Kirchensteuer

„Der frühere Bayern-Star Luca Toni bekommt von seinen Steuerberatern Kirchensteuer in Millionenhöhe erstattet. In zweiter Instanz entschied das Oberlandesgericht München (OLG), die Berater müssten knapp 1,25 Millionen Euro an Toni bezahlen. Das sind etwa drei Viertel der Steuerschuld in Höhe von knapp 1,7 Millionen Euro. Auf etwa 450.000 Euro bleibt der Italiener sitzen. Eine Revision gegen das Urteil ließ das OLG nicht zu.

Toni spielte von 2007 bis 2010 in München. Er behauptet, er wäre aus der Kirche ausgetreten, wenn man ihn damals ausreichend über die steuerlichen Folgen in Deutschland aufgeklärt hätte. Der 38-Jährige reichte Klage gegen seine Steuerberater ein.

In der ersten Instanz vor dem Landgericht München bekam er bereits überwiegend Recht. Daraufhin gingen die Unterlegenen in Berufung. Ein außergerichtlicher Vergleich scheiterte.

In der Gesamtsumme von knapp 1,7 Millionen Euro sind auch Säumniszuschläge enthalten. Die Kosten für den Rechtsstreit müssen sich beide Parteien teilen - Toni soll gut ein Viertel davon bezahlen, die Steuerberater knapp drei Viertel.

Die Summe der Gerichtskosten konnte eine OLG-Sprecherin auf Nachfrage von SPIEGEL ONLINE nicht beziffern. Die Urteilsbegründung umfasse 46 Seiten und solle zunächst den Parteien zugehen.“

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/ex-bayern-profi-luca-toni-steuerberater-muessen-zahlen-a-1069312.html

Sollte jemand nicht verstehen, was da jetzt los ist – es ist auch nicht zu verstehen.

So, wie es beim „Spiegel“ steht, heisst das, dass ein aus dem Ausland stammender Angestellter (der jeden Monat seine Lohnabrechnung mit den aufgeführten Abzügen, also auch der Kirchensteuer, erhält), seinen Steuerberater verklagt, weil dieser ihm nicht mitteilte, dass er Kirchensteuer zahlen müsse. Und das Gericht gibt ihm Recht.

Das klingt gaga – und das ist gaga.

Stellt sich die Frage, ob Artikel-Schreiber und Redaktion etwas blödsinnig sind oder ob der tatsächliche Sachverhalt vertuscht werden sollte. Danach sieht es zumindest aus.

Weiter stellt sich die Frage, ob Vertuschung zur gängigen Praxis beim „Spiegel“ und anderen angeblich „seriösen“ Medien gehört.

 

Der Sachverhalt

 

„Sieben Millionen auf die Hand und dazu 500.000 Euro Monatsgehalt. Alles netto natürlich. Ein Raunen geht durch die Zuschauerreihen, als am Mittwoch im Oberlandesgericht verlesen wird, was der Fußballspieler Luca Toni beim FC Bayern München in den Jahren 2007 bis 2010 verdient hat. Da ist es kein Wunder, dass die Kirche inzwischen knapp 1,7 Millionen Euro Steuern von dem römisch-katholischen Italiener verlangt.

Der aber macht seine damaligen Steuerberater verantwortlich: Die hätten ihn nicht über die deutsche Kirchensteuer aufgeklärt - deshalb will Toni das Geld von ihnen einklagen. Doch bei der mündlichen Verhandlung vor dem 15. Zivilsenat rutscht unversehens der FC Bayern in den Mittelpunkt. "Der ist nämlich der große Nutznießer", sagt der Vorsitzende Richter Hans-Werner Wolf.

Tatsächlich hatte Luca Toni mit den Bayern einen Spielervertrag, der für den einstigen Bundesliga-Torschützenkönig Nettovergütungen vorsah - er musste sich also weder um Steuern noch um Sozialabgaben kümmern. Alles Sache des Vereins. Deshalb kann man schon auf die Idee kommen, wie das Gericht durchblicken lässt, dass die Kirchensteuer dem damaligen Vereinsmanager Uli Hoeneß ein Dorn im Auge gewesen sein könnte.

Jedenfalls drückt der Senat deutlich seine Verwunderung aus, wie das damals mit Tonis Wohnsitzanmeldung abgelaufen sein soll: Eine Sekretärin soll den Spieler vom Training in die Geschäftsstelle hochgerufen haben, um das Formular auszufüllen. Als es um die Angabe der Religionszugehörigkeit ging, soll sie Luca Toni gefragt haben, ob er demnächst heiraten wolle. Der Italiener verneinte das. Dann spiele die Religion keine Rolle, soll die Sekretärin daraufhin gesagt haben - und machte an der fraglichen Stelle einen Strich.

Dieser Strich war für den FC Bayern gute eineinhalb Millionen Euro wert. Vermutlich hätte auch nie ein Hahn danach gekräht, wenn nicht im Steuerberaterbüro später eher irrtümlich ein Formular mit dem Kürzel "r.-k." versehen worden wäre, für römisch-katholisch. "Dann säßen wir heute nicht hier", sagt der Vorsitzende am Mittwoch. Schon mit dem Strich der Sekretärin sei die "Kausalkette in Gang gesetzt worden". Diese Unwahrheit habe außerdem zu einer falschen Bruttogehaltsberechnung geführt - "da kommt das Finanzamt noch auf den Verein zu", vermutet Wolf.“

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/prozess-gegen-luca-toni-wie-sich-der-fc-bayern-millionen-euro-sparte-1.2410166

Anders ausgedrückt: der FC Bayern München hat gelogen (bzw. das entsprechende Formular bewusst falsch ausgefüllt) und sich dadurch ca. 1,5 Millionen Euro erspart. Das kommt erst dann ans Tageslicht, als der Steuerberater das (ob bewusst oder versehentlich) richtig stellt und Luca Toni korrekt als Katholiken einordnet.

