Der Geheimdienst hat einen Bericht vorgelegt, der die gesamte AfD als „gesichert rechtsextrem“ bezeichnet. Es gibt allerdings keinen Vorwurf der Anwendung von oder des Aufrufs zur Gewalt. An diesem Bericht haben die gesichert Linksextremen im und außerhalb des politisch-medialen Komplexes ihre helle Freude.
Auf der anderen Seite ist dieser Bericht dermaßen albern, dass er der AfD keinen Schaden zufügen wird und das Vertrauen der Bevölkerung in den politisch-medialen Komplex weiter abnehmen wird.
Die Reaktionen zum Fall „Clownswelt“ und die gescheiterten „Demos gegen Rechts“ zeigen, dass die mediale Macht der pseudo-linken Spinner trotz allen Geschreis deutlich abnimmt.
Unseriöse Vorgehensweise
https://www.youtube.com/watch?v=VXQYw1MDODc
Tobias Riegel: „Es ist ein befremdliches Zusammenspiel aus Geheimdienst, Medien und Politikern: Ein weisungsgebundener und in der Vergangenheit skandalgeschüttelter Geheimdienst hält ein brisantes „Gutachten“ unter Verschluss, entfaltet aber mit der Verkündung seiner Existenz bereits starke politische Wirkung. Gleichzeitig wurden Infos des „geheimen“ Papiers anscheinend an einzelne Medien weitergegeben, die sich unkritisch an einer unseriösen Kampagne beteiligen. Und Politiker, die den Geheimdienst gestern noch abschaffen wollten, erheben ihn nun zu einer seriösen Quelle – ein absurder Vorgang …
Unabhängig von einer Debatte über die Inhalte der AfD verletzt der Vorgang der Einstufung sowie die umgehend angeschlossene Parteiverbots-Debatte und die teils unseriöse Berichterstattung in vielen etablierten Medien wichtige demokratische Prinzipien. Es ist ein Akt politischer Leichtfertigkeit, dessen langfristige Folgen in meinen Augen sehr bedenklich sein können.
Der kritiklose Umgang vieler Journalisten und Politiker damit, dass eine weisungsgebundene Behörde mit nicht genannten Mitteln aus nicht genannten Quellen ein der Öffentlichkeit nicht zugängliches „Gutachten“ erstellt, das bereits jetzt wegen der ausgelösten Berichterstattung starke Wirkung entfaltet und erhebliche politische Konsequenzen für die größte Oppositionspartei und möglicherweise (auf individueller Ebene) auch etwa für Parteimitglieder im Staatsdienst haben könnte – das ist zusätzlich zum Vorgang selbst überaus fragwürdig.
Immer muss man die prinzipielle Natur solcher Vorgänge betonen: Den Umgang rund um das Geheimdienst-Papier zu kritisieren, nimmt nicht die AfD selbst in Schutz, deren Politik ich zu weiten Teilen stark ablehne. Stattdessen soll diese Kritik vor Instrumentalisierungen des Geheimdienstes in der Zukunft schützen. Wer die jetzt praktizierte, unseriöse Vorgehensweise nicht ächtet, macht es wahrscheinlicher, dass politische Interventionen eines weisungsabhängigen Geheimdienstes künftig als zunehmend „normal“ angesehen werden – und dann kann es je nach Machtkonstellation Parteien jeder politischen Richtung treffen.
Der Verfassungsschutz ist, wie gesagt, nicht politisch unabhängig und zusätzlich stand er bisher nicht in dem Ruf, eine seriöse Quelle politischer Analysen zu sein – man könnte die Behörde auch als „skandalgeschüttelt“ bezeichnen. Diese kritische Sichtweise auf den Geheimdienst hat sich aber nun, da er anscheinend „in ihrem Sinne“ handelt, bei manchen Politikern und Journalisten schlagartig geändert. Da es „gegen Rechts“ geht, ist der Verfassungsschutz plötzlich doch eine seriöse Quelle – selbst für manche Grüne oder LINKE, die den Geheimdienst einst gar abschaffen wollten. Einen solchen prinzipiellen Sinneswandel, weil es einem kurzfristig ins politische Konzept passt, würde ich als Prinzipienlosigkeit bezeichnen.
Als nicht akzeptabel empfinde ich in diesem Fall die Praxis, das „Gutachten“ nicht zur Prüfung zu veröffentlichen. Quellenschutz und auch der Schutz der Arbeitsweisen eines Geheimdienstes sind hohe Güter, die einer Veröffentlichung entgegenstehen können. In diesem politisch hochbrisanten Fall aber entsteht eine inakzeptable Kombination: Einerseits zeigt sich ein (weisungsgebundener) behördlicher Eifer, ganz offen und öffentlich politisch Einfluss auszuüben. Und andererseits erscheint angesichts der Tragweite des konkreten Falls die Verweigerung der Einsicht in die laut Behörde angeblich gravierenden Materialsammlungen als sehr unangemessen.
Schließlich muss dem Verfassungsschutz bewusst gewesen sein, dass sein „Gutachten“ und die Art von dessen Präsentation der Startschuss und die künftige Basis für eine sofort einsetzende Parteiverbots-Kampagne sein würde.
Bezüglich der verweigerten Veröffentlichung des „Gutachtens“ überzeugt der Verweis auf die nun wahrscheinlich folgenden Gerichtsverfahren, bei denen schließlich Akteneinsicht beantragt werden kann, auch darum nicht abschließend, weil bereits jetzt mit dem nicht unabhängig überprüfbaren „Gutachten“ Politik gemacht wird, mindestens in Form harter medialer Meinungsmache.
Zusätzlich empörend ist es, dass der Öffentlichkeit der Einblick verwehrt bleibt, aber gleichzeitig Inhalte des angeblich geheimen „Gutachtens“ möglicherweise an einzelne Mainstream-Journalisten durchgesteckt wurden. Beispielsweise zitiert die Welt in diesem Artikel aus dem „Gutachten“, die Zeit in diesem Artikel und die Spiegel-Journalistin Melanie Amann deutete entsprechende Einblicke laut diesem Tweet im Phoenix-Presseclub an:
Tichys Einblick berichtet über diese selektive Medienarbeit des Geheimdienstes in dem Artikel „Der indiskrete Club der Verfassungsschutz-Mitwisser“ und folgert:
„Der Verfassungsschutz arbeitet also nicht nur mit einem Papier, das er der Öffentlichkeit vorenthält – er zieht auch ausgewählte Journalisten ins Vertrauen, die dann wiederum für die passende mediale Begleitmusik sorgen. Eigentlich ist die Verletzung des Dienstgeheimnisses nach §353b StGB strafbar. Bisher regte sich in Nancy Faesers Innenministerium niemand über den Informationsabfluss auf.“
Der SPD-Politiker und Verfassungsschutz-Experte Mathias Brodkorb schreibt in der Welt, die Geheimhaltung des „Gutachtens“ sei ein taktischer Mechanismus, um sich mit der Aura der Unangreifbarkeit zu umgeben. Was öffentlich strittig diskutiert werden würde, könne nicht mehr unhinterfragt als „gesichert“ gelten. Zur „Unabhängigkeit des Geheimdienstes“ sagt auch Brodkorb:
„Die Bundesregierung erklärt es als ‚gesichert‘, dass die AfD extremistisch sei. Das hört sich so an, als hätte eine unabhängige wissenschaftliche Einrichtung darüber befunden. Auch wenn von den Beteiligten gerne der gegenteilige Eindruck erweckt wird: Der Inlandsgeheimdienst ist eine weisungsgebundene Behörde wie jede andere auch. Ihr Chef ist letztlich der Bundesinnenminister.“
Inhaltlich kann das „Gutachten“ hier also gar nicht analysiert werden, da es vorerst unter Verschluss bleibt. Es handelt sich bei diesem Artikel darum – wie gesagt – nicht um eine Verteidigung der AfD-Inhalte, stattdessen geht es um eine Kritik am konkreten Zusammenspiel aus Geheimdienst, Medien und Politik, das als total unseriös bezeichnet werden kann und wichtige Prinzipien verletzt. Ein ohnehin bereits wirkungsloser oder gar kontraproduktiver „Kampf gegen Rechts“ kann sich in dieser Form auch gegen „demokratische Werte“ wenden.“
https://www.nachdenkseiten.de/?p=132512
Presse-Mitteilungen
Wolfgang Bittner: „… Eine neue Situation ergab sich am 2. Mai 2025, als das Bundesinnenministerium folgende Erklärung abgab:
„Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die ‚Alternative für Deutschland‘ (AfD) seit dem heutigen Tag aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistisch ein.“
In der dazu herausgegebenen Pressemitteilung des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) heißt es:
„Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar. Es zielt darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen. Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes.“
Dieser Vorwurf ist eine erstaunliche Fehlleistung der Mitarbeiter dieser nicht unumstrittenen Behörde, deren Ex-Präsident Thomas Haldenwang in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 1. April 2024 unter anderem geschrieben hatte, die Meinungsfreiheit sei „kein Freibrief“. Er bezog sich dabei auf die 2021 von seiner Behörde eingeführte Kategorie „Delegitimierung des Staates“ und vertrat die verfassungswidrige Auffassung, dass der Verfassungsschutz nicht allein strafbaren Äußerungen wie etwa Volksverhetzung nachzugehen habe, sondern auch Meinungsäußerungen „unterhalb der strafrechtlichen Grenzen und unbeschadet ihrer Legalität“.
Jetzt wird der AfD unter Berufung auf die freiheitliche demokratische Grundordnung vorgeworfen, deren „ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis“ sei verfassungswidrig, weil es bestimmte Bevölkerungsgruppen benachteilige. Dabei wird ignoriert, dass für die deutsche Staatsangehörigkeit bis zu einer Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahre 2000 grundsätzlich das Abstammungsprinzip (Jus sanguinis), also das „Recht des Blutes“ galt. Ferner wird nicht zwischen Volk und Bevölkerung unterschieden, was aber wesentlich ist. Denn zur Bevölkerung zählen sämtliche in Deutschland lebende Menschen, während zum Volk nur diejenigen Menschen gehören, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Eine Unterscheidung zwischen Staatsbürgern und Nichtbürgern ist demnach rechtens, und es ist legal, wenn Staatsbürgern besondere Rechte wie zum Beispiel das Wahlrecht vorbehalten sind. Das gibt es auch in den meisten anderen Ländern, und es ist völkerrechtlich nicht zu beanstanden.
Weiter heißt es in der Pressemitteilung:
„Insbesondere die fortlaufende Agitation gegen Geflüchtete beziehungsweise Migrantinnen und Migranten befördert die Verbreitung und Vertiefung von Vorurteilen, Ressentiments und Ängsten gegenüber diesem Personenkreis."
Hier unterscheidet das BfV zwischen Flüchtlingen, das heißt Personen ohne Aufenthaltsstatus, und Migranten, das heißt Zugewanderten mit oder ohne Aufenthaltsstatus. Obwohl es sich dabei um vollkommen unterschiedliche Zuwanderer handelt, werden sie unzulässiger Weise als ein Personenkreis verstanden. Weder Flüchtlinge noch Migranten besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit, sie haben allerdings bestimmte Rechte, insbesondere wenn sie als Asylanten anerkannt werden.
Nun gibt es unter dem vom BfV genannten Personenkreis sehr unterschiedliche Menschen, und ist es vielleicht ethisch verwerflich, aber keinesfalls strafbar, wenn jemand die zum Teil bedauernswerten Menschen ablehnt oder gegen eingereiste Straftäter polemisiert. Geradezu absurd wäre die Forderung, irregulär in Deutschland anwesende Flüchtlinge vorbehaltlos willkommen zu heißen. Aber selbstverständlich haben alle deutschen Staatsangehörigen, ob mit oder ohne Migrationsgeschichte, die gleichen Rechte. Wenn einzelne AfD-Mitglieder etwas anderes sagen, ist das falsch und entspricht auch nicht dem Parteiprogramm.
Das deutsche Staatsbürgerrecht wurde in den vergangenen Jahren nach und nach aufgeweicht, sodass Parallelgesellschaften entstanden sind, deren Angehörige sämtliche staatsbürgerlichen Rechte genießen, aber zum Teil eigene Wertvorstellungen haben, zum Beispiel hinsichtlich der Stellung der Frau. Das kann zu Auseinandersetzungen in der Gesellschaft führen, und solange dabei keine strafrechtlich relevanten Handlungen geschehen, fallen ablehnende Äußerungen unter die grundgesetzlich verbürgte Meinungsfreiheit (darunter dürften auch Bezeichnungen wie „Kopftuchmädchen“, „alimentierte Messermänner“ oder „sonstige Taugenichtse“ fallen). Alles in allem ist die Hauptargumentation des BfV gelinde gesagt juristisch stümperhaft, darüber hinaus grundgesetzwidrig und offensichtlich ideologisch regierungskonform begründet …“
https://apolut.net/die-afd-im-fokus-des-verfassungsschutzes/
Gutachten im Original
„Ganz Deutschland redet über ein Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD, das niemand kennt. Der JUNGEN FREIHEIT liegt das ganze, mehr als 1.100 Seiten starke Gutachten vor. Damit sich der Souverän in diesem Land – der Bürger – ein eigenes Bild machen kann, veröffentlichen wir das gesamte Gutachten.
Wenn ein Geheimdienst mittels eines Geheimdossiers der größten Oppositionspartei im Lande und der laut einigen Umfragen stärksten Partei unterstellt, eine „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ zu sein, die die Demokratie abschaffen wolle, müssen in einem Rechtsstaat alle Alarmsirenen schrillen.
Zumal eben jenes Belastungsgutachten als Argument genommen wird, womöglich auch noch ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten. Dem schärfsten Schwert einer Demokratie überhaupt. Souverän in diesem Land sind allerdings nicht Friedrich Merz oder Nancy Faeser, sondern die Bürger dieses Landes.
Damit diese sich selbst ein Bild von den Vorwürfen gegen die Partei machen können, haben wir uns entschieden, das gesamte Verfassungsschutz-Gutachten komplett zu veröffentlichen. Wir werden das umfangreiche, mehr als 1.000 Seiten starke Dokument in den kommenden Tagen umfangreich analysieren und bewerten.“
https://assets.jungefreiheit.de/2025/05/Verfassungsschutzgutachten-zur-AfD-Teil-1-NEU.pdf
https://assets.jungefreiheit.de/2025/05/Verfassungsschutzgutachten-zur-AfD-%E2%80%93-Teil-2-NEU.pdf
https://assets.jungefreiheit.de/2025/05/Verfassungsschutzgutachten-zur-AfD-Teil-3-NEU.pdf
https://assets.jungefreiheit.de/2025/05/Verfassungsschutzgutachten-zur-AfD-Teil-4-NEU.pdf
Albern
https://www.youtube.com/watch?v=pUA3MpaZ1to
Kuba Kruszakin: „Teile des Gutachtens, welches die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ rechtfertigen sollte und inzwischen zurückgenommen wurde, sind nun öffentlich erschienen. In den 17 Seiten des 1.100seitigen Papiers, welches der JF vorliegt, stützt sich das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gänzlich auf „besonders relevante“ öffentliche Aussagen der Parteispitze sowie einzelner Mandatsträger und Landesverbände. Die Behörde wirft der Partei insbesondere „ethnisch-abstammungsmäßige Aussagen und Positionen“, „Fremdenfeindlichkeit“, „Islamfeindlichkeit“ vor.
Im Gutachten führt das BfV unter anderem Kritik der Parteichefin Alice Weidel an den Folgen der Einwanderung durch Moslems. „Ich habe als Mädchen und als Jugendliche eigentlich die ganzen Themen schon mitbekommen, wenn man von jungen Horden dort angemacht wird, umringt wird im Wasser“, erinnerte sie sich in einem Interview mit der Krautzone Ende Oktober 2023. „Da wußte ich schon gleich, daß (…) wir uns mit dem Influx von kulturfremden Leuten uns ein massives gesellschaftspolitisches Problem schaffen, was entgegen unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist.“ Der Verfassungsschutz wirft ihr vor, damit in „pauschalisierender Weise“ über Moslems zu sprechen.
