

https://www.bitchute.com/video/Vr9NSICtBP44/

 

DEUTSCHLAND. SPALTUNG 2021 - VIDEO: KATZENMINZE

https://www.bitchute.com/video/NXyMVevPWskc/

 

Rima-Spalter - Tag der Abstimmung

https://www.youtube.com/watch?v=O-g23YJhjro

 

HallMack Endlich eine neue Variante

https://www.frei3.de/post/38ef114a-1f7c-45e4-aca4-0589c6a94d7c

 

HallMack Schweizer Enttäuschung

https://www.frei3.de/post/e007f9f3-2a74-458e-be76-325364f819a8

 

HallMack Abrechnung mit der C-Politik

https://www.frei3.de/post/ca1faf95-8c55-42be-af33-c75309deea79

 

HallMack Impflicht heißt nicht Impfzwang

https://www.frei3.de/post/ec037574-0bfa-41bb-99de-eb15545a2a6b