„Grundsätzlich wäre der Verein neben allen anderen Steuern und Sozialabgaben auch für die Bezahlung der Kirchensteuer zuständig gewesen, da Toni mit seinem Arbeitgeber für die sieben Millionen Euro Handgeld plus monatlich 500.000 Euro Gehalt eine Nettolohn-Vereinbarung hatte.

Weil der frühere Bundesliga-Torschützenkönig bei seinem Wechsel nach Rom aber einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet hat, in dem er den Verein von allen Forderungen freistellt, bleibt die nachträglich erhobene Millionenforderung samt 200.000 Euro Säumniszuschlag nun an dem Fußballer hängen. Schön für den FCB, der sich das Geld gespart hat.“

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/streit-um-kirchensteuer-weihnachtsueberraschung-fuer-luca-toni-1.2732773

 

Die Jagd nach Auslands-Katholiken

 

Nun ist Bayern ein Land, das bei Unternehmen den Ruf hat, besonders lasch bei der Steuerfahndung zu sein (siehe http://www.ansichten-eines-regenwurms.de/117-diebstahl-ungeheuren-ausmasses.html ), besonders bei im Lande angesehenen Unternehmen wie dem FC Bayern München.

In anderen Bundesländern geht es etwas derber zu, vor allem, wenn es nicht um Unternehmen, sondern um Einzelpersonen geht. Wie folgender Fall zeigt:

„Thomas Bores ist aus Frankreich nach Berlin gezogen. Nach einiger Zeit stellt er fest, dass ihm Kirchensteuern vom Gehalt abgezogen wurden. Seinen Protest dagegen dokumentiert er in seinem Blog. Der hpd veröffentlicht diesen Artikel hier in deutscher Übersetzung.

Als ich in Berlin ankam, musste ich mich beim Bürgeramt anmelden, das ist ein ganz normales und obligatorisches Verfahren für jeden Neuling. Während der Registrierung werden Sie nach Ihrer Religion gefragt. Atheist aus Überzeugung und hatte noch nie was mit der Kirche zu tun - außer meiner Taufe (für die ich nicht verantwortlich bin) habe ich "Keine Religion" angekreuzt. Wenige Monate später erhielt ich einen Fragebogen von der Kirchensteuerstelle Berlin (Finanzamt). Grob gesagt wurde ich gefragt, ob ich sicher bin, Atheist zu sein (Katechismus? Nein! Religiöse Heirat? Nein! etc.). Ich bestätige, dass ich mit Sicherheit Atheist bin. Ich fand das Formular sehr aufdringlich und glaubte aber, dass sie mich nun zumindest in Ruhe lassen. Ein schwerer Irrtum.

Januar 2015: Mein Fahrrad wurde im Dezember gestohlen, ich kaufe ein neues, das viel Geld kostet und überprüfe deshalb mein Girokonto. Und überraschenderweise fehlen fast 550 Euro bei meinem Gehalt. Ich denke, dass dies ein Fehler bei der Lohnsteuerklasse ist, wie schon einmal geschehen. Ich schicke eine E-Mail an die Sachbearbeiterin der Personalverwaltung meiner Firma. Sie erzählt mir, dass ich jetzt Kirchensteuer zu bezahlen habe und dass ich eine Nachzahlung für 2014 habe. Mein Herz rast, ich schwitze, ich werde wieder mit der deutschen Bürokratie konfrontiert, Ich weiß, dass ich vor einem der größten Langstrecken-Rennen meines Lebens stehe.

Ich nehme meinen ganzen Mut zusammen und rufe das Finanzamt meines Bezirks an und fordere sie auf, diesen Fehler sofort zu korrigieren. Damit fängt mein Kreuzzug mit der deutschen Bürokratie an. Ich fühle mich wie Asterix und Obelix bei den 12 Prüfungen um den Passierschein A–38 zu erlangen um aus dem verrückten Haus zu kommen. Eine kurze Zusammenfassung :

Finanzamt Prenzlauer Berg, hat keine Ahnung und verweist mich an die Kirchenstelle beim Finanzamt Prenzlauer Berg.

1. Kirchenstelle Prenzlauer Berg informiert mich, dass ich als Mitglied der katholischen Gemeinde angemeldet bin und schickt mich zur Kirchensteuerstelle Berlin

2. Die Dame der Kirchenstelle sagt mir, dass ich getauft bin und Kirchensteuer zu zahlen habe. Eine sehr unangenehme Frau, die mir sagt, dass es nicht anders sein kann. In diesem Moment bin ich schon bei den religiösen Instanzen und sage mir, die sind dabei, mich auf den Arm zu nehmen.

3. Zurück zum Finanzamt Prenzlauer Berg. Die schicken mich zum Bundesministerium für Finanzen.

4. Das Bundesministerium für Finanzen sagt mir, ich muss das mit dem Bürgeramt regeln, da wo ich mich angemeldet habe.

5. Das Bürgeramt informiert mich, dass sie vom Erzbischöflichen Ordinariat Berlin informiert wurden, dass ich der katholischen Religionsgemeinschaft angehöre?!

Ich fühle, dass das Ende naht, ich rufe das Erzbischöflichs Ordinariat Berlin an, damit diese Geschichte endlich beendet wird. Doch da erfahre ich völlig überraschend, dass die Diözese in der Stadt in Frankreich, wo ich getauft wurde, der katholischen Kirche Berlin auf Anfrage hin meinen Taufschein geschickt hat und somit bin ich entsprechend der deutschen Gesetzgebung kirchensteuerpflichtig. Mein Geld bekomme ich nicht zurück, die haben mich an der Angel. Somit hat die französische katholische Kirche, unter Missachtung der EU-Richtlinie 95/46 / EG über den Schutz personenbezogener Daten, auf einfache Anfrage hin meine persönlichen Daten, ohne mich zu informieren, der deutschen katholischen Kirche geschickt, um mir das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Die deutsche katholische Kirche führt also derzeit Untersuchungen über Ausländer, vor allem Franzosen durch, um zu versuchen, dass sie Kirchensteuer zu zahlen haben. Wie machen sie dies genau, wie leicht erhalten sie diese Informationen über Ausländer, ich weiß es nicht, aber es läuft mir kalt den Rücken runter. Es ist schockierend, vor allem für uns Franzosen, die in einem säkularen Staat erzogen wurden.