Als weiteres Beispiel nennt das BfV zudem die „Karte des Schreckens“ des ehemaligen EU-Abgeordneten Bernhard Zimniok vom Juni 2023. Die interaktive Karte im Auftrag der damaligen EU-Fraktion „Identität und Demokratie“ zeigte auf, wie der Anteil von Personen mit Migrationshintergrund in den einzelnen deutschen Landkreisen gestiegen ist. „Wir Deutschen werden schleichend zur Minderheit“, bemängelte Zimniok und rief dazu auf, Parteien wie die CDU und „ihre gegen Deutschland gerichteten Abschaffungspläne“ zu stoppen. Dabei sprach der Verfassungsschutz von einer Unterstellung gegenüber den genannten Parteien.
Mehrfach moniert das Bundesamt Begriffe wie „Messermigration“, „Messermänner“ und „Messerfachkräfte“, die im Zusammenhang mit steigender Messerkriminalität stehen. In diesem Kontext soll unter anderem der Brandenburger AfD-Landtagsabgeordnete Dennis Hohloch den Sturz von Baschar al-Assad „in zynischer Weise“ kommentiert haben. Auf X schrieb er wörtlich: „Ab jetzt dürften die Asylausgaben ja drastisch sinken. Aber auch ein schwerer Rückschlag für die heimische Messerindustrie.“ Aufgrund des langjährigen Bürgerkrieges im Nahostland blockierten Gerichte sowie mehrere nacheinander folgende Bundesregierungen die Bestrebungen, auch Straftäter ins Land abzuschieben.
Im Gutachten führt die Behörde zudem den vom AfD-Bundesvorstand geteilten Tweet des damaligen EU-Abgeordneten der Partei, Maximilian Krah, auf. „Dieser grüne Generalplan bedeutet Umvolkung“, kritisierte der heutige Bundestagsabgeordnete ein Plädöyer der grünen Bundestagsabgeordneten Katrin Göring-Eckardt für erleichterte Asylzuwanderung auf dem Kurznachrichtendienst X. Im Oktober 2023 hatte sie betont, Deutschland brauche in den nächsten 30 Jahren 400.000 Arbeitskräfte jährlich. „Sie gibt zu, daß es nicht um Asyl, sondern Bevölkerungspolitik geht“, bemängelte Krah. Mit der Zitierung mache sich der Verfassungsschutz „lächerlich“, schrieb er kürzlich dazu auf X.
Auch kritisiert der Verfassungsschutz mehrere Aussagen des AfD-Vorstandsmitglieds Hannes Gnauck, etwa den Satz „Jeder Fremde mehr in diesem Land ist einer zu viel“ und die Forderung einer „stringenten Remigration von denen, die hier sind“. Auch zitiert das Gutachten, der brandenburgische Bundestagsabgeordnete habe im September 2024 eine Obergrenze von „minus einer halben Million im Jahr“ befürwortet. Zugleich betonte er, „Chinesen oder Japaner“ wären noch „in Ordnung“.
Genannt werden auch mehrere Kacheln und Kurzfilme der AfD und deren Mandatsträger in den sozialen Medien. So soll Gnaucks Fraktionskollege Dirk Brandes mit einem Video auf Facebook „Migrantinnen und Migranten als ablehnungswert stilisiert“ haben. Darin stellt er Deutschland mit „Talahons“ einem ohne „Talahons“ gegenüber. Bei dem Begriff handelt es sich um Slang für asoziale und teils Jugendliche migrantischer Herkunft. Auch kritisiert das Bundesamt Parolen wie „Abschieben schafft Wohnraum“.
Zudem sollen mehrere Aussagen gegen das Demokratieprinzip der Verfassung verstoßen. Darunter auch ein Zitat des AfD-Vizechefs Stephan Brandner, der im November 2023 die etablierten Parteien als die „Deutschen Demokratischen Altparteien“ bezeichnet hatte und schrieb, die Verfassungsfeinde säßen darin. In diesem Kontext zitiert BfV auch die Aussagen des Co-Parteivorsitzenden Tino Chrupalla. Bei einer Demonstration im April 2023 nannte er den heutigen Bundeskanzler Friedrich Merz, die damalige Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) und den CDU-Außenpolitiker Norbert Röttgen „Vasallen Amerikas“. Darin sieht die Behörde eine Verunglimpfung.
Bereits vor den Leaks hatten mehrere Staatsrechtler das Gutachten kritisiert. Professor Volker Boehme-Neßler von der Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg nannte die Hochstufung „skandalös“. „Der Verfassungsschutz fällt ein hartes Urteil, begründet es wenig plausibel und hält die angeblichen Belege für seine Einschätzung geheim“, sagte er dem Nachrichtensender Welt-TV.“
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2025/deshalb-soll-die-afd-gesichert-rechtsextrem-sein/
Dagmar Henn: „Man muss sich durchbeißen, durch diese mehr als tausend Seiten, und wirklich klüger ist man hinterher nicht. Geschweige denn davon überzeugt, wie böse die AfD ist. Aber darüber, wie sich diese Behörde Dinge zurechtbiegt und welches Denken dort herrscht, erfährt man einiges.
Zwei Vorteile hatte es ja, dass das Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz nicht veröffentlicht wurde. Zum einen bewahrte es davor, dieses Machwerk tatsächlich lesen zu müssen. Und zum anderen bewahrte es den Verfassungsschutz davor, sich zu entblößen. Denn eines muss man sagen ‒ das, was die Behörde über sich selbst preisgibt, über die dort gepflegte politische Anschauung, ist mindestens so schlimm wie das, was der AfD vorgeworfen wird. Nur ihr völliges fachliches Versagen ist noch schlimmer.
Blicken wir erst einmal auf die technische Seite. Es ist auffällig, dass zwei AfD-Politiker besonders eifrig zitiert werden: Maximilian Krah und Christina Baum. Grob geschätzt, stammt mindestens ein Drittel der angeführten Zitate nur von diesen beiden ‒ was, bezogen auf eine Partei, die nach den Angaben in diesem Gutachten 55.000 Mitglieder hat, doch eine sehr enge Auswahl darstellt. Selbst wenn beide zumindest Positionen im Parteivorstand hatten ‒ hier geht es um eine Bewertung der gesamten Organisation.
Ansonsten ist das ein sehr umfangreicher Zettelkasten, der aber eines vollkommen vermissen lässt: eine wirkliche nachrichtendienstliche Bewertung. Das ist verblüffend, denn man sollte davon ausgehen, dass genau das von einem Nachrichtendienst geliefert wird. In diesem Zusammenhang würden aber zu Zitaten noch weitere Informationen gehören: Wenn beispielsweise, was tatsächlich geschieht, Bezug auf Facebook-Posts genommen wird, wäre eine Bewertung der Reichweite das absolute Minimum. Man müsste, wenn man auch nur Kriterien, die in der Sozialforschung üblich sind, anwendet, erwarten, dass die Zettel dieses Sammelsuriums auch statistisch bewertet werden. Das ist machbar, auch mit öffentlich zugänglichen Informationen. Dabei ginge es nicht nur darum, ob jemand mal etwas gesagt hat, was verdächtig scheint, sondern auch darum, welches Gewicht Aussagen zu diesem Thema und Aussagen dieser Qualität in der gesamten Kommunikation dieser Person haben.
Nein, da finden sich Zitate unterschiedlichster Qualität ohne weitere Zuordnung aus einem Zeitraum von mehreren Jahren. Vielfach handelt es sich dabei um Reaktionen auf konkrete Vorfälle, wie die Ermordung einer 14-Jährigen aus Illerkirchberg durch einen eritreischen Asylbewerber, oder den Angriff eines Afghanen auf einen Zweijährigen in Aschaffenburg. Dabei werden die Aussagen nicht in Verbindung mit den Vorfällen gesehen, sondern teils sogar über unterschiedliche Abschnitte des Gutachtens verteilt, ohne dass der Kontext nachvollziehbar wäre. Der aber ist wichtig ‒ wenn in einem konkreten Fall (und davon gab es mehrere) beispielsweise ein Ausreisepflichtiger, der bereits als psychiatrisch auffällig bekannt ist, aber aus nicht nachvollziehbaren Gründen weder eingewiesen noch abgeschoben wurde, eine solche Tat begeht, dann sind entsprechende Vorwürfe an die politisch Verantwortlichen mehr als angebracht.
Wobei es ja selbst bei diesen Aussagen mehrfach einen Widerspruch zur Kernthese des ganzen Dokuments gibt, nämlich, dass die AfD einen völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff vertrete. Da gibt es beispielsweise (auf Seite 971) ein Zitat von Björn Höcke vom Januar 2025, in dem dieser die Tatsache kritisiert, dass der Syrer Alaa S. nach Verbüßung von sechs Jahren Haft nicht abgeschoben wird. Das Verwaltungsgericht (VG) Chemnitz hatte 2021 entschieden, er dürfte nicht abgeschoben werden, weil dies der Europäischen Menschenrechtskonvention widerspreche.
"Die von Höcke geäußerte Forderung, die Europäische Konvention der Menschenrechte in Gänze auszusetzen, um einen verurteilten Straftäter ohne deutsche Staatsbürgerschaft ‒ trotz vorliegender menschenrechtlicher Bedenken und humanitärer Gründe, die einer Abschiebung entgegenstehen ‒ abzuschieben, ist in letzter Konsequenz als rechtsstaatswidrig zu werten und steht im Widerspruch zu Deutschlands völkerrechtlicher Verpflichtung als EMRK-Mitglied."
Nun. Letztlich sagt hier die Bundesbehörde BfV, dass so gut wie kein verurteilter Straftäter ohne deutsche Staatsbürgerschaft abgeschoben werden darf, außer vielleicht, er kommt aus den USA oder Westeuropa. Übrigens ist dabei dem BfV nicht aufgefallen, dass der Fluchtgrund, der bei den meisten Syrern, die nach Deutschland kamen, einmal angenommen wurde, inzwischen gar nicht mehr existiert, weil Syrien mittlerweile von den von der damaligen Bundesregierung gewünschten Islamisten regiert wird ‒ also die Grundlage des Urteils des VG Chemnitz von 2021 entfallen ist. Was natürlich nicht heißt, dass die Lage in Syrien jetzt menschenrechtlichen Kriterien entspricht ‒ ganz im Gegenteil, sie tut es weniger als in den Jahren davor. Aber entweder war die Begründung für die Aufnahme damals gelogen, oder die Begründung für die Nicht-Abschiebung ist es heute ‒ beides kann man nicht haben, außer man erklärt den dauerhaften Aufenthalt in Deutschland zu einem Menschenrecht.
Wirklich pikant ist die Äußerung Höckes allerdings dann, wenn man davon ausgeht, die AfD, und Höcke als Person, verträten tatsächlich den unterstellten völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff. Das Opfer des besagten Syrers war nämlich Daniel H., ein Deutschkubaner. Wenn Höcke also hier nach den "Menschenrechten der Deutschen" fragt, ist ein Deutscher mit Migrationshintergrund sogar der Auslöser dieser Frage und mitnichten ausgeschlossen. Was sich, nebenbei, bei dem Mord in Illerkirchberg ähnlich verhält, das 14-jährige Opfer war türkischer Abstammung. Es ist zwar nicht zu bestreiten, dass es oft eine Trennung zwischen "unseren" und "denen" gibt, aber die "Unseren" schließen eben durchaus auch Deutsche mit Migrationshintergrund mit ein.
Wenn man aber den Zusammenhang mit der auslösenden Tat streicht, wird dieser Widerspruch nicht sichtbar. Was gerade bezogen auf die erwähnte Äußerung von Höcke schon deshalb besonders putzig ist, weil eben dieser Mord der Auslöser für die Demonstration in Chemnitz war, zu der die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel die Geschichte von der "Hetzjagd auf Ausländer" erfand, die nachweislich falsch war, aber zur Absetzung des damaligen Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen führte, der dieser Erzählung zu widersprechen wagte. Praktischerweise hatte man damals in der Berichterstattung meist verschwiegen, dass das Opfer einen kubanischen Vater hatte und, auch das noch, in der linken Szene unterwegs war.
Diese Passage ist jedenfalls ein hübscher Musterfall, um der Argumentation weiter zu folgen:
"Höcke kritisiert dabei nicht nur die konkrete Gerichtsentscheidung des VG Chemnitz, was noch nicht verfassungsschutzrelevant wäre. Vielmehr fordert er die allgemeine Außerkraftsetzung bindender Menschenrechte ‒ die auch die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes tangieren ‒ und zielt damit letztlich auf die (widerrechtliche) Rückführung von Menschen mit Migrationsgeschichte ab, die seiner völkisch-ethnischen Vorstellung nach kein Bleiberecht in Deutschland haben."
Hier nimmt das BfV selbst eine politische Position ein. Immerhin reden wir von einem wegen eines Tötungsdelikts verurteilten Flüchtling, der, wie allein der Verweis des VG Chemnitz auf die Europäische Menschenrechtskonvention belegt, nur subsidiären Schutz genießt, kein individuelles Asyl. Das BfV postuliert, ganz nebenbei, ein Bleiberecht selbst für verurteilte Straftäter dieser Kategorie und erklärt, dies abzulehnen belege eine "völkisch-ethnische Vorstellung".
In der weiteren Folge erklärt das BfV dann, Höcke missachte auch "den grundsätzlichen Vorrang des Unionsrechts". Dumm nur, dass dieses Unionsrecht, dem in diesem Zusammenhang auch vom BfV Verfassungsrang verliehen wird, per Vertrag und nicht per Referendum etabliert wurde. Nachdem schon das Grundgesetz als Verfassung mindestens schwach legitimiert ist, weil nie durch ein Referendum bestätigt, ist eine Abgabe darin enthaltener Rechte an ein EU-Recht, das selbst wieder nicht durch ein Referendum bestätigt wurde (nach zwei gescheiterten Anläufen in Irland und Frankreich fand Brüssel es damals klüger, das Volk nicht mehr zu befragen), geradezu ein Legitimationsmangel in Potenz. Man sollte davon ausgehen, dass jemand, der die Verfassung schützen soll, mal den einen oder anderen Gedanken auf verfassungsrechtliche Probleme verschwendet hat. Da ist das Amt unübersehbar blank.
"Höcke möchte das aktuell geltende Recht nicht bei der Entscheidung über die Abschiebung angewendet sehen und ignoriert damit den Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes."
Hier haben wir ein Demokratieproblem. Die Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden. Die Staatsbürger sind daran gebunden, die Grenzen des Strafrechts einzuhalten. Selbstverständlich darf aber ein Politiker oder überhaupt ein sich politisch äußernder Mensch abweichende Forderungen aufstellen. Warum? Weil Recht und Gesetz, zumindest dem theoretischen Idealfall nach, nichts anderes sein können als der geronnene Wille des Souveräns, also des Volkes, und eine Bindung des Souveräns in der Weise, wie sie dem BfV vorzuschweben scheint, hätte zwangsläufig einen völligen rechtlichen Stillstand zur Folge, gewissermaßen ein Abschneiden des Rechts von seiner Quelle, weil jede Änderung eine Abweichung vom bereits Bestehenden ist. Das ist der rechtsphilosophische Kern, warum die Tätigkeit dieser Behörde, des BfV, noch im günstigsten Fall problematisch ist: weil der Wille des Souveräns in der politischen Debatte gebildet wird (wozu die Parteien beitragen sollen), die Arbeit des BfV, sofern es um die politische Landschaft Deutschlands geht (Spionageabwehr ist ein anderes Feld), aber genau in diese Willensbildung beschränkend eingreift.