Die Fragen, die ich mir stelle:

  • darf die französische Kirche so einfach die EU-Richtlinie 95/46 / EG über den Schutz personenbezogener Daten übergehen, kann sie zur Rechenschaft gezogen werden?
  • Ist das nicht eine Form von Dumping? Wie kann die deutsche Kirche so fast 600 Euro einbehalten ohne die betroffene Person vorab zu informieren?
  • Ist meine französische Taufe in Deutschland gültig? In dem Wissen, dass die Verbindung Kirche/Staat unterschiedlich ist?

Offenbar ist die einzige Möglichkeit, so ein Missgeschick zu vermeiden, sich aus den Taufregistern in Frankreich streichen zu lassen, was ich jetzt angestrebt habe. Ich werde diesen Artikel aktualisieren, sobald dieser Prozess zu Ende ist, falls ich es schaffen sollte!

Wenn Sie - wie in meinem Fall - bereits bezahlt haben, können Sie dies Geld vergessen. Um den monatlichen Kirchensteuerabzug zu stoppen, muss man zum nächstliegenden Amtsgericht und aus der Kirche austreten, das kostet in Berlin 30 Euro.“

http://hpd.de/artikel/11243

„Nach alter kirchlicher Überzeugung beginnt die Mitgliedschaft in der „Glaubensgemeinschaft Katholische Kirche“ weltweit mit der Taufe. Wenn diese aber im Rechtsbereich der Katholischen Kirche Deutschlands erfolgt (ist), also auf dem Boden des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, hat sie für die Getauften die Mitgliedschaft in der „Körperschaft des öffentlichen Rechts Katholische Kirche Deutschland“ zur Folge. Damit sind für sie besondere Rechte und Pflichten verbunden. Sie werden z.B. kirchensteuerpflichtig und erwerben u.a. das steuerliche Privileg, die gezahlte Kirchensteuer in unbegrenzter Höhe steuerlich absetzen zu können.

Anders ist es bei den aus dem Ausland kommenden Katholiken.

Sie sind zwar selbstverständlich Mitglieder der Katholischen Kirche weltweit und ebenso selbstverständlich Mitglieder der „Glaubensgemeinschaft Katholische Kirche Deutschland“. Da sie aber nicht auf deutschem Territorium getauft wurden, sind sie keine Mitglieder der „Körperschaft des öffentlichen Rechts Katholische Kirche Deutschland“, und genießen deswegen weder die besonderen Rechte, noch unterliegen sie den besonderen Pflichten in Deutschland getaufter Katholiken. Sie werden z. B. nicht zur Kirchensteuer herangezogen.

Wenn sie jedoch bei der Meldebehörde ihren Wohnsitz in Deutschland anmelden, werden sie faktisch zu Mitgliedern der „Körperschaft des öffentlichen Rechts Katholische Kirche Deutschland“ gemacht –  also ohne ihr Wissen und in der Regel gegen ihren Willen.

Mit der Aufnahme der persönlichen Daten bei der Behörde werden die Betreffenden u.a. nach ihrem Religionsstatus gefragt. Die Frage der Verwaltungsbeamten lautet nicht etwa: „Sind Sie Mitglied der „Körperschaft des Öffentlichen Rechts Katholische Kirche Deutschland“? Das wäre korrekt. Auf diese Frage würden sie zutreffend mit Nein antworten, denn sie wurden in ihrem Heimatland getauft und nicht in Deutschland.

Der Verwaltungsbeamte fragt stattdessen, in Unkenntnis der Sachlage, einfach: „Sind Sie katholisch?“, oder „Sind sie getauft?“ Die Betroffenen erkennen nicht die mit der Frage verbundene deutsch-katholische Problematik und antworten mit Ja, wenn sie jemals getauft wurden. Daraufhin wird vom Verwaltungsbeamten das entsprechende Konfessionsmerkmal in den Akten vermerkt. Diese Zuerkennung des Etiketts „kath.“ führt dazu, dass die Betroffenen von diesem Zeitpunkt an von der staatlichen Verwaltung als Mitglieder der „Körperschaft des öffentlichen Rechts Katholische Kirche Deutschland“ geführt werden – mit allen Konsequenzen.

Manche Arbeitnehmer merken erst nach der ersten Gehaltszahlung, dass sie ohne ihr Wissen und ohne ihre Zustimmung Mitglied einer Körperschaft des öffentlichen Rechts geworden sind – weil ihnen Kirchensteuer abgeführt wurde.

Der hier geschilderte Umgang mit Ausländern auf unseren Ordnungsämtern ist u. E. völlig inakzeptabel und nach allem, was das BVerwG entschieden hat, mehr als anfechtbar.

Kein staatlicher Verwaltungsbeamter unseres Landes ist befugt und erst recht nicht befähigt, Ausländern diesen Qualitätsstatus zuzuerkennen und sie (unter der Hand) zu Mitgliedern der „Körperschaft des öffentlichen Rechts Katholische Kirche Deutschland“ zu machen.

Diese Praxis erscheint uns als ein staatlicher Übergriff.

Noch einmal: Diesen Status gewährt nach Aussagen des Gerichts wirksam allein  die katholische Taufe auf deutschem Territorium.

Wir kennen keine Parallele, dass ein staatlicher Bediensteter einem Mitbürger die Mitgliedschaft in irgendeiner Körperschaft des öffentlichen Rechts in unserem Land erwirken kann, bzw. erwirkt.“

http://hpd.de/node/14728

 

Die Kirchensteuer als solches

 

Die Art und Weise, wie der deutsche Staat Gelder für die Kirchen eintreibt, ist weltweit einmalig.

Für einen Verein, bei dem kaum einer bewusst eingetreten ist (die meisten waren schon Kirchen-Mitglied, bevor sie auch nur „papp“ sagen konnten), wird vom Staat Geld einkassiert. Damit weiss auch der Arbeitgeber, ob bzw. bei welcher Religions-Gemeinschaft jemand Mitglied ist. Austreten muss mensch nicht bei dieser Religions-Gemeinschaft, sondern wieder beim Staat. Für einen Wurm sind das mittelalterliche Zustände.

http://www.kirchensteuer.de/

Aus „Wikipedia“:

„Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern zur Finanzierung der Ausgaben der Gemeinschaft erheben. In der Bundesrepublik Deutschland wird die Kirchenlohnsteuer von den Finanzämtern der jeweiligen Länder eingezogen, die dafür eine Aufwandsentschädigung einbehalten. Nach Art. 140 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit Art. 137 der Weimarer Verfassung sind diejenigen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sind, berechtigt, Steuern zu erheben. Innerhalb des deutschen Staatskirchenrechts ist die Kirchensteuer ein Teil des Privilegienbündels aus Rechten und sonstigen Vorteilen, welches Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften mit öffentlich-rechtlichem Körperschaftsstatus eingeräumt wird. Die Kirchensteuer gehört zu den Res mixtae, d. h. Sachgebieten, die als gemeinsame Angelegenheiten sowohl staatliche Angelegenheit als auch Angelegenheit von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sind.

Im Jahr 2013 erhielt die katholische Kirche in Deutschland etwa 5,5 Milliarden Euro Kirchensteuer und die Evangelische Kirche in Deutschland nahm 4,8 Milliarden Euro ein. Daneben erhielten im Jahr 2012 beide Kirchen insgesamt 460 Millionen Euro Staatsleistungen sowie diverse zweckgebundene Zahlungen. Bei einer im Jahr 2015 veröffentlichten repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov gaben 16 Prozent der befragten Bundesbürger an, das deutsche Kirchensteuermodell zu befürworten.

Die Bemessungsgrundlagen für die Kirchensteuern sind die Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer (Kircheneinkommensteuer, Kirchenlohnsteuer) und die Grundsteuer (Kirchengrundsteuer). Rechtlich möglich ist auch die Erhebung der Kirchensteuer als Zuschlag zur Vermögensteuer sowie zum Solidaritätszuschlag, jedoch haben die Kirchen in Deutschland bisher auf diese beiden Möglichkeiten verzichtet. Das Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe, ebenfalls eine Kirchensteuer, knüpft an den „Lebensführungsaufwand“ einer Ehe an. In einigen Bundesländern wird eine Mindestbetrags-Kirchensteuer eingezogen. Die Höhe der Kirchensteuer wird von den Kirchenleitungen festgesetzt. Rechtskraft erhalten die kirchlichen Festsetzungen durch die Zustimmung der jeweiligen Landesparlamente zu ihren Kirchensteuergesetzen.

Die Kirchensteuer ihrer Mitglieder macht den größten Teil der Einnahmen der Kirchen aus, beispielsweise betrugen sie beim Kölner Erzbistum im Jahr 2011 etwa 79 Prozent, was 706 Millionen Euro entspricht. Der staatliche Steuereinzug für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ist eine deutsche Besonderheit. Er ist nicht durch das Grundgesetz, sondern nur in Landesgesetzen geregelt.“

https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchensteuer_(Deutschland)

Kritik an der Kirchensteuer

Wieder „Wikipedia“:

„Kritik aus staatskirchenrechtlicher Perspektive:

In der Bundesrepublik Deutschland geriet die Kirchensteuer 1973 infolge der „Freiburger Thesen“ Freie Kirche im Freien Staat des sogenannten „Kirchen-Papiers“ der FDP in die Diskussion, da von der Partei die Trennung von Staat und Kirche und damit die Ersetzung des staatlichen Kirchensteuereinzugs durch ein kircheneigenes Beitragssystem gefordert wurde. In abgeschwächter Form finden sich diese Forderungen noch heute im Programm der FDP. Ähnliche Positionen wurden früher von der Partei Die Grünen formuliert. Auch Die Linke lehnt sowohl die grundgesetzliche Verankerung der Kirchensteuer als auch deren staatlichen Einzug ab. Außerhalb der Politik vertreten unter anderem der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA), die Humanistische Union sowie der Humanistische Verband Deutschlands eine Ablehnung der Kirchensteuer.

- Das Kirchensteuerprivileg widerspreche trotz seiner grundgesetzlichen Verankerung der ebenfalls grundgesetzlich festgelegten Trennung von Staat und Kirche, also der weltanschaulichen Neutralität des Staates.

- Das Hoheitsrecht der Kirchen, als Körperschaften des öffentlichen Rechts Steuern zu erheben, diskriminiere andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die diesen Status entweder nicht erwerben können oder aus Glaubensgründen nicht erwerben wollen. Dieser Kritik entgegen steht allerdings, dass genannter Status grundsätzlich auch anderen Gemeinschaften offenstände.

- Die Anbindung der Kirchensteuer an die Lohn- und Einkommensteuer fordert von allen abhängig Beschäftigten, auf der Lohnsteuerkarte ihren Konfessionsstatus anzugeben. Darin wird ein Verstoß gegen die negative Religionsfreiheit gesehen.

- § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG gestattet die unbegrenzte steuerliche Absetzbarkeit der gezahlten Kirchensteuer als Sonderausgabe. Laut Subventionsbericht der Bundesregierung hat dies die „Begünstigung anerkannter Religionsgesellschaften und ihnen gleichgestellter Religionsgemeinschaften aus kirchenpolitischen und sozialpolitischen Erwägungen“ zum Ziel.