Deshalb wäre es die erste Voraussetzung für die Legitimität dieses Handelns, dass sich die Einzelnen und auch die Behörde als Ganze dieses Problems bewusst sind. Wenn das Gutachten zur AfD eines belegt, dann: Sie sind sich dessen nicht bewusst.
Und nicht nur, dass das Bestreben des ganzen Gutachtens darin besteht, bestimmte Aussagen zu tabuisieren ‒ es findet sich, als Schattenriss gewissermaßen, auch eine politische Stellungnahme der Behörde selbst, die mehr als fragwürdig ist. In derselben Passage zu Höcke:
"Dass er sich hinsichtlich der Rückführungen von Migrantinnen und Migranten nicht an international geltendes Recht gebunden sieht, bekräftigt vor allem seine abermalige Äußerung, es gebe 'kein internationales Recht, das das Recht eines souveränen Volkes brechen könnte, selbst darüber zu entscheiden, mit wem es zusammenleben will und mit wem nicht.' Seine Ausführungen belegen in letzter Konsequenz eine willkürliche rechtliche Schlechterstellung von Menschengruppen auf der Basis eines imaginierten 'Recht[s] eines souveränen Volkes', was diese in ihrer Menschenwürde verletzen würde und auch dem Rechtsstaatsprinzip zuwiderläuft."
Aha. Wer, wenn nicht das souveräne Volk, von dem (Art. 20 Abs. 2 GG) alle Macht ausgeht, soll diese Entscheidung sonst treffen? Oder, andersherum, wie kann eine Gesellschaft demokratisch sein, deren Souverän von außen bestimmt wird?
Und wie anders soll man diese Formulierung des BfV lesen, dass eine "willkürliche rechtliche Schlechterstellung von Menschengruppen" die Menschenwürde verletzt und gegen das Rechtsstaatsprinzip verstößt, als dass das BfV selbst hier dafür eintritt, das Kriterium der Staatsbürgerschaft aufzuheben und in Anwesendenrecht zu verwandeln, weil andernfalls in jeder denkbaren Variante "Menschengruppen willkürlich" ‒ nämlich durch Willensentscheid des Souveräns, also durch Setzung von Recht ‒ "rechtlich schlechtergestellt" würden?
Wäre das die einzige Stelle, an der diese Vorstellung durchscheint ‒ eigentlich müsste jeder Mensch einen Anspruch darauf haben, sich in Deutschland niederzulassen, und jeder, dem diese Vorstellung unheimlich ist, sei ein Verfassungsfeind ‒, könnte man darüber hinweggehen. Aber genau das ist, was sich als implizite Botschaft immer wieder findet.
Der Abschnitt über "Antisemitismus" ist übrigens wirklich reine antideutsche Argumentation. Weil "Soros" eine antisemitische Chiffre ist, so wie auch "Globalisten", und so etwas wie das WEF und der Great Reset natürlich alles reine Verschwörungstheorie, einschließlich der erlaubten Beimischung von Insektenpulver in Nahrungsmitteln. Ja, der Ex-WEF-Chef Klaus Schwab wird sogar zum "Ehrenjuden" ernannt: "Personen, die ‒ wie Klaus Schwab ‒ nicht jüdisch sind, die jedoch mit antisemitischen Negativattributen belegt und beschrieben werden, wie sie typischer- und traditionellerweise auf Jüdinnen und Juden angewendet werden." Das ist klassisches antideutsches Geschwurbel und passt in dieser Hinsicht zur eigenartigen Position zur Migration. Als wäre das ganze, mehr als 1.000 Seiten umfassende Papier in einer nächtlichen Besetzungsaktion einer antideutschen Anarchistentruppe entstanden und nur versehentlich in den Büroverteiler geraten.“
https://freedert.online/meinung/245068-afd-gutachten-argument-fuer-aufloesung/
Dagmar Henn: „Dieser Verfassungsschutz hat es nicht mit der Verfassung. Die Liste dessen, was nicht gesagt werden darf, ist ziemlich lang. Ein Beispiel ist Kritik an den Leitmedien:
"Die Unterstellung, die etablierten Medien agierten lediglich im Interesse der Regierungsparteien und beeinflussten auf diese Weise Wahlentscheidungen, ist dazu geeignet, die Legitimität von Wahlergebnissen bei Bürgerinnen und Bürgern generell in Zweifel zu ziehen, weil diese nicht ungefiltert den eigentlichen Wählerwillen zum Ausdruck brächten."
Das läuft übrigens unter Demokratiefeindlichkeit. Nun gibt es nicht nur statistische Belegung für eine unterschiedliche Behandlung der Parteien beispielsweise im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, es gibt sogar eine soziologische Theorie über Einschränkungen des Diskursfelds, das sogenannte "Overton-Fenster". Die inhaltliche Positionierung des BfV findet sich hier im Wort "Unterstellung". Was nun, wenn es eben keine Unterstellung, sondern eine Tatsache ist? Müssten dann nicht auch die entsprechenden Aussagen anders gewertet werden? Und gibt es nicht ausreichend Belege, unter anderem im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen, dass die Berichterstattung sehr wohl nachweislich extrem eingeengt war?
Anderes Beispiel: Es wird ein Redebeitrag der Europaabgeordneten Christine Anderson auf dem Parteitag der AfD in Riesa am 11. Januar dieses Jahres zitiert.
"Die Antragsteller [...] beantragen, in unser Wahlprogramm die Abschaffung des § 188 StGB ‒ im Volksmund als 'Majestätsbeleidigung' bekannt ‒ aufzunehmen. Der Punkt ist einfach der, liebe Freunde: Der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hört ja nun nicht auf, ein Schwachkopf zu sein, nur weil er diese, wie ich finde, doch sehr zutreffende Bezeichnung strafrechtlich sanktionieren lässt. Nein, es macht es schlimmer. Es macht ihn zu einem totalitären Schwachkopf. Liebe Freunde, ein freiheitlicher Rechtsstaat, der strafrechtliche Normen missbraucht, um Bürger wegen Kritik an Regierungsmitgliedern zu schikanieren, zu verfolgen und zu kriminalisieren, hört eben auf, ein freiheitlicher Rechtsstaat zu sein."
Der Kommentar des BfV dazu: "Damit kritisiert Anderson nicht nur die Strafrechtsnorm des § 188 StGB, sondern behauptet zugleich, die Bundesrepublik sei nicht länger ein Rechtsstaat."
Womit die gute Frau Recht hat. Interessant ist aber, dass es sich hier nicht nur um legitime, nein, vielmehr um essenziell nötige Kritik an einem verfassungswidrigen Gesetz handelt, die das BfV, weil eben die Rechtsstaatlichkeit infrage gestellt wird, als Beleg für Verfassungsfeindlichkeit heranzieht. Dabei ist es gerade das Entscheidende am § 188 StGB und seiner Anwendung, dass sie einen extremen Eingriff in das Grundrecht der Meinungsfreiheit darstellen und die Schlussfolgerung, es handele sich dabei um eine Verletzung der Rechtsstaatlichkeit, unzweifelhaft eine Reaktion ist, die darauf abzielt, dieses Grundrecht und damit die Rechtsstaatlichkeit zu schützen. Der Verfassungsschutz definiert also den Schutz der Verfassung als verfassungsfeindlich.
Nur, um zwischendrin auch etwas Unterhaltung zu bieten ‒ Humor hat die Behörde selbstverständlich auch nicht. Der Hintergrund ist diesmal das Urteil gegen Höcke wegen des Satzes "Alles für Deutschland", das natürlich auch für das BfV eine ganz zentrale Rolle spielt. Es geht um ein Video dreier AfD-Politiker vom September 2024:
"'Jetzt ist natürlich das wache Auge ‒ Götz Frömming ist ja zuständig für Social Media in unserer Fraktion [...] Da können wir uns jetzt hier keinen Fauxpas erlauben, ne?'
Frömming reagierte darauf mit folgenden Äußerungen:
'Ich hoffe, ihr habt nichts Falsches gesagt. [...] Alles für Brandenburg? Darf man das sagen eigentlich, Stefan?'
Alexandra Kloß warf ein: 'Das geht!', während Brandner entgegnete: 'Ja, alles von Brandner und alles für Brandenburg!'
Frömming antwortete zuletzt:
'Alles für Brandner, alles von Brandenburg und für Brandenburg! Ich wünsche noch viel Erfolg!!'
Auch hier erfolgt seitens der Beteiligten weder eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Gerichtsurteil noch eine Distanzierung von den Äußerungen Höckes."
Ja, gelegentlich findet sich ungewollte Komik in diesem Machwerk. Auch wenn man sich nicht genauer ausmalen will, welche Variante von Korinthenkacker an dieser Stelle nicht erkennen kann, dass es sich schlicht um Scherze handelt, und gerne auf die Vorstellung verzichtet, wie die drei Protagonisten stattdessen in sich gehen und sich schon vom Gedanken des Scherzes distanzieren.
Das Motiv taucht übrigens noch einmal auf. Da wird der Partei vorgehalten, mit dem Spruch "Alice für Deutschland" eigentlich auch eine Naziparole genutzt zu haben. Ein Gespür dafür, wie zweifelhaft und lächerlich schon das ursprüngliche Gerichtsverfahren selbst ist, ist jedenfalls auf den Fluren des BfV nicht zu finden.
Die Frage der Souveränität darf man übrigens auch nicht aufwerfen. Nicht, dass da Ereignisse wie die um Nord Stream Zweifel aufkommen ließen. Äußerungen, da würden Entscheidungen nicht in Deutschland getroffen, sind ebenfalls unzulässig:
"Sie zielen darauf ab, dass die Bevölkerung nicht mehr darauf vertrauen könne, dass gewählte Parteien auch die Entscheidungen treffen, die sie als im Interesse der Bevölkerung liegend erachten, sondern von vornherein den Interessen etwa der USA folgten. Es soll nicht nur ein Gefühl der unüberwindbaren Distanz zwischen dem Volk und der Regierung erzeugt, sondern auch ein tiefes Misstrauen in die staatliche Ordnung an sich geweckt werden, sodass die verfassungsmäßige Ordnung, wie sie derzeit besteht, im Ergebnis als abzulehnen erscheint."
Man könnte das als Musterfall einer Verschwörungstheorie verwenden. Nach der Argumentation des BfV sind Aussagen, die Vorfälle wie etwa die Nichtreaktion auf die Sprengung von Nord Stream thematisieren, gar nicht auf die Vorfälle und deren Bedeutung gerichtet, sondern finden nur statt, weil sie einer heimtückischen Absicht nützen, "dass die verfassungsmäßige Ordnung [...] als abzulehnen erscheint". Das impliziert zugleich, da wäre gar keine Empörung über eine Politik, die sich gegen die Interessen der deutschen Bevölkerung richtet. Nein, es geht um die Erzeugung eines "Gefühls der unüberwindbaren Distanz". Wahrscheinlich gibt es auch irgendwo eine geheime Hexenküche, in der diese Manipulationen ausgekocht werden... dass sie mit realen und materiell höchst wirkmächtigen Entscheidungen verknüpft werden, die etwa die Energiepreise explodieren lassen, ist entweder reiner Zufall oder nur das Ergebnis besonders sinistren Talents...da ist man nur noch einen kleinen Schritt von Hagelzaubern und Scheiterhaufen entfernt.
2022, das sei noch erwähnt, weil die Reaktion so absurd ist, schrieb der AfD-Kreisverband Würzburg auf Facebook einen Kommentar zu polnischen Reparationsforderungen und lehnte sie ab. Was das Bundesamt für Verfassungsschutz so kommentierte:
"Der AfD-Kreisverband Würzburg negiert, dass eine Forderung von Reparationszahlungen im Jahr 2022 rechtens sein könne [...]. Damit wird die Forderung Polens ‒ ohne dass beispielsweise eine Abwägung unterschiedlicher Rechtsauffassungen über die völkerrechtliche Abgeschlossenheit von Reparationszahlungen der Bundesrepublik vorgenommen wird ‒ pauschal als unberechtigt dargestellt. [...] Damit wird ohne Benennung der vom Deutschen Reich zu verantwortenden, planmäßigen Verheerungen eine Täter-Opfer-Umkehr vorgenommen. Dies stellt eine Verharmlosung der Verbrechen dar, die das NS-Regime gegen Polen und auf besetztem polnischem Territorium begangen hat."
Das Bundesamt für Verfassungsschutz – eine Bundesbehörde, die eigentlich nur die Wirklichkeit abbilden soll – hält es also für angemessen, die Übernahme der Regelungen zur Oder-Neiße-Grenze im Zwei-plus-Vier-Vertrag zu ignorieren. Stattdessen wird ein Festhalten an der darin festgelegten Tatsache, dass mit der Anerkennung dieser Grenze – also dem Verzicht auf Danzig und Schlesien – entsprechende Gebietsansprüche abgegolten sind, vom Amt als Verharmlosung der NS-Verbrechen etikettiert. Eine Bewertung, die unverkennbar nicht seine Aufgabe ist. Aber wenn man das Fass schon einmal aufmacht ‒ wie wäre es denn dann mit russischen Reparationsforderungen?
Jetzt aber zu den ernsteren Fragen. Alles, was der Partei vorgehalten wird, sind Worte. Meinungsäußerungen. Nirgends gibt es einen Vorwurf der Anwendung von Gewalt. Die einzige Stelle, die auch nur ansatzweise in diese Richtung geht, ist eine Erwähnung des Widerstandsrechts nach Artikel 20 Absatz 4 GG in einem Chat. Dieses Recht lautet: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist." Ein Chat, keine Schulungen zum Thema, keine materiellen Vorbereitungen... nicht zu vergessen, eine Referenz auf dieses Recht bewegt sich innerhalb des Rahmens des Grundgesetzes. Wem das nicht passt, der kann ja versuchen, es zu streichen.
In der wirklichen Welt flackert dieses Lämpchen schon spätestens seit den Corona-Maßnahmen, und spätestens seit der Aussage von Bundeskanzler Friedrich Merz, die Taurus-Raketen an die Ukraine liefern zu wollen, leuchtet es tiefrot. Denn es ist kaum ein schwererer Angriff auf die Menschenrechte aller im Land Anwesenden (nicht nur der Staatsbürger) vorstellbar, als das Land in einen Krieg zu ziehen, was Merz zumindest willentlich in Kauf nimmt. Aber mit der Wirklichkeit hat die Behörde so ihre Probleme.
Wenn es nur um Worte geht, nicht um Handlungen, ist da eigentlich nichts vorzuwerfen. Fremdenfeindlichkeit? Kein Gesetz kann vorschreiben, wem man freundlich und wem man feindlich gesonnen ist. Fremdenfeindliche Handlungen, das ist etwas anderes. Aber auch Vorurteile sind legitime Meinungen.
Mehr noch. Es ist, im Interesse politischer Stabilität wie auch der demokratischen Willensbildung, nicht einmal nützlich, Ansichten, die von größeren Teilen der Bevölkerung geteilt werden, zu tabuisieren. Weil selbst eine Änderung der Ansichten ein Gespräch voraussetzt. Ansichten, die auszusprechen verboten ist, ändern sich auch nicht. Wenn es möglich sein soll, einen Konsens zu finden, was die Anwesenheit einiger Millionen Einwanderer im Land betrifft, setzt das voraus, die unterschiedlichsten Positionen hörbar zu machen. Wenn a priori deklariert wird, eine Ablehnung dieser Tatsache sei illegitim, heißt das in letzter Konsequenz, diese Position gewaltsam und gegen den Willen eines größeren Teils der Bevölkerung durchzusetzen. Das kann aber nicht demokratisch sein.