- Kirchensteuer erhebende Religionsgemeinschaften sollen, so die Kritik, durch diese Regelung gegenüber anderen gesellschaftlichen Gruppen mit grundgesetzlich verankerter Relevanz, zum Beispiel Parteien und Gewerkschaften, bevorzugt sein. Spenden und Mitgliedsbeiträge an diese Organisationen sind freilich bis zu einer Höhe von 20 % des Bruttojahreseinkommens mit gleicher Wirkung abzugsfähig und damit gleichsam subventioniert (siehe § 10b Abs. 1 EStG).

- Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer und der dadurch verbundene Steuerverzicht des Staates stelle eine erhebliche Subvention der Kirchenmitglieder und damit mittelbar der Kirche dar, für 2007 zum Beispiel in Höhe von fast 33 % des Kirchensteueraufkommens.

- Zahlen für 2007:Kirchensteueraufkommen in Deutschland Gesamt: 9002,94 Mio. Euro davon von Kirchenmitgliedern getragen: 5952,94 Mio. Euro (67,1 %)davon durch Verringerung der Einkommensteuer von allgemeinen Steuergeldern getragen: 2960 Mio. Euro (32,9 %). Dieser Kritik wird von kirchlicher Seite entgegengehalten, dass die kirchliche Arbeit zu einem großen Teil auch Konfessionslosen oder Angehörigen anderer Religionsgemeinschaften zugutekäme und in ihrer Wirkung nicht auf Mitglieder beschränkt sei.

- Die „fiktive“ Kirchensteuer: Bis zum Jahr 2004 wurde bei allen, auch den konfessionslosen Beziehern von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, des Vorruhestands- und Unterhaltsgeldes sowie des Kurzarbeiter- und Schlechtwettergeldes ein Abschlag in Höhe der „fiktiv“ anfallenden Kirchensteuer vom Arbeitslosengeld vorgenommen. Allerdings kam der Betrag den Kirchen nicht zugute. Die Kritik sah darin eine „Verquickung von Staat und Kirche“, denn die „einbehaltene Kirchensteuer“ wurde als „gewöhnlich anfallender Entgeltabzug“ bezeichnet. Erst mit der Neuregelung von ALG II ab 1. Januar 2005 ist diese Regelung weggefallen. Zur Frage der Rechtmäßigkeit dieser bis einschließlich 2004 geltenden Regelung ist noch ein Rechtsstreit beim Europäischen Gerichtshof anhängig.

In der Literatur wurden zuletzt neue Zweifel - nicht generell an der Kirchensteuer, sondern an einzelnen Erhebungsformen - aufgeworfen. Dies betrifft zum einen die Lohnkirchensteuer (Teil des Verfahrens ELStAM) und zum anderen die Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer (KIStA). Der Vorwurf einer verfassungswidrigen Ausgestaltung der Verfahren, in deren Rahmen auch die Beteiligung des Bundeszentralamts für Steuern kritisiert wird, bleibt offen. Eine gerichtliche Klärung dazu steht noch aus.

Kritik aus innerkirchlicher Perspektive:

Von kirchlichen Gruppen werden zusätzlich folgende Kritikpunkte angeführt:

- Der Steuercharakter dieser Finanzquelle verschleiere, dass es sich bei ihr um einen persönlichen Mitgliedsbeitrag bei einer Glaubensgemeinschaft handelt.

- Der staatliche Einzug der Kirchensteuer lasse die Kirchen als staatliche Einrichtungen erscheinen.

- Die Anbindung der Kirchensteuer an die Lohn- und Einkommensteuer lasse die Kirchensteuer teilhaben an den Ungerechtigkeiten und Verwerfungen dieser Steuerart. Des Weiteren würden die Kirchen abhängig von der jeweiligen Wirtschafts-, Steuer- und Arbeitsmarktpolitik des Staates und von den Tarifpartnern.

- Nur ungefähr ein Drittel der Kirchenmitglieder trage per Kirchensteuer zur Finanzierung der Kirchen bei.

- Der staatliche Kirchensteuereinzug begünstige und verfestige bestimmte Kirchenstrukturen, die Entmündigung der Gemeinden und die Etablierung und Wucherung einer gesamtkirchlichen Bürokratie.

- Auch werden die einzelnen Gemeinden nicht aufgrund der Spendenbereitschaft der Gemeindemitglieder finanziert oder unterhalten. Das Personal der Gemeinde müsse sich daher nicht um die finanzielle und organisatorische Ausstattung der Gemeinde kümmern.

- Die Einrichtung der Kirchensteuerkappung bevorzuge Besserverdienende ungerechtfertigt.

Innerhalb der evangelischen und der katholischen Kirche war und ist die Kirchensteuer jedoch weitgehend unumstritten, da das System eine verlässliche und umfangreiche Finanzierung der kirchlichen Arbeit ermöglicht.

Die Kritik aus innerkirchlicher Perspektive wurde katholischerseits von einzelnen Theologen (Horst Herrmann, in neuerer Zeit Paul Zulehner) und von verschiedenen kirchenkritischen Gruppen vorgetragen, darunter dem „Bensberger Kreis“, dem „Verein zur Umwidmung von Kirchensteuern e. V.“, der „Initiative Kirche von unten“, Ikvu, dem „Arbeitskreis Halle“ und der „Kirchenvolksbewegung“ sowie „Wir sind Kirche“.

Auf evangelischer Seite war es zum Beispiel der „Bund gegen Kirchensteuermissbrauch e. V. Bremen“. Der Dietrich Bonhoeffer-Verein hat in den letzten Jahren einen Reformvorschlag erarbeitet („Kultursteuer und Sozialsteuer statt staatlicher Kirchensteuereinzug“), Karl Martin hat diesen Vorschlag in seiner Publikation „Abschied von der Kirchensteuer“ vorgestellt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchensteuer_(Deutschland)

Carsten Frerk

Einer, der sich mit dem Thema „Kirchensteuer“ und überhaupt mit „Kirche und Geld“ gut auskennt, ist Carsten Frerk. Hier ein Kommentar von ihm aus dem Jahr 2013:

„Die Hauptfrage bei der Überprüfung der Regelungen zur Kirchensteuer ist das staatliche Inkasso. Dass die Kirchen Mitgliedsbeiträge erheben können, wird ja von niemandem bestritten, aber es wird gefragt, warum der Staat dieses Inkasso zwar für die Kirchen aber beispielsweise nicht für die Gewerkschaften durchführt.

Trotz des sie privilegierenden Körperschaftsstatus gehören die Kirchen nicht zur staatlichen Sphäre, in der staatliche Finanzämter oder andere staatliche Dienststellen für staatliche Einrichtungen auf dem Dienstwege übernehmen können.

Zudem setzt dieses aktuell angewendete staatliche Inkasso ein Informations-Merkmal voraus, das nicht nur strittig ist, sondern historisch einen erheblichen Makel aufweist, der Eintrag der Religionszugehörigkeit auf der staatlich ausgegebenen Lohnsteuerkarte.

Es ist strittig, da im Grundgesetz (Art. 140 GG / Art. 137,3 WRV) steht: „Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur soweit das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert.“ Die Rechte und die Pflichten eines Kirchenmitglieds sind eine ausschließliche Angelegenheit der Kirchen und haben den Staat nicht zu interessieren. Klagen gegen diesen Religionseintrag wurden aber bisher stets vom Bundesverfassungsgericht mit der Begründung abgewiesen, es sei nur ein geringfügiger Eingriff in die Rechte des Einzelnen und würde den staatlichen Kirchensteuereinzug erheblich erleichtern.

In dieser Verschiebung einer innerkirchlichen Angelegenheit in die Staatssphäre, in der dann der Staat Kircheninteressen mit staatlicher Autorität durchsetzt, liegt der Kern des Problems. Denn wenn es in Deutschland seit 1919 keine Staatskirche mehr gibt, hat der Staat sich aus kirchlichen Angelegenheiten herauszuhalten und die Kirche aus staatlichen Angelegenheiten.

In der Hinsicht hat es dann noch ein besonderes ‚Geschmäckle’, dass dieser Eintrag auf der Lohnsteuerkarte 1934 von den Nationalsozialisten angeordnet wurde. Als, wie es heißt, Dankeschön für die Zustimmung des katholischen Zentrums zum Reichskonkordat. Dass die kirchenfreundliche CDU seit Beginn der Bundesrepublik dieses Nazigesetz bestehen ließ, zeigt nur die Willkürlichkeit politischer Opportunität.

In der Diskussion werden manches Mal der Kirchensteuereinzug und die Staatsleistungen, die seit 1919 als Verfassungsbefehl beendet werden sollen, da sie auf Gesetzen, Verträgen und sonstigen Rechtstiteln aus dem 19. Jahrhundert beruhen und keine demokratische Begründung haben, in einem Zusammenhang genannt.

Der Zusammenhang besteht allerdings auch darin, dass die Verfassungsgarantie eines grundsätzlichen Rechts der Religionsgemeinschaften Kirchensteuern zu erheben, genau in diesem Zusammenhang steht: als Ausgleich für die wegfallende staatliche Finanzierung und Alimentierung. Die deutsche Demokratie beruht seit 1919 auf der Volkssouveränität (Art. 20 GG) und braucht keinerlei religiöse Begründung mehr, wie sie für die „Könige von Gottes Gnaden“ in der „Einheit von Thron und Altar“ noch geboten war.

Aber ebenso wie in Österreich, wo der Kirchenbeitrag die Zahlungen aus dem aufgehobenen Religionsfonds ersetzen sollte und es den Kirchen 1955 dennoch gelungen ist, aus diesem ehemaligen Religionsfonds Zahlungen zu erhalten, sich also doppelt entschädigen zu lassen, haben die beiden großen Kirchen in Deutschland das Ende des ‚demokratischen Frühlings’ in Deutschland (1923, mit der zweiten Reichstagswahl und der Hyperinflation) zu nutzen gewusst, um nicht nur die Beendigung der Staatsleistungen zu verhindern, sondern ebenfalls sehr erfolgreich den Staat für ihre kirchenpolitischen und finanziellen Zwecke einzuspannen.

Man erkennt den kirchlichen Standpunkt einer Argumentation, wenn gesagt wird, dass der Staat für dieses automatisierte staatliche Inkasso eine großzügige Aufwandsentschädigung von durchschnittlich drei Prozent des Kirchensteueraufkommens erhalte, rund 280 Millionen Euro. Ja, das wird sogar manchmal als wesentlicher Beitrag der Kirchen für die Staatseinnahmen dargestellt.

Wiederum nicht benannt wird dabei, welche Kostenersparnis dieses staatliche Inkasso für die Kirche selber bedeutet, also inwiefern der deutsche Staat die Kirchen gegenüber anderen Großorganisationen (Gewerkschaften, Parteien, ADAC, u.a.m.) privilegiert, indem er ihnen diese Verwaltungskosten erspart.

Es gibt nur Schätzungen, wie hoch die Kosten für kircheneigene Kirchensteuerämter wären, die EKD nennt rund 15 Prozent, Erfahrungen aus Österreich weisen eher in Richtung auf 20 bis 25 Prozent des Beitragsaufkommens. Das würde, auf Deutschland übertragen, bedeuten, dass die Kirchen dafür bis zu 2,1 Milliarden Euro aufbringen müssten, der Staat die Kirchen also mit den 280 Millionen Euro, die für das Inkasso vereinnahmt werden, um rund 1,8 Milliarden Euro entlastet bzw. subventioniert.