Tatsächlich wird schon der Wunsch, größere Teile der Einwanderung der letzten zehn Jahre (die immerhin unter dem Etikett des "vorübergehenden Schutzes" erfolgte) wieder rückgängig zu machen, vehement als verfassungsfeindlich oder eben "gesichert rechtsextrem" bewertet, was nicht nur eben dieses Etikett ad absurdum führt, sondern zugleich die Mittel der staatlichen Gewalt, zu denen auch das Bundesamt für Verfassungsschutz gehört (erst recht, seit es Debanking und ähnliche Freundlichkeiten als extralegale Strafen verhängt), dagegen in Stellung bringt, um schon die Äußerung dieser Sicht unmöglich zu machen. Im Kern unter der Vorgabe, das sei rassistisch und daher eine Gefahr, vor der die Gesellschaft geschützt werden müsse.
Was das ganze Elaborat allerdings vollständig absurd macht, ist die politische Realität rundherum. Denn es wäre kein allzu großer Aufwand, mithilfe zusammengesuchter Politikeraussagen aus den letzten Jahren ein ebensolches Kompendium zu erstellen, das für SPD, CDU und Grüne belegt, wie rassistisch sie sind. Mithilfe künstlicher Intelligenz müsste sich das in Rekordzeit bewerkstelligen lassen. Wobei es in diesem Fall eben nicht bei Worten bleibt, sondern sich diese Überzeugung in Gestalt der Waffenlieferungen an die Ukraine sogar in konkrete physische Vernichtungsabsicht umsetzt, was ein ganz anderes Gewicht besitzt.
Was bleibt dann von den Vorhaltungen gegen die AfD? Und was ist noch die Grundlage, eine politische Instrumentalisierung dieser Behörde zu verleugnen, wenn das Parallelgutachten mühelos zu erstellen wäre, nach dem von der deutschen Parteienlandschaft so gut wie nichts mehr übrig wäre? Welche Begründung gibt es, warum es ein Verstoß gegen die Menschenrechte ist, Asylbewerbern Gewaltbereitschaft zu unterstellen, aber keiner, wenn man das Gleiche bei Russen tut? Warum generiert das eine einen Beobachtungsfall für den Verfassungsschutz, das andere aber nicht? Und wie kann man selbst wiederholt so etwas von sich geben und so handeln, und gleichzeitig ohne Schamröte das Verbot der AfD fordern, weil sie rassistisch sei? Oder Höcke sein "Alles für Deutschland" zum Vorwurf machen, und selbst tagein, tagaus Goebbels Lieblingsvokabel "kriegstüchtig" gebrauchen, noch dazu gegen den gleichen vermeintlichen Gegner?
Das Gutachten belegt, dass man auf die Behörde, die so etwas produziert, problemlos verzichten kann. Im Jahr 2023 erhielt dieses Amt 468,7 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt. Da sollte man wenigstens ein Minimum an wissenschaftlichen Standards oder verfassungsrechtlicher Reflexion erwarten können, und kein Elaborat, für das ein Haufen Zitate aufgestapelt werden, ohne dass bei der Bewertung die wirkliche Welt oder auch nur die Statistik eine Rolle spielen. Die Aufgabe eines Nachrichtendienstes ist es nicht, einer Regierung das zu liefern, was sie gerne hören will. Es ist seine Aufgabe, Informationen über die Wirklichkeit zu liefern. Mit möglichst umfassender technischer Bewertung, aber nicht garniert mit eigenen politischen Fantasien.
Vielleicht sind die Kölner Schlapphüte (und Schlapphütinnen) ja gut, wenn es darum geht, politische Organisationen zu infiltrieren und Unfug wie die antideutsche Ideologie zu verbreiten. Aber was Analyse angeht, sind sie eine Katastrophe. Umso mehr, als ihnen auch noch der Verstand abgeht, vor einem verhängnisvollen Schritt wie einem AfD-Verbot zu warnen. Es wundert nicht, dass dieses Papier geheim bleiben sollte. Es verrät nämlich weit mehr über den Verfassungsschutz selbst als über die AfD, und das, was dabei herauskommt, spricht vor allem für eines: Diesen Laden braucht kein Mensch.“
https://freedert.online/meinung/245071-afd-gutachten-argument-fuer-aufloesung/
Ethnischer Volksbegriff
"Es gibt keinen Grund für eine Einstufung der AfD als rechtsextrem. Das steht da genauso drin. Wenn im Gutachten steht, 'keine Gewissheit', dann heißt das, der Verfassungsschutz hat trotz jahrelanger Überwachung und Bespitzelung keine Beweise gefunden, die eine Einstufung als rechtsextrem rechtfertigen", erklärt von Storch und geht anschließend das Gutachten im Einzelnen durch.
Dagmar Henn: „Der Hauptvorwurf gegen die AfD lautet:
"Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar."
Dreist, ahistorisch, und juristisch völliger Unfug. Es gibt eine ganz einfache Kontrollfrage. Bis zum Jahr 2000 besaß Deutschland eines der rigidesten Staatsangehörigkeitsrechte weltweit; die Voraussetzung für die deutsche Staatsangehörigkeit war das "deutsche Blut". Wie ist dann die Zeit bis 2000 zu bewerten?
Ein Begriff, der übrigens im Vorlauf des ersten Weltkriegs im Jahr 1913 hineingeraten war, als der Reichstag aus den zuvor noch immer bestehenden Staatsbürgerschaften der deutschen Länder eine gesamtdeutsche Staatsbürgerschaft machte (davor musste man erst Bayer oder Hamburger sein, um abgeleitet davon als Deutscher gesehen zu werden). Die damalige Reichstagsdebatte ist sehr aufschlussreich, aber man täuscht sich über ihre soziale Wirkung – die damaligen Arbeitsmigranten, Polen im Ruhrgebiet, zählten automatisch als Deutsche, weil eben die Hälfte des heutigen Polen damals Teil des deutschen Staatsgebiets war. Dieses magische Blut entstand also auf mysteriöse Weise exakt an dem Tag, an dem dieses neue Gesetz in Kraft trat.
Im Jahr 1977, im Zusammenhang mit der Reform des Familienrechts, wurde dann zumindest der Begriff dieses deutschen Bluts insofern gelockert, als dass auch Kinder einer deutschen Mutter mit einem ausländischen Vater einen Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft erhielten. Bis dahin war das "deutsche Blut" streng an das Y-Chromosom gebunden. Aber der Begriff selbst hielt sich bis ins Jahr 2000 …
Aber zurück zum obigen Satz. Die ganzen Ausführungen zur Entwicklung des deutschen Staatsbürgerschaftsrechts sollten vor allem einem dienen: in Erinnerung zu rufen, dass das, was die Erklärung des BfV wie auch Innenministerin Faeser als verfassungsfeindlich verdammt, bis ins Jahr 2000 der (bundes)deutsche Rechtszustand war.
Nun ist es eine Sache, an diesem Punkt herzlich anderer Meinung zu sein, und ich würde jederzeit dazu stehen, dass diese Änderung damals ein nötiger Fortschritt war. Aber es ist etwas ganz anderes, die Position, die all die Jahrzehnte davor geltendes Recht war, nicht einfach für falsch, sondern für verfassungswidrig zu halten. Strenggenommen wäre dann das Rechtshandeln der Bundesrepublik über Jahrzehnte völlig im Gegensatz zum Grundgesetz gestanden, denn die Definition der Gruppe der Staatsbürger ist der Ausgangspunkt jeder demokratischen Legitimation.
Interessant ist auch, wie diese Erklärung weitergeht:
"Es zielt darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen. Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes."
Schwupp, schon hat der Begriffstausch stattgefunden. Bevölkerung umfasst alle zum gegebenen Zeitpunkt innerhalb definierter geografischer Grenzen lebenden Menschen. Es geht aber um die Frage, wer Bürger ist. Und jetzt kommt der große Witz: die aktuelle Version des Staatsangehörigkeitsgesetzes macht genau das, was hier der AfD vorgeworfen wird. Es gibt nämlich eine ganze Liste von Einschränkungen, nach denen Einbürgerungen verweigert oder gar bereits ausgesprochene Einbürgerungen wieder widerrufen werden können. Die entsprechenden Paragrafen finden sich in §32b StAG, unter ihnen viele gute Freunde wie §130 und §140 StGB.
Wenn etwas einen grundlegenden Ausschluss einer "bestimmten Minderheitsgruppe von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe" darstellt, dann, jemandem aufgrund einer missliebigen Meinungsäußerung die Einbürgerung zu verweigern oder sie rückgängig zu machen. Aber alles kein Problem. Es ist ja nur die AfD, die da böse diskrimiert. Deutsche palästinensischer Abstammung auszubürgern, sofern dies möglich ist, ist völlig in Ordnung, wenn sie einmal zu laut "from the river to the sea" gesagt haben.
Der entscheidende Punkt ist jedoch, das Staatsangehörigkeitsrecht macht genau dies, selbst wenn es nicht vom aktuellen politischen Irrsinn durchsetzt wäre. Es ist seine Funktion. Es teilt die Bevölkerung in Menschen mit Staatsbürgerschaft und solche ohne, und die Gruppe der Staatsbürger hat zusätzliche Rechte, wie Wahlrecht oder die Möglichkeit einer Beamtenkarriere, die die Gruppe der Nichtbürger nicht hat. Staatsangehörigkeit leitet sich eben nicht unmittelbar aus dem Menschenrecht ab, sondern bestenfalls vermittelt.
Wie man nun die Grenze zwischen Staatsbürgern und Nichtbürgern ziehen will, ist ein legitimer Gegenstand der politischen Debatte unter den Staatsbürgern. In dem Augenblick, in dem dieser Debatte grundsätzlich die Legitimation abgesprochen wird (und das ist der Fall, sobald eine denkbare Position für "verfassungswidrig" erklärt wird), wird der Rahmen der Rechte, der die Staatsbürger vor den Nichtbürgern auszeichnet, beschränkt, was andererseits logischerweise bedeutet, dass auch die Pflichten nicht mehr eingefordert werden können. Noch viel Spaß mit der Wehrpflicht, nebenbei!
Der Knackpunkt in diesem Satz ist also, dass es durchaus Bereiche gesellschaftlicher Teilhabe gibt, von der "bestimmte Bevölkerungsgruppen" ausgeschlossen werden. Kinder haben kein Wahlrecht und es wird ihnen kein Schnaps verkauft; das Stichwort zum Wahlrecht lautet hier wieder "informierte Entscheidung". Dass die US-Demokraten sogar Tote wählen ließen, ist da nicht wirklich vorbildhaft. Und, das ist der entscheidende Punkt, die Teilung der Bevölkerung in Staatsbürger und Nichtbürger ist absolut verfassungskonform und in jedem, schlicht jedem einzelnen Land der Welt üblich.
Aber die Presseerklärung geht noch einen Schritt weiter:
"Insbesondere die fortlaufende Agitation gegen Geflüchtete beziehungsweise Migrantinnen und Migranten befördert die Verbreitung und Vertiefung von Vorurteilen, Ressentiments und Ängsten gegenüber diesem Personenkreis."
Selbst das Wort "Geflüchtete" (der Konformitätsbegriff, durch den man das Wort Flüchtling ersetzen muss, um Folgsamkeit zu beweisen) beinhaltet noch die Idee eines vorübergehenden Aufenthalts. Ein Aufenthalt, dessen Zweck der Schutz vor Gefahr ist, ein Zweck, der in sich bereits beinhaltet, zu entfallen, sobald die Gefahr entfallen ist.
Wenn man zurückgeht ins Jahr 2015, als Merkel die Tore öffnete, begann zu diesem Zeitpunkt bereits eine starke Überzeichnung der politischen Konfrontation. Nüchtern betrachtet ist der Kern des humanitären Gebots, Schutz zu gewähren, aber nicht, den Geschützten zu lieben oder unkritisch zu betrachten. Und es war von vorneherein einer der wunden Punkte der ganzen Willkommenskultur, dass weit überwiegend junge Männer kamen und kommen. Und junge Männer sind von allen denkbaren Personengruppen innerhalb einer Bevölkerung nun einmal eher diejenigen, vor denen man geschützt werden will oder, im guten Fall, jene, die Schutz bieten, aber nicht jene, denen Schutz gewährt werden muss.
Auch Herr Sinan Selen kennt die Kriminalstatistik. Und vielleicht auch ein wenig die psychologischen Hintergründe, warum junge Männer in allen Kulturen durch sogenanntes "risikosuchendes Verhalten" bekannt sind und im Grunde überall darauf geachtet wird, sie durch die Älteren unter Kontrolle zu halten, bis sich dieses Verhalten "auswächst". Was es bei den meisten tut, wenn sie in die Familienphase kommen und Verantwortung tragen müssen. Was aber bei jungen Männern, die keinerlei materielle Perspektive haben, in einer völlig fremden Umgebung leben und äußerst geringe Aussichten haben, in diese Familienphase einzutreten, in deren Umgebung vor allem auch die von ihnen respektierten Älteren völlig fehlen, eben nicht funktioniert und am Ende für alle Beteiligten zu höchst unangenehmen Entwicklungen führt.
Was sich auf verschiedene Weise bearbeiten lässt. Durch die Schaffung einer materiellen Perspektive, beispielsweise. Grade schwierig, wenn Wohnungsnot herrscht und die deutsche Industrie langsam kollabiert. Oder durch rigide Kontrolle. Was ebenfalls nicht funktioniert, wenn die Gerichte allzu sehr mit Eiteitei beschäftigt sind und übersehen, dass bei genauer Betrachtung sich auch bei einheimischen Tätern Traumata entdecken ließen, die nicht ohne sind, und es kaum eine Gewalttat gibt, die nicht in einer langen Vorgeschichte wurzelt. Und was weniger Probleme hinterließe, wäre das Bewusstsein über die komplizierte Beziehung zwischen Recht und Gerechtigkeit, zwischen Schutzanspruch der Gesamtheit und dem Anspruch des Einzelnen auf Würdigung der Umstände klarer ausgeprägt. Aber das mit der Gesamtheit, das geht gerade unter.
Nur, es ist wie mit der eigenartigen Vorstellung, das Lügen verbieten zu wollen, und dieser ganzen bizarren Verwischung der Grenze zwischen Wort und Tat: Das Menschenrecht schreibt mir nicht vor, mein Gegenüber zu lieben. Es verbietet mir auch nicht, es zu hassen. In dem Moment, in dem es, und dieser Ton schwingt mit in dieser Erklärung, zur Pflicht erklärt wird, bestimmte Gruppen von Menschen nicht abzulehnen, gehen alle gleichermaßen ihrer Menschenwürde verloren. Denn es ist ein essenzieller Teil meiner Würde, zu fühlen was ich fühle; die Gesellschaft und damit das Recht haben erst etwas damit zu tun, wenn ich handle.
Aber selbst die vehemente Äußerung eines Vorurteils ist keine Handlung, sondern eine Aussage. So, wie die übertriebene Reaktion vieler Politiker auf negative Reaktionen eine Folge eines überhöhten Bedürfnisses ist, geliebt zu werden, und dann gekränkt zu reagieren, wenn diese Liebe nicht zu haben ist. Diese Mischung aus Narzissmus und Minderwertigkeitskomplex hat in Deutschland inzwischen die Gestalt strafrechtlicher Verfolgung angenommen.
In der wörtlichen Aussage der beiden Helden vom Verfassungsschutz findet sich diese völlige Begriffsdurchmischung noch einmal:
"Maßgeblich für unsere Bewertung ist das die AfD prägende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis, das ganze Bevölkerungsgruppen in Deutschland abwertet und in ihrer Menschenwürde verletzt."
Das Volksverständnis – da reden wir von Staatsbürgerschaft und staatsbürgerlichen Rechten. "Bevölkerungsgruppen in Deutschland", das bezieht sich auf die Gesamtheit, Bürger und Nichtbürger. Eine Diskussion darüber, wo die Grenze zwischen beiden verläuft, ist legitimer Teil der politischen Auseinandersetzung, und daraus eine Verfassungswidrigkeit zu konstruieren, tangiert die Demokratie in Deutschland weit über die unmittelbar Betroffenen hinaus.