Von den drei Milliarden Einnahmenverlusten des Bundes und der Länder durch die steuerliche Absetzbarkeit der gezahlten Kirchensteuer ganz zu schweigen.

Es ist also gut zu verstehen, dass die Kirchen und ihre Bundesgenossen kein Interesse daran haben, dieses staatliche Inkasso zu beenden und das deutsche Staatskirchenwesen zu verändern.

Allerdings ist es die innere Angelegenheit der Kirche, wie sie mit ihren, dann geringeren Einnahmen umgeht. Das hat den Staat nicht zu interessieren.

Vielleicht als Hinweis: Auch gerade hinsichtlich der Auffassungen des neuen Papstes hinsichtlich Armut, könnte nicht nur die „verfettete“ (so ein katholischer Prälat vor zwei Wochen auf Phönix) katholische Kirche beispielsweise überlegen, ob die deutsche Sondersituation, dass Pastoren und Priester wie Staatsbeamte (nach A 13 bis A 15) bezahlt werden, Bestand haben muss.

Für die evangelischen Pastoren war die Maßnahme Bismarcks im Kulturkampf, dass Geistliche ein Hochschulstudium absolvieren müssen, das jahrzehntelang angestrebte Eintrittsbillet in die bürgerliche Mittelschicht der Akademiker und der Staatsbeamten, für die katholische Kirche war es der Zwang, die eigenen Priesterseminare zu schließen und die Theologenausbildung einer gewissen öffentlichen Kontrolle zu unterwerfen. Ob diese staatliche Finanzierung der Theologenausbildung noch zeitgemäß ist, wird eine weitere Frage sein.“

http://hpd.de/node/15610

Und hier ein lohnenswerter Vortrag von Carsten Frerk aus dem Jahr 2010:

 

 

https://www.youtube.com/watch?v=YEIzzQTlRE4

 

Lohnendes Geschäfts-Modell

 

„Als das Erzbistum Köln Anfang des Jahres erstmals sein Vermögen offenlegte, war die Aufmerksamkeit groß: 3,35 Milliarden Euro schlummerten in der Bilanz - der Großteil davon Wertpapiere und Immobilien.

Alle Medien schrieben über das vermeintlich reichste Bistum des Landes. Auch auf SPIEGEL ONLINE war es so zu lesen.

Nun muss man sagen: Alle haben die Rechnung ohne Paderborn gemacht. Jenes Erzbistum mit knapp 1,6 Millionen Katholiken, das seinen Sitz in der westfälischen Stadt hat, dessen Gebiet aber weit darüber hinaus bis nach Hessen und Niedersachsen reicht.

Auch das Erzbistum Paderborn legt an diesem Dienstag erstmals eine Bilanz vor - und lässt die Fachwelt staunen: Auf gut vier Milliarden Euro belief sich das Vermögen am Stichtag 31. Dezember 2014. Das sind rund 660 Millionen Euro mehr als die Summe, die das Erzbistum Köln aufruft. Und anders als beim rheinischen Nachbarn ist das Vermögen des sogenannten Bischöflichen Stuhls in Paderborn noch gar nicht mitgerechnet.

Größter Brocken in der Paderborner Bilanz sind die Finanzanlagen, sie machen allein 3,6 Milliarden Euro aus. Dazu gehören ein 570 Millionen Euro schweres Aktiendepot sowie festverzinsliche Wertpapiere (Anleihen) im Volumen von knapp 2,7 Milliarden Euro. 3,1 Prozent Rendite erzielte das Bistum damit zuletzt pro Jahr.

Der Anteil der Immobilien ist mit rund 267 Millionen Euro dagegen vergleichsweise gering. Ein guter Teil davon sind Schulen, Jugendhäuser, Studentenwohnheime und Verwaltungsgebäude. Wirkliche Kapitalerträge erwirtschaftet das Bistum nur aus den 29 vermieteten Gebäuden. Die Kirchen und Pfarrhäuser wiederum, die den Großteil der Kirchengebäude ausmachen, gehören formell nicht dem Erzbistum, sondern den Kirchengemeinden. Sie werden deshalb nicht mitbilanziert.“

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/erzbistum-paderborn-vermoegen-von-vier-milliarden-euro-a-1055141.html

Im Jahr 1995 schrieb der „Spiegel“ Folgendes (die Zahlen dürften mittlerweile deutlich gestiegen sein):

„Das Lamento scheint stark übertrieben: Immer noch teilen sich Katholische und Evangelische jährlich brüderlich rund 17 Milliarden Mark an Kirchensteuer. Dazu kommen weitere Milliarden, deren genaue Höhe die frommen Finanzverwalter vor der Welt und ihren eigenen Gläubigen trickreich verschleiern. Mit Spenden und Staatszuschüssen, mit Leistungsentgelten und Zinsen erhöhen sich die alljährlichen Einnahmen bei den Evangelischen nach eigenen Angaben auf rund 16 Milliarden Mark. Für die Katholiken ergibt sich nach Auskünften einzelner Diözesen und Schätzungen von Insidern eine Gesamtsumme von jährlich über 18 Milliarden Mark.

Die 27 katholischen Diözesen und 24 evangelischen Landeskirchen veröffentlichen zwar ihre Haushalte, doch über die wird nur ein Teil des kirchlichen Geldkreislaufs gesteuert. Die Mittel, über die kirchliche Stiftungen und fromme Werke, Abteien, Klöster, Weingüter und Brauereien sowie kircheneigene Banken und Versicherungen verfügen, sind in den amtskirchlichen Bilanzen nicht erfaßt.

Nur wenige Haushaltspläne weisen kirchlichen Firmenbesitz und kirchliche Beteiligungen aus. Konfessionelle Geldinstitute wie die katholische Pax-Bank in Köln, die Darlehenskasse im Erzbistum Paderborn oder die evangelische Bank für Kirche und Diakonie in Duisburg, allesamt Häuser mit Milliarden-Bilanzsummen, lassen sich nur ungern genauer in die Bücher gucken.