Weil die grundlegende Definition, wer zur Gruppe jener Menschen gehört, denen die deutschen Politiker ihrem Amtseid nach verpflichtet sind, jener Menschen, von denen nach dem Grundgesetz die Staatsgewalt ausgeht (nämlich vom Volk, nicht der Bevölkerung), Gegenstand einer offenen Debatte sein muss. Gleich, welche Position man selbst in dieser Frage vertritt, weil es auf keinen Fall die jeweilige Koalition oder gar die Verwaltung sein darf, die darüber befinden.
Über die Zusammensetzung des Souveräns kann nur der Souverän entscheiden, oder er ist nicht mehr der Souverän. Schwierig genug, dass das Grundgesetz selbst an diesem Punkt Änderungen ohne Volksentscheid zulässt. Aber genau in dieser Frage darf es keinesfalls geschehen, dass vorab bereits bestimmte Positionen verboten werden; das genau ist es aber, was diese Begründung einer Verfassungsfeindlichkeit (die ohnehin funktional nur als Vorspiel zu einem Verbot gedacht ist) tut. Hier stellt sich die dem Innenministerium untergeordnete Behörde Verfassungsschutz über den Souverän selbst, indem sie ihn in seinem ursprünglichsten Recht zu beschneiden sucht. Die Kölner Herrschaften müssen nicht weit laufen, um Verfassungsfeinde zu sehen. Ein Spiegel genügt.“
https://fromrussiawithlove.rtde.world/meinung/243955-bfv-gutachten-zur-afd-verfassungsfeinde/
„Der Verfassungsschutz stuft die gesamte AfD nun als rechtsextrem ein. Staatsrechtler Dietrich Murswiek begründet gegenüber der JF, warum er die Argumentation des Verfassungsschutzes für falsch hält. Auch andere Juristen äußern sich kritisch.
Der Staatsrechtler Dietrich Murswiek hat die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ durch den Verfassungsschutz nach einem Blick in die Mitteilung der Behörde kritisiert. „Die Presseerklärung des Bundesamts für Verfassungsschutz stützt sich ausschließlich auf die Behauptung, die AfD sei geprägt durch ihre Mißachtung der Menschenwürde, und dies ergebe sich aus ihrem ethnisch-abstammungsmäßigen Volksverständnis“, sagte er der JUNGEN FREIHEIT.
„Dieser Vorwurf ist nicht neu, aber er ist falsch. Die Presseerklärung läßt nicht erkennen, daß das Gutachten, das der Einstufung der AfD als ‚gesichert rechtsextremistisch‘ zugrunde liegt, neue Erkenntnisse enthält, die den Vorwurf des Verfassungsschutzes beweisen.“ Vielmehr scheine es so zu sein, daß in dem Gutachten eine Vielzahl weiterer Äußerungen zusammengetragen worden seien, „die ebenso wie fast alle der bisher als Anhaltspunkte für eine extremistische Ausrichtung der AfD verwendeten Äußerungen nicht geeignet sind, den Vorwurf zu belegen, die AfD wolle die Menschenwürdegarantie beseitigen“.
Murswiek betont: „Die Verwendung eines ethnisch-kulturellen Volksbegriffs oder – wie es jetzt heißt – ein ethnisch-kulturellen Volksverständnis ist per se nicht verfassungsfeindlich und verletzt insbesondere nicht die Menschenwürde.“ Die Behauptung, dieses Volksverständnis ziele darauf ab, bestimmten Bevölkerungsgruppen einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen, sei „eine Unterstellung, die nach meiner Kenntnis bisher nicht durch Äußerungen von AfD-Politikern belegt ist“.
Bereits 2022 hatte sich Murswiek im Interview mit der JUNGEN FREIHEIT umfassend zur Frage eines ethnischen Volksbegriffes geäußert. Dabei machte er klar, daß es verschiedene Volksbegriffe gebe, neben dem Begriff des Staatsvolkes auch den des Volkes im ethnisch-kulturellen Sinne. Murswiek stellte dazu klar: „Man muß, wenn man politische Ziele formuliert, nicht ‚den‘ Volksbegriff des Grundgesetzes verwenden.“ Murswiek hat als Staatsrechtsprofessor an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg gelehrt und war als Berater für verschiedene Parteien, auch die AfD, aktiv. Bis 2015 war er Mitglied der CDU.
Derweil zeigte sich der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler von der Universität Oldenburg im Gespräch mit Apollo News „erstaunt und befremdet“. Er verwies darauf, daß Innenministerin Nancy Faeser (SPD) nur noch wenige Tage im Amt ist. Auch die Begründung sei schwierig und dünn. „Fast ein Skandal“ sei, daß das Gutachten des Verfassungsschutzes nicht veröffentlicht wird. Der Augsburger Verfassungsrechtler Josef Franz Lindner bezeichnete die Geheimhaltung des Gutachtens bei gleichzeitiger Veröffentlichung des Ergebnisses als „No Go“.
Die Behörde hatte am Freitag bekanntgegeben, daß sie die AfD fortan als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einstuft. Die Kölner Behörde stützt die Entscheidung dabei vor allem auf das „ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis“, das in der Partei vorherrsche und „nicht mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar“ sei, wie aus einer Mitteilung hervorgeht.
Das Volksverständnis der AfD ziele darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen und sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen. „Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes“, heißt es in der Mitteilung.“
„Der renommierte Extremismus-Forscher Eckhard Jesse teilt nicht die Einschätzung des Verfassungsschutzes zur AfD. Denn weder das Machtzentrum der Partei noch die Mehrheit der Mitglieder seien rechtsextremistisch.
Im Gegensatz zur NPD, gegen die es zwei erfolglose Verbotsverfahren gab, handele es sich bei der AfD nicht um eine rechtsextremistische Partei, meint der erfahrenste Extremismusforscher Deutschlands, Eckhard Jesse. Der heute 76jährige trat vor dem Bundesverfassungsgericht auch als „sachkundiger Dritter“ bei den beiden Verbotsverfahren gegen die NPD auf.
In einem Gastbeitrag für die Welt schreibt Jesse, die NPD sei nur deshalb nicht verboten worden, „weil es ihr an der Potentialität fehle, die eigenen Ziele umzusetzen“. Bei der AfD liege der Fall „ganz anders“. Weder sei sie „einflußlos“ noch agitiere sie „aggressiv-kämpferisch gegen die freiheitliche Ordnung“.
Die 2013 gegründete Partei sei vielmehr „janusköpfig“ und umfasse „ein Sammelsurium von wirtschaftsliberalen, nationalkonservativen, ordnungsbewußten, populistischen, verschwörungsmythischen, nationalistischen und völkischen Positionen, darunter Extremisten, die mit demokratischen Prinzipien hadern, sie geradezu negieren“. Jesse nennt die AfD daher „semi-extremistisch“.
Doch die entscheidenden Fragen lauteten: „Haben sie die Mehrheit, bestimmen sie den Kurs? Ist eine solche Hochstufung folglich angemessen?“ Jesse kommt zu dem Schluß: „Da in der Partei weder das Machtzentrum noch die Majorität der Mitglieder extremistisch ist, lautet die Antwort: nein.“
Jesse erinnert daran, daß sich die AfD bereits im Januar 2021 zum „deutschen Staatsvolk“, zu dem auch alle eingebürgerten Migranten gehören, bekannt hatte. Damals formulierte die Partei: „Staatsbürger erster und zweiter Klasse gibt es für uns nicht.“ Im nächsten Absatz schrieb sie aber auch: „Gleichwohl ist es ein völlig legitimes politisches Ziel, welches sowohl dem Geist als auch den Buchstaben des Grundgesetzes entspricht, das deutsche Volk, seine Sprache und seine gewachsenen Traditionen langfristig erhalten zu wollen.“
Dieser letzte Satz sei der „Stein des Anstoßes“. Die Unterscheidung zwischen dem „deutschen Staatsvolk“ und dem hofierten „deutschen Volk“ laufe, so faßt Jesse die Extremismus-Vorwürfe zusammen, „auf ein Erstarken des letztgenannten hinaus“. Auf seine selbstgestellte Frage, ob das schlimm oder „gar antidemokratisch“ sei, legt sich der Extremismusforscher fest: „Man kann, muß jedoch nicht eine multiethnische Gesellschaft präferieren. Verfassungswidrig vermag nur der Ausschluß anderer Ethnien aus dem ‚deutschen Staatsvolk‘ zu sein. Dafür fehlen jedenfalls bei den tragenden Kräften der AfD gewichtige Anhaltspunkte.“
Jesse kritisiert auch, daß das 1.100-seitige Verfassungsschutz-Gutachten unter Verschluß bleibe: „Ein Umgang mit mündigen Bürgern sieht anders aus. Transparent ist das nicht, wobei die Fülle der meist ohnehin bekannten Zitate nicht überraschen dürfte, wie erste Durchstechereien belegen.“
Die Hochstufung, die die dem Innenministerium zugeordnete Behörde am Donnerstag für das laufende Gerichtsverfahren gegen das Gutachten wieder aussetzte, habe auch politische Folgen. Die Brandmauer werde höher gezogen, und daß AfD-Abgeordnete Ausschußvorsitze im Bundestag erhielten, sei „nun unrealistisch, ebenso das Hoffen der AfD auf eine finanzielle Förderung ihrer Desiderius-Erasmus-Stiftung“.
Auch werde „die leidige Verbotsdiskussion, die als Drohkulisse dient“, weiter befeuert. Dabei wisse jeder Extremismusforscher: „Ein Verbotsantrag bleibt aus guten Gründen aus. Auch werde der AfD nicht der „staatliche Geldhahn“ abgedreht: „Denn die Kriterien dafür sind keine anderen als die für ein Parteiverbot.““
Reaktionen
„Susanne Hennig-Wellsow (Abgeordnete Die Linke im Thüringer Parlament) am 12. Februar 2020: „Es ist einfach Fakt, dass die AfD tatsächlich faschistische Methoden anwendet. Zwei Beispiele. Das eine: Wir haben eine junge Abgeordnete. Die war neulich im Fahrstuhl. Da kam eine Reihe von AfD-Abgeordneten in den Fahrstuhl hinein, und die stellten sich tatsächlich so [dicht. Anm. der Red.] mit ihren Gesichtern vor sie und grinsten sie an und hörten nicht auf. Eine Situation, aus der sie nicht herauskommt. Das andere Beispiel ist das extreme Gegenbeispiel, aber auch das Methode der Nazis: übertriebene Freundlichkeit. „Gehen Sie doch mit uns Kaffee trinken. Sollen wir Sie da und dorthin mitnehmen und fahren?“ Und so weiter. (….) Ich will damit nur sagen, dass ist eine AfD, das ist keine bürgerliche Partei. Und das kann man wissen in diesem Parlament, vor allem, wenn man Björn Höcke zuhört.“
(Quelle: Markus Lanz, ab Minute 0:39)
Bundesinnenministerin Nancy Faeser am 2. Mai 2025: „Die AfD ist als gesichert rechtsextremistische Partei einzustufen, denn die AfD verfolgt erwiesenermaßen Bestrebungen gegen freiheitlich-demokratische Grundordnung. Die AfD vertritt einen ethnischen Volksbegriff, mit dem ganze Bevölkerungsgruppen diskriminiert werden. Bürgerinnen und Bürger mit Migrationsgeschichte werden als Deutsche zweiter Klasse behandelt. Das widerspricht klar der Menschenwürde-Garantie des Artikels 1 des Grundgesetzes. Ihre völkische Haltung zeigt sich in rassistischen Äußerungen vor allem gegen Zugewanderte und Muslime. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat einen klaren gesetzlichen Auftrag, gegen Extremismus vorzugehen und unsere Demokratie zu schützen. Und dabei arbeitet es eigenständig. Die neue Einstufung ist das Ergebnis einer umfassenden und neutralen Prüfung, die in einem 1.100-seitigen Gutachten festgehalten ist.“
(Quelle: phoenix, ab Minute 0:22)
Beatrix von Storch (AfD), stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion, am 2. Mai 2025: „Das, was im Moment auf dem Tisch liegt, ist nichts. Wir haben auf jeden Fall nichts. Das Gutachten wird uns nicht vorgelegt. Es wird an die Presse durchgestochen, aber es wird uns nicht vorgelegt. Deswegen können wir nicht sagen, worum es gerade geht. Das ist sicherlich rechtsstaatsunwürdig, aber wir müssen uns natürlich auf dem Rechtswege dagegen wehren. Das tun wir. Und im Übrigen das tun wir noch ganz aktuell, weil ja bereits die Einstufung als Verdachtsfall gar nicht rechtskräftig ist. Auch das wird noch verhandelt (…) Ja, wir haben geklagt gegen die Einstufung als Verdachtsfall, und wir wollten Beweise erheben über das, was uns vorgeworfen wird. Und das Gericht hat das abgelehnt, und zwar in Hunderten von Fällen, ich weiß nicht mehr genau die Zahl – Hunderte von Fälle. Das ist einfach unangemessen. Das kann nicht sein. Das Gericht muss sagen, worauf es seine Entscheidung stützt, und muss uns die Gelegenheit geben, zu den einzelnen Dingen vorzutragen und über einzelne Dinge Beweis zu erheben, und das wurde in allen Fällen abgelehnt (…) Das, was jetzt vorgetragen wird, sieht danach aus, dass es hier nicht um den Schutz der Demokratie geht aus Angst um die Demokratie. Aus Angst vor Demokratie wird hier vorgegangen, denn es ist ja ganz offenkundig, dass jetzt, wo die Umfragewerte der AfD uns zum Teil schon an der Nummer eins sehen oder deutlich an Stelle Nummer zwei, diese Maßnahmen kommen.“
(Quelle: tagesschau, ab Minute 0:20 und ab Minute 2:17 und ab Minute 3:16)
Britta Haßelmann, Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, am 2. Mai 2025: „Nach heute darf niemand mehr über die Normalisierung der AfD, weder im Parlament noch in der Gesellschaft, nachdenken. Und jetzt braucht es umgehend eine Prüfung und zeitnah eine Einleitung eines Verbotsverfahrens. Wir wissen und kennen aus unserer täglichen Arbeit die Verbindungen, die Angriffe auf die Menschenwürde, die Infragestellung der Verfassungsorgane, die Verächtlichmachung der Verfassungsorgane – all das gehört zum täglichen Erleben in unserem Parlament. Und ich fordere die CDU/CSU insbesondere auf, sich jetzt deutlich zu positionieren.“
(Quelle: ARD)
Uli Grötsch (SPD), Polizeibeauftragter des Bundes, am 2. Mai 2025: „Wenn klar ist, dass es jemand ist, der die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen möchte, der eine extremistische Partei unterstützt, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen möchte, und daraus ja gar kein Geheimnis mehr macht, und das schon seit längerer Zeit, dann sage ich in aller Klarheit, dass solche Personen nichts im Staatsdienst zu suchen haben.“
(Quelle: ARD, ab Minute 3:31)
Professor Oliver W. Lembcke, Politikwissenschaftler, am 2. Mai 2025: „Die Partei wächst und gedeiht, sie wächst in der Breite, sie wächst in der Tiefe. Die CDU wollte sie halbieren, jetzt hat sie sich verdoppelt, und das alles ja sozusagen im Schatten des Rechtsextremismus, der sich verbreitet hat als ein ideologischer Teil dieser Partei (…) Natürlich ist es so, dass der Verfassungsschutz Teil einer politischen Organisation ist und ja auch nicht fern von dem Innenministerium agiert. Also insofern gibt es da Verbindungen. Man könnte es anders lösen, aber es ist in Deutschland nun mal so. (…) Und wir werden halt in dieser Diskussion jetzt auch alle lernen müssen, dass die Materialsammlung und die Einordnung als gesichert rechtsextrem keineswegs einen Automatismus für die Entscheidung des Verfassungsgerichts bedeutet, die Partei dann auch zu verbieten. Also das wird uns noch einiges als Bürger und in der Öffentlichkeit einiges abverlangen.“
(Quelle: WELT, ab Minute 2:44 und ab Minute 3:33 und ab Minute 4:02)
Professor Volker Boehme-Neßler, Verfassungsrechtler, am 2. Mai 2025: „Ich bin erstaunt und ich bin auch befremdet. Ich bin erstaunt über den Zeitpunkt. Frau Faeser ist noch ungefähr drei Tage als geschäftsführende Innenministerin im Amt und lässt die ihr unterstellte Behörde – Bundesverfassungsschutz – so eine weitreichende, tiefgreifende Entscheidung verkünden. Das ist schon mal ein sehr seltener politischer Stil (…) Die Begründung ist auch schwierig. Besonders problematisch finde ich – das ist schon fast ein Skandal –, dass die Begründung sich auf ein 1.000-seitiges Gutachten stützt , und dieses Gutachten aber nicht veröffentlicht werden soll. Das heißt, man hält die Begründung letztlich für dieses Verdikt, die AfD sei gesichert rechtsextrem, geheim. Das geht in einem Rechtsstaat nicht. Man kann nicht weitreichende Urteile treffen im Rechtsstaat und die Begründung geheim halten.“
(Quelle: Apollo News, ab Minute 0:32 und ab Minute 1:07)
https://www.nachdenkseiten.de/?p=132537
„Die neue Verschärfung im Umgang mit der AfD löst in den USA starkes Unverständnis aus, nicht nur bei US-Außenminister Marco Rubio. Die Antwort des Auswärtigen Amts darauf sorgte dafür, dass Rubios Stellvertreter daran erinnerte, wie Antifaschismus einmal aussah.
Der Wortwechsel zwischen US-Außenminister Marco Rubio und dem Auswärtigen Amt vergangene Woche, ausgelöst durch die Verkündung, die AfD sei "gesichert rechtsextrem", fand noch eine interessante Ergänzung.
Zur Erinnerung: Marco Rubio hatte auf X geschrieben:
"Deutschland hat gerade seinem Nachrichtendienst neue Rechte gegeben, die Opposition zu überwachen. Das ist keine Demokratie – das ist verkleidete Tyrannei. Wirklich extremistisch ist nicht die populäre AfD – die in den jüngsten Wahlen an zweite Stelle kam – sondern eher die tödliche Politik der offenen Grenzen des Establishments."
Das Auswärtige Amt hatte darauf eine Erwiderung gepostet, die vielfach auf Kritik traf:
"Das ist Demokratie. Diese Entscheidung ist das Ergebnis einer gründlichen und unabhängigen Untersuchung, um unsere Verfassung und die Herrschaft des Rechts zu schützen. Unabhängige Gerichte werden das letzte Wort haben. Wir haben aus unserer Geschichte gelernt, dass rechter Extremismus gestoppt werden muss."
Auslöser des verbreiteten Spotts war insbesondere die Behauptung, das Bundesamt für Verfassungsschutz sei unabhängig, obwohl es dem Bundesinnenministerium unterstellt ist und damit Weisungen von dort unterliegt, im konkreten Fall also jenen der scheidenden Innenministerin Nancy Faeser.
Christopher Landau, stellvertretender US-Außenminister, zielte in seiner Antwort aber auf einen ganz anderen Punkt. Landau ist promovierter Jurist und Experte für Lateinamerika (sein Vater war US-Botschafter in Paraguay, Chile und Venezuela) und war unter der ersten Amtszeit von US-Präsident Donald Trump US-Botschafter in Mexiko; auf jeden Fall ein hoch qualifizierter Diplomat. Er gilt als einer der engsten außenpolitischen Berater von Donald Trump. Seine Antwort auf die Reaktion des Auswärtigen Amts war sehr persönlich:
"Wenn ich für mich selbst spreche, können Worte nicht einmal ansatzweise den Zorn und den Groll ausdrücken, den ich empfinde, wenn ein offizielles Konto der DEUTSCHEN Regierung vorgibt, den US-Außenminister über die Notwendigkeit zu belehren, die politische Opposition auszuspionieren und zu zensieren. Und nein, Deutschland, du kannst dich nicht hinter selbstgefälligen Hinweisen darauf, was du von "deiner" Geschichte gelernt hast, verstecken. Wie du dich vielleicht erinnerst, ist es auch "unsere" Geschichte, weil wir eine ziemlich wichtige Rolle dabei spielten, gerade dieses Kapitel deiner Geschichte zu beenden. Und es ist auch "meine" Geschichte, da mein eigener Vater nach dem Anschluss aus seiner Geburtsstadt Wien fliehen musste (und amerikanischer Bürger wurde und stolz in der US-Armee für die Befreiung Europas kämpfte). Er floh nicht wegen ZU VIEL freier Rede; er floh, weil jene, die daran glaubten, ihre politischen Gegner auszuspionieren und zu zensieren, die Macht hatten.
Du magst dich entscheiden, deine eigenen Bürger als "Rechtsextreme" zu brandmarken und sie zum Schweigen zu bringen oder zu inhaftieren, weil sie, beispielsweise, gegen offene Grenzen sind. Aber bitte erspare uns das Moralisieren."
Darauf gab es bisher keine Erwiderung des Auswärtigen Amts.“
https://freedert.online/international/244173-stellvertretender-us-aussenminister-deutschland-erspar/
Was ist rechtsextrem?
Oskar Lafontaine: „Der dem Innenministerium unterstellte Verfassungsschutz hat die AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft. Das setzt voraus, dass der Verfassungsschutz weiß, was die Kennzeichen des Rechtsextremismus sind. Das ist aber offensichtlich nicht der Fall.
Dass in der AfD Fremdenfeindlichkeit und Hass auf Muslime verbreitet ist, war für den Verfassungsschutz einer der Gründe, die Partei als gesichert rechtsextrem einzustufen.
Aber auch die Verbreitung von Hass und Hetze gegen Russen ist rechtsextrem. Warum kritisiert der Verfassungsschutz die Bundestagsparteien nicht, die täglich Russenhass verbreiten? Sollte es bei ihm selbst solche rechtsextremen Einstellungen geben?
Ebenso ist die Befürwortung von Aufrüstung und Sozialabbau Kennzeichen rechter Parteien. Aber nicht nur die AfD, sondern auch die übrigen Bundestagsparteien treten dafür ein.
Waffenlieferungen an Kriegsparteien, zumal, wenn man damit einen Völkermord wie im Gazastreifen unterstützt, sind ohne Zweifel Merkmale rechtsextremer Parteien. Waffenlieferungen statt Friedensdiplomatie verlängern Krieg und Zerstörung.
Die Bejahung von Krieg ist ein herausragendes Kennzeichen rechtsextremer Parteien. „Nie wieder Krieg“, das war die Lehre, die die Deutschen aus dem Hitlerfaschismus gezogen hatten. Artikel 26 des Grundgesetzes stellt Handlungen unter Strafe, die geeignet sind, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören und einen Angriffskrieg vorzubereiten. Forderungen der Bundestagsparteien, mit Taurus-Raketen Russland anzugreifen, erfüllen diesen Tatbestand und sind rechtsextrem. Kennt der Verfassungsschutz diesen Verfassungsartikel nicht?
Auch die Einschränkung und Unterdrückung der Meinungsfreiheit ist rechtsextrem. Rechtsextreme können gegenteilige Meinungen nicht ertragen und wollen sie unter Strafe stellen. Das beobachten wir aber nicht nur in Diktaturen, sondern auch in den USA und bei uns in Deutschland. Dabei wird mit zweierlei Maß gemessen. Wenn Höcke die SA-Parole „Alles für Deutschland“ in seinen Wahlkampfreden bejubeln lässt, wird er bestraft. Wenn Kriegsminister Pistorius das Lieblingswort des Propagandaministers Goebbels, „Kriegstüchtigkeit“, hoffähig macht, bleibt das ohne Folgen. Die Cancel Culture fördert Denunziation und führt in Einzelfällen zur Vernichtung der beruflichen Existenz. Jetzt wird wieder die Forderung nach einem Radikalenerlass laut. AfD-Mitglieder sollen aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden. So wenig, wie man Alkoholismus mit Alkohol bekämpfen kann, so wenig kann man Rechtsextremismus mit rechtsextremen Maßnahmen aus der deutschen Politik verbannen.“
https://www.nachdenkseiten.de/?p=132476
Tobias Riegel im Februar 2025: „Am Wochenende sind bundesweit erneut mehrere Hunderttausend Menschen „gegen rechts“ und „für Demokratie” auf die Straße gegangen, wie Medien berichten. Allein in München versammelten sich am Samstag nach Polizeiangaben mehr als 250.000 Menschen auf der Theresienwiese. Es gab zahlreiche weitere Demonstrationen in weiteren Städten.
Ich möchte nicht zu pauschal urteilen – bei den Demos an diesem Wochenende waren sicherlich auch zahlreiche Bürger, auf die meine hier folgende Kritik nicht zutrifft. Aber von (möglicherweise zahlreichen) Ausnahmen abgesehen: Die Demonstrationen und die dort verbreiteten Botschaften, die von den Organisatoren, den Teilnehmern und von weiten Teilen der Politik und der etablierten Medien als wichtige politische Standortbestimmung und als mutiger Akt, „Haltung zu zeigen“, dargestellt werden – sie erscheinen von außerhalb dieser Blasen betrachtet doch befremdlich.
Es könnte z.B. bereits als Anmaßung empfunden werden, wenn sich ein kleiner, aber lauter Teil der Bürger als die einzig berechtigten Vertreter „der Demokratie“ darstellen und sie dabei tatkräftig von Regierungspolitikern und großen Medien unterstützt werden. Demos im Sinne von Regierungspolitikern, angefacht von etablierten Medien – das soll „Protest“ sein? Und was ist das eigentlich für ein Demokratieverständnis, das das Verbot von konkurrierenden Parteien fordert und sich dazu berechtigt fühlt, deren Wahlkampf zu behindern und ihre Wähler zu beschimpfen?
Außerdem: Man kann „gegen Rechts“ nicht wirkungsvoll demonstrieren! Wäre ein wirksames Eintreten gegen rechtsextreme Tendenzen tatsächlich das Ziel, dann hätte man schon vor Jahren die Politik unter anderem bei den Themen Soziale Frage, Corona-Aufarbeitung, Steuerpolitik, Migration, Energiepolitik, Verteuerung des Alltags, Eskalation gegen Russland, Kulturkampf/Meinungsfreiheit/Cancel Culture, Aufrüstung und so weiter ändern müssen. Indem das verweigert wurde, wurden den Rechten zahlreiche Themen als Steilvorlagen auf dem Silbertablett serviert.
Vor diesen Entwicklungen und dem daraus (absolut voraussehbar) folgenden Aufstieg der AfD hatten die NachDenkSeiten und viele andere Beobachter schon lange gebetsmühlenartig gewarnt. Doch diese Warnungen wurden ignoriert – darum trifft die Verantwortung für den aufhaltsamen Aufstieg der Rechten unter anderem auch sich selber als (pseudo-)links wahrnehmende, aber tatsächlich rechte Politik fördernde Akteure in Medien, Politik und „Zivilgesellschaft“. Doch um von dieser Verantwortung abzulenken, wird von denen jetzt, da das Kind im Brunnen liegt, ein umso schrilleres „Engagement“ auf den Straßen und in sozialen Netzwerken entfacht.
Das könnte man als eine befremdliche Form der öffentlichen Therapie abtun – aber durch die Kombination aus politischer Ignoranz gegenüber vielen Nöten von Bürgern einerseits und der heuchlerischen Selbstüberhöhung der eigenen „Haltung“ andererseits werden doch wieder (absolut voraussehbar) nur die Rechten gestärkt: Die Folgen davon muss dann aber die gesamte Gesellschaft tragen.
Wer Kriege durch Waffenlieferungen verlängert oder durch Untätigkeit oder freundliche Kommentierung im Vorfeld möglich macht, ist mitverantwortlich für die daraus erwartungsgemäß entstehenden Probleme durch Fluchtbewegungen, auch für Wohnungs- und Ärztemangel und so weiter – denn diese Folgen wurden billigend in Kauf genommen, als etwa US-gestützte Kriege moralisch verteidigt wurden, wie im Artikel Grüne und Migration: Wer Waffenruhen sabotiert, sollte von „humanitärer“ Flüchtlingspolitik schweigen und im Artikel Die Flüchtlingskrisen wurden (voraussehbar!) von Kriegstreibern ausgelöst beschrieben wird. Zwar flüchten die Ukrainer nun vor der russischen Armee, aber auch dieser Konflikt hätte im Vorfeld verhindert, zumindest aber längst beendet werden können. Ohne die in den vergangen Jahren praktizierte Verweigerung einer Russland einschließenden Sicherheitsarchitektur gäbe es heute in Deutschland vermutlich keine ukrainischen Flüchtlinge.
Wichtig ist beim „Kampf gegen Rechts“ auch die forcierte Begriffsverwirrung: Die Grünen stehen nicht für linke Politik wie im Artikel Phrasenwörterbuch – Heute: „linksgrün“ beschrieben wird, außerdem ist „Pseudolinks nicht Linksliberal“. Zu betonen ist auch: Die aktuell praktizierte Asylpolitik war und ist nicht per se „links“ (Stichworte unter vielen anderen: die Soziale Frage hierzulande, der „Brain Drain“ in den Herkunftsländern). Man kann zwar bestimmte harte Ausprägungen der Kritik an der deutschen Migrationspolitik als rechtsextrem und teils als rassistisch charakterisieren. Man sollte aber anerkennen, dass es teils auch vernünftige Kritik an der aktuell praktizierten Asylpolitik gibt und nicht jeder als extremistisch verdammt werden sollte, der hier Änderungen vorschlägt.
Am Wochenende hatten übrigens auch die sogenannten Omas Gegen Rechts zu Demonstrationen aufgerufen, wie Medien berichten. Wie selektiv und damit prinzipienlos eine Einstellung „gegen Rechts“ ist, die harte ukrainische Neonazis duldet, aber Regierungskritiker hierzulande sehr schnell in eine extremistische Ecke stellen will, wurde etwa im Artikel „Omas gegen Rechts“, übernehmen Sie: Ukrainische Nazi-Brigade kommt nach Deutschland beschrieben.
Man sollte die Teilnehmer der Demos von diesem Wochenende wie eingangs bereits gesagt nicht allesamt über einen Kamm scheren – aber ich denke, man tut vielen von ihnen nicht unrecht, wenn man sie im (pseudo-)links-grünen Milieu verortet. Wie diese Bürger ihre dauernde Betonung der Menschenwürde mit den eigenen Forderungen nach Kriegsverlängerung in der Ukraine oder mit der eigenen Politik der Aufrüstung und den voraussehbar daraus erwachsenden sozialen Folgen unter einen Hut bringen, bleibt ein Rätsel. Dass sich (mutmaßlich) die große Mehrheit der Demonstranten „gegen Rechts“ und für „die Demokratie“ vom Wochenende (beispielsweise) an den undemokratischen und rechtsextremen Wurzeln vieler ukrainischer Akteure nicht stört, lässt die eigenen Parolen teils leer und nach Schönwetter-Engagement klingen.
Die Demos vom Wochenende erinnern in ihrer Dynamik an die „Demonstrationen gegen Rechts“ von vor einigen Monaten, die auch durch einen fragwürdigen Bericht des Netzwerks „Correktiv“ und in der Folge durch viele Journalisten und Politiker angefacht worden waren.