Der ehemalige Finanzdirektor der Caritas, Franz Spiegelhalter, schätzt "das derzeitige Anlage- und Grundvermögen allein der Caritas auf 40 Milliarden Mark". Der jährliche Umsatz von Caritas und Diakonie zusammen liegt - so Spiegelhalter - irgendwo um 30 Milliarden Mark - Größenordnungen, in denen in der Wirtschaft Konzerne wie Thyssen oder BMW rechnen.

Das Imperium kontrolliert sich selbst. Das Oberrechnungsamt der EKD in Hannover legt zwar jedes Jahr einen Prüfbericht über die Verwendung von Kirchengeldern vor, doch den kriegt nicht jeder zu sehen. Die Expertise gilt als Verschlußsache.

Manches kommt trotzdem heraus. Der konservative Informationsdienst der Deutschen Evangelischen Allianz aus Wetzlar zählt für 1992 Fehlinvestitionen in Fülle auf: verlustreiche "unzulässige Devisengeschäfte" durch Dollarspekulationen, überteuerte Bauaktivitäten in Jerusalem oder "Zweckentfremdung von Spenden und Vermächtnissen" …

Das Geldvermögen beider Kirchen erreichte nach Schätzungen des auf Kirchenfinanzen spezialisierten Journalisten Peter Wingert Anfang der neunziger Jahre mindestens 15 Milliarden Mark. Die Zahl ist eher zu knapp: Die ausgewiesenen Zinseinnahmen, so Wingert, deuten auf höhere Beträge hin. Vermögensaufstellungen gibt es nicht. Warum auch? Die Kirchen zahlen ohnehin keine Vermögensteuer.

Rund fünf Milliarden Quadratmeter Land besitzen die beiden Großkirchen in Deutschland, dazu kommen Immobilien der 31.000 Kirchengemeinden und 60.000 Klöster, Krankenhäuser, Heime, Bildungsstätten oder Akademien - Werte, die sich nach grober Schätzung auf die astronomische Summe von rund 400 Milliarden Mark summieren …

Teuer zu stehen kommen den deutschen Steuerzahler auch verbriefte Kirchenrechte aus der Vorkriegszeit. So zahlt der Staat die Gehälter der Militär- und Gefängnispfarrer, der Religionslehrer an öffentlichen Schulen und der Theologieprofessoren an theologischen Fakultäten der staatlichen Universitäten. Basis für diese kirchenfreundliche Geste ist auf katholischer Seite unter anderem das zwischen dem Vatikan und Adolf Hitler 1933 geschlossene Reichskonkordat. Die Protestanten setzten in der Nachkriegszeit ähnliche Regelungen durch - unter Berufung auf das katholische Vorbild. Die katholische Kirche weigert sich bis heute, das Reichskonkordat aufzukündigen.

Ebenso teure wie absurde Nebenfolge dieser Regelungen: Entläßt die Kirche einen Theologieprofessor, weil ihr dessen Vorstellungen oder Lebenswandel mißfallen, muß der Staat nicht nur den Nachfolger besolden, sondern auch den Geschaßten auf einem anderen Lehrstuhl weiterbeschäftigen. Das nordrhein-westfälische Wissenschaftsministerium löhnte zeitweise für sechs von der katholischen Kirche gefeuerte Professoren jährlich 700.000 Mark.

Der Freistaat Bayern zahlte für die Bezüge von 7 Erzbischöfen und Bischöfen, 12 Weihbischöfen und 14 Dignitären, 60 Kanonikern und 49 Dom- und Generalvikaren, den bischöflichen Sekretären, Direktoren und den Erziehern an bischöflichen Priester- und Knabenseminaren Anfang der neunziger Jahre rund 100 Millionen Mark pro Jahr.

Alle Steuerzahler werden abkassiert zwecks Förderung kirchlicher Fassaden: Wer ahnt schon, daß das Cusanuswerk zur Förderung hochbegabter katholischer Studenten wenig Geld von der Kirche und viel vom Staat erhält? Daß die Katholische Universität Eichstätt zu 90 Prozent von Steuermitteln lebt? Daß die Kultusministerien nicht nur die Religionslehrer bezahlen, sondern auch noch einmal extra die Pfarrer und Vikare, wenn die Bibelunterricht geben?

Die rund 220 evangelischen und katholischen Geistlichen nebst Gehilfen, die dafür sorgen, daß ihre Schäfchen während der Bundeswehrzeit nicht abtrünnig werden, bekommen ihr Gehalt nicht etwa aus dem Kirchensteueraufkommen oder anderen Kirchentöpfen, sondern aus dem Wehretat. Verteidigungsminister Volker Rühe zahlt auch die Dienstfahrzeuge der Pfarrer und deren Talare, die kirchlichen Zeitschriften und Gebetbücher, die Kerzen und die Hostien. Selbst der Meßwein, den Militärgeistliche an gläubige Infanteristen, Matrosen und "Phantom"-Piloten ausschenken, wird aus der Steuerkasse bezahlt. Alles in allem kostet das kirchliche Rüstzeug für die Bundeswehr in diesem Jahr 52 Millionen Mark.“

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-9158454.html

Es ist kaum möglich, zu schätzen, was an Vermögen von den Religiösen gehortet wird. Vor allem, da gerne ausgelagert wird und es so schon sehr viele eigenständige Organisationen gibt, die verwaltungstechnisch nicht zu den Großkirchen gehören. Etwa Klöster.

Carsten Frerk im Jahr 2013 zu den Kirchenfinanzen.. Darin spricht er von einem Vermögen von 435 Milliarden Euro „im kirchlichen Raum“:

 

 

Das Vermögen "im kirchlichen Raum" kommt bestimmt den Armen und sozial Schwachen zugute.

Ganz bestimmt.