So wie damals kann auch die an diesem Wochenende erlebte Kraft der Straße nur durch eine extrem freundliche Berichterstattung in Massenmedien und durch Schützenhilfe von Regierungspolitikern und vonseiten der „Zivilgesellschaft“ entwickelt werden. An diesem Wochenende hatte sich sogar die „Münchner Verkehrsgesellschaft“ zu Verbündeten der Demos „gegen Rechts“ erklärt, wie es in einer Pressemitteilung heißt:
„Die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) und die Stadtwerke München (SWM) unterstützen die Kundgebung ‚Demokratie braucht DICH!‘ als wichtiges Signal für Vielfalt, Menschenwürde und Toleranz und hoffen auf große Resonanz, am Samstag, 8. Februar, um 14 Uhr auf der Theresienwiese. Damit alle gut an ihr Ziel kommen, stehen zusätzliche U-Bahnzüge bereit, die die Linien U4 und U5 bei Bedarf auf einen 3-Minuten-Takt verdichten.“
Man vergleiche diesen zuvorkommenden medialen und politischen Umgang mit dem Hass und der Hetze, die Friedensdemos oder den damaligen Grundrechte-Demos gegen die Corona-Politik entgegenschlug.“
https://www.nachdenkseiten.de/?p=128495
Wählerschaft der AfD
Jens Berger: „Der wohl wichtigste Grund, warum die AfD überhaupt so stark ist, ist nicht, dass ihre Wähler das demokratische System als solches ablehnen. Sie sind vielmehr mit der aktuellen Politik unzufrieden und sehen im Angebot der etablierten Parteien keine sinnvolle Alternative. Die Stärke der AfD ist ein Symptom für die Unzufriedenheit. Sie ist aber nicht deren Ursache. Selbst wenn man die AfD in letzter Konsequenz verbieten würde, wäre diese Unzufriedenheit nicht weg. Ganz im Gegenteil.
Dass die AfD in Teilen, wie nun kritisiert wird, menschenfeindliche Positionen vertritt, ist sicher korrekt und muss kritisiert werden. Doch damit hat sie kein Alleinstellungsmerkmal im politischen System. Die Kategorisierung in rechte, linke, rechts- und linksextreme Positionen hat sicher allen Unkenrufen zum Trotz immer noch ihre Daseinsberechtigung. Wer das Phänomen AfD wirklich verstehen will, sollte dafür jedoch das Rechts-Links-Schema mal außer Acht lassen. Entscheidender ist hier die Unterscheidung zwischen Konformisten und Nonkonformisten.
Dieses Unterscheidungsmerkmal ist eine relativ junge Entwicklung. Konnten früher die beiden politischen Lager rund um ihre Ankerpunkte CDU und SPD relevante politische und gesellschaftliche Debatten noch größtenteils abbilden, sind sie in den letzten Jahrzehnten, getrieben vom Chor der Leitartikler, immer enger zusammengerückt. Die SPD hat traditionell linke Positionen über Bord geworfen, die CDU hat konservative und zuweilen reaktionäre Positionen ebenfalls geräumt. Von den Medien wurden beide Parteien dafür gefeiert. Vor den absehbaren Folgen wurden die Augen verschlossen.
Das Problem: Die Wähler sind diesen Weg „in die Mitte“ nicht mitgegangen. Doch anstatt sie überzeugen oder zumindest auf sie zuzugehen, grenzte man sie lieber aus. Je größer die Widersprüche wurden, desto schärfer wurde die Ausgrenzung. Nicht mehr links oder rechts, sondern richtig oder falsch, gut oder böse waren nun die Kategorien. Die Spaltung der Gesellschaft kam nicht von unten, sondern wurde von oben – von Politik und Medien – befördert und forciert.
Wer nicht zu den Konformisten gehört, die die Politik der etablierten Parteien im Großen und Ganzen goutieren und sich auch in den Kommentierungen und Einordnungen der großen Medien größtenteils wiederfinden, wurde so in die Fundamentalopposition getrieben. Und machen wir uns bloß nichts vor – sowohl die Politik der etablierten Parteien als auch der Haltungsjournalismus der großen Medien haben sich wirklich Mühe gegeben, mit ihrer Mixtur aus Wählerbeschimpfung und Dämonisierung der AfD die Nonkonformisten erst in die Arme dieser Partei zu treiben.
Die AfD versteht es nun einmal vortrefflich, sich als Sprachrohr der Nonkonformisten zu gerieren. Dass sie das geschafft hat, ist erstaunlich, vertritt sie doch in sehr vielen Bereichen als neoliberale Partei durchaus Positionen, die im Mainstream anschlussfähig sind. Und das gilt auch für die gerade im letzten Wahlkampf so heiß debattierte Migrationspolitik. Doch welcher Wähler nimmt CDU oder SPD noch ernst, wenn beide sich selbst gegenseitig im Zeigen neuer Härte gegen Flüchtlinge übertreffen wollen und gleichzeitig den größtmöglichen, aber faktisch kaum vorhandenen, Unterschied ihrer Positionen zu den Positionen der AfD betonen?
Um Inhalte scheint es den meisten Anhängern der AfD jedoch ohnehin nicht zu gehen. Das identitätsstiftende Merkmal ist vielmehr, „dagegen“ zu sein – gegen den Mainstream der Mitte mit all seinen Facetten. Und was meinen Sie, passiert, wenn der Mainstream der Mitte nun die AfD verbieten will? Denkt irgendwer ernsthaft, dass die Nonkonformisten dann zu Konformisten mutieren, brav Markus Lanz schauen, den SPIEGEL abonnieren, ihr Kreuzchen bei einer der „guten“ Parteien machen, ihren Diesel verschrotten, sich in Flüchtlingshilfeprogrammen engagieren und den Kulturkampf verloren geben? Pustekuchen! Auch wenn es schon heute sehr unwahrscheinlich erscheint, dass sich die Spaltung der Gesellschaft noch einmal kitten lässt, wäre ein Verbot der AfD mit Sicherheit die finale Scheidungsurkunde zwischen dem konformistischen und dem nonkonformistischen Teil unserer Gesellschaft. Damit würde man die Demokratie nicht retten, sondern endgültig begraben.
Jeder gute Arzt weiß, dass man nicht die Symptome, sondern die Ursachen einer Krankheit bekämpfen muss. Die AfD ist ein Symptom. Die Spaltung der Gesellschaft ist die Ursache, die es zu bekämpfen gilt. Wir stehen zurzeit – nicht nur in Deutschland, sondern in den meisten westlichen Demokratien – vor einer historischen Weichenstellung. Entweder wir vereinen die Menschen und bilden das gesamte gesellschaftliche Spektrum wieder in der politischen Debatte und in der realen Politik ab und kitten die Gräben. Das wären übrigens genau die Entwicklungen, mit denen man die AfD sehr erfolgreich kleinkriegen würde. Oder wir treiben die Spaltung der Gesellschaft durch immer enger gesetzte Leitplanken des Erlaubten, weitere Ausgrenzungen und Dämonisierungen, Parteiverbote und einer Zuspitzung des Kulturkampfes voran. Ersteres nennt sich Demokratie, Letzteres Autoritarismus. Wir können die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht retten, indem wir sie selektiv außer Kraft setzen. Nur wann wird das auch den Verantwortlichen im politisch-medialen Komplex klar?“
https://www.nachdenkseiten.de/?p=132489
Doch nicht mehr „gesichert rechtsextrem“
„Die AfD hat die Rücknahme der Hochstufung der Partei zu einer „gesichert rechtsextremen Bestrebung“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz begrüßt. „Das ist ein erster wichtiger Schritt hin zu unserer eigentlichen Entlastung und damit dem Vorwurf des Rechtsextremismus zu begegnen“, teilte Parteichefin Alice Weidel am Mittwoch nachmittag mit.
Zuvor hatte das Bundesamt die Rücknahme bekanntgegeben. Damit wolle die Behörde eine Prüfung einer Klage der Partei gegen sie im Eilverfahren ermöglichen, zitierte Rechtsanwalt Christian Conrad ein Schreiben des zuständigen Verwaltungsgericht Köln auf dem Kurznachrichtendienst X mit. Auch die Pressemitteilung zur Hochstufung wurde aus der Seite des Bundesamtes entfernt. Damit bleibt die AfD auf Bundesebene ein rechtsextremer Verdachtsfall.
Am Montag hatte die Partei einen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht gestellt, um den Verfassungsschutz zur Rücknahme der Einstufung zu zwingen. Demnach gebe es für dessen Vorgehen „keinerlei tatsächliche Anknüpfungspunkte“. Zudem habe die Entscheidung eine „negative Abschreckungswirkung“, die den demokratischen Willensbildungsprozeß beschädige. Insbesondere AfD-Mitglieder wie Beamte, Soldaten und Richter könnten sich nun von der Partei abwenden, da bereits über „bundesweite dienstrechtliche Maßnahmen“ diskutiert werde.
Im Gutachten, dessen Teile der JF vorliegen, wirft das BfV der Partei von Alice Weidel vor allem ein „ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis“, welches „nicht mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar“. Demnach ziele das Volksverständnis der AfD darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen und sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen.
Nach Angaben der Bild-Zeitung habe die am Dienstag aus dem Amt geschiedene Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) das Papier ohne fachliche Prüfung durchgewunken. Kritik daran kam unter anderem vom CDU-Sicherheitsexperten Roderich Kiesewetter. „Frau Faeser muß in dieser sensiblen Angelegenheit schleunigst in ihrem Amt klären, was stimmt. Warum wurde das Gutachten entgegen der Zusage ihrer Sprecherin nicht geprüft?“, sagte er dem Blatt.“
Folgen
Jens Berger: „Nachdem der umstrittene Bericht des Bundesverfassungsschutzes, der die AfD auf Bundesebene als „gesichert rechtsextremistisch“ einstuft, nun die Gerichte beschäftigt, nimmt die Debatte um ein AfD-Verbotsverfahren kein Ende. Den Wortführern und den meisten Kommentatoren unterläuft dabei jedoch ein grandioser Denkfehler: Selbst wenn die Einstufung des Verfassungsschutzes sich als gerichtsfest erweisen sollte, heißt dies noch lange nicht, dass dies für ein angestrebtes Verbotsverfahren von Bedeutung wäre. Hier hat die Rechtsprechung nämlich wohlweislich sehr hohe Hürden in den Weg gestellt, und die in Teilen von Medien veröffentlichten Auszüge des Verfassungsschutzgutachtens lassen nicht den Schluss zu, dass ein Verbotsverfahren Aussicht auf Erfolg hätte. Warum wird diese Debatte dennoch geführt? Es ist gut möglich, dass sie nicht aus inhaltlichen, sondern aus strategischen Erwägungen geführt wird, um die Brandmauer zu sichern und der CDU eine Alternative zu Koalitionen mit SPD oder Grünen zu verbauen.
Was macht eine Partei zu einer rechtsextremistischen Partei? Wer nun denkt, hier gäbe es seitens der Politikwissenschaft eine klare Antwort, liegt daneben. Sowohl der Begriff „rechtsradikal“ als auch der Begriff „rechtsextremistisch“ sind im wissenschaftlichen Diskurs umstritten. Etwas klarer ist hingegen die Definition des Verfassungsschutzes. Hier gilt „Rechtsextremismus“ als eine verfassungsfeindliche Bestrebung von rechts, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung (FDGO) der Bundesrepublik Deutschland gerichtet ist. Nun kann man sich vortrefflich darüber streiten, ob das auf die AfD zutrifft und ob das Gutachten des Bundesverfassungsschutzes diese Einstufung rechtfertigt.
Um es vorwegzunehmen: Bei der gesamten Betrachtung geht es nicht um eine inhaltliche Bewertung. Ich persönlich finde die fremdenfeindlichen Zitate einiger AfD-Politiker widerlich und vertrete auf den meisten inhaltlichen Feldern diametral andere Positionen als die AfD. Ich denke jedoch nicht, dass die AfD ernsthaft die freiheitlich-demokratische Ordnung der Bundesrepublik gefährdet, und nur dies darf der Maßstab für eine Verbotsdebatte sein. Da halte ich es mit Voltaire: „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Aber zurück zum eigentlichen Thema.
Als Säulen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung werden im juristischen Kontext die Menschenwürde, die Demokratie und der Rechtsstaat gesehen. Die AfD will weder die Demokratie noch den Rechtsstaat abschaffen. Bei der Menschenwürde ist ein klares Urteil jedoch nicht so einfach. Das Gutachten des Verfassungsschutzes behauptet, die AfD würde – als Gesamtpartei – ein „ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis vertreten, das mit der Menschenwürde des Grundgesetzes nicht vereinbar sei“. Dies begründet man unter anderem mit zahlreichen Zitaten von AfD-Politikern, die – Stichwort „Biodeutsche“ und „Passdeutsche“ – Migranten, Farbigen oder Muslimen die Volkszugehörigkeit absprechen. Derlei Zitate sind nicht nur widerlich, sondern zweifelsohne rechtsextrem und wohl auch verfassungsfeindlich. Ob sie ausreichen, um die Partei als Ganzes zu charakterisieren und ihr eine verfassungsfeindliche Ausrichtung zu attestieren, werden nun die Gerichte entscheiden. Hier darf man wirklich gespannt sein, da derlei rechtsextreme Zitate ja kein Alleinstellungsmerkmal der AfD sind. Wir erinnern uns an die CDU-Kampagne mit dem Slogan „Kinder statt Inder“ – hat eigentlich damals jemand ein CDU-Verbotsverfahren gefordert?
Aber für ein mögliches Verbotsverfahren sind solche Zitate gar nicht mal entscheidend. Hier gelten nämlich deutlich schärfere Voraussetzungen. So hat das Bundesverfassungsgericht bereits im Verbotsverfahren gegen die KPD 1956 klargestellt, dass „eine Partei nicht schon dann verfassungswidrig [ist], wenn sie die obersten Prinzipien einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung […] nicht anerkennt; es muß vielmehr eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung hinzukommen.“ Die von den Medien veröffentlichten Auszüge aus dem Verfassungsschutzgutachten lassen diesen Schluss für die AfD jedoch nicht zu. Bei der Verhandlung zum zweiten Verbotsverfahren gegen die NPD haben die Karlsruher Richter die Hürden sogar noch höher gesetzt. Das Verfassungsblog schreibt dazu:
Das Parteiverbot setzt insbesondere eine qualifizierte Vorbereitungshandlung und ein strategisches Konzept der Partei zur planvollen Umsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Zielsetzungen voraus. In einem etwaigen Verbotsantrag müsste daher nachgewiesen werden, dass die AfD ein strategisches Konzept hat, mit dem sie als Gesamtpartei die Idee der „ethnisch-kulturellen“ Volkszugehörigkeit umsetzen und die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes aushöhlen will, und dass eine entsprechende zielorientierte qualifizierte Vorbereitungshandlung vorliegt. Aus der Vielzahl der der Partei zuzurechnenden Äußerungen und Aktivitäten der Parteimitglieder und -anhänger muss sich ein strategisches Konzept destillieren lassen, das die AfD planvoll und fortwährend umsetzen will.
Mit anderen Worten: Eine Partei „darf“ sogar verfassungsfeindliche Ziele haben. Dies reicht für ein Verbot nicht aus. Wenn ein Verbotsverfahren Aussicht auf Erfolg haben will, müssen die Ankläger vielmehr belegen können, dass die Partei planvoll und mit hinreichender Intensität auf die Verwirklichung dieses verfassungsfeindlichen Ziels hinarbeitet und es zudem dadurch eine spürbare Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gibt. Nun kann man zur AfD stehen, wie man will, die inkriminierten Aussagen von AfD-Politikern gerne auch scharf kritisieren – das tut auch das Gutachten des Verfassungsschutzes. Das Gutachten sagt jedoch nicht – zumindest trifft dies auf die Auszüge zu, die in den Medien veröffentlicht wurden –, dass die AfD als Gesamtpartei planvoll an einer maßgeblichen verfassungsfeindlichen Beeinträchtigung der Menschenrechte arbeitet. Noch einmal: Solange AfD-Politiker verfassungsfeindliche Sprüche machen, ist dies laut geltender Rechtsprechung durch das Bundesverfassungsgericht noch kein Grund, die Partei zu verbieten. Es müsste vielmehr bewiesen werden, dass die AfD einen realistischen Plan hat, dies auch entgegen dem Gedanken des Grundgesetzes in die Tat umzusetzen. Dies ist aber nicht der Fall, und daher hat das Gutachten auch keinen erkennbaren Einfluss auf eine Verbotsdebatte.
Nun sind die verfassungsrechtlichen Bedenken eines angestrebten AfD-Verbotsverfahren nicht neu. Das ist auch der Grund dafür, warum es im Bundestag für einen solchen Antrag nie eine Mehrheit gegeben hat. Warum kocht die Debatte nun dennoch wieder hoch, und was hat das Gutachten des Bundesverfassungsschutzes damit zu tun?
Hier kann man freilich nur spekulieren. Wissend, dass ein Verbotsverfahren ohnehin keine Aussicht auf Erfolg hat, geht es den im Bundestag vertretenen Parteien offenbar vor allem darum, selbst an der Macht zu bleiben. Dafür ist zurzeit vor allem für SPD und Grüne die sogenannte „Brandmauer“ ein Mittel zum Zweck, engt es die CDU doch auf Landes- und Bundesebene bei der Wahl eines möglichen Koalitionspartners ein. Wenn die CDU nicht mit der AfD zusammenarbeiten kann, darf oder will, bleibt realistisch je nach Sitzverteilung immer nur eine Zusammenarbeit mit wahlweise SPD und Grünen oder auf Landesebene auch mit der FDP oder dem BSW übrig, und selbst der Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU mit der Linkspartei ist ja bereits am Bröckeln. Es ist kein großes Geheimnis, dass es innerhalb der CDU durchaus Stimmen gibt – wie beispielsweise die des neuen Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn –, die eine „Normalisierung“ des Umgangs mit der AfD fordern.
Eine „Normalisierung“ des Umgangs mit einer Partei, die vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ und damit verfassungsfeindlich eingestuft wird, ist jedoch kaum denkbar; schon gar nicht, wenn gegen diese Partei ein Verbotsverfahren laufen würde. Wenn man nun eins und eins zusammenzählt, die politisch Verantwortliche Nancy Faeser (SPD) und auch noch das kuriose Veröffentlichungsdatum – zwei Tage vor dem Amtswechsel im Innenministerium – mit hinzurechnet, riecht das alles doch stark nach einem taktischen Schachzug, der nicht auf das rechtlich ohnehin unwahrscheinliche Verbot der AfD, sondern auf die Bewahrung der Brandmauer gegen die AfD abzielt. Das ist durchaus schlau und hat Jens Spahn bereits in die Defensive manövriert.
Auch wenn SPD und Grüne dem massiv widersprechen würden: Beide Parteien können in Hinblick auf die Machtverteilung gar kein Interesse an einem Verbot der AfD haben, zumal man davon ausgehen muss, dass ein Großteil der AfD-Wähler in einem solchen Szenario die Partei wählen würde, die der AfD inhaltlich am nächsten steht – und das ist die CDU. Woran beide Parteien jedoch machtarithmetisch sehr wohl großes Interesse haben, ist eine starke Brandmauer, die der CDU andere Koalitionsoptionen verbaut und sie förmlich dazu zwingt, mit SPD und/oder Grünen zu koalieren. Oder liege ich mit derlei Spekulationen komplett daneben?“
https://www.nachdenkseiten.de/?p=132855
Clownswelt
https://www.youtube.com/watch?v=x57MN5XGKYk
„Das ZDF und die Hamburger Wochenzeitung Die Zeit machen gemeinsam mit einem Skandal von sich reden: In der neuesten Ausgabe von Jan Böhmermanns TV-Show offenbarten sie die Identität eines angeblich "rechtsextremen" YouTubers. Weil dieser angeblich "Mainstream" sei, habe er kein Recht auf Anonymität.
Die Ausgabe des ZDF Magazin Royale vom 9. Mai und die Zeit haben sich mit dem vermeintlichen oder tatsächlichen publizistischen Vorfeld der AfD beschäftigt. TV-kompatibel konzentrierten die Redaktionen sich auf sogenannte rechte YouTuber, die als "rechtsextrem" gelten. Dafür scheuten die Redaktionen keinen Aufwand – bis hin zu einer "wissenschaftlichen Stimmanalyse", wie Böhmermann stolz in der Sendung verkündete.
Böhmermann hatte in seiner Sendung den Namen des Betreibers des YouTube-Kanals Clownswelt öffentlich gemacht – inklusive seines gesamten Umfelds, seines Namens und Wohnortes. Der selbst ernannte Fernsehsatiriker begründete das Recht dazu mit der Reichweite von "Clownie". Dieser erziele mit seinen gesellschaftskritischen und bissigen Clips hunderttausendfache Resonanz. Der Kanal verfüge über 227.000 Abonnenten, gehöre daher zum Mainstream. Und wer ein so großes Publikum erreiche, könne für sich nicht Anonymität beanspruchen.
Als besonderen Clou wurde die Identität eines "radikal rechten Influencers", so die Zeit, öffentlich gemacht. Der "rechte Clown" würde "anonym gegen Frauen, Politiker und Promis" – wie die Zeitung es nennt – "hetzen".
Die Redakteure gingen aber noch weiter. Das Portal Apollo News fasst diese "Recherchen" mit folgendem Satz zusammen: "Das Meisterstück der Journalisten ist es, ein ganzes Reporterteam zu den Eltern von 'Clownswelt' zu schicken. Auch sie fragt man über den YouTuber aus – und hinterlässt sie, nach eigenen Angaben, 'überrascht und aufgebracht'." "Wochenlang" hatten die Rechercheure zudem versucht, Kontakt zu "Clownie" aufzunehmen, blieben jedoch per Telefon, WhatsApp dabei erfolglos.
Wie ZDF und Zeit herausgefunden haben wollen, verbirgt sich hinter dem Pseudonym ein 29-jähriger Metal-Gitarrist, der in Ostwestfalen lebt. Der ehemalige Lehramtsstudent werde bereits vom Verfassungsschutz beobachtet. Sowohl die Sendung als auch der Zeitungsartikel machen weitere Angaben zur Person des YouTubers, wodurch dessen Identität nachvollziehbar offengelegt wird, aber auch eine öffentliche Vorverurteilung erfolgt. Das soziale Umfeld des Internetaktivisten hatte offenbar bislang nichts von den Inhalten mitbekommen, die dieser verbreitete. Festzuhalten ist darüber hinaus, dass gegen den Kanalbetreiber rechtlich nichts vorliegt.
Nach Ausstrahlung der TV-Show und Veröffentlichung des Artikels folgte eine Welle kritischer Reaktionen – sowohl in den sozialen Medien als auch auf Online-Portalen. Viele Nutzer sehen das absichtliche Bloßstellen einer Person durch die Veröffentlichung ihrer persönlichen Daten als problematische Grenzüberschreitung an. Tatsächlich ist das Öffentlichmachen solcher Angaben – das "Doxing" – seit 2021 unter Strafe gestellt, wenn dadurch eine Person bedroht, diffamiert oder unter Druck gesetzt wird. Darauf wies der ÖRR Blog hin, denn ausgerechnet die ZDF-Rechtsexpertin Sarah Tacke hatte davor gewarnt, persönliche Angaben von Politikern, Prominenten oder einfachen Privatpersonen ohne deren Einverständnis zu veröffentlichen. Im Falle des Betreibers der Clownswelt schien dies für das ZDF nicht zu gelten.
Die Berliner Zeitung (BLZ) zitierte aus den zahlreichen Negativ-Reaktionen auch einen Netz-Kommentar der AfD, gegen die sich die Böhmermann-Sendung im Kern richtete: "Die zerstörerische Art & Weise, mit der ÖRR-Medien gegen kritische Stimmen vorgehen, gleicht der in totalitären Systemen. Böhmermann belegt, warum alternative Medien wie die #Clownswelt unverzichtbar sind – und der ÖRR gründlich reformiert werden muss."
Tichys Einblick stellte zu der gemeinsamen Inszenierung von ZDF und Zeit fest: "Böhmermann gibt wieder mal den Schlapphut-Großinquisitor." Und Apollo News fragte schließlich:
"Angesichts dieses massiven Aufwands stellt sich auch die Frage, wie viel Geld aus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in die Suche nach 'Clownswelt' geflossen ist. Ob die Verwendung der Gelder für das Doxxing einer Person überhaupt zweckmäßig ist, drängt sich dabei noch mehr auf."
Ob die gebührenfinanzierte Diffamierung rechtliche Folgen für "Clownie" haben wird, bleibt abzuwarten. Die BLZ hielt abschließend fest, dass die Band des Kanalbetreibers sich von ihm getrennt habe. Auf Instagram sei zu lesen gewesen, dass der YouTuber kein Mitglied der Musikgruppe mehr sei. Die Musiker hätten sich "leider aufgrund unüberwindlicher persönlicher Differenzen kurzfristig" von ihm trennen müssen.“
https://www.youtube.com/watch?v=DxsrDC0Nkqk
Tobias Riegel: „… Böhmermann ist schon öfter mit mindestens grenzwertigen Aktionen aufgefallen, unter vielem anderen etwa mit seiner Sendung über den damaligen Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, dem er Nähe zum russischen Nachrichtendienst vorgeworfen hatte.
Böhmermann bezeichnet, wie die kürzlich in diesem Artikel mal wieder thematisierte Sarah Bosetti, sein Agieren oft als „Satire“ – tatsächlich ist das Programm beider TV-Sternchen über weite Strecken meiner Meinung nach keine Satire, ebenso wenig wie weite Teile von „Heute Show“ oder „Extra Drei“. Statt Persiflagen auf die Phrasen der Mächtigen zu verfassen (etwa zu den Themen Corona oder Militarisierung), ist diese Art der „Satire“ oft eine mit Kraftausdrücken gewürzte Verstärkung der Kommunikation der Mächtigen – Ausnahmen gibt es, aber sie bestätigen die Regel. Im Artikel „Jämmerliches „Kabarett“: TV-Satiriker schützen die Kriegspolitik” hatte ich über die angepassten Vertreter der etablierten TV-Komiker geschrieben:
„Die hier geäußerte Kritik betrifft einige der prominenten TV-‚Kabarettisten‘ – es gibt natürlich Ausnahmen. (…) Wenn man aber nicht aktiv nach einem kritischen Kabarett im deutschen TV suchte, so hatte man in den letzten Wochen den Eindruck einer totalen Dominanz des Bereichs durch angepasste Regierungskomiker, die ihre Reichweite nutzten, um Regierungskritiker verächtlich zu machen. Und da Satire ja ‘alles darf’, gibt es bei dieser Verächtlichmachung teilweise gar keine Grenzen nach unten mehr. Der (berechtigte und wichtige) Freibrief für Satire gilt aber doch nur, wenn es gegen Fehltritte von mächtigen Akteuren geht. Die Grundlage für den Satire-Freibrief ist meiner Meinung nach eine David-gegen-Goliath-Situation. Die enge Parteinahme der TV-„Satiriker“ für die Regierung und die Politik der Kriegsverlängerung wirkt aber als reine Verstärkung des offiziellen Sounds – eines offiziellen Sounds, der sowieso in jeder Hinsicht und auf allen großen Kanälen bevorteilt wird.“
Die Finanzierung von polarisierenden Charakteren wie Böhmermann oder Bosetti durch die Beitragszahler wäre übrigens akzeptabel, wenn von diesen Gebühren auch inhaltliche und politische Gegenpole zu den ganz überwiegend angepassten TV-„Satirikern“ bezahlt und prominent präsentiert würden. Aber das ist nicht der Fall, und so entsteht der Eindruck eines zum Teil giftigen und tendenziösen Gleichklangs, der mit dem Auftrag der Ausgewogenheit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht vereinbar ist.“
https://www.nachdenkseiten.de/?p=132815
Diffamierungen gegen „Rechts“ kommen nicht mehr so gut an
Mathias von Gersdorff am 12. Mai: „Gestern gab es in über 60 deutschen Städten Demos für ein AfD-Verbot. Diese Demos waren einziges Fiasko …
Ja, darüber wurde nicht einmal ein Bericht gegeben. Das ist ein riesiger Unterschied wie damals bei den ganzen Demos im ersten Semester 2024, wo die Medien, auch Deutschlandfunk, FAZ, alle wirklich ununterbrochen darüber geredet haben Diesmal war es offensichtlich so schwach, dass sich die Medien gar nicht getraut haben, irgend wie groß darüber zu berichten, denn es war zu offensichtlich, dass das Ganze völlig gescheitert ist …
Ich glaube, das ist eines der Gründe, warum dann viele Leute von damals seitdem eben Abstand genommen haben. Denn die ganzen Demos, die dann unmittelbar vor der Bundestagswahl kamen, die haben das Ganze noch getoppt, die waren ja noch radikaler.
Ja, sie haben dann sogar CDU-Zentralen angegriffen, also Immobilien, also Wahlbüros und so weiter Die wurden dann angegriffen. Die Leute konnten nicht aus den Wahlbüros rauskommen. Ich glaube, sogar das Konrad-Adenauer-Haus wurde so blockiert, dass man die Leute wegschicken musste früh, denn man konnte nicht mehr die Sicherheit gewährleisten der Mitarbeiter dort und so weiter.
Das heißt, die haben dann sozusagen die eine Wiederholung gemacht, aber das noch viel stärker gegen die CDU und die FDP bzw. insbesondere die CDU eigentlich gemacht.
Und ich glaube, das hat einfach die ganzen Leute, die in der Mitte liegen, ja die sagen: "Ja, wir müssen tatsächlich etwas gegen rechts machen für die Demokratie und so weiter" - das hat die Leute völlig geschockt. Ja, und das, was jetzt inzwischen übrig geblieben ist, um eben linke Demos zu organisieren, ja das sind im Grunde wirklich nur noch die Linksradikalen …
Aber im Grunde ist diese ganze Mobilisierung gegen rechts, die ist völlig ausgereizt, die haben sich sozusagen tot demonstriert, weil sie im Grunde zu offensichtlich gegen alles demonstriert haben, was nicht eben links ist.“
https://www.youtube.com/watch?v=I5c1iwWuOoc
Ich bin Philanthrop, Demokrat und Atheist. Rupert Regenwurm
Das Böse verlachen
- Satire, Realsatire, ernst Gemeintes -
10. Mai - Wochenkommentar von Ferdinand Wegscheider
Marx statt Milei! - Im neuen Wochenkommentar geht es heute um den anhaltenden Wahnsinn in der Welt: Krieg statt Frieden in der Ukraine, gesichert oder doch nicht gesichert rechtsextreme Parteien in Deutschland, knallharte Sparkurse bei Familien und vieles mehr. Alles, während es uns auf unserer Insel der Seligen immer noch so gut geht!
https://www.servustv.com/aktuelles/v/aazvp6scv7glmav2n892/
Simone Solga: Linkes Auge: leider blind | Folge 164
https://www.youtube.com/watch?v=mzXlFg0c32g
Tag der Bereifung / Steimles Aktuelle Kamera / Ausgabe 189
https://www.youtube.com/watch?v=VSsiRxgg7Z8
Hasstalavista- Serdar reagiert auf den Pope
https://www.youtube.com/watch?v=GLw_IPLmWI0
Hasstalavista - Serdar reagiert auf MadBea
https://www.youtube.com/watch?v=loRUb-wyxME
HallMack Aktuelle Kamera 132 - Die AfD lacht zu viel
https://www.frei3.de/post/b422a89d-1723-4298-a7da-e4d4ea38e7f2
Achtung NAZI ist eine Beleidigung…!!
https://www.youtube.com/watch?v=EuFCRLJ9uHI
Oh oh das wird knallen…
https://www.youtube.com/watch?v=Aw_Cb-j7QJI
Du Russe oder Ukrainer bist NICHT unser FEIND !!
https://www.youtube.com/watch?v=nulKNR3dUS8